OAK: Weisungen über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen
Die Oberaufsichtskommission schreibt in einer Mitteilung:
Die vom Bundesrat am 27. Oktober 2004 erlassenen Weisungen über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge werden per Ende 2017 aufgehoben, da die Kompetenz zum Erlass dieser Weisungen mit dem Inkrafttreten der Strukturreform auf die OAK BV übergegangen ist.
Die neuen Weisungen der OAK BV über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Damit ist der lückenlose Übergang gewährleistet.
Die Weisungen der OAK BV basieren weitgehend auf den bisherigen vom Bundesrat erlassenen Weisungen, führen jedoch die Aufgaben des Experten für berufliche Vorsorge, der Revisionsstelle und der Aufsichtsbehörden neu getrennt auf. Zudem bringen sie eine Klärung bezüglich des Vorgehens bei Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken. In diesem Zusammenhang werden unter anderem für die Aufgaben der Revisionsstelle Präzisierungen vorgenommen. Eine aktualisierte Version des Schweizer Prüfungshinweises 40 (PH 40) von EXPERTsuisse wird inklusiv der neuen Berichtsbeispiele, welche erstmals für das Berichtsjahr 2018 anwendbar sind, verfügbar sein.
Eine Würdigung der von der OAK geleisteten Arbeit finden Sie in der nachfolgenden Meldung.
Eine OAK-Weisung und das triste Ende von Goethe und Einstein
Zur Weisung der OAK haben wir aus Expertenkreisen folgende Einschätzung erhalten.
- Materiell ändert sich gegenüber den alten Weisungen des Bundesrats nicht so wahnsinnig viel. Insbesondere «soll die Sanierungsdauer grundsätzlich nicht länger als fünf bis sieben Jahre, maximal 10 Jahre, ab der Feststellung der Unterdeckung dauern.» Wir fragen uns nur: Kann eine Dauer überhaupt dauern?
- Die OAK hält mit der Weisung fest, dass die Aufsichtsbehörde sicherstellen muss, «dass die Revision überprüft, ob das oberste Organ bzw. die Vorsorgekommission die Massnahmen beschlossen haben». Welche Massnahmen wird aber nicht gesagt. Da sterben Goethe und Einstein gleichzeitig noch ein zweites Mal.
- Wir wissen jetzt endlich, wann eine Unterdeckung als gering einzustufen ist. Nämlich «wenn die Vorsorgeeinrichtung diese ohne Sanierungsmassnahmen gemäss Art. 65d Abs. 3 BVG [Sanierungsbeiträge Aktive oder Rentner] innerhalb von fünf Jahren seit der Feststellung der Unterdeckung beheben kann». Nicht im Erwartungswert oder so! Wenn eine PK also wissen will, ob die Unterdeckung erheblich ist, muss sie 5 Jahre ohne Sanierungsbeiträge abwarten. Wenn die Unterdeckung dann weg ist, war sie gering, sonst nicht – und dann hätte man früher eingreifen müssen.
“Bund misst sich mit der UBS”
Fabian Schäfer schreibt in der Berner Zeitung über den schiefen Vergleich der Löhne der Bundesbeamten mit Top-Unternehmen der Wirtschaft während der Budget-Debatte, den insbesondere Ueli Noser aufgebracht hat.
Noser argwöhnt, die Experten im Personalamt würden trickreich verschleiern, wie grosszügig die Anstellungsbedingungen im Vergleich zum Grossteil der Privatwirtschaft seien. «Da wird reine Beschönigung betrieben, damit das Parlament beim Personal nicht genau hinschaut.»
Noser sagt, er habe die Zahlen selber beim Bundesamt für Statistik recherchiert: Seit 2005 seien die Löhne beim Bund um 18 Prozent gestiegen und damit deutlich stärker als in der Gesamtwirtschaft (plus 12 Prozent). Das Personalamt hält indes explizit an seinen Zahlen fest.
Ständerat Noser wiederum begründet seine Skepsis vor allem mit der letzten Lohnvergleichsstudie des Bundes von 2014. Sie ergab, dass der Bund abgesehen von den unteren Chargen weniger bezahlt als die Privatwirtschaft, zum Teil viel weniger. «Aber das verliert seine Aussagekraft, wenn man weiss, mit wem sich der Bund da völlig selektiv vergleicht», kritisiert Noser.
