Sie scheinen ziemlich entspannt mit dem Thema Unterdeckung umzugehen.
Profond musste noch nie saniert werden und war selbst 2022, einem sehr düsteren Anlagejahr, nicht in Unterdeckung. Fast 3000 Firmen sind bei uns versichert, das sind IT-Unternehmen, Industriebetriebe, Spitäler, Gemeinden und weitere. Sie können nicht alle gleichzeitig Konkurs gehen. Das gibt Stabilität – ganz im Unterschied zu einer firmeneigenen Vorsorgeeinrichtung.
Laut einer Studie liegen die durchschnittlichen Vermögensverwaltungskosten bei etwas über 0,4 Prozent. Sie wiesen 2023 Vermögensverwaltungskosten von 0,53 Prozent der Vermögensanlagen aus. Warum sind Sie höher als der Schnitt?
Wenn Profond nur Aktien und Obligationen halten würde, wären die Kosten unter 0,1 Prozent. Doch wir haben zum Beispiel auch Immobilien. Sie müssen bewirtschaftet und früher oder später renoviert werden. Das kostet. Aber auch so hätte ich kein Problem, wenn wir 2 Prozent für die Vermögensverwaltung bezahlen würden. Entscheidend ist letztlich ja, wie hoch die Netto-Rendite ist. Und da sind wir besser als dem Schnitt.
Zu den Vermögensverwaltungskosten gibt es eine Diskussion, die Sie kennen werden …
… die Kritik an den Pensionskassen ist mir bekannt. Aber was ist besser: Mit fünf Franken Aufwand zehn Franken Ertrag machen oder mit drei Franken Aufwand fünf Franken Ertrag erzielen? Wenn wir mit etwas höheren Kosten eine überproportional höhere Rendite erhalten, werden wir es so machen.
Im Herbst 2024 scheiterte die BVG-Reform. Was sind Ihre Schlüsse daraus für die Zukunft?
Dass es in den nächsten zehn Jahren keine Reform geben wird, weil die Politik aktuell nicht zu Kompromissen bereit ist. Das grösste Thema, der Umwandlungssatz von 6,8 Prozent, bleibt offen. Profond hat es selbst gelöst, so wie viele andere Pensionskassen. Aber es gibt Branchen und Kassen, die den Umwandlungssatz nicht unter 6,8 Prozent senken können. Deshalb machen sie Verlust und die Aktiven müssen die Rentner finanzieren.
Im Parlament läuft ein Vorstoss, der Mehrfachbeschäftigte und Teilzeitarbeitende besserstellen will. Damit wird ein Teil der BVG-Reform wieder aufgegriffen. Wie beurteilen Sie dies?
Die Vorsorge von Mehrfachbeschäftigten ist ein grosses Thema. Das kann man in einer Pensionskasse nicht abdecken, weil die betreffende Person ja mehrere Arbeitgeber hat. Bei Teilzeitbeschäftigten gibt es Lösungen, ein tieferer Koordinationsabzug beispielsweise. Ein gesetzlich festgelegter, tieferer Koordinationsabzug bedeutet, dass der versicherte Lohn steigt. Man bezahlt mehr in die Vorsorge ein, hat am Monatsende aber weniger Geld zur Verfügung. Das ist ein Zielkonflikt, der besonders bei einem tiefen Einkommen nicht so einfach zu lösen ist. Die Politik muss entscheiden, was sie bevorzugt. Aber Arbeitgeber, die es für sinnvoll halten, können den Koordinationsabzug auch freiwillig senken.
Da wir über Reformen sprechen: Führt ein Weg an einem höheren Rentenalter vorbei?
Für die AHV ist das eine wichtige Frage. Wir können das Rentenalter bei 65 Jahren belassen, wenn wir die Produktivität durch technologischen Fortschritt steigern und Migration zulassen. Für die Pensionskassen ist die steigende Lebenserwartung eine grosse Herausforderung. Und es liegt auf der Hand: Ein längeres Leben kann bei gleichem Rentenalter nur über tiefere Umwandlungssätze finanziert werden. Offen ist, ob die Lebenserwartung tatsächlich immer weiter zunimmt.
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