Der bürgerliche Schulterschluss scheint zu halten: Die Reform der beruflichen Vorsorge soll in der Märzsession abgeschlossen werden. SVP allerdings mit Vorbehalten. Bundeshausredaktor Fabian Schäfer schreibt in der NZZ:
Und wieder zeichnet sich dieselbe Konstellation ab wie bei der AHV: Die Linke kämpft gegen das geschlossene bürgerliche Lager inklusive GLP. Die Gewerkschaften haben bereits das Referendum angekündigt, obwohl noch unklar ist, wie die Vorlage genau aussieht. Im Zentrum steht die Reduktion des gesetzlichen Umwandlungssatzes, der über die Höhe neuer Renten entscheidet. Der Satz soll mit Blick auf Anlagerenditen und Lebenserwartung von 6,8 auf 6 Prozent sinken. Die meisten Pensionskassen haben schon lange tiefere Sätze, weil ihre Leistungen über das gesetzliche Minimum hinausgehen.
Umstritten ist die Frage, ob die Reduktion nur für die unmittelbar betroffenen Versicherten kompensiert werden soll oder darüber hinaus. Wie die Kommissionsentscheide zeigen, dürften sich in diesem Streitpunkt innerhalb des bürgerlichen Lagers diejenigen Kräfte durchsetzen, die eine «sozialere» Lösung fordern. Die Mehrheit will in der 15-jährigen Übergangsphase mehr Rentenzuschläge verteilen als vom Nationalrat letztes Jahr beschlossen. Die Kommission übernimmt hier den Vorschlag des Ständerats.
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die Drohung von SGB-Präsident Maillard, das Referendum gegen die BVG-Reform zu ergreifen, auch wenn das Geschäft im Parlament noch gar nicht durchberaten ist. Aktuell ist die SGK-N mit der Reform beschäftigt.
Der Gewerkschaftspräsident Pierre- Yves Maillard hat im “Blick” schon vor dem Ende der Parlamentsdebatten das Referendum angekündigt. Das nennt man Beton. Das Grundproblem der Linken mit der zweiten Säule: Man spart hier für sich selber, und das erschwert versteckte Umverteilungen von oben nach unten und von Jung zu Alt. In der AHV ist das Versteckspiel leichter.
Die Pensionskassenreform hat nur eine Chance, wenn sich die Bürgerlichen zusammenraufen. Die Senkung des Rentenminimums könnte man aber angesichts der unsäglichen Debatte zu “Kompensationen” getrost fallenlassen. Ein Scheitern schon im Parlament wäre nicht “schlimm”: Das gesetzliche Rentenminimum gilt nur für das Obligatorium der beruflichen Vorsorge, und die meisten Pensionskassen haben genügend überobligatorisches Kapital, um mit einer Mischrechnung mathematisch angemessene Renten zu zahlen.
Wer dies nicht kann, müsste ohne Reform die überhöhten Rentengarantien mit Beitragserhöhungen finanzieren: das wäre das kleinere Übel als viele der diskutierten neuen Quersubventionen. Eine Reform könnte sich auf die Ausweitung der beruflichen Vorsorge auf tiefere Einkommen beschränken. Damit wären vermehrt auch Teilzeitbeschäftigte abgedeckt. Das klingt populär, und das kann man wollen. Doch das erfordert zusätzliche Lohnabzüge bei den Betroffenen. Solange das Gewerbe wegen der Kosten eine solche Minireform ablehnt, wird auch daraus kaum etwas werden.
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die Beschlüsse des Ständerats zur BVG-Reform. Viel Gescheites vermag er offenbar dabei nicht auszumachen.
