Felix A.Müller hat in einem Buch die provokative Forderung gestellt: «Die Pensionierung abschaffen» und sie in einem FuW-Beitrag erläutert. Doris Bianchi, Direktorin des BSV, hält dagegen und sieht die Hürden für längeres Arbeiten nicht bei der AHV, sondern beim Arbeitsmarkt und den fehlenden Angeboten. Sie möchte kollektive Lösungen für Menschen in anstrengenden Berufen und sieht als Nutzniesser der Frühpensionierung insbesondere die vielgescholtenen Gutverdienenden. Bianchi schreibt:
Müller hat also recht, wenn er die Unternehmen in die Verantwortung nimmt und fordert, dass die Zahl 65 aus den Köpfen verschwinden sollte. In der öffentlichen Verwaltung sieht es nicht viel anders aus.
In der Diskussion über die Flexiblisierung gegen oben geht allerdings die Flexibilisierung gegen unten vergessen. Wenn man nämlich die Menschen dazu ermuntern will, möglichst lange zu arbeiten, dann sollte man konsequenterweise auch schauen, dass es keine falschen Anreize gibt, früher aufzuhören.
Eine hohe Erwerbsbeteiligung bis zum Referenzalter ist für den Arbeitsmarkt wichtig, aber auch für die Finanzierung unserer Sozialwerke. Deshalb möchte der Bundesrat die Frühpensionierung in der ersten und der zweiten Säule bei 63 Jahren vereinheitlichen. Denn entscheidend für die Frühpensionierung ist die zweite Säule und nicht die AHV.
Und hier gibt es einen eklatanten Widerspruch: Diejenigen, die besonders laut ein längeres Arbeiten und ein höheres Rentenalter fordern, sind häufig dieselben, die auch die Frühpensionierung in der zweiten Säule schon mit 58 Jahren verteidigen.
Und es sind vor allem Gutverdiener, die in eher weniger belastenden Berufen arbeiten, die sich eine Frühpensionierung leisten können. Oder aber diejenigen, die Vermögen besitzen.
Sinnvoll und nötig sind dagegen die kollektiven Lösungen, die es Menschen in körperlich sehr belastenden Berufen ermöglichen, etwas früher in Rente zu gehen, wie auf dem Bau. Denn auch das ist eine gesellschaftliche Realität: Es gibt sehr anstrengende Berufe, in denen es schwierig ist, bis 65 zu arbeiten.
Die zentrale Hürde für längeres Arbeiten ist also nicht die AHV, sondern der Arbeitsmarkt. Wer längeres Arbeiten fördern will, muss genau dort ansetzen.
Markus Brotschi bringt im Tages-Anzeiger Details zum Vorhaben des Bundesrats, für die Frühpensionierung ein Mindestalter 63 vorzuschreiben.
Wichtige Details waren bis jetzt aber nicht bekannt – so blieb etwa offen, ob diese Schranke nur für nach dem gesetzlichen Obligatorium angesparte Pensionskassengelder gilt oder auch für darüber hinausgehende Leistungen. Wäre dieses überobligatorische Kapital weiterhin vor 63 verfügbar, könnten Erwerbstätige mit grossem Pensionskassenkapital weiter ab 58 in Rente gehen, wie das heute zulässig ist.
Doch der Bundesrat will keine Zweiklassengesellschaft bei der Frühpensionierung. Die höhere Hürde für Frühpensionierungen soll für alle gelten, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen auf Anfrage bestätigt. Sowohl Leistungen aus obligatorisch angesparten Geldern wie auch aus überobligatorischem Kapital sollen erst ab 63 bezogen werden dürfen. (…)
Anders sieht es bei Umstrukturierungen in Firmen aus, bei denen es zu Entlassungen kommt. In solchen Fällen gibt es heute im Rahmen von Sozialplänen oft die Möglichkeit einer Frühpensionierung, meist mit abgefederten Rentenkürzungen. Solche entlassungsbedingten Frühpensionierungen will der Bundesrat auch künftig zulassen. Dies zeigen interne Dokumente zur Ämterkonsultation, die diese Redaktion gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz erhalten hat.