In der Tat besteht «die Privatwirtschaft» in der Studie aus nur acht Unternehmen – mitunter der Crème der Wirtschaft: UBS, Roche, Novartis, Nestlé, Coop, Mobiliar, Swiss Life und Zürcher Kantonalbank. Noser sagt es sarkastisch: «Es spricht für das Selbstbewusstsein der Bundesverwaltung, dass sie sich mit diesen erfolgreichen, wertschöpfungsintensiven Unternehmen vergleicht, die fast alle im internationalen Wettbewerb stehen.» Dabei habe der Bund nie dieselben Effizienzbemühungen unternommen wie diese Firmen, zum Beispiel bei der Reduktion der Bürofläche pro Mitarbeiter, betont Noser.
Sozialversicherungsstatistik 2017
Sozialleistungen und Gesamteinnahmen in % des BIP
Der Quotient aus Leistungen und BIP zeigt, welcher Teil der gesamten Wirtschaftsleistung durch die Empfänger von Sozialleistungen beansprucht werden könnte. Der Quotient aus Gesamteinnahmen und BIP ist ein Indikator für die relative Belastung der Volkswirtschaft durch Sozialversicherungseinnahmen. Diese beiden Indikatoren zeigen sowohl nach GRSS als auch nach GRSV Definition dieselbe Entwicklung. Die GRSS-
Indikatoren verlaufen aber entsprechend ihrer umfassenderen Definition stets über den GRSV-Indikatoren.
Die Schweizerische Sozialversicherungsstatistik (SVS) 2017 ist erschienen. Sie gibt einen Überblick über die Finanzen der Sozialversicherungen der Jahre 2015 und teilweise 2016 sowie über die Entwicklung seit 1990.
In der Gesamtrechnung 2015 stagnierten die Einnahmen der Sozialversicherungen während die Ausgaben deutlich zulegten, eine Entwicklung, die längerfristig das finanzielle Gleichgewicht der Sozialversicherungen gefährdet. Das Ergebnis war immer noch positiv und die Kapitalwertänderungen an den Finanzmärkten nur leicht negativ. Das zusammengefasste Kapital stieg somit auf 883 Mrd. Franken.
Die Druckversion ist ab 20.12.2017 unter www.bundespublikationen.admin.ch bestellbar (Bestellnummer 318.122.17D). Download mit untenstehendem Link.
“Bundesgeld blockiert die Rentenreform”
Hansueli Schöchli kritisiert in der NZZ den SP/SVP-Deal zur Umleitung der 440 Mio. Einsparungen durch die Ablehnung der AV2020 in die AHV. Dabei steht im Fokus die zunehmende Finanzierung der AHV durch Steuern und Subventionen, welche bereits heute ein Viertel deren Gesamteinnahmen ausmachen. Schöchli verweist auch auf den hohen Solidaritätsbeitrag durch Belastung der Einkommen über 84’600 Franken ohne Leistungswirkung, was ebenfalls eine Form der Besteuerung darstellt und eine Grössenordnung von 5 Mrd. erreicht, womit der Subventionsanteil bei der AHV gesamthaft bei 35-40 Prozent liegt. Die AV2020 hätte den Anteil um weitere 5 bis 7 Prozent erhöht, die neuerliche Reform dürfte absehbar ähnliche Konsequenzen haben. Schöchli kommentiert:
Das wird künftige Reformen des Sozialwerks weiter erschweren. Die durch Steuergelder finanzierten Subventionen bringen eine Umverteilung von oben nach unten. Je höher diese Subventionen sind, desto mehr entfernt sich die AHV-Debatte vom ursprünglichen Kernthema Altersvorsorge und auch vom Thema Generationengerechtigkeit.
Deshalb will die Linke die AHV ständig ausbauen, und sie nimmt dabei bewusst in Kauf, dass ein weiterer Ausbau auch die Umverteilung von den Jüngeren zu den Älteren verstärkt. Die Blockaden der letzten zwanzig Jahre um den Umbau der Altersvorsorge sind ein Lehrbuchbeispiel dafür, wie die Vermischung von Umverteilungsströmen hohe Kollateralschäden bewirken kann.
