Der Deckungsgrad der Zürcher Pensionskasse BVK lag per Ende 2022 bei 97,6 Prozent. Bei der Performance resultierte ein Minus von 11,2 Prozent. Zulegen konnte die BVK erneut beim Bestand, der um 2,7 Prozent gewachsen ist. Die Verzinsung der Sparguthaben lag mit 2,1 Prozent erstmalig über dem technischen Zinssatz. Die Verzinsung der Sparguthaben wird ab Mitte 2023 voraussichtlich auf das BVG-Minimum von einem Prozent festgelegt. Die Vermögensverwaltungskosten verbleiben mit 15 Rappen pro 100 Franken Anlagevermögen (Vorjahr: 14 Rappen) auf einem tiefen Niveau. Die BVK ist mit 130’295 Versicherten die grösste Pensionskasse der Schweiz. Das Anlagevermögen beträgt 41 Mrd. Franken.
BVK
BVK macht auf woke
Auf “Inside Paradeplatz” staunt man über Stelleninserate der zürcherischen BVK.
„Business Analyse (80%-100%; Mensch)“: So sucht die BVK online nach geeigneten neuen Mitarbeitern.
In einem anderen Inserat auf der Jobseite der grossen Pensionskasse mit 150 Leuten heisst es: „Leitung Kundendienst Personalvorsorge (100%; Mensch)“.
Mensch statt Mann oder Frau, statt m/w. Neutrum statt Geschlecht. (…)
Auf der Webseite weist die BVK eine Minusperformance für das laufende Jahr von 13,2 Prozent aus. Der Deckungsgrad ist mit 95,7 Prozent besorgniserregend.Doch nicht das scheint die Verantwortlichen umzutreiben. Sondern die neue Wortwelt.
Mit „Mensch“ als konsequenter Bezeichnung in ihren Job-Inseraten stellt die BVK alle * in den Schatten.
Inside Paradeplatz / Infosperber
Konsequentes Rebalancing
Die Zürcher BVK hat im Geschäftsjahr 2020 eine Rendite von 5,7 Prozent erzielt, wozu in der Medienmitteilung festgehalten wird: «Einmal mehr hat sich die konsequente Umsetzung der Strategie bezahlt gemacht. Konkret wurde mit dem Rebalancing ein Beitrag zur Gesamtperformance von 1,3 Prozent oder 450 Millionen Franken geleistet». Gemäss Geschäftsführer Thomas Schönbächler wurde Mitte März ohne weitere Diskussion in Aktien investiert, rückblickend im besten Moment. Im November dann wieder verkauft, dieses Mal etwas zu früh. Die Strategie mit ihrem Automatismus hat sich als richtig erwiesen und der Kasse ein ausgezeichnetes Resultat beschert, auch wenn die Umsetzung im März wohl eine Herausforderung darstellte.
BVK senkt technischen Zins auf 1,75%
Per 1. Januar 2022 senkt die BVK den technischen Zinssatz von 2 auf 1,75 Prozent. Damit einhergehend werden die Umwandlungssätze um durchschnittlich 0,15 Prozentpunkte reduziert.
Die Abfederungsmassnahmen bestehen darin, dass alle Aktivversicherten ab dem 1. Januar 2022 während fünf Jahren monatlich Aufwertungsgutschriften erhalten. Diese Aufwertungsgutschriften betragen zwischen 2 und 3,2 Prozent des Sparguthabens per Ende 2021. Für Versicherte ab Alter 55 konnte die Rentenkürzung damit auf 0 bis 2 Prozent beschränkt werden. Zusätzlich wird BVK-Versicherten, die im Jahr 2021 das 60. Altersjahr erreichen, die Rente garantiert, die sie bei einer Pensionierung am 31. Dezember 2021 zugute hätten. «Mit diesem Frankenbesitzstand soll niemand frühzeitig in Pension gedrängt werden», sagt Geschäftsführer Thomas Schönbächler.