Im Schweizer System der Altersvorsorge ist der Durchblick schwierig. Das System ist komplex, die Umverteilungsströme sind gross, aber gut versteckt – so dass Politiker und Lobbyisten dem Volk ungestraft Sand in die Augen streuen können. Das gilt nicht nur für die AHV, sondern auch für die zweite Säule: die berufliche Vorsorge via Pensionskassen. (…)
Die diskutierte Rentenreform bringt eine Senkung des gesetzlichen Minimums von 6,8 auf 6,0 Prozent. Das wäre immer noch zu hoch, doch selbst dieser Schritt ist umstritten, denn ein tieferer Umwandlungssatz heisst tiefere nominale Jahresrenten. Deshalb rufen Politiker von links bis rechts nach «Kompensationen» in Form von Rentenzuschlägen mindestens für die Übergangsjahrgänge.
Dass man Versicherte für den Abbau eines Privilegs (Subvention) noch kompensieren muss, erscheint zwar absurd, aber so läuft die Politik der Altersvorsorge: Die älteren Jahrgänge sind an der Urne zahlenmässig stark, und die Kosten für die Jüngeren lassen sich gut verschleiern. Die Jüngeren interessieren sich zudem noch nicht allzu stark für die Altersvorsorge, so dass die Politik sie relativ leicht übers Ohr hauen kann. (…)
Im NZZ-Magazin fragt sich Albert Steck, weshalb die Politik in Sachen Altersvorsorge so kläglich versagt. Er hat einen Vorschlag:
Effektiv steckt die Schweizer Vorsorgepolitik in der Sackgasse. Sollte das Parlament mit der Reform der zweiten Säule erneut scheitern, bleibt konsequenterweise nur eine Lösung: Die überforderten Politiker müssen sich bei diesem Dossier selbst entmachten. So wie zum Beispiel in der Geldpolitik:
Da ist es völlig normal, dass ein unabhängiges Expertengremium die Leitzinsen bestimmt. Regierung und Parlament nehmen bewusst keinen Einfluss, um die Gefahr einer hohen Inflation zu verringern.
Auch bei der Schuldenbremse hat das Volk die Macht des Parlaments beschnitten. Mit Erfolg: Der Staatshaushalt steht solide da. Analog sollten die Politiker die Steuerung der beruflichen Vorsorge einem Komitee aus Fachleuten übertragen. So könnte es gelingen, die Altersrenten dem unerquicklichen politischen Hickhack zu entziehen.
Michael Ferber beschreibt in der NZZ die Folgen der sinkenden Ersatzquote für Versicherte und das System unserer Altersvorsorge. Betroffen sind vor allem Bezüger mittlerer Einkommen. Ferber schreibt:
In der Tat ist die durchschnittliche Ersatzquote in der Schweiz laut der Investmentgesellschaft Swisscanto bei einem Lohn von 80 000 Franken im Zeitraum 2011 bis 2020 um 11 Prozentpunkte auf 69 Prozent zurückgegangen. Die Niederlande oder Dänemark kommen hier laut dem Global-Pension-Index auf Werte von mehr als 80 Prozent.
Gemäss Studien von Finanzdienstleistern ist die Ersatzquote für manche Bevölkerungsgruppen sogar unter 60 Prozent gefallen. Dies ist heikel –denn dieses Ziel wird aus der Schweizer Verfassung abgeleitet, in der steht, die Renten aus erster und zweiter Säule sollten im Ruhestand die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen.
Hansueli Schöchli gibt der laufenden BVG-Reform geringe Chancen. Er schreibt:
Die Sozialkommission des Ständerats hat zwar im Oktober nach langem Gerangel kraft der bürgerlichen Stimmen mit deutlicher Mehrheit ein Reformpaket beschlossen. Doch erfolgversprechend erscheint diese Variante nicht: Sie wird nicht nur von links angeschossen, sondern auch vom Gewerbe.
Der 14-köpfige Vorstand des Gewerbeverbands hat sich klar gegen diese Variante ausgesprochen, wie der Verbandsvizedirektor Kurt Gfeller auf Anfrage sagte. Der deklarierte Hauptgrund: zu hohe Zusatzkosten für die Arbeitgeber. (…)
Die Kontroverse betrifft hier vor allem die Höhe der «Kompensationen» für Übergangsjahrgänge in Form subventionierter Rentenzuschläge. Die Linke fordert solch breite Zuschläge, dass die geplante Senkung des Rentenminimums überkompensiert würde und die Umverteilung von Jung zu Alt sogar noch zunähme.
