Rentenreform: Noch mehr Ideen?
Hansueli Schöchli berichtet in der NZZ über den Vorschlag des FDP-Nationalrats Olivier Feller, die Erhöhung des Frauenrentenalters mit der Vorlage des Bundesrats zur Lohngleichheit zu einem “Päckli” zu verknüpfen.
Laut dem Vorschlag des Bundesrats zur Revision des Gleichstellungsgesetzes müssen Arbeitgeber mit mindestens 50 Angestellten künftig alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchführen, diese extern überprüfen lassen und die Ergebnisse den Mitarbeitern und im Fall börsenkotierter Firmen auch der Öffentlichkeit mitteilen. Die FDP hatte sich bisher dezidiert gegen diese Vorlage ausgesprochen. Auch er sei gegen die Vorlage, wenn sie alleine ins Parlament komme, sagt Nationalrat Feller. Aber wenn die Verknüpfung dieses Themas mit der AHV einen Kompromiss ermögliche, sehe das anders aus.
Mit seiner Partei habe er seinen Vorschlag nicht abgesprochen, sagt der FDP-Mann. Das bestätigt auch die Parteizentrale. Die Idee ist laut Feller in informellen Gesprächen mit Wirtschaftskreisen aufgekommen. Man befinde sich derzeit in der Phase des Brainstormings; da müsse man manchmal neue Ideen lancieren. Laut dem Nationalrat ist mit kritischen Stimmen von bürgerlichen Politikern zu seiner Verknüpfungsidee zu rechnen. Doch in einer späteren Verhandlungsphase könne dies anders aussehen.
Werner Hug: Wie weiter mit der AV2020?
pw. Werner Hug macht sich in seinem Kommentar in der Personalvorsorge 12/17 Gedanken darüber, wie es mit AHV und BVG (plus Säule 3a) nach der Ablehnung im September weitergehen sollte oder könnte. Als studierter Oekonom erlaubt er sich einleitend zudem den Spass, ein strikt rationales Vorsorgesystem für AHV und BVG zu skizzieren. Rationalität und eine Prise Vernunft vermöchten das Geschäft in der Tat massiv zu vereinfachen; da aber Politiker im Speziellen und die Menschen im Allgemeinen nur sehr bedingt rational handeln, muss das Gedankenspielerei bleiben. Schliesslich: wieso einfach, wenn es kompliziert auch geht?
Im politischen Alltag ist die Machbarkeit des unbedingt Notwendigen entscheidend. Für das BVG sieht Hug folgende Elemente im Vordergrund:
- Eintrittsschwelle 21’150 Franken,
- Senkung Koordinationsabzug auf 14’100 oder 10’575 Franken,
- entsprechende Anpassung der Altersgutschriften,
- Sparen ab Alter 21,
- Senkung des Umwandlungssatz auf 6.0 Prozent mit Kompensation
für Jahrgänge bis 1965, - Kompensationsmodell Deprez/Serra.
Das ist eine Minimallösung, mit der Kompensation nach Deprez/Serra als auffallender Abweichung vom absehbaren Kompromiss. Bezüglich Übergangsfrist und UWS meint Hug:
Im Jahr 2025 wird der erste Jahrgang, der vollständig vom BVG erfasst wird, in Rente gehen. Eine Übergangsregelung bis zum Jahrgang 1965 reicht somit vollständig aus. Zur Finanzierung eines Umwandlungssatzes von 6.0 Prozent (bei einer Lebenserwartung der Männer von 88 Jahren) und der technischen Reserven braucht es allerdings eine Rendite von über 4 Prozent.
Tiefer UWS erhöht Attraktivität des Kapitalbezugs
Die NZZ am Sonntag geht auf den Fakt ein, dass bei tiefen Umwandlungssätzen sich die Attraktivität des Kapitalbezugs erhöht. Allerdings soll nun im Rahmen der EL-Revision der Kapitalbezug im Obligatorium untersagt werden.