Rückstellungen und Warnungen
Die Zürcher BVK schreibt in einer Mitteilung zum Jahresabschluss 2019:
Mit einer Rendite von 11,3 Prozent gehört die BVK im Benchmark-Vergleich zu den führenden Kassen. Der Deckungsgrad kommt per Ende Jahr auf 100,5 Prozent zu stehen, was bedeutet, dass die Vorsorgevermögen der Versicherten ab Mitte 2020 mit 2 Prozent (bis dahin 1 Prozent) verzinst werden.
Gleichzeitig gibt die BVK bekannt, dass sie das gute Resultat zur Bildung von Rückstellungen in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken verwenden wird. Mit dieser Rückstellung, welche den Deckungsgrad auf 100,5 Prozent begrenzt, hat der Stiftungsrat Handlungsspielraum, die laufenden Verpflichtungen mit risikoärmeren Investitionen zu garantieren und allenfalls notwendige Anpassungen künftiger Altersleistungen abzufedern.
«Per wann solche Massnahmen nötig sind, hängt von der Entwicklung des Marktumfeldes ab», sagt Thomas R. Schönbächler, Vorsitzender der Geschäftsleitung der BVK. «Bleiben die Zinsen weiterhin so tief, müssten schon bald Entscheidungen getroffen werden, damit frühzeitig kommuniziert werden kann und Massnahmen sozialverträglich umgesetzt werden können.»
In der NZZ hält Hansueli Schöchli dazu fest:
Das Zinsniveau und die langfristig erwarteten Anlagerenditen sind innert Jahresfrist weiter gesunken, wie der BVK-Chef Schönbächler betont: Vor Jahresfrist habe man mit einer durchschnittlichen Anlagerendite von 2,8% gerechnet, jetzt seien es noch rund 2,2%. Die erwarteten Anlagerenditen sind neben der Lebenserwartung ein zentraler Bestandteil für die Festlegung der Umwandlungssätze zur Rentenberechnung.
BVK: Mehr Rente – weniger Hinterbliebenenleistung
Der Tages-Anzeiger berichtet über die von der BVK angebotene Option, eine höhere Altersleistung auf Kosten der Hinterbliebenenleistung zu wählen. Sie ist bisher in der Schweiz einzigartig.
Wer vor der Pensionierung steht, kann bei der BVK seit 2019 eine höhere Altersrente wählen. Das heisst, das angesparte Altersguthaben wird mit einem höheren Umwandlungssatz in eine Rente umgerechnet, als dies standardmässig vorgesehen ist. Als Folge davon sinken jedoch die Leistungen im Todesfall an die Hinterbliebenen.
Ein Beispiel: Eine Person lässt sich dieses Jahr mit 65 pensionieren und hat 500’000 Franken Altersguthaben. Der reguläre Umwandlungssatz der BVK für diese Altersgruppe liegt derzeit bei 4,84 Prozent. Damit bekäme die Person eine jährliche Rente von 24’200 Franken. Entscheidet sie sich für die höhere Altersrente, profitiert sie von einem Umwandlungssatz von 5,12 Prozent. Das ergibt eine Jahresrente von 25’600 Franken – ein Plus von 1400 Franken. Im Gegenzug reduziert sich der Betrag für hinterbliebene Ehegatten- oder Partnerinnenrente um die Hälfte.
Mit der Option, die eigene Altersrente zu erhöhen bei gleichzeitiger Senkung der Hinterbliebenenrente, wolle die BVK der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen, sagt Sprecher Christian Brütsch. Immer mehr Versicherte benötigten keine grosszügige Absicherung für ihre Partner. Sei es, weil sie alleinstehend sind, sei es, weil der Partner selber genug verdiene und Anspruch habe auf Vorsorgeleistungen. Insbesondere für weibliche Versicherte sei die Möglichkeit einer höheren Altersrente interessant, ergänzt Brütsch.
BVK auf Nachhaltigkeitskurs
In einem Interview mit der Aargauer Zeitung erläutert BVK-Geschäftsführer Thomas Schönbächler die Strategie der Pensionskasse des Kt. Zürich. Auszüge:
Punkto Klima hat der WWF die BVK in seinem jüngsten Rating in die Gruppe der Zweitplatzierten gesetzt. Das heisst, die BVK liegt über dem Durchschnitt, aber nicht ganz vorne. Sind Sie zufrieden damit?