Allerdings will der Bundesrat auch für diese Fälle das Mindestbezugsalter auf 60 erhöhen. Gemäss dem geltenden Gesetz sind entlassungsbedingte wie auch freiwillige Frühpensionierungen meistens ab 58 möglich, bei Personalabbau in Ausnahmefällen sogar früher. Weiterhin zulassen will der Bundesrat auch Regelungen wie im Baugewerbe, wo Frühpensionierungen mit 60 erfolgen.
Gleichzeitig mit der Erschwerung von Frühpensionierungen will der Bundesrat das freiwillige Weiterarbeiten nach 65 fördern. Wer über das Rentenalter hinaus arbeitet, soll sich in der zweiten Säule weiter versichern können. Heute ist das nur bis 70 möglich und wenn dies das Reglement der Pensionskasse vorsieht. Der Bundesrat will die Pensionskassen nun verpflichten, über 65-Jährige zu versichern, wenn diese das wollen.
Während die Erhöhung des Frühpensionierungsalters bei den bürgerlichen Parteien auf Widerstand stossen dürfte, rennt der Bundesrat mit der Weiterversicherung für über 65-Jährige offene Türen ein. So verlangt FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt mit einem Vorstoss vom Bundesrat eine Gesetzesreform, die in die gleiche Richtung geht.
Der Bezug der zweiten und dritten Säule soll künftig erst ab 63 möglich sein. Was würde diese Einschränkung für die Erwerbstätigen bedeuten? Ist sie sinnvoll? Der Tages-Anzeiger schreibt:
Werden Arbeitnehmende wenige Jahre vor Erreichen des Rentenalters entlassen, entscheiden sich heute manche für den Vorbezug einer Pensionskassenrente oder des Alterskapitals. Mit einer Bezugshürde von 63 Jahren wären beispielsweise 62-Jährige bei ihrer Entlassung faktisch gezwungen, Arbeitslosengeld zu beziehen, statt die Frühpensionierung zu wählen.
Oft gibt es bei Entlassungen auch Sozialpläne, die für ältere Arbeitnehmende den Vorbezug der Pensionskassenrente ohne grössere Einbussen ermöglichen. Auch solche Regelungen wären infrage gestellt, ausser es gäbe für diese Fälle Ausnahmen. Kommt dazu: In manchen Berufsgruppen – etwa im Baugewerbe, bei der Polizei, für Piloten – sind Frühpensionierungen wegen der hohen Arbeitsbelastung vorgesehen. Da müsste es wohl ebenfalls Ausnahmen geben. (…)
FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt spricht von einer «blöden Idee», die es zu verhindern gelte. «Ich kann nicht verstehen, warum der Bundesrat einmal mehr die Selbstvorsorge und die Eigenverantwortung massiv einschränken will.» Der Vorschlag sei Gift für das Vertrauen der Erwerbstätigen in die 2. und 3. Säule. Nicht Überregulierung, sondern Flexibilität sei in der Altersvorsorge gefragt.
Auch Mitte-StänderatErich Ettlin hält den Plan des Bundesrats für «falsch». «Wer es sich leisten kann, wird sich auch künftig frühzeitig pensionieren lassen.» Ettlin hat bereits zahlreiche Rückmeldungen von verärgerten Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die sich einen Plan für ihre Frühpensionierung zurechtgelegt haben.
Die geplanten Einschränkungen für die 2. und 3. Säule lehne die SVP klar ab, sagt Fraktionschef Thomas Aeschi. «Der Bundesrat hat den Auftrag, ein Sanierungspaket für die AHV vorzulegen.» Änderungen bei der zweiten und dritten Säule gehörten nicht zum Auftrag.
Für SP-Fraktionschefin Samira Marti ist die Altershürde für die 2. Säule dann sinnvoll, wenn nicht Frühpensionierungen wie etwa im Baugewerbe torpediert werden. Zudem müsse der Leistungsbezug für mittlere und tiefe Einkommen bei Arbeitslosigkeit weiterhin früher möglich sein.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bekräftigt dies und hält eine Erhöhung des Bezugsalters in der zweiten Säule für «schwierig». In jedem Fall seien aber Ausnahmeregelungen für sozialpartnerschaftliche, berufsbezogene Frühpensionierungen und bei Arbeitslosigkeit zwingend, sagt Co-Sekretariatsleiterin Gabriela Medici.
