In der Schweiz schätzen die meisten Personen ab 65 Jahren ihre finanzielle Lage positiv ein. Geringe Einkommen können häufig durch finanzielle Reserven ergänzt werden. Innerhalb der älteren Bevölkerung gibt es jedoch grosse Unterschiede. Personen, deren Einkommen primär aus Renten der 1. Säule besteht, sind in mehreren der betrachteten Lebensbereiche schlechter gestellt. Auch bei Personen ohne nachobligatorische Ausbildung, Alleinlebenden und ausländischen Personen kumulieren sich die Anzeichen, dass die finanziellen Mittel im Alter knapp oder sogar unzureichend sind.
EL
Das ändert sich bei den EL ab 2021
Der Beobachter hat eine Auflistung aller relevanten Änderungen publiziert.
“Wenn arbeiten sich nicht mehr lohnt”
Schwellenwerte für Renten über dem Mindesteinkommen
Lesebeispiel: In Trun GR muss das aktuelle Erwerbs-Bruttoeinkommen mindestens 71’000 Franken betragen, damit das voraussichtliche Renten-Nettoeinkommen aus AHV und PK über dem Mindesteinkommen liegt, das durch Ergänzungsleistungen gesichert ist.
Die Handelszeitung nimmt eine von Comparis erstellte Studie auf, mit welcher berechnet wurde, wieviel jemand jährlich mindestens verdienen muss, um im AHV-Alter als Rentner nach Steuern mehr Geld zur Verfügung zu haben, als in der Wohngemeinde durch Ergänzungsleistungen garantiert ist. Dazu wird festgehalten:
Der Grund für die unterschiedlich hohen Schwellenwerte liegt darin, dass das Steuerniveau in den genannten Städten weit höher ist als in Landgemeinden. In Bern, Neuenburg, Lausanne oder Basel bezahlt man deutlich mehr Steuern auf AHV- und PK-Einkünfte als in Trun, Marthalen oder Münster, was das Nettoeinkommen stärker sinken lässt. In Zürich und Genf liegt die erwähnte Einkommensschwelle dagegen auf mittlerem Niveau, nämlich bei 77’000 respektive 79’000 Franken.
All diese Berechnungen hat Comparis unter Berücksichtigung der höheren EL-Beiträge an Mietzinsen vorgenommen, die ab nächstem Jahr gelten. Mit dieser Erhöhung steigt das Einkommen, das durch Ergänzungsleistungen gesichert ist, und liegt noch öfter als zuvor über den maximal erzielbaren Einkünften aus AHV und PK.
Und in Zukunft dürfte das durch Steuergelder garantierte Minimaleinkommen noch öfters das Einkommen aus AHV und Pensionskasse übersteigen. Denn einerseits beträgt der Umwandlungssatz, der die BVG-Renten bestimmt, im obligatorischen Bereich derzeit noch 6,8 Prozent, dürften aber bald auf 6 Prozent sinken. Das schmälert das PK-Einkommen empfindlich. Andererseits ist absehbar, dass die Krankenkassenprämien weiter steigen. Da diese bei den Ergänzungsleistungen berücksichtigt sind, steigen auch die Ergänzungsleistungen tendenziell weiter.
EL-Reform und Weiterversicherung
Richard Köppel von PwC behandelt in einem Beitrag die zahlreichen Umsetzungsfragen, welche sich mit der nach der EL-Reform möglichen Weiterversicherung von Versicherten nach Kündigung ergeben.
Er geht auf die folgenden Punkte ein: Administration, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Herabsetzung des versicherten Lohnes, Beitragsausstände, Teilpensionierung, Lohnerhöhung nach Eintritt in eine neue Vorsorge, Austrittsleistung vs. Altersleistung bei über 58-Jährigen, Höhe der Austrittsleistung, Weiterversicherte und Teilliquidation.