Die Blockaden betreffen nicht nur die AHV, sondern auch die Pensionskassen. Rein rechnerisch, das heisst gemessen an der Lebenserwartung für 65-Jährige, am einbezahlten Kapital und an den Renditeerwartungen für dieses Kapital, müssten die Renten in manchen Fällen etwa 15 bis 25 Prozent tiefer sein, als sie es heute sind. Doch die rechnerisch «eigentlich» schon lange gebotene Senkung des gesetzlichen Minimums für den Umwandlungssatz (mit dem aus dem Alterskapital die Jahresrente berechnet wird) ist politisch wegen des Widerstands der Linken seit langem blockiert. Die Blockade geht im Prinzip zulasten der kommenden Generationen. Viele Pensionskassen könnten dies durch Rentensenkung auf dem überobligatorischen Kapital ausgleichen; die Folge ist eine intransparente Umverteilung von Gutverdienern zu Tiefverdienern.
Für wen sich ein Pensionskassen-Einkauf lohnt
Mit freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse lassen sich Steuern sparen. Für viele Vorsorgende sind sie sinnvoll, es gibt aber auch Einschränkungen.
Wieviel Bundesmittel für die Publica?
In der Budgetdebatte gingen die Meinungen in den beiden Kammern bezüglich der zusätzlichen Bundesmittel zur Abfederung der Umwandlungssatz-Senkung auseinander.
Der Bundesrat will der Publica im nächsten Jahr einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag von 64 Millionen Franken überweisen. Während der Ständerat diesem Vorgehen am Dienstag zugestimmt hat, wehrt sich der Nationalrat dagegen. Nach Ansicht einer SVP/FDP/GLP-Mehrheit ist es in der Privatwirtschaft unüblich, dass der Arbeitgeber eine Senkung der Renditeerwartung kompensiert. Der Nationalrat will den Ausgleich der Arbeitgeberbeträge bei 48 Millionen Franken belassen. Im Gegensatz zum Bundesrat ist die grosse Kammer aber bereit, 32 Millionen Franken für Lohnanpassungen beim Bundespersonal zu sprechen. Nur die SVP lehnt auch dies ab.
Zu reden geben dürfte in der grossen Kammer auch noch, wie die 442 Millionen Franken verwendet werden sollen, die mit dem Nein zur Rentenreform frei geworden sind. Gemäss Vorschlag des Bundesrats und des Ständerats sollen 295 Millionen Franken in den Bahninfrastrukturfonds fliessen.
Dies lehnt eine Mehrheit der nationalrätlichen Finanzkommission ab. Sie schlägt stattdessen vor, die insgesamt rund 442 Millionen Franken nächstes Jahr der AHV zukommen zu lassen.
Zudem steht ein neuer Vorschlag zur Debatte, den die Fraktionschefs der SVP und SP, Thomas Aeschi und Roger Nordmann, gemeinsam erarbeitet haben. Demnach soll die Zahlung von 442 Millionen Franken an die AHV mehrmals geleistet werden, aber befristet auf «ein paar Jahre».
«Dix experts, dix valeurs différentes»
L’immobilier représente 22% du patrimoine des caisses de pension. Mais les estimations d’immeubles varient de 20 à 30% selon la méthode choisie. C’est considérable, d’autant qu’une légère hausse des taux réduirait fortement leur valeur.
Fachrichtlinie 4 zum technischen Zins: Bleibt in Kraft
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten schreibt in einer Mitteilung:
Die seit Oktober 2010 bestehende Fachrichtlinie zum technischen Zinssatz einer Vorsorgeeinrichtung ist seit 2012 für alle Pensionskassen-Experten der Schweizerischen Kammer der PensionskassenExperten, SKPE, und der Schweizerischen Aktuarvereinigung, SAV, verbindlich einzuhalten. Die Fachrichtlinie 4 (FRP 4) beschreibt, wie der Pensionskassen-Experte seine Empfehlung über die Höhe des technischen Zinssatzes an das oberste Organ einer Vorsorgeeinrichtung herleiten muss.