Die BVG-Reform ist ins Schleudern geraten. Die bürgerliche Allianz ist zerbrochen, und die Linke will auch diese Reform für ihre Umverteilungspläne missbrauchen. In der NZZ stellt Hansueli Schöchli fest: Die Verlogenheit dominiert weiter. Er schlägt vor, die Senkung des Umwandlungssatzes getrennt zu behandeln, sie allenfalls ganz zu vergessen. In seinem Beitrag schreibt er:
Jeder Vorschlag, der bei den Rentenzuschlägen über die Nationalratsvariante hinausgeht, dürfte den ursprünglichen Reformzweck verfehlen. Es wäre wohl gescheiter, die Reissleine zu ziehen und die Diskussion über den Umwandlungssatz vom Rest des Reformpakets abzuspalten oder gleich ganz zu vergessen.
Dann müssten einfach jene 10 bis 15 Prozent der Pensionskassen, für die das gesetzliche Rentenminimum mangels überobligatorischen Kapitals der Versicherten nicht dauerhaft finanzierbar ist, Sanierungsbeiträge von den Versicherten und Arbeitgebern verlangen. Auf diese Weise verliert das gesetzliche Minimum weiter an Bedeutung – bis es irgendwann völlig irrelevant ist. Das wäre das kleinere Übel als die Einführung neuer versteckter Quersubventionierungen – die man kaum mehr wegbringt, wenn sie einmal da sind.
Katharina Fontana kommentiert in der NZZ den Ausgang der Abstimmung zu AHV 21 stellt Ueberlegungen zu den Forderungen nach einem Ausbau der beruflichen Vorsorge an.
Nach dem Ja zur AHV-Vorlage richtet sich der Fokus nun auf die zweite Säule der Altersvorsorge, das BVG. Am Abstimmungssonntag waren sich Gewinner wie Verlierer mehrheitlich einig, dass die im Parlament hängige BVG-Revision eine Frauenvorlage sein müsse. Das Parlament müsse die zweite Säule so ausgestalten, dass die Rentensituation der Frauen verbessert werde. Es ist indes fraglich, ob die Vorlage dies wird leisten können – trotz all den grossen Ankündigungen und Versprechungen, die in den letzten Wochen dazu gemacht wurden.
Hansueli Schöchli geht in der NZZ der Frage nach, was eine Ablehnung des Reformvorhabens für die AHV bedeutet. Klar ist: eine Sanierung der Finanzierung ist unumgänglich, wie immer auch der Urnengang ausgeht. Die Frage ist nur, wer die Last trägt.
Früher oder später wird es auf jeden Fall Sanierungsmassnahmen für die AHV geben. Der Wunsch der Linken ist klar: am liebsten eine Erhöhung der AHV-Lohnbeiträge, garniert durch Zusatzsubventionen via Nationalbankgelder. Eine Erhöhung der Lohnbeiträge ist aus linker Sicht politisch besonders attraktiv: Dies maximiert die versteckte Umverteilung von oben nach unten und von Jung zu Alt.
Zum einen müssten 25-Jährige die zusätzlichen Lohnabzüge noch 40 Jahre lang zahlen, 60-Jährige nur 5 Jahre lang, und Rentner hätten gar keine Zusatzkosten. Und zum anderen sind AHV-Lohnbeiträge auf Einkommensteilen über rund 86 000 Franken faktisch Steuern und subventionieren die Renten der Tiefverdiener.
Eine direkte Erhöhung der Steuerprogression wäre der ehrliche Weg für einen Ausbau der Umverteilung von oben nach unten. Doch weil dieser Weg nicht unbedingt mehrheitsfähig erscheint, zieht die Linke das Versteckspiel via Altersvorsorge vor.