In seinen Schlussfolgerungen hält Köppel fest:
Die Weiterversicherung bringt für die Versicherten nicht nur Chancen, sondern auch neue Pflichten, wie die Finanzierung von Arbeitgeberbeiträgen, Erbringung von allfälligen Sanierungsbeiträgen, Informationspflichten, gerade im Zusammenhang mit einem allfälligen Eintritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung.
Vorsorgeeinrichtungen haben bei der konkreten Umsetzung ihrerseits sicherzustellen, dass sie die Konsequenzen der Weiterversicherung für die Versicherten in ihren Reglementen klar und verständlich abbilden sowie administrative Massnahmen ergreifen, um einen effizienten Informationsfluss mit den Versicherten zu ermöglichen. Dadurch kann das Risiko von späteren Rechtsstreitigkeiten reduziert werden.
Lieber EL als mehr PK?
Cash schreibt:
PK-Nachzahlungen lohnen sich für Durchschnittseinkommen oft nicht mehr. Nachzahlungen in die Pensionskasse sind möglich, lohnen sich aber nicht immer. Denn der Staat garantiert durch Ergänzungsleistungen oft höhere verfügbare Einkommen als die Renten aus der AHV und der Pensionskasse.
Lieber EL als PK-Rente?
Albert Speck zeigt in der NZZ am Sonntag, dass dank der höheren EL-Leistungen ab 2021 selbst Personen aus der Mittelschicht mit den EL zu einer höheren Rente kommen, als wenn sie in einer Pensionskasse sparen.
Nun gerät die zweite Säule weiter unter Druck, weil ab 2021 die Ergänzungsleistungen (EL) ausgebaut werden. Der Staat zahlt diese, wenn die Altersrenten nicht zur Deckung der lebensnotwendigen Kosten reichen. Denn für immer mehr Rentner ist das Einkommen aus der ersten und zweiten Säule zu tief, um das Existenzminimum der EL zu erreichen.
Somit erhalten diese Personen auch keinen finanziellen Vorteil, wenn sie Geld in einer Pensionskasse angespart haben. Dies betrifft nicht nur Leute mit einem geringen Lohn, sondern vermehrt auch die Mittelschicht.
Dazu ein Beispiel von Herrn und Frau Schweizer, welche kurz vor der Pensionierung stehen: Der Jahreslohn des Ehemanns liegt bei 85 000 Fr. Er hat während des gesamten Erwerbslebens in die Pensionskasse einbezahlt. Frau Schweizer hat die letzten 20 Jahre Teilzeit gearbeitet und 44 000 Fr. verdient. Eine klassische Mittelstandsfamilie also.
Von der AHV erhalten sie die Maximalrente, welche für Ehepaare 3555 Fr. im Monat beträgt. Die gemeinsame Rente aus der Pensionskasse liegt bei monatlich 2075 Fr. (gerechnet mit einem Umwandlungssatz von 6,8%). Pro Jahr zahlen sie zudem 6000 Fr. an Steuern. Folglich verbleibt ihnen netto eine Altersrente von 5127 Fr.
Dieses Einkommen vergleicht das Ehepaar Schweizer nun mit den EL: Diese garantieren ihnen im Ruhestand ein höheres Einkommen von 5168 Fr. pro Monat. Fällt die effektive Rente tiefer aus, dann wird die Lücke bis zum EL-Betrag vom Staat finanziert. Sogar wenn Herr und Frau Schweizer überhaupt nichts für die Pensionskasse gespart hätten, kämen sie auf diese Summe.
EL-Reform: Enttäuschte Arbeitgeber
Der Arbeitgeberverband schreibt zu den Beschlüssen des Parlaments zur EL-Reform:
National- und Ständerat haben die EL-Revision in der Schlussabstimmung gutgeheissen. Die Arbeitgeber begrüssen mehrere der beschlossenen Massnahmen – insbesondere die Einführung einer Vermögenseintrittsschwelle, die Rückerstattung von Vermögen nach dem Tod, die Reduktion der Vermögensfreibeträge sowie die Anpassung der Kinderpauschalen. Diese Beschlüsse tragen dazu bei, das Kostenwachstum in den EL abzubremsen.