Die «Schweiz am Wochenende» schreibt über Entlassungen und erzwungene Frühpensionierungen.
Fachkräftemangel und Arbeitslosigkeit
Menschen ab 55 Jahren haben oft Schwierigkeiten, eine neue Stelle zu finden.
Statistiken zeigen, dass 22,4 Prozent der Frühpensionierten unfreiwillig in die Pension gingen.
Gründe für Frühpensionierung
23,6 Prozent nennen betriebliche Gründe für ihre Frühpensionierung.
17,3 Prozent geben gesundheitliche Probleme an.
Höhere Pensionskassenbeiträge ab 55 Jahren erhöhen die Kosten für Arbeitgeber.
Herausforderungen für ältere Arbeitnehmer
Ältere Arbeitnehmer verlieren nicht häufiger ihren Job, aber die Jobsuche dauert länger.
Über 55-Jährige können bis zu 640 Taggelder von der Arbeitslosenversicherung erhalten.
Viele müssen auf ihre Pensionskassengelder zugreifen, wenn sie keine neue Anstellung finden.
Die Zeitung schreibt:
Wie viele Menschen kurz vor der Pensionierung aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden, ist schwer zu beziffern – selbst die Behörden tun sich schwer mit einer genauen Definition von «frühpensioniert». Denn: Manche beziehen eine Rente und arbeiten weiter, andere hören ganz auf zu arbeiten, ohne Rentenbezug.
Doch es gibt grobe Anhaltspunkte: Ende 2024 bezogen laut AHV-Register rund 13’770 Männer unter 65 und 11’440 Frauen unter 64 eine vorzeitige AHV-Rente. Das entspreche rund 12 Prozent der Männer und 10 Prozent der Frauen in ihrem Jahrgang.
Wie viele von diesen Personen freiwillig in die Frühpension gingen, ist unklar. Die letzte Erhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) beruht auf Auswertungen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) aus dem Jahr 2019.
Damals wurden Pensionierte befragt, ob sie sich selbst als «frühpensioniert» einstufen – eine Einschätzung also aus ihrer eigenen Perspektive, nicht anhand des effektiven Erwerbsstatus oder Leistungsbezugs.
77,6 Prozent sagten, sie seien «eher freiwillig» in die Pension gegangen. Das heisst aber auch: Fast jeder vierte Frührentner (22,4 Prozent) wurde «eher unfreiwillig» frühpensioniert.
Warum Menschen kurz vor der Pensionierung ihre Stelle verlieren, ist statistisch ebenfalls schwer zu belegen. Das BFS bestätigt: Es gibt keine belastbaren Daten zu den Gründen für eine unfreiwillige Frühpensionierung.
SRF berichtet über die Verschärfung der Bedingungen für Frühpensionierungen bei der Stiftung FAR, dem Vorsorgewerk des Schweizer Bauhauptgewerbes. SRF schreibt dazu auf ihrer Website:
FAR ist eine Art Mischung zwischen der AHV und einer Pensionskasse. Das heisst, die Renten von heute werden mit den Beiträgen von heute finanziert – wie bei der AHV. Dabei übernehmen die Baumeister 6 Prozent der gesamten Beiträge. Die Bauarbeiter 2.25 Prozent über ihren Lohn.
Geht nun ein Bauarbeiter mit 60 in Frühpension, dann wird zusätzlich als Sicherheit das ganze Geld für seine Rente bis 65 auf die Seite gelegt. Und zwar aus dem Kapital, das die Stiftung seit 2003 aufgebaut hat. 2024 betrug das Kapital der Stiftung gemäss Geschäftsbericht knapp 820 Millionen Franken.
