Weil der Stiftungsrat der ehemaligen Pensionskasse des Gemeindepersonals die Akteneinsicht verweigert, muss Ostermundigen auf Schadenersatzforderungen verzichten. Die Berner Zeitung schreibt dazu:
Ostermundigen hat einen ersten Schlussstrich unter sein Pensionskassendebakel gezogen. Das Parlament hat notgedrungen entschieden, von der Personalvorsorgestiftung Bolligen-Ittigen-Ostermundigen (PVS BIO) keinen Schadenersatz zu fordern. Es kam zum Schluss, dass eine Klage gegen die PVS BIO aussichtslos sei.
Die Gemeinde hatte die Pensionskasse zusammen mit Bolligen und Ittigen für ihre Gemeindeangestellten gegründet. 2008 war die Kasse in eine Unterdeckung geraten, die sie mit einer Fristerstreckung bis 2022 hätte beheben sollen. Doch die Pensionskasse war so marode, dass sich 2016 zuerst Bolligen und Ittigen sowie verschiedene andere Institutionen aus der Kasse lösten. 2017 stimmte auch die Ostermundiger Bevölkerung einem Wechsel zu. In der Folge entschied die Gemeinde Ostermundigen, sich der Pensionskasse der Stadt Bern anzuschliessen, und 2018 begann die Liquidation der PVS BIO. Allerdings stand immer noch die Frage im Raum, ob Verantwortliche der Kasse so massive Fehler begangen hatten, dass sie zu Schadenersatz verpflichtet gewesen wären.