NZZ: Warnung vor 10% Infrastruktur / Update
In der NZZ behandelt Werner Enz die Mitte Januar von der SGK-N zu beratende Motion Weibel mit dem Titel “Infrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver machen”. In der Motion heisst es u.a.
Durch die eigenständige Nennung im Katalog der zulässigen, aber nicht alternativen Anlagen würden Infrastrukturanlagen vom latenten Stigma der «alternativen» Anlage befreit werden (Intransparenz, Kosten). Den Vorsorgeeinrichtungen wird damit ermöglicht, in grösserem Mass als bisher auch in ökologisch nachhaltige Projekte im Inland zu investieren und damit die von Bundesrat und Parlament unterstützte Energiewende mit Finanzierungsquellen aus dem privaten Sektor zu stützen und gleichzeitig von langfristigen Erträgen für die Versicherten zu profitieren.
Die Diversifikation des Anlagevermögens verschafft den Vorsorgeeinrichtungen eine grössere Handlungsfreiheit auf der Aktivseite der Bilanz. Dies wirkt risikomindernd auf das Anlagevermögen, da die Werthaltigkeit und die Erträge von Infrastrukturanlagen nicht oder nur wenig mit den Entwicklungen der weltweiten Aktien- und Obligationenmärkte korrelieren.
Eklat bei Ethos, Kritik an Biedermann
Zwei prominente Finanzspezialistinnen treten bei der Ethos-Stiftung unter Protest zurück. Scharfe Kritik an Präsident Dominique Biedermann wird laut, heisst es in der Schweiz am Wochenende.
Diese Woche kam es zu einem Eklat bei der Anlagestiftung Ethos. Françoise Bruderer und Monika Roth sind per sofort aus dem Ethos-Stiftungsrat beziehungsweise dem Verwaltungsrat von Ethos Service ausgetreten. Mit dem Doppelrücktritt verliert Ethos zwei profilierte Finanzspezialistinnen: Bruderer ist Geschäftsführerin der Pensionskasse der Schweizerischen Post und verantwortet ein Portfolio über 16 Milliarden Franken; Roth ist eine bekannte, auf Compliance-Fragen spezialisierte Anwältin, Professorin und Verfasserin zahlreicher Fachbücher.
Wie aus dem Umfeld der beiden zu vernehmen ist, verlassen sie die Stiftung aus Protest. Sie werfen Ethos-Präsident Dominique Biedermann ein zunehmend eigenmächtiges Handeln und einen autoritären Führungsstil vor. Er soll sich wie ein «kleiner Napoleon» aufführen und Ethos wie sein eigenes Familien-KMU betrachten.
“Mehr Spielraum für Pensionskassen”
In die laufende Diskussion um die Zweckmässigkeit von Anlagevorschriften für Pensionskassen und speziell solchen, wie sie in der Schweiz mittels Kategorien und Limiten verwendet werden, hat sich mit einem Kommentar in der NZZ von Geschäftsführer Markus Fuchs jetzt auch die sfma eingeschaltet. Fuchs schreibt:
Heute sind die Pensionskassen beispielsweise durch die Anlagevorschriften BVV 2 in ihrem Handeln unnötig eingeschränkt. Sie können sich aus diesem vergleichsweise engen Korsett zwar mit dem sogenannten Erweiterungsartikel etwas befreien- was gerade mit Blick auf Immobilienengagements auch die Mehrheit der Pensionskassen tut. Doch wenn sich 44 Prozent und bei grösseren Pensionskassen sogar mehr als die Hälfte nicht an die eigenen Anlagevorschriften halten, läuft etwas falsch.
Stossend ist auch, dass dieser Mechanismus vor allem und oft den Consultants nützt und damit Kosten verursacht, die letztlich alle Versicherten zu tragen haben. Eine Lockerung oder Aufhebung der Anlagevorschriften- ein altes Postulat von Banken und Asset-Managern -würde diesem Problem sicher die Spitze brechen.
