Die Migros Pensionskasse hat am 1. Januar 2023 vom Leistungs- zum Beitragsprimat gewechselt. Die bisher versicherten Leistungen konnten im Umstellungszeitpunkt mit einer grosszügigen Übergangsregelung garantiert werden. Die erzielte Performance liegt mit 3.7 % im positiven Bereich und über der notwendigen Rendite von 2.1%. Der Bewertungszinssatz für die Rentenverpflichtungen wurde von 1.5% auf 2 % erhöht, was den Deckungsgrad zusätzlich positiv beeinflusst hat. Er liegt per Bilanzstichtag bei 129.4%. Die Guthaben der Versicherten werden im Geschäftsjahr 2024 mit 3.75% verzinst. Die freien Mittel und der Sondereffekt durch die Anpassung des Bewertungszinssatzes für die Rentenverpflichtungen ermöglichen eine Erhöhung der Renten um 5% per 1. Januar 2024.
MPK
Migros-PK mit 3,7% Rendite
(MPK) Die MPK erzielte im vergangenen Anlagejahr eine Rendite von 3,7 %. Die breite Vermögensdiversifikation mit einer hohen Gewichtung von Immobilien- und Infrastrukturanlagen haben im Gegensatz zum Vorjahr ein noch besseres Ergebnis verhindert. Vor allem die Immobilien Ausland haben nach einigen sehr guten Jahren eine Bewertungskorrektur von 8.3 % (Vorjahr +15.3 %) erfahren.
Das Geschäftsjahr schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 932,9 Mio. Insgesamt erhöhten sich die Kapitalanlagen um CHF 0,6 Mrd. auf CHF 28,2 Mrd. Hiervon entfallen 32,8 % auf die Nominalwerte und 27.5 % bzw. 37.7 % auf die Aktien und Immobilienanlagen. In Gold sind 2.0 % des Anlagevermögens investiert.
Die nachhaltig gestiegenen Zinsen erlaubten es, den Bewertungszinssatz für die Rentenverpflichtungen von 1.5 % auf 2.0 % zu erhöhen, was den Deckungsgrad positiv beeinflusst hat. Er liegt per Bilanzstichtag bei 129.4 %. Die MPK verfügt somit auch per Ende 2023 über freie Mittel.
Migros PK Performance 6,5%
Die Anlagen der MPK profitierten von der starken Erholung der Anlagemärkte nach den weltweiten Massnahmen der Notenbanken und Regierungen zur Bekämpfung des Wirtschaftseinbruchs aufgrund der Corona-Pandemie. Alle Anlagekategorien erzielten ein positives Ergebnis und gesamthaft resultierte eine Anlageperformance von 6.5 % auf dem Gesamtvermögen.
“So bitte nicht”
Michael Ferber hat für die NZZ Christoph Ryter, Direktor der Migros-Pensionskasse und Vizepräsident des ASIP, interviewt. Zur Sprache kommen das exzellente Anlagejahr 2019, die Leistungsentwicklung bei den Pensionskassen und die BVG-Revision. Auszüge:
AHV und Pensionskasse sollen zusammen 60% des letzten Einkommens nach der Pensionierung decken. Laut einer Studie des Finanzdienstleisters VZ Vermögenszentrum kommt jemand mit einem Einkommen von 100 000 Fr. heute noch auf knapp 55% seines letzten Lohns vor der Pensionierung. Im Jahr 2002 seien es noch rund 62% gewesen. Wird dieser Wert in Zukunft noch weiter sinken?
Ursprünglich ist man von der goldenen Regel ausgegangen: dass die Entwicklung bei den Löhnen identisch ist mit der bei der Verzinsung der Altersguthaben. In der Praxis war es aber so, dass die kapitalgedeckte zweite Säule mehr geleistet hat als erwartet. Die Versicherten haben von einem Realzins profitiert, denn die Verzinsung der Altersguthaben war höher als die durchschnittliche Entwicklung der Löhne. Eigentlich stehen Personen, die in einer BVG-Minimalkasse versichert sind, heute in ihrem Ansparprozess besser da, als dies ursprünglich erwartet worden war. Das ist ein Grund dafür, dass eine etwas stärkere Senkung der Umwandlungssätze verkraftet werden kann.
Aber was ist mit den jungen Menschen und jenen mittleren Alters?
Die Frage ist, ob es auch in der Zukunft möglich ist, eine solche Realverzinsung hinzubekommen oder nicht. Das ist ein wichtiger Punkt bei den Plänen für eine BVG-Reform. Der Vorschlag der beteiligten Sozialpartner, den der Bundesrat übernommen hat, sieht einen zeitlich unlimitierten Rentenzuschlag für alle vor. Alle Versicherten, also auch solche, die von einer Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes nicht betroffen sind, sollen mehr Leistung erhalten. Das macht diesen Vorschlag extrem teuer. Da ist der Vorschlag des Pensionskassenverbands Asip mit einer Übergangsfrist von zehn Jahren für die kurz vor der Pension stehenden Personen sicher besser. Mit der Annahme einer Realverzinsung in den kommenden Jahren können so im BVG die ursprünglich vorgesehenen Leistungen erreicht werden. Trotz den negativen Zinsen sind die erwarteten Renditen der Pensionskassen bei einer durchschnittlichen Anlagestrategie immer noch im positiven Bereich und immer noch höher als das durchschnittliche Lohnwachstum. Das Kapitaldeckungsverfahren lohnt sich also immer noch, selbst in dieser Niedrigzinsphase. Aber es ist sonnenklar: Wir können nicht zaubern! Man kann nur das an Leistungen ausschütten, was in Form von Beiträgen und Kapitalerträgen langfristig hereinkommt.