Wer sich bei der Pensionierung für die Rente entscheidet, erhält bei der Asga neu eine stärkere Absicherung der Angehörigen. Die Anpassung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Alle Neurentner der letzten 5 Jahre kommen in den Genuss des Kapitalschutzes. Ein Handeln Ihrerseits ist nicht nötig, denn dies gilt automatisch für die Anspruchsberechtigten. Die Asga bietet den zusätzlichen Schutz kostenlos an.

Wenn eine Alters- oder Altersinvalidenrente beziehende Person innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Pensionierung oder dem letzten Teilpensionierungsschritt verstirbt, wird ein Kapital an die Hinterbliebenen ausbezahlt.

Die Höhe des Kapitals entspricht ab der Pensionierung oder Teilpensionierung im Maximum 5 vollen Jahresrenten, berechnet auf Basis der Rente ohne Teuerungszulagen und Überschussbeteiligungen. Vom Total dieser 5 Jahresrenten wird abgezogen, was bis zum Zeitpunkt des Todesfalls bereits als Rente ausbezahlt wurde (pro rata). Das verbleibende Kapital steht dann den anspruchsberechtigten Hinterlassenen oder Begünstigten zu und wird zusätzlich zur Partnerrente ausgerichtet.

Bei Teilpensionierungen wird für jeden Schritt eine neue Berechnung gemacht. Dabei werden die Altersrenten und deren 5-Jahresschutz für jeden Teilpensionierungsschritt einzeln berechnet.

  Asga Kapitalschutz