Ein Ja am 25. September wäre ein Schritt zur Stabilisierung der AHV, sagt die grosse Mehrheit von 133 Ökonomen in einer KOF-NZZ-Umfrage. Will man die AHV längerfristig auf eine solide Basis stellen, brauche es aber eine Erhöhung des Rentenalters. 60 Prozent finden deshalb, dass die Initiative der Jungfreisinnigen in die richtige Richtung zielt.
Der Altersquotient – also die Anzahl Personen im Alter von 65 Jahren und darüber pro 100 Personen im erwerbsfähigen Alter – nimmt laut dem Bundesamt für Statistik bis 2050 von 32 auf 46 zu. Damit stellt sich die Frage, wie man die AHV trotzdem finanziell im Gleichgewicht halten kann.
Fabian Schäfer kommentiert in der NZZ die Abstimmungskampf-Strategie der Linken gegen die AHV-Reform. Er stellt fest:
Auch die reiche Schweiz kann die Schwerkraft der Demografie nicht ewig verdrängen. In den nächsten Jahrzehnten wird die Zahl der Pensionierten derart schnell zunehmen, dass einem schwindlig wird, wenn man sich vorstellt, wie stark Steuern und Lohnbeiträge steigen müssten, um die AHV weiterhin mit dem heutigen Rentenalter zu finanzieren.
Früher oder später müssen wir länger arbeiten, wenn wir unseren Kindern und Enkeln ohne schlechtes Gewissen in die Augen schauen wollen. Je länger wir diesen Schritt aufschieben, umso grösser sind die Lasten, die wir ihnen aufhalsen. Die Linke schliesst vor dieser Ungerechtigkeit routiniert die Augen.
Sie weiss genau, dass sie die Umverteilung von hohen zu tiefen Löhnen nirgends so leicht ausbauen kann wie in der populären AHV. Dass das Sozialwerk so beliebt ist, hat viel damit zu tun, dass man hier finanzielle Lasten unauffällig in die Zukunft verschieben kann – und sich dabei sogar noch sozial fühlen darf.
Hansueli Schöchli, der sich in der NZZ unverdrossen gegen die teuren und mit mehr Nach- als Vorteilen verbundenen Vorschläge zur BVG-Reform wendet, schreibt:
Bürgerliche Politiker subventionieren wie die Linke gerne die Älteren zulasten der Jungen, denn die Stimmmacht liegt bei den Älteren, und für die Jungen ist die Altersvorsorge noch weit weg. Zudem haben manche Bürgerliche Angst vor dem Volk: Ohne breite Rentenzuschläge, so geht die Befürchtung, scheitert die Reform an der Urne, da die Linke mit populistischer «Rentenklau-Kampagne» auf Resonanz stiesse.
Doch ein Volks-Nein wäre kein Drama. Denn der Status quo ist weit weniger schlecht als sein Ruf. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent ist zwar stark überrissen, aber in den meisten Fällen unbedeutend. Die meisten Versicherten haben überobligatorisches Alterskapital: Bei diesem gibt es keine gesetzliche Mindestvorgabe, so dass die Pensionskassen via Mischrechnung schon heute Umwandlungssätze von 6 Prozent oder weniger anwenden können.
Von der vorgeschlagenen Senkung der Mindestvorgabe für die Rentengarantie wären deshalb weniger als 10 Prozent aller Vorsorgeeinrichtungen betroffen. Ohne Senkung müssen sich diese Kassen früher oder später durch Zusatzbeiträge sanieren. Im Gegensatz zu den diskutierten Reformvorschlägen funktioniert eine solche Sanierung ohne neue versteckte Umverteilungen zwischen den Betrieben und Generationen und wäre deshalb der faire Weg. Anders gesagt: Auf diesem Weg verliert der gesetzliche Mindestumwandlungssatz noch mehr an Bedeutung – bis er am Ende völlig irrelevant ist.
