Aon hat in ihrem Newsletter 8/2020 die wichtigsten Daten und Kennzahlen zur Altersvorsorge und zum Stand der BVG-Reform zusammengestellt.
Search Results for: kennzahlen
Kennzahlen zur Gesundheit
Das BFS hat die Zahlen zur Gesundheitsstatistik 2019 publiziert. Die Statistik erscheint alle fünf Jahre und und bietet einen Überblick über alle verfügbaren Daten zur Gesundheit in der Schweiz in vier Hauptbereichen: Gesundheitszustand der Bevölkerung, Einflussfaktoren, Gesundheitsversorgung sowie Gesundheitsausgaben und deren Finanzierung. Über 130 Grafiken und Karten dienen der Veranschaulichung. Darüber hinaus bieten vier Infografiken eine visuelle Übersicht über die Hauptthemen der Publikation. Zu den Themen Krebserkrankung und Sterblichkeit heisst es:
Im Zeitraum 2011–2015 erkrankten jährlich nahezu 40’500 Personen an Krebs (18’680 Frauen und 21’800 Männer). Dies entspricht rund 2000 Fällen mehr als fünf Jahre davor. Der Anstieg ist in erster Linie auf die Bevölkerungsentwicklung zurückzuführen, die sich durch ein starkes Wachstum bei den älteren Menschen auszeichnet.
Das Krebsrisiko ist hingegen nicht angestiegen. Im Gegenteil: Das Risiko, an Krebs zu sterben, ist sogar zurückgegangen. Innerhalb von 30 Jahren ist die standardisierte Sterberate bei den Frauen um 27% und bei den Männern um 37% gesunken. Mit anderen Worten ist das Risiko für eine Frau, an Krebs zu sterben, heute um ein Viertel tiefer als für eine Frau der gleichen Altersklasse vor 30 Jahren. Bei den Männern macht der Unterschied sogar über ein Drittel aus.
Zum Zusammenhang zwischen Alter und Gesundheitskosten wird ausgeführt:
Im Jahr 2017 wurden 20% der gesamten Gesundheitsausgaben für Personen über 80 Jahren getätigt. Diese Altersklasse macht knapp 5% der Bevölkerung aus, doch ein grosser Teil der Gesundheitskosten fällt unabhängig vom Alter in den letzten Lebensmonaten an.
Nahezu 60% der im Jahr 2017 Verstorbenen waren älter als 80 Jahre. Frauen verursachten 56,3% und Männer 43,7% der Gesundheitskosten. Dieser Unterschied lässt sich insbesondere mit den höheren Gesundheitsausgaben für Frauen im gebärfähigen Alter erklären.
BFS: PK-Kennzahlen 2013-2017
Das Bundesamt für Statistik hat die neue Ausgabe der Pensionskassen-Kennzahlen 2013 – 2017 publiziert. Knapp zusammengefasst sind darin die wichtigsten Zahlen der Pensionskassen-Statistik enthalten.
Kennzahlen Arbeitsmarkt
Der Arbeitgeberverband stellt neu auf seiner Website die jeweils aktuellen Kennzahlen zum Arbeitsmarkt zusammen. In einer Mitteilung zum Service heisst es:
Sie interessieren sich für die Höhe der Erwerbstätigen- und Erwerbslosenquote, wollen mehr über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wissen oder suchen Zahlen zur Situation von Jugendlichen im Arbeitsmarkt? Erfahren Sie diese und weitere Arbeitsmarktdaten auf einen Blick: Auf seiner Website trägt der Schweizerische Arbeitgeberverband neu eine Auswahl der wichtigsten Kennzahlen von BFS, Seco, OECD und Eurostat zum Schweizer Arbeitsmarkt zusammen. Die Tabellen und interaktiven Grafiken werden monatlich aktualisiert und stehen zum Download bereit.
Grenzbeträge und Kennzahlen
AON hat ein Merkblatt mit den Grenzbeträgen und Kennzahlen 2019 in der AHV und für das BVG auf einem Merkblatt zusammengefasst.
Risikokennzahlen: Falsch oder richtig gemessen?