Doch FAR ist seit Jahren in finanzieller Schieflage. Der Grund: Frühpensionierungen nehmen zu – Stichwort Babyboomer – und die Beiträge stagnieren bzw. sind rückläufig.
Die bisherigen Massnahmen des Stiftungsrates, der paritätisch mit Gewerkschaftern und Baumeistern besetzt ist, haben zu wenig bewirkt. Ende 2024 hat das oberste Gremium von FAR eine harte Massnahme verfügt: Per 1. Juli 2025 steigt die Beitragsdauer für eine volle Rente von 15 auf 20 Jahre an.
Das heisst, neu muss ein Bauarbeiter vor seiner Frühpension 20 Jahre lang ununterbrochen auf dem Bau gearbeitet haben.
Fast die Hälfte der Schweizer Erwerbstätigen möchte vor Erreichen des reglementarischen Rentenalters in Pension gehen. Der «Traum» erfüllt sich vor allem für Beamte und Angestellte im Finanzsektor. Die SonntagsZeitung schreibt dazu:
Es ist ein Traum für viele – aber längst nicht für alle erreichbar: eine Frühpensionierung. Laut einer Swiss-Life-Studie würden 45 Prozent der Schweizer Angestellten gern vor dem ordentlichen AHV-Alter in Rente gehen.
Aber: «Eine frühzeitige Pensionierung ist teuer», sagt Karl Flubacher, Vorsorgeexperte beim Vermögenszentrum. Wer sich für den Ruhestand vor dem offiziellen Rentenalter entscheidet, verzichtet nicht nur auf Jahreseinkommen, sondern muss auch kürzere Beitragszeiten und tiefere Renten in Kauf nehmen.
«Als Faustregel für den Mittelstand gilt: Jedes Jahr, das man früher in Rente geht, kommt auf 100’000 Franken zu stehen», sagt Flubacher. Mit anderen Worten: Die meisten Angestellten können sich eine Frühpensionierung gar nicht leisten. Aber es gibt Ausnahmen.
Zahlen, die diese Redaktion (SonntagsZeitung) bei sieben verschiedenen Pensionskassen erhoben hat, zeigen ein deutliches Bild: Angestellte des Bundes, der SBB und der Post scheiden im Durchschnitt früher aus dem Berufsleben aus als ihre Kolleginnen und Kollegen in der Privatwirtschaft.
So gehen etwa bei der Publica, der Pensionskasse des Bundes, 51 Prozent der Männer und 41 Prozent der Frauen vorzeitig in Rente. Das durchschnittliche Rücktrittsalter liegt hier bei 63,7 Jahren für Männer und 63,4 Jahren für Frauen.
Allerdings geht die Zahl der Frühpensionierten bei Publica seit Jahren zurück. Das durchschnittliche Pensionierungsalter ist in den letzten zehn Jahren um etwa ein halbes Jahr gestiegen. Die Pensionskasse des Bundes erklärt dies mit einer Reduktion der Arbeitgeberfinanzierung für Überbrückungsrenten sowie strengeren Bedingungen für deren Bezug.
In der Privatwirtschaft sind die Quoten der Frühpensionierung generell niedriger. Bei der Gastrosocial-Pensionskasse, die stark auf das Gastgewerbe ausgerichtet ist, gingen 2022 nur 32,3 Prozent der Männer und 31,3 Prozent der Frauen vor dem ordentlichen Rentenalter in Pension.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei weiteren Pensionskassen der Privatwirtschaft. Die drei Sammelstiftungen Servisa, Swiss Life und Axa sichern zusammen 740’000 Versicherte ab – das entspricht einem erheblichen Teil der arbeitenden Bevölkerung in der Schweiz.
pw. Birgit Schmid hat mit Frühpensionierten gesprochen und kommentiert deren Ansichten in der NZZ. Der Wunsch nach einer möglichst frühen Pensionierung ist weitverbreitet und ungebrochen. Die Probleme der absehbaren, massiven Überalterung der Gesellschaft mit der zunehmenden Belastung der jüngeren, aktiven Generation werden nicht thematisiert. Daran scheinen auch die Frühpensionierten nicht zu denken. Wie die Rechnung mittelfristig mit steigender Lebenserwartung, früher Pensionierung, reduziertem Arbeitspensum und rapide sinkenden Geburtenraten aufgehen soll, ist rätselhaft. Das wird Folgen für den Wohlstand haben, aber das wird standhaft verdrängt.