Hinzu kommt, dass der Umweg über den Erweiterungsartikel die Gefahr birgt, dass es in der Anlagestrategie der Pensionskassen zu massiven Fehlallokationen kommt. Die Ausnahmeregelung kommt heute vor allem am Immobilienmarkt zum Tragen, wo Verzerrungen offensichtlich sind. Eine Flut von Pensionskassengeldern aus institutionellen und privaten Quellen treibt die Immobilienpreise in der Schweiz in ungesunde Höhen und drückt die Renditen auflmmobilien-Liegenschaften direkt und indirekt aufzunehmend unattraktive Tiefen.
Publica: Lohnerhöhung statt PK-Zuschuss
Das Parlament hat den geforderten Sonderbeitrag an die Publica, PK des Bundes, im Rahmen ihrer Budgetdebatte abgelehnt.
Nach dem National- hat auch der Ständerat diese Finanzspritze abgelehnt und sie damit unwiderruflich gestrichen. Im Gegenzug erhält das Personal 2018 eine Lohnerhöhung von 0,6 Prozent für alle, nachdem der Bund in den letzten zwei Jahren keine generellen Lohnrunden gewährt hatte. Fabian Schäfer schreibt dazu in der Berner Zeitung:
Aus Sicht der Bundesangestellten ist der Entscheid unter dem Strich unerfreulich. Zwar erhalten sie insgesamt 33 Millionen Franken mehr Lohn. Gleichzeitig entfallen aber die höheren Beiträge an die Pensionskasse, die stärker ins Gewicht fallen. Denn der Bundesrat wollte nicht nur einmalig 160 Millionen Franken aufwerfen, sondern zusätzlich seine Beiträge an die Publica um jährlich 40 Millionen erhöhen – ohne dass sich die Angestellten daran hätten beteiligen müssen. Nun aber müssen sie sich im schlimmsten Fall damit abfinden, dass ihre Pensionskassenrenten dereinst rund 5,5 bis 10 Prozent tiefer ausfallen.
Trotzdem fiel die Stellungnahme des Personalverbands des Bundes am Dienstag erstaunlich zahm und sachlich aus. Wie muss man das verstehen? SP-Nationalrätin Barbara Gysi, Präsidentin des Verbands, antwortet sprichwörtlich: «Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.» Wegen der bürgerlichen Mehrheit im Nationalrat habe die reale Gefahr bestanden, dass das Personal am Ende gar nichts erhalte: weder die Lohnerhöhung noch die Zuschüsse an die Pensionskasse. «Ich bin froh, dass wir wenigstens die Teuerungszulage auf sicher haben. Im Moment ist für das Personal offenbar nicht mehr herauszuholen.»
OAK: Kennzahlen-Weisung wird aufgeschoben
Die Oberaufsichtskommission hat im Sommer 2017 eine Anhörung zu ihrer geplanten Weisung für verbindliche Risikokennzahlen durchgeführt. An der Anhörung zum Entwurf der Weisungen „Risikokennzahlen“ haben sich 4 Verbände, die Direktaufsichtsbehörden, 7 Vorsorgeeinrichtungen sowie zwei Expertenbüros beteiligt.
Während die Direktaufsichtsbehörden die Einführung von Risikokennzahlen gemäss Darstellung der OAK begrüssen, sprachen sich die Verbände und eine knappe Mehrheit der Vorsorgeeinrichtungen gegen ein obligatorisches Formular für alle Vorsorgeeinrichtungen aus. Die Zahlen seien bereits vorhanden und könnten dem periodischen Expertengutachten und zum Teil dem Jahresbericht entnommen werden. Eine zusätzliche Regulierung und die damit verbundenen Kosten seien deshalb nicht gerechtfertigt.
Angesichts dieser Kritik hat die OAK BV entschieden, den Weisungsentwurf nochmals einer “vertieften Überprüfung” zu unterziehen. Eine Inkraftsetzung der Weisungen mit Wirkung für die Abschlüsse für das Jahr 2017 sei deshalb nicht mehr möglich und wird verschoben.
