pw. Das Jahr 2016 hat mit seinen Renditen zwischen 3 und über 5 Prozent die Erwartungen der Pensionskassen übertroffen. Aber die Deckungsgrade sind weitgehend unverändert geblieben. Ein klares Zeichen dafür, dass es zur Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung neue Impulse und Ansätze braucht. Dies ist auch das Anliegen der Bankiervereinigung, die mit einer 100seitigen Studie die aktuelle Situation durchleuchtet, Wege zur Stärkung der Vermögenserträge aufzeigt und Vergleiche mit ausländischen Systemen nstellt – welche nicht zum Vorteil der Schweiz ausfallen.

Trotz der grossen Bedeutung, welche der Vermögensanlage zukommt, findet sie in der Altersvorsorge 2020 praktisch keine Erwähnung. Es sind auch keinerlei Hinweise für Bestrebungen zu neuen und zeitgemässen Regulierungen festzustellen – und wie an einem Presseanlass der Bankiervereinigung angetönt wurde, sehen weder Bundesrat noch Verwaltung Anlass, diesbezüglich etwas zu unternehmen.

Stossrichtung der Argumentation in der SBVg-Studie ist die Forderung nach einer Erweiterung der Anlagerichtlinien gemäss BVV2, wobei die nicht traditionellen Anlagen im Vordergrund stehen. Zwar gibt das Gesetz formal durch die Möglichkeit der Überschreitung der Limiten aufgrund von Begründungen scheinbar die gewünschte Flexibilität, aber diese bilden eine psychologische Barriere, welche die Stiftungsräte nur ungern und entsprechend selten überschreiten. Die Folge sind Rendite-Einbussen, welche sich die berufliche Vorsorge nicht leisten kann.

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Dabei sind Pensionskassen mit ihrem extrem langfristigen Anlagehorizont besonders prädestiniert, die mit den nicht-traditionellen Anlagen verbundenen Prämien für ihre Illiquidität und Volatilität zu nutzen. Dass sie nicht nur Erfahrung sondern auch Erfolg mit solchen Anlagen haben, zeigt sich am Beispiel der Immobilien-Investments. Diese hören gerade aufgrund ihrer Illiquidität finanzwissenschaftlich zu den alternativen Anlagen, was wegen ihrer starken Verbreitung bei Pensionskassen jedoch nicht wahrgenommen wird.

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Über die Erweiterung und grundsätzliche Neuformulierung der BVV2-Richtlinien hinaus fordert die Bankiervereinigung in einem zweiten Schritt den Übergang von fixen Kategorien und Limiten zur Prudent Investor Rule. Sie würde nicht nur die Formulierung zeitgemässer Anlagestrategien durch Pensionskassen erleichtern, sondern auch die Verantwortlichkeiten klarer und zwingender aufzeigen.

Die von einer Reihe von Asset Managern führender Schweizer Banken erarbeitete Studie lässt erkennen, dass bis dahin noch ein weiter Weg ist. Auch wenn die Schweiz heute praktisch das einzige Land mit einer strikten und sachlich überholten Kategorien/Limiten-Regelung für Pensionskassen ist, bestehen für einen solchen Schritt noch erhebliche Widerstände, nicht zuletzt bei den betroffenen Pensionskassen selbst, welche sich an die – scheinbare – Sicherheit quantitativer Vorschriften offenbar gewöhnt haben.

  Studie SBVg / Bericht NZZ / Kommentar Enz / FuW / finews