Alfred Bühler und Marco Jost von PPCmetrics befassen sich in der Schweizer Personalvorsorge 06/18 mit dem vieldiskutierten Thema Risikokennzahlen. In der Einleitung dazu heisst es: An Möglichkeiten und Ideen für Risikokennzahlen mangelt es in der 2. Säule nicht. Allein die Fachrichtlinie 5 der Kammer der Pensionskassen-Experten listet deren 35 auf. Auf der Suche nach einem geeigneten Kennzahlensystem sollte der Stiftungsrat sich eine elementare Frage stellen: Wird eine Verbesserung oder Verschlechterung der Situation korrekt erkannt?
Artikel PPC / Fachrichtlinie 5
“OAK verlangt indirekt Risikokennzahlen”
inter-pension, der Verband der Sammelstiftungen, nimmt in einer Mitteilung Stellung zu den Bemühungen der OAK, zu Risikokennzahlen der Sammelstiftungen zu gelangen. In der Mitteilung heisst es:
Vor einem Jahr kritisierte die OAK BV, dass die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen zu hohe Zinsversprechen und Anlagerisiken eingingen, was ihre Sanierungsfähigkeit beeinträchtige. Nun fordert sie die zusätzlichen Informationen einfach über ein „freiwillig“ auszufüllendes einheitliches Formular ein. Zur Erhöhung der Transparenz in Sammeleinrichtungen plant die OAK BV eine neue Weisung.
inter-pension, die Interessengemeinschaft (teil)autonomer Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen befürchtet, dass damit die Kosten für die Verwaltung ihrer Einrichtungen erhöht werden. Dies sowohl auf Seite der gesetzlich geforderten jährlichen Berichterstattung als auch speziell bei der Vermögensanlage. Die Erhebung von Risikokenn-zahlen auf der Ebene jedes einzelnen Vorsorgewerkes in Sammeleinrichtungen verteuert die Verwaltung.
Es ist damit zu befürchten, dass mit der Einflussnahme auf die Anlagestrategie risikoärmere Investitionen vorgenommen werden könnten, was zu tieferen Renditen führt. Die Altersguthaben müssten somit tiefer verzinst werden, was wiederum zu tieferen Renten führt. Eine vorauseilende Einflussnahme auf die vom Stiftungsrat paritätisch geführten Vorsorgeeinrichtungen entspricht nicht der im Gesetz festgehaltenen repressiven Aufsicht.
OAK: Kennzahlen-Weisung wird aufgeschoben
Die Oberaufsichtskommission hat im Sommer 2017 eine Anhörung zu ihrer geplanten Weisung für verbindliche Risikokennzahlen durchgeführt. An der Anhörung zum Entwurf der Weisungen „Risikokennzahlen“ haben sich 4 Verbände, die Direktaufsichtsbehörden, 7 Vorsorgeeinrichtungen sowie zwei Expertenbüros beteiligt.
Während die Direktaufsichtsbehörden die Einführung von Risikokennzahlen gemäss Darstellung der OAK begrüssen, sprachen sich die Verbände und eine knappe Mehrheit der Vorsorgeeinrichtungen gegen ein obligatorisches Formular für alle Vorsorgeeinrichtungen aus. Die Zahlen seien bereits vorhanden und könnten dem periodischen Expertengutachten und zum Teil dem Jahresbericht entnommen werden. Eine zusätzliche Regulierung und die damit verbundenen Kosten seien deshalb nicht gerechtfertigt.
Angesichts dieser Kritik hat die OAK BV entschieden, den Weisungsentwurf nochmals einer “vertieften Überprüfung” zu unterziehen. Eine Inkraftsetzung der Weisungen mit Wirkung für die Abschlüsse für das Jahr 2017 sei deshalb nicht mehr möglich und wird verschoben.
Aufgrund der Bedeutung der Risikokennzahlen hat sich die OAK aber entschlossen, das nach der Anhörung bereinigte Formular auf ihrer Website den interessierten Vorsorgeeinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Damit könnten für die Umsetzung Erfahrungen gesammelt werden. Die Verwendung dieses Formulars ist jedoch vorläufig nicht obligatorisch, betont die OAK.