EL-Reform nach der Einigungskonferenz
(sda) Wer mehr als 100’000 Franken Vermögen hat, soll keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben. Bei Ehepaaren beträgt die Vermögensschwelle 200’000 Franken. Das schlägt die Einigungskonferenz bei der EL-Reform vor.
Die Vermögensschwelle hatte der Nationalrat in die Vorlage eingefügt, der Ständerat hatte sie bis zum Schluss bekämpft. In der Einigungskonferenz fiel der Entscheid mit 18 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Der Ständerat hält die Regelung für administrativ aufwendig und schwierig zu vollziehen.
Dieser Vorbehalt bezog sich aber vor allem auf das sogenannte gesicherte Darlehen. Dieses soll verhindern, dass bedürftige Personen aus selbst bewohnten Liegenschaften ausziehen müssen, weil sie wegen der Vermögensschwelle keinen EL-Anspruch haben. Die Unterstützung müsste nach dem Tod zurückgezahlt werden, wobei die Forderung durch eine Hypothek auf der selbst bewohnten Liegenschaft gesichert wird.
Darauf will die Einigungskonferenz nun verzichten. Das Vermögen in Form von selbst bewohnten Wohneigentum soll nicht berücksichtigt werden, womit das hypothekarisch gesicherte Darlehen überflüssig wird. Das Wohneigentum fällt aber unter die gewöhnlichen Regeln der EL-Berechnung und wird dort abzüglich des Freibetrages als Vermögen angerechnet. Übersteigt der Nachlass eines EL-Bezügers oder einer EL-Bezügerin 40’000 Franken, muss die EL zudem zurückerstattet werden.
Ständerat gibt Bezugsverbot auf
Der Ständerat macht in der Reformdebatte zu den Ergänzungsleistungen eine Kehrtwende. Er lehnt nun das vom Bundesrat vorgeschlagene Verbot für den Bezug von obligatorischem Alterskapital in der beruflichen Vorsorge bei der Pensionierung ab. Hansueli Schöchli informiert in der NZZ:
Der Sprecher der Sozialkommission, der Luzerner CVP-Ständerat Konrad Graber, brachte für allem zwei Gründe vor, weshalb die Kommission das Verbot einstimmig ablehnte. Zum einen sei die Ablehnung im Nationalrat sehr deutlich gewesen, so dass sich am Ende die Version des Nationalrats wohl ohnehin durchsetzen werde, und zum zweiten habe die Sozialkommission in anderen Punkten Beschlüsse gefasst, die grössere Einsparungen brächten, als es das Verbot des Kapitalbezugs tun würde. Am Ende sprach sich der Ständerat mit 25 zu 15 Stimmern bei drei Enthaltungen gegen das Verbot aus. Das Thema ist damit im Prinzip vom Tisch, da hier nun keine Differenz mehr zum Nationalrat besteht.
EL-Reform: Räte mit Differenzen
sda. Nach Angaben der Parlamentsdienste vom Freitag beantragt die Sozialkommission des Ständerats (SGK), einige wichtige Entscheide der grossen Kammer abzulehnen. Die SGK hat sich unter anderem gegen die Kürzung der anrechenbaren Kosten für Kinder ausgesprochen. Der Nationalrat hatte beschlossen, dass EL-Bezügerinnen und -Bezüger insbesondere für kleine Kinder weniger Geld erhalten sollen. Familien mit Kindern sollten bei den Ergänzungsleistungen (EL) nicht schlechter gestellt werden als heute, heisst es in der Mitteilung.
Über zahlreiche weitere Differenzen hat die Kommission noch nicht beraten. Beispielsweise will der Nationalrat den Kapitalbezug in der beruflichen Vorsorge zulassen. Der Ständerat will dies verbieten.