Wer ist der Mann, der in der ständerätlichen SGK ein neues Modell für die BVG-Revision 21 einbrachte, welche durch Umverteilung zu finanzierende Kosten von 25 Milliarden auslösen würde? Fabian Schäfer stellt ihn in der NZZ vor und stellt ein paar Fragen.
Der FDP-Ständerat aus dem Kanton Uri, ein alter Hase im politischen Geschäft, hat sich verschätzt – und das ausgerechnet bei einer der wichtigsten Vorlagen der Legislatur. Nicht nur sich selbst hat er in eine ungemütliche Lage manövriert, sondern auch seine Partei.
Passiert ist es am 26. April in einem Sitzungszimmer im Bundeshaus. Die Sozialkommission des Ständerats diskutiert wieder einmal über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG). Und in dem Moment, als die 13 Frauen und Männer endlich abstimmen, da merkt Josef Dittli, was es geschlagen hat: Sein Vorschlag, den er sich als grossen bürgerlichen Kompromiss vorgestellt hat, wird nur von den eigenen Parteikollegen unterstützt – und von den Linken. Die natürlichen Verbündeten von der Mitte-Partei und der SVP sind dagegen.
Sein Antrag findet eine hauchdünne Mehrheit. Aber vielleicht wäre er inzwischen froh, es wäre umgekehrt herausgekommen. Manch unangenehme Frage wäre ihm erspart geblieben. (…)
“Hier ist eine nette Geschichte: Die Pensionskassen in der Schweiz horten zu viel Geld. Statt ständig über die gesetzlichen Rentengarantien und über Umverteilungen von Jung zu Alt zu jammern, würden die Kassen ihre Reserven gescheiter den Versicherten auszahlen. Die in der Politik diskutierten Rentensenkungen sind dann unnötig.” So leitet Hansueli Schöchli seinen Artikel zum OAK-Bericht ein. Und fährt fort:
Diese Geschichte wird von den Bewahrern der versteckten Umverteilung in der beruflichen Vorsorge immer wieder erzählt. Die Botschaft ist attraktiv, da sie den Profiteuren des geltenden Systems das schlechte Gewissen nimmt und eine schmerzlose Lösung verspricht.
Mit den am Dienstag publizierten Daten der Oberaufsicht der beruflichen Vorsorge scheint die Erzählung neue Nahrung zu erhalten. Gemäss den Daten wiesen die über 1300 erfassten Pensionskassen ohne Staatsgarantie per Ende 2021 im Durchschnitt einen Deckungsgrad von 118,5 Prozent aus. Das heisst: Pro 1000 Franken künftige Verpflichtungen in Form von Rentengarantien hatten die Kassen ein Vermögen von fast 1185 Franken.
Die künftigen Verpflichtungen wurden dabei mit einem Zins (dem «technischen Zinssatz») von durchschnittlich 1,6 Prozent pro Jahr auf den Barwert per Ende 2021 zurückgerechnet.
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die guten Resultate der OAK-Studie 2022:
Es gibt keinen Grund zum Übermut. Der Refrain von Anhängern der politischen Reformblockade in der Altersvorsorge nach dem Motto «Die Pensionskassen habe dicke Polster, also gibt es keinen Grund zur Senkung von Rentengarantien» ist heute so falsch wie während der letzten zehn Jahre. Die Pensionskassen brauchen substanzielle Reserven, damit sie nicht schon nach dem ersten Börsentaucher in einen Sanierungszwang mit zusätzlichen Lohnabzügen hineinlaufen.
Ein eisernes Gesetz der Finanzmärkte lernen KV-Lehrlinge schon im ersten Lehrjahr, doch zu viele erwachsene Politiker in Bundesbern wollen davon nichts wissen: keine Gewinnchancen ohne Risiken. Ohne Reserven müssten sich die Pensionskassen stärker auf risikoarme Anlagen beschränken, was langfristig Renditeeinbussen brächte. Damit verwandt ist der Befund, dass Rentengarantien teuer sind, weil Garantien nur mit «risikolosen» und damit praktisch ertragslosen Anlagen «sicher» erfüllbar sind.