Mitteilung OAK, Erläuterungen zum Formular / Formular / Fassung Entwurf für Anhörung /
Meldungen zum Thema Kennzahlen
Kennzahlen Finanzstandort Schweiz
Die Kennzahlen zeigen, welchen Beitrag der Finanzstandort zur Wirtschaftsleistung, zur Gesamtbeschäftigung und zum Steueraufkommen in der Schweiz leistet. Weiter wird dargestellt, wie stark der Schweizer Finanzstandort mit dem Ausland verflochten ist. Die Banken als zentrale Akteure auf dem Kreditmarkt versorgen sowohl Unternehmen als auch Haushalte mit Krediten. Auch Versicherer und Vorsorgeeinrichtungen tragen zu einer effizienten Kapitalallokation bei. Die Informationen zur Börse zeigen auf, wie stark der Kapitalmarkt durch Anleihen beansprucht wird und welche Wertschriftenkategorie beim Handel dominiert.
OAK-Kennzahlen: Experten lehnen ab
Die Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) hält gar nichts von der Idee der Oberaufsicht, den Pensionskassen verbindliche Kennzahlen vorzuschreiben. In ihrer Stellungnahme zur Anhörung stellt sie fest:
Die SKPE unterstützt eine risikoorientierte Führung der Vorsorgeeinrichtungen. Wir befürchten allerdings, dass die vorgesehene alljährliche Erhebung einiger Kennzahlen (auf einem Formular) den Risikodialog nicht fördern, sondern das Gegenteil bewirken wird. Das oberste Organ wird das Formular ausfüllen bzw. durch den Experten ausfüllen lassen, und hat damit seine Arbeit getan.
Die SKPE möchte den Risikodialog zwischen dem obersten Organ und dem Experten im Rahmen des periodischen Gutachtens gemäss FRP 5 führen. Resultat dieses Risikodialoges sind allenfalls zu ergreifende Massnahmen, um die finanzielle Sicherheit der VE sicherzustellen.
Die Interpretation der Kennzahlen und das Führen des Risikodialoges ist in der Regel nicht Sache der Direktaufsicht. Die Verantwortung liegt beim obersten Organ in Zusammenarbeit mit dem Experten für berufliche Vorsorge. Erst in zweiter Linie kommt die Direktaufsicht ins Spiel, welche dann allenfalls aufsichtsrechtliche Massnahmen anordnen kann (repressive Aufsicht). (…)
Kritik an OAK Kennzahlen-Weisung
ASIP-Direktor Hanspeter Konrad unterzieht in den Verbandsmitteilungen 4/17 die in einer Anhörung der OAK vorgeschlagenen einheitlichen Kennzahlen einer kritischen Prüfung. Und kommt zu einem negativen Schluss. Konrad schreibt:
Im Rahmen einer Anhörung stellt die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) eine Weisung über sogenannte Risikokennzahlen zur Diskussion. Die Risikokennzahlen sollen dem obersten Organ einen jährlichen Überblick über die Situation der wichtigen drei Risikodimensionen finanzielle Lage, Sanierungsfähigkeit und Finanzierung vermitteln. Den Direktaufsichtsbehörden sollen sie eine einheitliche Beeilung der Risiken der VE ermöglichen.
Um sich diesen «Überblick» zu verschaffen, braucht es jedoch keine weitere Regulierung, im Gegenteil. Zusammen mit dem Experten hat das oberste Organ zur Wahrnehmung seiner Führungsaufgaben (gemäss Art. 51a BVG) die massgebenden Kennzahlen zu definieren.
Eine zu starke Verallgemeinerung der Risikobeurteilung der Pensionskassen verstärkt tendenziell inhärente Systemrisiken. Die vorgeschriebenen rasterartig zu erhebenden Kennzahlen hebeln das im konkreten Einzelfall notwendige Vorgehen aus. Die Aufsichtsbehörden haben bereits heute die Möglichkeit, sich aufgrund der jährlichen Berichterstattung ein Bild über den Zustand der in ihrem Verantwortungsbereich tätigen VE zu verschaffen.
Obwohl sich der ASIP stets für eine risikoorientierte Führung einsetzt, geht es ihm entschieden zu weit, wenn die OAK BV in den Weisungen «Risikokennzahlen» die Mindestanforderungen für die jährliche Prüfung von VE durch die Aufsichtsbehörde definiert. Der ASIP erkennt in der Erhebung der vorgesehenen Risikokennzahlen keinen Mehrwert, im Gegenteil nimmt der Aufwand zu, und die Kosten erhöhen sich. Der geforderte Risikodialog wird aber dadurch nicht gefördert.