Schönbächler: Ich bin sehr zufrieden, insbesondere mit der persönlichen Besprechung mit den WWF-Vertretern nach dem Rating. Sie haben aufgezeigt, dass wir in der Umsetzung zu den Besten gehören und es nur noch wenige Elemente bräuchte, um in die Top-Gruppe zu kommen.
Im Vergleich zum vorletzten Rating hat sich die BVK aber nicht verbessert, sondern ihren Platz behalten, während etwa die Stadtzürcher Kasse in die Top-Gruppe aufgestiegen ist. Wie kommt das?
Das Rating ist auch eine Frage von Gewichtungen und des Zeitpunkts der Präsentation. Nach der Publikation des Berichts haben wir einen entscheidenden Punkt erfüllt, der für die Top- Liga noch fehlte: Wir legten unsere zehn grössten Investments offen. Gemäss WWF war dies das Element, das noch fehlte für die Top-Gruppe.
Die BVK ist schon 2016 aus der Kohleförderung ausgestiegen. Nicht aber aus der Erdöl- und Erdgasförderung. Warum dieser Unterschied?
Als wir aus der Kohle ausstiegen, geschah dies aus reinen Risikoüberlegungen. Wir kamen zum Schluss, dass reine Kohleförderung langfristig kein Ertragspotenzial hat. Handelt man nicht, geht man enorme Risiken ein. Es ist zu spät, erst dann zu gehen, wenn dies alle tun. Im Bereich von Öl und Gas hingegen bringt uns eine andere Strategie, das Engagement, mehr. Wir bleiben investiert. Wir haben feststellen können, dass sich die grossen Produzenten stark geändert und neu positioniert haben. Sie investieren inzwischen auch in erneuerbare Energien. Sie haben das Kapital für diese Transformation.
Gemäss eigenen Angaben will sich die BVK punkto Klimafreundlichkeit in der Referenzklasse unter den Pensionskassen positionieren. Sie wollen also Klassenprimus werden?
Nein. Man muss sich immer bewusst sein, dass eine Pensionskasse ihre Gelder treuhänderisch anvertraut bekommt. Wir dürfen nicht einfach et- was unter dem Aspekt einer Gesinnung machen, etwa weil wir glauben, es sei gut für die Welt. Wir müssen immer auch die Rendite im Fokus haben. Das geht zusammen. Der Immobilienbereich ist ein sehr gutes Beispiel da- für. Mir ist kein Immobilienplayer bekannt, der auch nur annähernd eine so grosse CCL-Reduktion schaffte wie wir. Gleichzeitig stellen wir fest, dass wir C02-freundliche Gebäude mindestens gleich gut vermieten können wie andere. Vor allem langfristig zahlt sich dies aus.
BVK targets responsible investment leadership
The CHF33bn (€29.5bn) pension fund for the canton of Zurich wants to set the responsible investment benchmark for Swiss pension funds when it comes to quality of implementation and communicating measures taken.
This is according to one of 10 principles that BVK – Switzerland’s third largest pension fund by assets under management – has adopted for its approach to responsible investment, which it said was an integral part of risk management.
Also among BVK’s 10 principles was a statement that focusing on efficient processes, transparent structures and low costs had a place in responsible investment.
BVK also clearly stated that responsible investment could conflict with return goals, and that in such a situation it would prioritise long-term return optimisation.
Das Modell BVK
In einem Interview mit der NZZ erläutert BVK-Chef Thomas Schönbächler wie die Kasse mit den Schwankungen auf den Kapitalmärkten und den stark verringerten Umwandlungssätzen umgeht.
Die BVK hat wie viele Pensionskassen ein schwieriges Anlagejahr 2018 hinter sich. Zum Jahresende entstand eine Unterdeckung, der Deckungsgrad fiel auf 95,1%. Wie ist die Lage jetzt?
Es ist eine spezielle Situation. Wir haben in den ersten drei Monaten des Jahres den Verlust des Vorjahres mehr als wettgemacht. Die Performance im ersten Quartal dieses Jahres war 5,7%, unser Deckungsgrad lag Ende März bei 100,2%.