Aufgrund der Bedeutung der Risikokennzahlen hat sich die OAK aber entschlossen, das nach der Anhörung bereinigte Formular auf ihrer Website den interessierten Vorsorgeeinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Damit könnten für die Umsetzung Erfahrungen gesammelt werden. Die Verwendung dieses Formulars ist jedoch vorläufig nicht obligatorisch, betont die OAK.
Mitteilung OAK, Erläuterungen zum Formular / Formular / Fassung Entwurf für Anhörung /
Meldungen zum Thema Kennzahlen
Sozialversicherung: Änderungen 2018
Die Redaktion der CHSS hat eine ausführliche Auflistung aller Änderungen in den diversen Sozialversicherungszweigen und der beruflichen Vorsorge aufgeschaltet.
BGer: Entscheid gegen Anpassung laufender Renten
Die NZZ berichtet über den Entscheid des Bundesgerichts in Sachen Anpassung laufender Renten gemäss Modell der Pensionskasse von PricewaterhouseCoopers (PwC). Hansueli Schöchli schreibt:
Die Pensionskasse der Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers (PwC) wagte sich 2014 an ein Tabuthema. Die laufenden Renten sollten je nach Finanzlage der Kasse nicht nur erhöht, sondern auch gesenkt werden können. Das Modell sah alle drei Jahre eine Neuberechnung vor. 89% der ursprünglichen Gesamtzahlung galten quasi als fixe Grundrente, der Rest war der Bonusteil. Der einzelne Anpassungsschritt beim Bonusteil konnte in beide Richtungen maximal 2% der ursprünglichen Gesamtzahlung (hier als 100% definiert) ausmachen. Für 2014 bis 2016 war eine Gesamtzahlung von 100% vorgesehen, für 2017 bis 2019 eine solche von knapp 102%. Das Modell sollte mehr Generationengerechtigkeit und finanzielle Nachhaltigkeit ermöglichen. Doch die Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich und in der Folge auch das Bundesverwaltungsgericht haben das Modell nicht akzeptiert, da das Gesetz für Pensionskassen ohne Finanzloch keine Kürzung von laufenden Renten zulasse.
Das Bundesgericht hat nun die Sichtweise der Vorinstanzen gestützt. Die entscheidende Hürde für das Modell der Kasse ist Artikel 65d im Gesetz zur beruflichen Vorsorge. Laut diesem Artikel können Vorsorgeeinrichtungen «während der Dauer einer Unterdeckung» auch laufende Renten kürzen – in dem Umfang, in dem diese Renten in den zehn Vorjahren durch gesetzlich oder reglementarisch nicht vorgeschriebene Massnahmen erhöht worden sind. «Unterdeckung» heisst, dass die versprochenen Leistungen nicht voll durch Kapital gedeckt sind. Die PwC-Pensionskasse hatte aber bei Einführung des Modells kein solches Finanzloch und hat es auch jetzt nicht. Laut Bundesgericht ist der Wortlaut des besagten Gesetzesartikels klar. Der Wille des Gesetzgebers sei auch aus der Entstehungsgeschichte klar. Wenn selbst Pensionskassen in finanzieller Schieflage nur in beschränktem Ausmass die laufenden Renten kürzen dürften – und damit nie unter das Niveau des Anspruchs zum Zeitpunkt des Rentenbeginns kämen –, bleibe «für eine Kürzung der Anfangsrente bei Vorliegen eines weit weniger gewichtigen Sachverhalts (keine Unterdeckung) von vornherein kein Raum».
Was Sie bei der Säule 3a beachten sollten
Mit der Säule 3a können Sparer gut Kapital für das Alter aufbauen. Allerdings gibt es dabei einige Punkte zu beachten – sowohl bei den Produkten als auch bei den Steuern.
Ein ausführlicher Renditevergleich ergänzt den Artikel von Michael Ferber.