OAK Kennzahlen / NZZ /
Altmetall und Kennzahlensalat
Die PK-Experten standen in den letzten Tagen in zweifacher Hinsicht im Zentrum des – zugegebenen auf Fachkreise limitierten – Interesses. Die Swic (Swiss Investment Consultants for Pension Funds) kritisiert die Vorschläge zur Revision der Fachrichtlinie 4 zum technischen Zins; der Bundesrat will einen Vorstoss zur Verbesserung der Vergleichbarkeit von Pensionskassen versenken. Ganz unterschiedliche Bereiche, aber mit mehreren Berührungspunkten.
Im November wird resp. soll eine GV der Kammer der PK-Experten die Neufassung der FRP4 zum technischen Zins verabschieden. Die bisherige Gang der Dinge ist bemerkenswert. Der weitere verspricht hochspannend zu werden.
Dass die aktuell geltende Fassung obsolet und revisionsbedürftig ist, wird von niemandem bestritten. Sie war von Anfang an wenig überzeugend. Aus dem Kaffeesatz der Geschichte die Zukunft mathematisch abzuleiten – und das in Zeiten markanter Trendbrüche – ist zum Scheitern verurteilt. Die OAK meldete Revisionsbedarf an. Das war vor drei Jahren.
Die Kammer setzte eine Fachgruppe ein, welche die Frage grundsätzlich klären und den Vorschlag für eine Neufassung erarbeiten sollte. Das tat diese denn auch und verabschiedete einstimmig ihr Modell zuhanden der Kammer. In der Fachgruppe war auch Stefan Eggenberger vom Sekretariat der OAK vertreten.
Im November letzten Jahres erlitt sie damit kläglich Schiffbruch. Mit rund zwei gegen ein Drittel der Stimmen der teilnehmenden Experten wurde ihr Modell abgelehnt und die Fachgruppe zur Erarbeitung einer Neufassung verknurrt. Diverse Mitglieder warfen unter diesen Umständen das Handtuch.
Die Opposition gegen den Vorschlag der Fachgruppe kam vorwiegend aus der Romandie. Wortführerin der Gegner war ausgerechnet Catherine Pietrini von der OAK-Kommission. Nicht nur die Arbeitsgruppe, sondern insbesondere auch Eggenberger wurden damit desavouiert, der die Lösung unterstützt hatte. Da die OAK schon mehrfach unsanfte Richtungswechsel in ihrer Politik vollzogen hat, schien das aber nicht weiter aufzufallen. In Fachkreisen führt man das in höflicher Diktion auf «Führungsmängel» bei der Oberaufsichtskommission zurück.
Die Details der diversen Modelle sind im Papier der Swic nachzulesen, hier nur stichwortartig was zur Debatte steht. Die Fachgruppe entschied sich im Grundsatz für ein System auf der Basis des risikolosen Zinssatzes (Bundesobli) plus einer Marge, die fix oder kassenspezifisch zu bestimmen wäre, limitiert durch eine Obergrenze (die Darstellung unterscheidet sich je nach Quelle). Die OAK hingegen will den Zins bestimmen nach Massgabe zentral vorgegebener Renditeprojektionen, was auch von den Experten aus der Westschweiz mehrheitlich favorisiert wird. Damit stehen sich für die Abstimmung im kommenden November nach Stand der Diskussion primär das gegenwärtige Modell sowie das System mit verbindlichen Renditeprognosen gegenüber.
Die Swic hat gegen das Renditemodell so grosse Vorbehalte, dass ihr die aktuell geltende Lösung noch lieber wäre. Die ausführlich formulierte fachtechnische Kritik an den OAK-Vorstellungen lässt sich drastisch zusammenfassen im Begriff «Schrott», den man gelegentlich zu hören bekommt.
Wer sich auf die Äste hinauswagen würde, um kategorienspezifische Renditeerwartungen zu errechnen oder besser zu prophezeien, die dann auch noch verbindliche Konsequenzen haben sollen, ist unklar. Bisher bekannt gewordene Anfragen der OAK bei den ALM- und Asset Management-Beratungsunternehmen scheinen allesamt höflich aber bestimmt abgelehnt worden zu sein.
Die Kammer ist bezüglich der FRP4 gespalten. Während die Romands fast geschlossen für das Renditemodell einstehen, ist man in der Deutschschweiz mehrheitlich dagegen. Der Entscheid von letztem Jahr kam deshalb zustande, weil die meisten Deutschschweizer zuhause resp. im Büro blieben. Ein krasser Fall von Röstigraben, der einer tieferen Analyse Wert wäre. Falls sie sich – wie ihre welschen Kollegen – diesmal verstärkt für ihre Fachinteressen einsetzen und die grossen Büros sich ausnahmesweise auf eine Haltung einigen, könnte der letztjährige Entscheid umgestossen werden.