Albert Steck ist in der NZZ am Sonntag den Frühpensionierungen nachgegangen. Sie ist teuer, leisten kann sie sich vor allem, wer beim Staat oder bei einer Bank arbeitet.
Namentlich Staatsangestellte gehen zu einem grossen Teil vorzeitig in Rente, wie eine Umfrage der «NZZ am Sonntag» bei öffentlichrechtlichen Vorsorgeinstituten zeigt. So lassen sich bei der Pensionskasse des Bundes Publica 54 Prozent der Männer frühpensionieren. Das durchschnittliche Rücktrittsalter beträgt 63,6 Jahre.
Bei den Frauen liegt der Anteil der Frühpensionierungen mit 43 Prozent etwas tiefer. Ähnliche Zahlen weist die Pensionskasse der Stadt Zürich aus, wo die Frühpensionierungsquote der Männer 55 Prozent erreicht. Auch bei staatsnahen Betrieben wie SBB oder Post bleibt nur jeder zweite Mitarbeiter bis 65 im Job. (…)
Für die Wirtschaft sei die hohe Zahl von Frühpensionierungen ein Manko, sagt der St. Galler Ökonomieprofessor Reto Föllmi. Diese verschärfe den Mangel an Fachkräften und schwäche die Altersvorsorge. Eine Ursache sieht er in den falschen Anreizen: «Hohe Steuern auf dem Faktor Arbeit haben zur Folge, dass die Erwerbstätigkeit an Attraktivität verliert», so Föllmi. «Wer sich für mehr Freizeit entscheidet, wird belohnt, weil diese keiner Steuerlast unterliegt.»
Einen weiteren Fehlanreiz ortet Föllmi darin, dass Firmen für ältere Mitarbeitende höhere PK-Beiträge bezahlen müssen, womit die Lohnkosten steigen. «Manche Unternehmen versuchen, die Angestellten mit lukrativen Angeboten in die Frühpensionierung zu locken, um sie von der Lohnliste zu entfernen.» Das könne zwar für die einzelne Abteilung von Vorteil sein, nicht aber für die gesamte Firma. «Gerade staatliche Arbeitgeber sollten versuchen, ihre Beschäftigten bis zur ordentlichen Pensionierung zu halten. Denn mit jedem Abgang entsteht eine zusätzliche Lücke auf dem Arbeitsmarkt, welche tendenziell die Zuwanderung anheizt.»
Warum lassen sich so viele Beschäftigte frühpensionieren: Ist es primär ein Wohlstandsphänomen von Personen, die im Ruhestand gut gebettet sind? Oder erfolgen die Abgänge unfreiwillig, etwa weil die Firmen ihre Angestellten hinausdrängen? Eine neue Umfrage des Versicherers Swiss Life kommt zu dem Schluss, dass der erste Faktor überwiegt.
Als Motiv für ihre Frühpensionierung gaben 45 Prozent der Befragten an, sie wollten den Ruhestand geniessen. 32 Prozent erklärten zudem, sie könnten es sich finanziell gut leisten, nicht länger zu arbeiten. Erst an dritter Stelle folgte die Begründung, die schlechte Gesundheit oder fehlende Energie hätten zu diesem Schritt geführt. Sogar nur 15 Prozent führten betriebliche Ursachen an, wobei die Befragten mehrere Antworten geben konnten.
Ein Blick auf die verschiedenen Branchen zeigt, dass ein guter Lohn die Frühpensionierung eher begünstigt. Insgesamt gehen laut Bundesstatistik 39 Prozent der Angestellten ein Jahr vor der ordentlichen Pensionierung in Rente. Höher ist dieser Anteil in der öffentlichen Verwaltung mit 46 Prozent – welche mit überdurchschnittlichen Gehältern hervorsticht. Gemäss einer Untersuchung des Instituts IWP der Universität Luzern erreicht man in der Bundesverwaltung einen mittleren Jahreslohn von 120 000 Franken, während die Privatwirtschaft knapp 90 000 Franken zahlt. Bei gleicher Qualifikation beträgt die Lohnprämie beim Bund 12 Prozent.