Sollte es aber einen Rückschlag an den Börsen geben, ist dieser Deckungsgrad nicht allzu komfortabel. Was ist Ihr Ziel?
Unser Ziel ist ein Deckungsgrad von 110% bis 115% auf Sicht von fünf bis zehn Jahren. Ab einem Deckungsgrad von 100% zahlen wir den aktiven Versicherten dieselbe Verzinsung wie den Rentnern. Dies ist für die Generationenfairness zentral. Die aktiv Versicherten ermöglichen mit ihrem Risikokapital die Anlagestrategie und sollen hierfür mit einem guten Zins auch entschädigt werden. Ab 115% fangen wir an, höhere Verzinsungen auszusprechen. In den vergangenen zehn Jahren haben wir völlig unterschiedliche Umwandlungssätze angewendet. Frühere Rentner haben einen Umwandlungssatz von über 7% erhalten – die, die in fünf Jahren in Pension gehen, erhalten hingegen nur noch 4,80% beziehungsweise 5,06% mit tieferer Ehegattenrente. Wenn wir freie Mittel zu verteilen haben, erhalten die Rentner, die mit einem niedrigeren Umwandlungssatz in Pension gegangen sind, eine höhere freiwillige Verzinsung.
Sie haben die BVK in den vergangenen Jahren saniert und bei Leistungen den Rotstift angesetzt. Greifen diese Reformen?
Sanierung ist das falsche Wort. Wir haben den Rotstift bei der Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentnern angesetzt. Auf der anderen Seite zahlen Versicherte wie auch Arbeitgeber heute bei der BVK höhere Sparbeiträge. Die Sparbeiträge gehören dem Versicherten – auch bei einem Stellenwechsel –, den Umwandlungssatz kann er nicht mitnehmen.
In Unterdeckung
Die Zürcher BVK hat das Performance-Betreffnis für 2018 publiziert. Es liegt bei –3,5 Prozent, der Deckungsgrad sinkt von 100 auf 95%. Die Pensionskasse nimmt es entspannt zur Kenntnis und konzentriert sich auf die positiven Elemente. In der Mitteilung heisst es:
«Eine langfristige Anlagestrategie zu haben und diese konsequent umzusetzen, zeigt sich als richtiger Weg», sagt Thomas R. Schönbächler, Vorsitzender der Geschäftsleitung der BVK. Das widerspiegelt auch der Jahresabschluss der Zürcher Pensionskasse: Die Rendite liegt bei minus 3,5 Prozent und somit genau auf dem Benchmark und im Rahmen der zu erwartenden Volatilität des Marktes. Der Deckungsgrad sinkt von 100 Prozent im Vorjahr gemäss der provisorischen Berechnung auf 95,1 Prozent per Ende 2018.
Erfreulicheres kann beim Kundenbestand vermeldet werden. Die BVK ist im vergangenen Jahr um 2,1 Prozent gewachsen und versichert mittlerweile über 121’000 Personen in der zweiten Säule – mehr als jede andere autonome Pensionskasse in der Schweiz. Davon sind 70 Prozent Aktivversicherte und 30 Prozent Rentenbeziehende.
Mitte Jahr wurden verschiedene neue Produkte in der Vorsorgepalette angekündigt. So kann seit dem 1. Januar eine versicherte Person unter gewissen Voraussetzungen einen höheren Umwandlungssatz wählen. «Wir sind hocherfreut, dass von den 100 Personen, die per 1. Januar in Pension gingen, ein Drittel von dieser Option Gebrauch machte», sagt Schönbächler. Auch von den Arbeitgeberangeboten, die Eintrittsschwelle zu senken oder den Koordinationsabzug mitzuversichern, wird rege Gebrauch gemacht.
Ebenfalls positiv zu werten sind die tiefen Verwaltungskosten. Im Branchenvergleich von PPCmetrics werden die durchschnittlichen Kosten pro Versicherten mit 312 Franken ausgewiesen. Die BVK liegt mit nur gerade 115 Franken weit darunter.