Die aktuell gültige FRP 4 wird insbesondere wegen der Berechnungsweise des Maximalwertes und der Gültigkeit des Maximalwertes unabhängig von der Struktur der Vorsorgeeinrichtung von aussenstehenden Kreisen kritisiert. Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten, SKPE, hatte den Vorstand und die Arbeitsgruppe Fachrichtlinien vor einem Jahr damit beauftragt, eine Revisionsvorlage zur FRP 4 auszuarbeiten. Die Revisionsvorlage der FRP 4 sah vor, den Maximalwert (Referenzzinssatz) durch einen kassenspezifischen Maximalwert zu ersetzen, welcher auf der erwarteten Rendite der Anlagestrategie der Vorsorgeeinrichtung beruht. Zum Zwecke einer normierten Berechnungsweise war vorgesehen, dass die SKPE für die wichtigsten Anlagekategorien Renditeerwartungen publiziert.
Die ausserordentliche Generalversammlung der SKPE hat am 24.11.2017 die Revisionsvorlage der FRP 4 abgelehnt und den Vorstand und die Arbeitsgruppe Fachrichtlinien beauftragt eine neue Vorlage unter Einbezug aller Experten und Fachverbände auszuarbeiten. Die Pensionskassen-Experten wollen den Vorsorgeeinrichtungen keine zentralisierten Renditeerwartungen vorgeben und damit ein Systemrisiko in der beruflichen Vorsorge fördern.
Die aktuell gültige Fachrichtlinie 4 (FRP 4) bleibt damit weiter in Kraft.
Kommentar und Hintergründe / Kommentar Wyss
«Der dritte Beitragszahler lebt»
«Gottfried Stutz» schreibt im Blick:
In den Neunzigerjahren war er (der dritte Beitragszahler) tatsächlich besser in Form. Er sorgte dafür, dass sich das Freizügigkeitsguthaben in der zweiten Säule Jahr für Jahr schön vermehren konnte und die Pensionskassen trotz Alterung locker in der Lage waren, einen Umwandlungssatz von 7,2 Prozent zu finanzieren.
Doch dann war plötzlich Schluss mit jährlichen Renditen von bis zu zehn Prozent. Um die Jahrtausendwende platzte die Technologieblase und acht Jahre später platzte die Hypothekenblase in den USA, die zur weltweiten Finanzkrise führte.
Die Zinsen sanken und sanken. Der Bundesrat senkte nach und nach den gesetzlichen Mindestzins, mit dem das obligatorische Pensionskassenguthaben im Minimum verzinst werden muss. Gesenkt wurde auch der gesetzliche Mindestumwandlungssatz: von 7,2 auf 6,8 Prozent. Auf ein Alterskapital von 100’000 Franken gibts statt 7200 Franken heute noch 6800 Franken im Jahr.
Nichtsdestotrotz: Der dritte Beitragszahler ist besser als sein Ruf. Doch das Dilemma der zunehmenden Alterung, die unsere Pensionskassen.
«Unterfinanziert in den Untergang»
Wallstreet-Online schreibt zur der amerikanischen Pensionskassen:
Ende Oktober hat in den USA das Institut Milliman seine Studie über die Finanzierung der US-Rentenansprüche veröffentlicht. Die Auswertung wird jedes Jahr erhoben und ermöglicht damit einem guten Überblick über den Zustand der großen amerikanischen Pensionskassen. Das Ergebnis ist alles andere als erbaulich, denn Milliman geht davon aus, dass die größten 100 öffentlichen Pensionskassen am 30. Juni 2017 in etwa genauso unterfinanziert waren wie ein Jahr zuvor.
Die Vorstellung an sich kann schon nicht sonderlich behagen. Wenn man dazu noch bedenkt, dass der S&P500 in der gleichen Zeit um 15 Prozent gestiegen ist, bekommt man eine erste Ahnung davon, wie groß die Probleme der amerikanischen Rentner in Zukunft sein werden, denn trotz hervorragend laufender Börsen will die Lage der Pensionskassen einfach nicht besser werden.