Nun scheint die OAK in dieser Frage am längeren Hebel zu sitzen, denn die Fachrichtlinie hat nur dann Wirkung, wenn sie von der Oberaufsicht als verbindlich abgesegnet wird. Sie kann aber der Kammer keine Fachrichtlinie aufzwingen. Aktuell liegt die Drohung – ausgesprochen oder auch unausgesprochen – in der Luft, dass die OAK selbst eine Richtlinie (möglicherweise ohne das vorgestellte «Fach») aufsetzen wird, falls die Kammer nicht in ihrem Sinne entscheidet. Wenn sie allerdings die dafür notwendigen Renditedaten nicht geliefert erhält, müsste sie auch diese selbst stellen. Und davor wird sie wohl zurückschrecken. Denn ganz klar, damit kann man sich nur die Finger verbrennen.
So wie die Situation ist, scheint sich die Meinungsverschiedenheit zu einer Machtprobe auszuwachsen. Nach den Erfahrungen vom letzten Jahr werden sich möglicherweise etwas mehr Deutschschweizer Experten auf den Weg nach Bern machen. Der Entscheid zur FRP4 ist damit offen. Mit ihrem Papier hat die Swic die Diskussion vorgespurt. Man wartet gespannt auf die weitere Entwicklung.
*
Womit wir beim zweiten Thema wären, nämlich bei der vor Jahren durch einen parlamentarischen Vorstoss geforderten Verbesserung der Vergleichbarkeit von Pensionskassen auf der Basis geeigneter Kennzahlen.
Eine von der PPCmetrics im Auftrag des BSV erarbeitete Studie schlägt ein Kennzahlenset vor, das den Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen sollte. Der Bundesrat (resp. das BSV) liess nun aber verlauten, dass er es ablehne, «den Vorsorgeeinrichtungen die Anwendung eines solchen Modells vorzuschreiben, insbesondere weil nicht klar ist, ob der Nutzen die dabei entstehenden Kosten rechtfertigen würde». Nun kann man diesem Argument grundsätzlich einiges abgewinnen, würde es aber gerne an anderer Stelle antreffen, nämlich dort, wo es auch relevant wäre.
PPC hat sich nach eingehender Analyse aller in Frage kommenden Kennzahlen auf den risikotragenden Deckungsgrad konzentriert. Dieser ist nicht unumstritten, wobei die Kritik möglicherweise auch auf das verbreitete «Not invented here-Syndrom» zurückzuführen ist. Kaum überzeugend ist hingegen das Kostenargument, weil die Auslagen für die Berechnung des RTD in den allermeisten Fällen kaum ins Gewicht fallen dürften.
Ebenso staunt man, wenn der BR meint: «Zudem würde die Autonomie der Vorsorgeeinrichtungen damit zu stark eingeschränkt, weil die Anwendung eines einheitlichen Risikomodells nicht den jeweiligen Eigenheiten der Vorsorgeeinrichtungen entsprechen würde». Ein einheitliches Risikomodell ist damit doch wohl kaum verbunden, und vor Eingriffen in die Autonomie wird sonst auch nicht lange gezögert.
Besonders hellhörig sollte man jedoch werden, wenn Argumente wie das folgende ins Feld geführt werden: «Auch für die Versicherten ist ein einrichtungsübergreifender Vergleich kaum relevant, da sie per se in das betriebliche Kollektiv eingebunden sind. Die komplexen Kennzahlen, insbesondere auch im Falle einer Integration versicherungstechnischer Zahlen, wären überdies für das Gros der Versicherten nicht sachgerecht interpretierbar.»
Es empfiehlt sich, den Satz zwei Mal zu lesen. Für eilige Leser hier die decodierte Kurzfassung: Für den Versicherten ist die Frage belanglos und verstehen würde er es eh nicht.
Abgesehen davon, dass es sich hier keinesfalls um Rocket Science handelt (die AV2020 ist ungleich komplexer) wären für die Destinatäre etwa im Falle eines Firmeneintritts oder bei einer Kapitaleinlage solche Informationen mehr als wünschenswert. Mit welcher Nonchalance der Bundesrat über diese Bedürfnisse hinweggeht, ist geradezu atemberaubend.