Erneut gesenkt werden konnten die Vermögensverwaltungskosten. Pro 100 Franken gibt die BVK rekordtiefe 14 Rappen aus. Das sind nochmals zwei Rappen weniger als im Vorjahr. Rechnet man diese Einsparungen auf das Anlagevermögen von rund 32 Milliarden Franken auf, hat die BVK im vergangenen Jahr zusätzlich 6,4 Millionen Franken alleine in diesem Bereich eingespart. Der von PPCmetrics ausgewiesene Branchendurchschnitt liegt mit Ausgaben von 42 Rappen pro 100 Franken deutlich höher.
Winterthurer-PK in die BVK?
Die seit Jahren andauernden Querelen um die Pensionskasse der Stadt Winterthur könnten durch einen Anschluss an die kantonale BVK auf einen Schlag – oder auch schrittweise – beendigt werden. Die NZZ schreibt dazu:
Bisher hat der Stadtrat sich konsequent gegen eine Eingliederung in eine andere Pensionskasse ausgesprochen. Von dieser Haltung ist er jetzt, nachdem er die Offerte eingeholt hatte, abgerückt. Er sei grundsätzlich offen für einen Anschluss an die BVK, teilte der Stadtrat am Freitag mit. Die Nettokosten für eine Übernahme würden gemäss der Offerte 107 Millionen Franken betragen. Aus Sicht des Stadtrats sprechen aber mehrere Punkte für einen Anschluss: Zum Beispiel die Versicherungsbedingungen, die für eine Mehrheit der Stadtangestellten durchaus attraktiv seien, sowie das breit aufgestellte Management oder die Grösse der BVK. Zudem wäre der Anschluss für Winterthur «mit einer gewissen Entpolitisierung» der komplexen Pensionskassen-Thematik verbunden, schreibt der Stadtrat.
Wie rasch es geht, hängt davon ab, ob der Stadtrat zuerst auf der notwendigen Sanierung mit einem Kredit von 144 Mio. Franken und damit einem schrittweisen Vorgehen besteht.
BGer: Stäfa unterliegt BVK
Fast sieben Jahre nach dem Ausstieg ist das Kapitel BVK für Stäfa wohl abgeschlossen. Stäfa hatte die Pensionskasse der Angestellten des Kantons aus finanziellen Gründen verlassen. Die Geschichte endet jetzt mit einem negativen Schlusspunkt für die Stäfa. Finanziell kommen die Gemeinde und damit auch ihre Angestellten schlechter weg, als sie erhofft hatten. Konkret geht es um die Frage, ob die Gemeinde korrekt ausbezahlt wurde. Stäfa vertrat die Meinung, die BVK schulde der Gemeinde noch Geld.
Das Bundesgericht hat jetzt aber entschieden, dass die Auszahlung korrekt war. Der Knackpunkt war der Zeitpunkt der letzten Auszahlung, 16 Monate nach dem Stichtag. Die Gemeinde ist der Ansicht, dass die Schlusszahlung über 4,3 Millionen Franken der erfolgten Vermögensveränderung hätte angepasst werden müssen. Die finanzielle Situation der Pensionskasse habe sich seit dem Austritt der Gemeinde deutlich verbessert. Die Gemeinde muss somit auf rund 400’000 Franken verzichten.
BVK mit zwei Umwandlungssätzen
Versicherte bei der Zürcher Pensionskasse BVK können ab Anfang 2019 zwischen zwei verschiedenen Umwandlungssätzen und damit ihre Rentenhöhe wählen, schreibt Michael Ferber in der NZZ. So kann sich ein Versicherter mit Jahrgang 1954, der im kommenden Jahr in Rente geht, zwischen einem Umwandlungssatz von 4,85% und einem von 5,13% entscheiden.
Dabei gilt es, zwischen einer höheren Alters- oder Ehegattenrente abzuwägen. Den Satz von 4,85% erhält ein Versicherter, wenn die Rentenhöhe des hinterlassenen Partners zwei Drittel der bisherigen Altersrente betragen soll. Der Satz von 5,13% kommt dann zur Geltung, wenn die Rentenhöhe des hinterlassenen Partners nur einen Drittel der bisherigen Altersrente ausmacht. Mit dem Umwandlungssatz wird beim Renteneintritt die Höhe der jährlichen Rente berechnet, er wird mit dem angesparten Altersguthaben multipliziert.
