bgerIm Urteil 9C_139/2018 hat sich das Bundesgericht dazu geäussert, wie die Pensionskasse die (Obligatoriums)-Leistungen zu berechnen hat, wenn eine versicherte Person wegen Verletzung der Anzeigepflicht keinen Anspruch auf überobligatorische Invaliden-Leistungen hat. Franziska Bur Bürgin berichtet über den Fall im Experten-Blog von Ludwig und Partner.

L+P / BGer