Albert Steck macht in der NZZ an einem konkreten Beispiel die Rechnung auf, wie sich mit dem AHV-Ausbau die Situation der Rentner verbessert und damit Frühpensionierungen erleichtert werden und fragt: Lohnt sich Arbeit noch?
«Das Beispiel steht für einen allgemeinen Trend, den ich als problematisch erachte», sagt Vorsorgespezialist Andreas Zeller. «Der Grundsatz, dass sich Arbeit lohnen muss, gerät zunehmend ins Wanken.» Während die Sozialwerke über die Jahre stetig ausgebaut wurden, habe es die Politik verpasst, die verschiedenen Instrumente untereinander besser abzustimmen: «Damit der Staat den freiwilligen Vorbezug der Rente nicht zusätzlich fördert, könnte er zum Beispiel die Ergänzungsleistungen erst ab dem regulären Pensionsalter auszahlen.»
Schon jetzt verabschieden sich vier von zehn Angestellten frühzeitig aus dem Berufsleben. Bei den Männern ist der Anteil mit 44 Prozent etwas höher als bei den Frauen. Verbreitet ist die Frühpensionierung namentlich bei den Bankern mit fast 60 Prozent sowie in der öffentlichen Verwaltung. Dennoch profitieren nicht nur Gutverdiener: Insgesamt arbeiten Akademiker sogar leicht häufiger bis 65 als Erwerbstätige mit einer Berufslehre.
Eine repräsentative Umfrage von Raiffeisen bei Personen im Alter von 18 bis 79 Jahren zeigt: Die Schweizer Bevölkerung hat bei der Pensionsplanung Nachholbedarf. Viele setzen sich zu spät oder zu wenig konkret mit dem Thema Ruhestand auseinander. Auch kurz vor der Pensionierung sind die Wenigsten gut auf den dritten Lebensabschnitt vorbereitet. Das hat Konsequenzen: Eine Frühpensionierung lässt sich ohne rechtzeitige Planung und ohne die entsprechenden Massnahmen nur selten realisieren.
Die Mehrheit der unter 40-Jährigen geht davon aus, dass das Referenzalter bei ihrer Pensionierung bei über 65 Jahren liegen wird. Jede vierte 20- bis 29-jährige befragte Person rechnet gar mit einem Referenzalter von über 70 Jahren. Der Wunsch nach einer Frühpensionierung ist gross. 57 Prozent aller Befragten zwischen 18 und 59 Jahren möchten sich vor dem offiziellen Referenzalter aus dem Arbeitsleben zurückziehen.
Weniger als ein Fünftel aller nicht-pensionierten Befragten hat die Frühpensionierung tatsächlich auch konkret vorausgeplant, Männer doppelt so oft wie Frauen. Von den 50- bis 59-Jährigen Nicht-Pensionierten hat gemäss eigenen Angaben nur knapp die Hälfte ihren genauen Pensionierungszeitpunkt vorausgeplant.
Die Umfrage zeigt, dass bei Detailfragen zum Drei-Säulen-System grosse Wissenslücken bestehen – bei Jüngeren mehr als bei Befragten, die kurz vor der Pensionierung stehen. Viele Erwerbstätige sind sich nicht bewusst, dass bereits ein oder zwei Jahre früher in Pension zu gehen eine kostspielige Angelegenheit ist und man zwischen 58 und 65 Jahren erfahrungsgemäss noch etwa einen Drittel der gesamten Pensionskassengelder anspart.
Thomas Hengartner rechnet in der FuW vor, was “Frührente” bedeutet, in Franken und Rappen. Der Beitrag ist Teil der FuW-Serie “Smart Money”.
