Eingereichter Text: Der Bundesrat wird eingeladen, zu untersuchen wie bei Kollektiv- oder Einzelaustritten eine gerechte Weitergabe von Wertschwankungs- und technische Reserven erreicht werden kann. Dem Parlament ist Bericht zu erstatten wie diese Diskriminierung verhindert und über das FZG geregelt werden könnte.

Begründung: (…) Es stellt sich die Frage, ob die individuellen gegenüber den kollektiven Austritten insbesondere bei «erheblichen» Verminderungen des Personals nicht schlechter gestellt sind? Die Definition eines erheblichen Abgangs schafft insbesondere in KMU grosse Probleme. Einmal wird die Leistung kollektiv ein anderes Mal individuell berechnet, allenfalls je nach Aufsichtsregion verschieden.

Mit einem einfachen administrativen Verfahren sollten in den Freizügigkeitsleistungen pro rata temporis gerechte Anteile an den Wertschwankungsreserven und technischen Rückstellungen weitergegeben werden. Um komplizierte aktuarielle Berechnungen zu vermeiden, könnten z.B. bei Austritten im laufenden Jahr die Bilanzwerte des Vorjahres herangezogen werden. Selbstverständlich wären auch Verluste bei Unterdeckungen weiterzugeben. Allerdings müsste für das BVG-Obligatorium über die Schattenrechnung die Freizügigkeitsleistung speziell gesichert werden.

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