Weitere Ungereimtheiten zeigen sich, wenn man sich an die Anhörung zur Weisung »Risikokennzahlen» der OAK erinnert, welche im Juni gestartet wurde. Da spielen weder Eingriff in die Autonomie noch Kostenüberlegungen irgendeine Rolle.
Der Bundesrat schliesst seinen Kommentar zur PPC-Studie mit Überlegungen, die man für spätere Diskussionen unbedingt speichern sollte: «Die zuständigen obersten Führungsorgane sollen weiterhin unabhängig entscheiden können, welche Ansätze und Modelle zur Risikobeurteilung die individuelle Situation ihrer Einrichtungen am besten abbilden, in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Experten für berufliche Vorsorge. Damit ist auch den Interessen der Versicherten am besten gedient.»
Gilt das nun auch mit Blick auf die OAK-Kennzahlen, oder gelten da zweierlei Ellen, oder ist das Ganze einfach nur schlagender Ausdruck für die Verluderung der 2. Säule durch die überhand nehmende Verpolitisierung, der Profilierungssucht von Ämtern und Behörden, dem allgemeinen Regulierungswahn und für den bemerkenswerten Gleichmut, den die Fachverbände dieser Entwicklung gegenüber einnehmen?
Peter Wirth, E-Mail
OAK: Anhörung zu den Weisungen Risikokennzahlen
Die Oberaufsichtskommission hat ihren Entwurf für eine Weisung zur Erfassung von Risikokennzahlen in eine Anhörung gegeben. Im Begleitschreiben hält die Behörde fest:
Die Risikokennzahlen ermöglichen: 1. den obersten Organen der Vorsorgeeinrichtungen einen jährlichen Überblick über die Situation der wichtigen drei Risikodimensionen finanzielle Lage, Sanierungsfähigkeit und Finanzierung; 2. den Direktaufsichtsbehörden eine einheitliche Beurteilung der Risiken der Vorsorgeeinrichtungen.
Das Erhebungsblatt zu den Risikokennzahlen ist von allen dem FZG unterstellten Vorsorgeeinrichtungen auszufüllen. Die Berechnung der Risikokennzahlen ist in den Erläuterungen präzisiert. Zwei Risikokennzahlen (Sollrendite und Auswirkungen der Senkung des technischen Zinssatzes um 0.5% auf den Deckungsgrad) sind vom Experten zu ermitteln. Die Ermittlung der erwarteten Rendite liegt in der Verantwortung der Vorsorgeeinrichtung.
Die restlichen Risikokennzahlen lassen sich weitgehend über Bilanzpositionen berechnen, welche gemäss Swiss GAAP FER 26 definiert sind. Die Risikokennzahlen dienen ausschliesslich den obersten Organen der Vorsorgeeinrichtungen sowie den Direktaufsichtsbehörden. Es ist keine Gesamterhebung durch die OAK BV vorgesehen.
Die Erhebung der Risikokennzahlen soll mittels elektronischem Formular erfolgen. Die OAK BV plant zudem weitergehende Risikokennzahlen für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Diese sind derzeit in Ausarbeitung. Ihre Einführung ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant.
Schreiben OAK / Entwurf Weisung
OAK plant verbindliche Risikokennzahlen
In seinem Bericht über den Medienanlass der OAK anlässlich der Publikation ihres Berichts über die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen erwähnt Michael Ferber auch das schon seit längerem bestehende Vorhaben der Oberaufsicht, für alle PKs verbindliche Risikokennzahlen einzuführen. Ein Vorhaben, das unter anderem bei Teilen der Direktaufsicht auf scharfe Kritik stösst, was für die OAK aber kaum Grund sein dürfte, von ihren Plänen abzugehen. Ferber schreibt:
Da Sammeleinrichtungen und auch Gemeinschaftseinrichtungen untereinander im Wettbewerb stehen, könne ein risikoreicheres Handeln die Folge sein, hiess es bei dem Anlass. Folglich müssten Governance und Finanzierungssicherheit überprüft werden, bei Sammelstiftungen seien zusätzlich Anforderungen an die Transparenz zu stellen.