Eine vorzeitige Pensionierung kostet in jedem Jahr des vorgezogenen Ruhestands – ausgehend vom schweizerischen Durchschnittslohn (Median) – rund 100’000 Fr. Die Aufwendungen sind im Einzelfall abhängig von den Lebensverhältnissen und der Anspruchshaltung. Nicht nur versiegt das Erwerbseinkommen, sondern es steigen sogar die Ausgaben.
Bei null Erwerbseinkommen müssen nämlich bis zum ordentlichen Pensionierungsalter die minimalen AHV-Beiträge aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Bei einem grossen steuerbaren Vermögen kann diese AHV-Rechnung über 20’000 Fr. pro Jahr hinausgehen. Deshalb arbeiten einige nach vorzeitiger Pensionierung in einem geringen Beschäftigungsumfang weiter.
Viel privates Vermögen ist notwendig, um sich eine frühzeitige Beendigung der Erwerbsphase leisten zu können. «Höchst selten kommt es vor, dass Beratungssuchende zu viel gespart haben», sagt Reto Spring, Präsident des Finanzplaner Verbands Schweiz. Von den Neurentnern im Jahr 2021 haben gemäss Bundesamt für Statistik 9% vor dem gesetzlichen Rentenalter die AHV-Rente angefordert und 42% eine Geldleistung aus der beruflichen Vorsorge. (…)
Wer ausgehend von dieser Ersatzquote – individuell 60 bis 80% des vormaligen Erwerbseinkommens – bezogen auf die Lebenshaltungskosten eine monatliche Einnahmenlücke von 1000 Fr. errechnet, benötigt über die geschätzt 25-jährige Rentnerphase 300 000 Fr. Vermögen. Beträgt die monatliche Einnahmen-Ausgaben-Differenz 3000 Fr., ist schon beinahe 1 Mio. notwendig (jeweils ohne Zins berechnet).
«Wer zusätzliche freie Zeit hat, gibt dann oft mehr Geld aus als vorher», gibt Finanzplaner Spring zu bedenken. Neue Hobbys, Anschaffungen und Aktivitäten aller Art müssen finanziert werden. Zugleich nimmt die Steuerrechnung weniger als erwartet ab, weil die Renten von AHV und Pensionskasse einkommensbesteuert werden, aber die während der Erwerbstätigkeit zulässigen steuerlichen Abzüge entfallen.
Gut ausgebildete Fachkräfte werden auf dem Arbeitsmarkt knapper. Um die Reserve der Generation 50 plus besser auszuschöpfen, erproben Unternehmen flexible Arbeitsmodelle. Künftig werden sie aber noch stärker umdenken müssen. Christian Severin schreibt dazu in der NZZ:
Ein Unternehmen, das aktiv neue Wege verfolgt, ist Ypsomed. Die Medizinaltechnikfirma aus Burgdorf experimentiert seit einiger Zeit mit sogenannten Wellenlaufbahnen und Bogenkarrieren. Letztere verlaufen nicht bis zum Schluss nach oben, sondern erlauben einen sanfteren Übergang in die Pensionierung.
So habe etwa der ehemalige Entwicklungschef von Ypsomed in den Jahren vor der Pensionierung seine Führungsfunktionen abgegeben und sich auf operative Tätigkeiten konzentriert, sagt der Ypsomed-Personalleiter Michael Zaugg. Damit sei er in der Firma hochangesehen geblieben, habe gleichzeitig aber seine verschiedenen Lebensbereiche besser vereinbaren können.
Die Akzeptanz von solchen Bogenkarrieren ist allerdings nicht selbstverständlich. Auch bei Ypsomed gebe es im Management viele Leute, die eine Karriere hauptsächlich als eine permanente Aufwärtsbewegung sähen, so Zaugg.
UBS hat ihre neueste Studie der Ökonomen James Mazeau und Jackie Bauer mit dem Titel «Frühpensionierung: Realistisch oder Wunschdenken?» publiziert. Sie halten einleitend fest:
Die Frühpensionierung ist das Karriereende vor dem ordentlichen Rentenalter – freiwillig oder unfreiwillig. Die Motive für einen vorzeitigen Ruhestand können vielfältig sein und reichen von der Erhaltung der Gesundheit bis hin zum schlichten Wunsch, sich von möglichen durch die Arbeit verursachten Einschränkungen zu befreien.