CS Sorgenbarometer: Altersvorsorge an erster Stelle
Als Topsorge hat sich 2017 die AHV/Altersvorsorge festgesetzt. Sie belegt zusammen mit der Arbeitslosigkeit den ersten Platz beim eigentlichen Sorgenbarometer, wo die Befragten eine Auswahl an fünf Themen haben. Geht es um die Frage, welches dieser Themen das absolut wichtigste ist, setzt sich die Altersvorsorge klar an die Spitze. Die gfs, welche für die CS das “Sorgenbarometer” erstellt schreibt dazu:
Im Sommer 2017 wurde die Kampagne zur AHV-Revision 2020 lanciert. In diesem medialen Themenzyklus ist der Anstieg der AHV zur Topsorge erklärbar. Seit längerem gab es jedoch Anzeichen eines wachsenden Bewusstseins zur Problemen der Finanzierung der Altersvorsorge. Nun hat sich dieses Thema an die Spitze der Sorgen der Schweizerinnen und Schweizer gesetzt. Nach der Ablehnung der jüngsten Reform dürfte die Bedeutung der Sorge der Stimmberechtigten auch künftig hoch bleiben. Bei Werten über 50 Prozent sprechen wir von klimaprägenden Sorgen, in denen der Druck auf die Politik und die Verwaltung zunimmt, Lösungen zu finden. Über die Hälfte der Stimmberechtigten im Alter über 60 sorgen sich bereits um die Situation. Bei Jüngeren ist der Anteil etwas geringer.
Bei den weiteren Sorgen zeichnet sich der Beginn eines neuen Themenzyklus ab. Nachdem die Ausländerthematik und auch die Flüchtlingsfrage ab 2009 immer mehr an Problemdruck dazugewonnen haben, setzt sich diese Entwicklung seit 2015 nicht weiter fort. Seit dem letzten Befragungsjahr gewinnen stattdessen Probleme im Themenkreis der sozialen Sicherheit und Gesundheit – klassische innenpolitische Themen – an Wichtigkeit. In der langen Frist seit 2003 rücken zudem die Themen Verkehr und Energie auf tiefem Niveau in den Vordergrund.
EL: Wachsende Zahl Bezüger bei frisch Pensionierten
In der Schweiz am Wochenende wird auf die stark steigende Zahl von EL-Bezügern in der Altersgruppe der 65 bis 74jährigen verwiesen. Im Artikel heisst es:
Die Zunahme der Bezüger unter 75 Jahren hat unter anderem mit der Demografie zu tun: Der Bevölkerungsanteil dieser Altersgruppe ist gestiegen. Die Studienautoren halten aber auch fest: «Offenbar gibt es eine grösser werdende Gruppe Jungen Pensionierter, die trotz des Dreisäulensystems der Altersvorsorge nicht in der Lage war, eine ausreichende Alters Vorsorge aufzubauen.» Die Gründe dafür: unterbrochene Arbeitsbiografien, Zuwanderung im späten Erwerbsalter oder Teilzeitarbeit über viele Jahre hinweg.
Insgesamt ist fast jeder achte Rentner (Kt. ZH) auf Unterstützung angewiesen. Je grösser eine Gemeinde ist, desto höher ist die Quote der Bezüger. So erhalten in der Stadt Zürich 20 Prozent der Rentner Zusatzleistungen, in Winterthur sind es 14 Prozent aller AHV-Bezüger. In der Tendenz sinkt die Quote mit der Einwohnerzahl. In Gemeinden mit weniger als 1000 Personen beträgt die Quote lediglich 3,6 Prozent.
Die Studienautoren haben für diese ungleiche Verteilung eine Erklärung: «Auf dem Land sind vermutlich die Anteile jener grösser, die entweder dank günstigem Wohnraum keine Hilfe in Anspruch nehmen müssen oder die keinen Antrag auf Zusatzleistungen stellen – auch wenn sie Anrecht darauf hätten», schreiben sie im Bericht.
SWIC zu den alternativen Anlagen
Die schweizerische Bankiervereinigung hat vor Jahresfrist eine Studie zur Anlagestrategie der Pensionskassen publiziert, welche explizit den Anstoss zu einem Überdenken der bisher sehr zurückhaltenden Haltung der Kassen bezüglich der alternativen Anlagen geben sollte.