Eine weitere Neuerung der BVK betrifft die freiwillige Weiterversicherung ab dem Alter von 58 Jahren. Versicherte, die ab dem 58. Altersjahr die Arbeitsstelle verlassen und keine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen, könnten sich für maximal zwei Jahre freiwillig weiter versichern lassen. Der Altersrücktritt erfolge zwischen 60 und 65 Jahren, der versicherte Lohn könne flexibel festgesetzt werden. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge würden dem Versicherten direkt in Rechnung gestellt.
BVK und die Herkunft der Retros
Vor einiger Zeit wurde von der BVK kommuniziert, dass ihr rund 20 Mio. an Retrozessionen von Banken ausbezahlt wurden. Arthur Rutishauser, Chefredaktor des Tages-Anzeiger, hat dazu ausführliche Details. Involviert ist primär die amerikanische Investmentbank Jeffries. Rutishauser schreibt u.a.:
«Auf die Forderung der BVK auf sofortige Herausgabe von zu Unrecht vereinnahmten Retrozessionen eines beauftragten Vermögensverwalters wurde nicht eingegangen», schreibt die BVK in einer Stellungnahme. Erst weigerte sich Jefferies sogar, den Umfang der Kick-backs bekannt zu machen, obwohl sie dazu vertraglich explizit verpflichtet war, wie das Gericht feststellte. Daraufhin stellte die BVK unter neuer Führung 2011 ganz einfach die Zahlung von Gebühren ein. Erst dann gab Jefferies eine Liste mit Zahlungen in Höhe von total 9,6 Millionen Franken heraus. Doch diese war offensichtlich unvollständig. 2014 schob Jefferies Informationen über weitere Zahlungen von rund 2,5 Millionen Franken nach. (…)
Insgesamt fliessen nun Gebühren in Höhe von 12,5 Millionen Franken an die BVK zurück. Hinzu kommen Verzugszinsen in Höhe von 7,5 Millionen Franken. «Das Urteil ist rechtskräftig, das heisst endgültig», sagt BVK-Chef Thomas Schönbächler auf Anfrage. Jefferies-Sprecherin Sara Boyes wollte keine Stellung nehmen.
TA / Berner Zeitung / Mitteilung BVK
“Knochenarbeit”
Susanne Kapfinger von AWP Soziale Sicherheit hat mit Thomas Schönbächler, Direktor der BVK, ein Interview zu den kürzlich der Kasse zugesprochenen Retrozessionen in Höhe von 20 Mio. Franken geführt. Auszüge:
Herr Schönbächler, sind noch weitere Gerichtsverfahren hängig, bei denen es um die Rückforderung von Retrozessionen geht?
Die BVK hat bereits im Jahre 2010/11 die Offenlegung sämtlicher Retrozessionen verlangt. Eine Rückforderung ist zu Gunsten unserer Versicherten und deshalb erachten wir es als unsere Pflicht. Wir fordern in der Folge konsequent und 10 Jahre rückwirkend sämtliche Ansprüche zurück. Der Weg vor Gericht ist dabei der letzte Schritt, den wir eingehen, wenn er nötig ist.
Wie aufwändig war das kürzlich abgeschlossene Verfahren?
Die Forderung der Offenlegung ist an sich nicht schwierig. Sie muss aber konsequent und kompromisslos abgearbeitet werden, das ist Knochenarbeit. Die in diesem Zusammenhang wichtigen Verjährungsunterbrechungen können mittels Einredeverzicht oder bei Weigerung auf dem klassischen Betreibungsweg eingeholt werden. Auch das ist Fleissarbeit, die meist ohne juristische Unterstützung abgewickelt werden kann. Je nach Koope-rationsbereitschaft der Gegenpartei oder spätestens wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, muss ein spezialisierter Anwalt beigezogen werden, wobei nur schon dank des gesetzlichen Verzugszinses von 5% alle Anwaltskosten bei weitem gedeckt sein dürften.