Die OAK Berufliche Vorsorge plant, für alle Vorsorgeeinrichtungen allgemein gültige, jährlich zu erhebende Risikokennzahlen einzuführen. Für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen sind zudem zusätzliche Informationsanforderungen geplant.
Manfred Hüsler, Direktor des Sekretariats der OAK BV, sagte, es gehe dabei nicht darum, Solvenztests wie im Versicherungssektor einzuführen. Vielmehr sollten gewisse Basiskennzahlen fortgeschrieben werden, so dass sich die Entwicklung von Pensionskassen zeitnah verfolgen lasse. Die dafür anfallenden Verwaltungskosten bewegten sich in bescheidenem Rahmen, bei den Kassen fielen dadurch Beträge in Höhe von «wenigen tausend Franken» an.
Laut der OAK-Vize-Präsidentin Vera Kupper Staub ist es das Ziel, einen Minimalstandard für alle Pensionskassen zu Risikokennzahlen zu errichten. Als Beispiele nannte sie die Sollrendite oder die Sanierungsfähigkeit einer Pensionskasse. Die Risikokennzahlen sollten «kein Rating» sein.
OAK: Tiefzinsphase belastet Pensionskassen, Forderung nach Risiko-Kennzahlen
Die Oberaufsichtskommission hat die Ergebnisse ihrer Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen publiziert. Dazu heisst es: “Nach drei guten Anlagejahren weisen die meisten Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz per Ende 2014 einen Deckungsgrad aus, der deutlich über 100% liegt. Die durchschnittliche Netto-Vermögensrendite betrug 6,8% (gegenüber 6,2% im Vorjahr). Die Aufhebung des Euro-Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat die Grundproblematik der Tiefzinsphase weiter akzentuiert. Wegen dem tiefen Zinsniveau bleibt damit der Renditedruck unverändert hoch. Zudem fallen die den Altersleistungen zu Grunde liegenden Zinsgarantien im Durchschnitt um 0,5% höher aus als die für die Bewertung der Verpflichtungen verwendeten technischen Zinssätze.”
Gesamtrisiko Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie
Die durchschnittliche Netto-Vermögensrendite betrug im Jahr 2014 6,8% (gegenüber 6,2% im Vorjahr). Per Ende 2014 lag der durchschnittliche Deckungsgrad bei den privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie bei 113,5% (Vorjahr:110,8%). 90% (Vorjahr: 87%) dieser Einrichtungen wiesen einen Deckungsgrad von mindestens 100% aus. Bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie betrug der durchschnittliche Deckungsgrad 86,1% (Vorjahr 80,4%).
Risikostufen Zinsversprechen, VE ohne Staatsgarantie
Aufgrund des anhaltenden Tiefzinsumfelds und den gegenwärtig teilweise gar negativen Zinsen sind deshalb nach Ansicht der OAK weitere Anpassungen absehbar, um die Vorsorgeeinrichtungen nachhaltig zu finanzieren. Dies betreffe insbesondere auch Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie, welche mehrheitlich hohe technische Zinsen und grosszügige Zinsversprechen verwenden. Es sei davon auszugehen, dass die betroffenen Gemeinwesen zu weiteren Anpassungen Hand bieten werden müssen.
Während der Finanzkrise habe sich gezeigt, dass Aufsichtsbehörden mit einem risikoorientierten Fokus schneller agieren und qualitativ bessere Massnahmen treffen konnten, schreibt die OAK. Zusammen mit den regionalen Aufsichtsbehörden hat sie eine Arbeitsgruppe initiiert, welche die Verwendung von Risikokennzahlen nicht auf den Gesamtmarkt beschränken, sondern auf die einzelne Vorsorgeeinrichtung ausdehnen will. Ziel sind minimale Standards für eine praxistaugliche Risikoprüfung.
Die Arbeitsgruppe hat ihren Fokus dabei auf die risikoorientierte Führung gesetzt, welche in der Verantwortung des obersten Organs der Vorsorgeeinrichtung liegt. Die Aufsichtsbehörden prüfen in erster Linie, ob und inwieweit eine solche risikoorientierte Führung wahrgenommen wird. Dazu schlägt die Arbeitsgruppe vor, dass die OAK BV bestimmte Risikokennzahlen für obligatorisch erklärt - was auf entschiedenen Widerstand der Fachverbände stösst.
Mitteilung OAK / Artikel NZZ /
Bericht zur finanziellen Lage