Der SWIC, Verband der Anlageexperten in der beruflichen Vorsorge, hat nun in einem Papier unter dem Titel “Perspektiven des SWIC zu alternativen Anlagen im Portfoliokontext der Schweizer Pensionskassen” das Thema aufgegriffen. Darin heisst es:
Der SWIC bezieht in diesem Artikel zwar keine Stellung für oder gegen alternative Anlagen im Portfoliokontext von Schweizer PKs, erörtert aber wesentliche Perspektiven, die bei Anlageentscheiden zu berücksichtigen sind. Wir beginnen mit drei besonderen Risiken, welche viele alternative Anlagen auszeichnen. Anschliessend diskutieren wir, weshalb diese und weitere spezifische Risiken im beliebten Markowitz-Modell zur Portfolio-Optimierung nicht erfasst werden und weshalb sich daher weiterführende Abklärungen vor allfälligen Investitionen lohnen.
Als besondere Risiken werden bezeichnet und untersucht:
– Intransparenz und Komplexität
– Illiquidität
– Aussagekraft von Track Records.
Schliesslich wird im Fazit festgehalten:
Gemäss BVV2 50 muss die Vorsorgeeinrichtung bei der Anlage des Vermögens das Risiko angemessen verteilen. Diese bewusst vage formulierte Vorgabe ist intuitiv einleuchtend und sinnvoll, weil sie Spielraum für individuelle Lösungen lässt. Aber sie leistet nur wenig Hilfe bei der praktischen Umsetzung einer Anlagestrategie, welche noch ansprechende Renditen erwarten lässt, aber dennoch keine überhöhten Risiken mit sich bringt.
Musterlösungen mit garantiertem Erfolg gibt es leider keine, auch im alternativen Bereich nicht. Aber solche sind auch gar nicht gefordert, denn die Einhaltung der Sorgfaltspflicht reicht aus. Denn blinde Implementierung von Anlagen kann enttäuschend und kostspielig werden, aber das Vernachlässigen von Opportunitäten auch. Entsprechend wichtig ist es. mögliche Lösungen und Ansätze, insbesondere bei alternativen Anlagen, kritisch zu prüfen und dabei verschiedene Perspektiven bei der Betrachtung des heterogenen Universums einzunehmen.
AHV-Fonds rechnet mit 6% Rendite
Der Blick hat Compenswiss-Präsident Manuel Leuthold zum Anlageerfolg des AHV-Fonds befragt. Auszüge:
Im laufenden Jahr sind wir gut unterwegs, oder?
Ja, Stand heute haben wir in diesem Jahr eine Rendite von knapp sechs Prozent erzielt. Wir können also das Defizit 2017 überkompensieren.
Was heisst das?
Wir müssen mehr Renten zahlen, als wir als Beiträge erhalten. Das Defizit der Umlage betrug schon letztes Jahr über 750 Millionen. Dank der Rendite, die wir auf dem Finanzmarkt erzielten, können wir das Defizit 2017 dieses Jahr, wie schon im letzten, mehr als ausgleichen.
Also können wir doch Entwarnung geben.
Nein! Erstens können wir nicht alle Jahre mit dieser Rendite rechnen. Und zweitens nehmen die Ausgaben wegen der Alterung von Jahr zu Jahr stärker zu als die Einnahmen. Das Defizit wird immer grösser. Schon nächstes Jahr kann es ganz anders aussehen.
Was müsste passieren, damit die AHV wieder ins Lot kommt?
Wenn eine Organisation laufend Defizite macht, muss man die Einnahmen erhöhen oder die Ausgaben kürzen – oder eine Kombination davon.
Welche Massnahmen bevorzugen Sie?
Das muss die Politik entscheiden. Für mich ist die Planungssicherheit am wichtigsten. Denn so können wir eine bessere Rendite erzielen.