Unabhängig davon, wie früh man die Karriere tatsächlich beenden möchte, kann die Planung der vorzeitigen Pensionierung helfen, die finanziellen Rentenaussichten besser einzuschätzen.
Diese finanzielle Planung läuft normalerweise auf eine einfache Frage hinaus: Wie viel Geld benötige ich, um einen gewissen Lebensstil aufrechtzuerhalten, wenn ich in einem bestimmten Alter die Erwerbstätigkeit beenden möchte?
Wir beantworten dies mit einem konkreten Beispiel, gefolgt von einem Überblick über die Möglichkeiten, die in jeder der drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems angeboten werden. Wie so oft in der Finanzplanung ist die konkrete Antwort für jede Person stark von den individuellen Umständen abhängig und wird am besten mit einer Fachkraft besprochen.
In einem Bericht über eine Studie von Prof. Reiner Eichenberger schreibt der Nebelspalter: Die Gesundheit der Bauarbeiter verschlechterte sich durch die Einführung eines tieferen Rentenalters im Jahr 2003. Hätte eine Rentenaltererhöhung, wie sie die Jungfreisinnigen fordern, im Umkehrschluss eine positive Auswirkung auf die Gesundheit der Arbeitnehmer? Im Einzelnen wird zu den überraschenden Resultaten der Studie ausgeführt:
In der Studie wurden die Angaben von Bauarbeitern mit den Angaben von Arbeitnehmern aus anderen Berufen verglichen, um festzustellen, wie sich die Gesundheit von Bauarbeitern zu derjenigen der Arbeiter aus anderen Sektoren unterscheidet. Zudem wurden die Angaben von Bauarbeitern die vor und nach der Reform pensioniert wurden, verglichen. Dadurch wollte man die Auswirkungen, die die Reform mit sich brachte, feststellen. Dabei kam heraus: Bei den 56 bis 60-jährigen Bauarbeitern, also jenen die neu kurz vor der Pension standen, stieg die Krankheitsausfallquote nach der Reform um 33 Prozent an.
Konkret heisst das: Nach Einführung des Rentenalters 60 fehlten die 56- bis 60-Jährigen mehr als früher. Die Abwesenheit von mindestens einem Tag pro Woche stieg um einen Drittel – von 3,49 auf 4,64 Prozent. Zudem gaben sie häufiger an, sich gesundheitlich schlecht zu fühlen (11,7 Prozent). Vor Rentenalter 60 waren es nur 7,6 Prozent.
Credit Suisse hat eine umfangreiche Studie zum Thema “Frühpensionierung” publiziert. Sie enthält eine Fülle an statistischem Datenmaterial über Stand und Entwicklung des Pensionierungsverhaltens und die Gründe für unterschiedliche Pensionierungsalter nach Bildung, Branche, Einkommen etc. Die Schlussfolgerung der Autoren: die Frühpensionierung vor dem ordentlichen Rentenalter rückt für die Mehrheit der Erwerbstätigen zunehmend in weite Ferne, weil die Ersatzquote aus erster und zweiter Säule stetig sinkt. Die Bank gibt aber auch Tipps, wie durch gezieltes Sparverhalten die Möglichkeit einer frühen Erwerbsaufgabe erhöht werden kann. In der Studie heisst es:
Ein Generationenvergleich zeigt, dass die Frühpensionierung in Zukunft noch weiter in die Ferne rücken dürfte. Denn die Rentensituation verschlechtert sich ohne Gegenmassnahmen in Zukunft markant. Kaufkraftbereinigt sinken die Renten bei den mittleren Einkommen real von CHF 57’091 bei einer ordentlichen Pensionierung im Jahr 2010 auf rund CHF 48’457 bei einer solchen im Jahr 2025 – ein Minus von 15%. Die Szenarien mit Frühpensionierung zeigen, dass ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben für künftige Generationen bereits deutlich weniger realistisch erscheint.