EL: Finanzielle Auswirkungen der Reform
Das EDI hat eine Übersicht mit den finanziellen Konsequenzen der diversen EL-Vorgaben publiziert. Verglichen werden die Botschaft, die Entscheide des Ständerats und die kürzlich vom Nationalrat gefällten. Insgesamt führt die Lösung des NR zu den höchsten Einsparungen, trotz des vom Rat weiterhin zugelassenen Bezugs von Kapitalleistungen in der 2. Säule. Für das Jahr 2030 werden vom EDI folgende Ausgaben für die EL berechnet: Botschaft: 6671 Mio., SR: 6712 Mio., NR: 6201 Mio.
SRF zur EL-Beratung im NR
Das wurde entschieden: Mehrere Kürzungsanträge fanden von bürgerlicher Seite bis in die Mitte hinein (teils knappe) Mehrheiten. Am 14.3.18 beschloss der Nationalrat, die für die EL anrechenbare Mietzinshöhe nur geringfügig anzuheben. Für Lorenz Hess (BDP/BE) ist dieser Entscheid nicht im Sinne der Bedürftigen. Er hofft, dass der Ständerat das Mietzinsmaximum erhöht.
Der Nationalrat stimmte zudem für einen tieferen Lebensbedarf für Kinder und für eine Vermögensschwelle von 100’000 Franken. Wer mehr hat, wäre nicht mehr EL-berechtigt. Ausnahmen sind für Hausbesitzer vorgesehen.
Beim Kapitalbezug gibt es nach dem Willen des Nationalrats hingegen kaum Einschränkungen. Auch Selbständige sollen weiterhin frei über ihr Pensionskassenguthaben verfügen können. Der Ständerat hatte hier vorgesehen, dass nur für Firmengründungen und auch nur ein reduzierter Betrag aus dem obligatorischen Teil der 2. Säule bezogen werden kann.
Personen, die das Kapital beziehen, es aufbrauchen und später EL beantragen, sollen allerdings lebenslang zehn Prozent weniger EL bekommen.
Kontroverse um EL-Entscheide des Nationalrats
Die Kosten für die Ergänzungsleistungen haben sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt und wachsen weiterhin rasant. Es muss also etwas getan werden. Entweder das bleibt wirkungslos oder es tut weh. Der Nationalrat hatte den Mut, weh zu tun und entsprechend sind die Einschätzungen der Sozialpartner und die Medienkommentare.
Die ersten Entscheide des Rats:
• Der Kapitalbezug bei Pensionierung bleibt in der obligatorischen beruflichen Vorsorge möglich. Wer das Kapital aber bezieht und verbraucht, dessen EL wird um 10 Prozent gekürzt. Der Kapitalbezug für Wohneigentum und Selbstständigkeit wird nicht angetastet.
• Das Maximum der anrechenbaren Mieten wird nur für Städte um 100 auf 1200 Franken erhöht. Kantone können diese Höchstbeträge um bis zu 10 Prozent kürzen.
• Die Beiträge für Kinder werden teilweise gesenkt.
• Es wird eine Vermögensgrenze von 100’000 Franken eingeführt (Ehepaare 200’000 Franken): Wer mehr Vermögen hat, erhält keine EL. Für Wohneigentum gibt es eine Sonderlösung.
• Wer AHV-, IV oder Hinterlassenenrenten bezieht und sein Vermögen ohne wichtigen Grund rasch verbraucht, muss Kürzungen bei der EL gewärtigen.
• Ältere Arbeitslose sollen ihre Pensionskassenguthaben bei der Pensionskasse des bisherigen Arbeitgebers belassen und später dort verrenten lassen können.
Der Arbeitgeberverband schreibt:
Der Nationalrat hat in seiner Beratung der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) gegenüber dem Ständerat wichtige Korrekturen vorgenommen. Zum einen will er eine Vermögensschwelle für den EL-Bezug einführen. Damit wird verhindert, dass Personen mit Vermögen die Behörden zunehmend administrativ belasten und unnötig EL beziehen. Zum anderen will die grosse Kammer die Vermögensfreibeträge im Vergleich zum Ständerat tiefer ansetzen, indem er auf das bis 2010 geltende Niveau zurückgeht. Damit sollen die Leistungen gezielter jenen zugutekommen, die wirklich darauf angewiesen sind. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt diesen Ansatz.
EL: Nationalrat zunehmend gegen Einschränkung des Kapitalbezugs
Die EL-Reform, welche in der Frühjahrssession im Nationalrat behandelt wird, enthält mit der Einschränkung des Kapitalbezugs in der 2. Säule einen heiss umstrittenen Knackpunkt. Die vom Bundesrat gewünschte Einschränkung stösst auf Widerstand, wie die Nordwestschweiz schreibt:
Wie ihre Parteikollegen im Ständerat findet die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel das System des Kapitalbezugs «stossend» und will es einschränken. Sie wolle den Rentnern nicht unterstellen, dass sie das Geld verjubeln würden. Nur: «Wer sich nie mit Geldanlagen befasst hat und auf einen Schlag 400 000 Franken erhält, der wird Schwierigkeiten haben, das Geld so einzuteilen, dass es bis ans Lebensende reicht.» Humbel steht mit dieser Haltung zunehmend alleine da.
Sogar die engsten Verbündeten wenden sich ab. Parteipräsident Gerhard Pfister, der neuerdings in der Sozialkommission Einsitz hat, befürwortet eine «liberalere Linie», wie er sagt. Und die SVP, die im Ständerat noch Sympathien für die Sicherung des Alterskapitals aufbringen konnte, stellt sich nun klar dagegen.
Die Mehrheit gehe sorgfältig mit dem Ersparten um, sagt der unabhängige Nationalrat Raymond Clottu (NE). «Wegen ein paar Einzelfällen den Kapitalbezug zu verbieten, wäre falsch.» Zumal es nicht bewiesen sei, dass zwischen Kapital- und EL-Bezügen ein kausaler Zusammenhang bestehe. «Wer nur ein kleines Altersguthaben hat, kann auch auf EL angewiesen sein, wenn er die berufliche Vorsorge als Rente bezieht», gibt Clottu zu bedenken.
Der Kurs ist in der SVP, deren Fraktion er angehört, breit abgestützt. Die Nationalräte Thomas de Courten (BL) und Sebastian Frehner (BS) lehnen den eingeschränkten Kapitalbezug klar ab. Auch wenn Letzterer einräumt, dass es gute Gründe für eine Beschränkung gebe. Dass die Angelegenheit heikel ist, hat auch die SP gemerkt. Vizepräsidentin Barbara Gysi sagt: «Die Meinungen in der Partei gehen weit auseinander.» Auch sie selbst sei gespalten. So sei die Sicherstellung des Alterskapitals zu unterstützen.
Doch Eigen Verantwortung sei genauso wichtig. Vor allem, da der Vorschlag des Bundesrats hauptsächlich tiefere Einkommen trifft: Er will den Kapitalbezug nur im obligatorischen Bereich verbieten. Gysi schlägt deshalb einen Kompromiss vor: Den Kapitalbezug auf 50 Prozent beschränken.
Wird so das Sparziel verfehlt? Dass ein solcher Kompromiss in der anstehenden Frühlingssession Chancen hat, ist unwahrscheinlich. Denn auch die FDP will den Kapitalbezug beibehalten. Nationalrat Bruno Pezzatti (ZG) sagt, es gelte nicht nur die Bevormundung abzuwenden, sondern auch die Ungleichbehandlung der Versicherten.
Tiefer UWS erhöht Attraktivität des Kapitalbezugs
Die NZZ am Sonntag geht auf den Fakt ein, dass bei tiefen Umwandlungssätzen sich die Attraktivität des Kapitalbezugs erhöht. Allerdings soll nun im Rahmen der EL-Revision der Kapitalbezug im Obligatorium untersagt werden.