Der 30. Juni ist dabei nicht irgendein beliebiger Monats- oder Quartalsabschluss, sondern der Bewertungsstichtag für die meisten US-Pensionspläne. Das gesamte Vermögen aller Pensionspläne belief sich zum Ende des letzten Geschäftsjahres im Juni 2016 auf 3,19 Billionen US-Dollar. Verglichen mit dem Stand vom 30. Juni 2015 ergab sich ein leichtes Minus, denn Ende Juni 2015 standen insgesamt noch 3,24 Billionen US-Dollar zu Buche.
“Das Schwarzpeter-Spiel am Schweizer Hypothekarmarkt”
Im Hypothekargeschäft tobt der Konkurrenzkampf, die Preise fallen. Doch wessen Schuld ist das wirklich?, fragt Samuel Gerber auf finews. Er schreibt:
Tatsächlich hat sich der Konkurrenzkampf am 900-Milliarden-Franken-schweren Hypothekarmarkt zugespitzt, was die Preise zunehmend unter Druck bringt. Einer Studie zufolge ist die durchschnittliche Zinsmarge der Retailbanken zwischen 2007 und 2016 von 1,6 auf 1,15 Prozent geschmolzen.
Beobachter nehmen bereits das Wort «dramatisch» in den Mund, während Banker klagen, bei der Finanzierung gewisser Liegenschaften gar nicht mehr zum Zug zu kommen. Stattdessen würden Branchenfremde das Rennen machen. Die gefürchteten Schattenbanken eben.
Gemeint sind damit nicht zuletzt die Versicherer. Wegen der tiefen Anleihenrenditen weichen diese immer mehr auf Hypotheken aus. Mit dem Segen der Aufsicht dürfen sie die Kredite zu deutlich günstigeren Konditionen als die Banken ausgeben. Das zieht bei der Kundschaft. So gibt der Online-Broker Moneypark an, letztes Jahr jeden dritten Hypotheken-Kunden an Versicherungen vermittelt zu haben. (…)
Viele Hypotheken kämen gar nie an den Markt, sondern blieben bei den Banken, monierte der Lebensversicherer. Und wirklich aggressiv agierten sowieso die Pensionskassen.
Beobachter zu den Vermögensverwaltungskosten
Der Beobachter befasst sich mit den Vermögensverwaltungskosten bei Pensionskassen. Zitiert werden u.a. Urban Hodel (PK-Netz), Rudolf Strahm oder Matthias Kuert, denen anscheinend schleierhaft ist, weshalb überhaupt Verwaltungskosten anfallen. Die Zeitschrift kritisiert:
Während die versprochenen Renten in den vergangenen Jahren nur gesunken sind, blieben die Margen der Berater und die Löhne der PK-Chefs verschont. Die Verwaltungskosten stiegen sogar um 6,6 Prozent, obwohl die Zahl der Vorsorgeeinrichtungen 2015 von 1866 auf 1782 zurückging. Die Branche hebelt damit sogar das grundlegende ökonomische Prinzip aus, wonach Konzentration zu einem Effizienzgewinn führen sollte.
Meint der Beobachter-Redaktor, die Löhne der PK-Mitarbeiter sollten sinken, wenn der Umwandlungssatz zurückgeht? Hanspeter Konrad (ASIP) hält dagegen:
NZZ: “Fragwürdige Doppelrollen von Stimmrechtsberatern”
Michael Ferber behandelt in der NZZ die Proxy Advisors und ihre Problematik.
Der jüngste Rückzug der Stiftung Swipra aus dem Markt wirft derweil ein Schlaglicht auf die Stimmrechtsberater in der Schweiz. Die Zahl der Anbieter ist überschaubar, der Wettbewerb begrenzt. Beobachter kritisieren zudem, die Berater spielten teilweise fragwürdige Doppelrollen.
Am Schweizer Markt dominieren angelsächsische Anbieter wie ISS und Glass Lewis. Unter den Schweizer Anbietern hat die Anlagestiftung Ethos, die von Schweizer Pensionskassen geschaffen wurde, eine gute Stellung. Hinzu kommen einige kleinere Anbieter wie Actares, zRating oder Inrate. (…)
Das Know-how wissenschaftlich fundierten Stimmempfehlungen werde durchaus im Markt nachgefragt, allerdings mehr von Emittenten als von Investoren, sagt Alexander Wagner, Professor an der Universität Zürich und Stiftungsratspräsident der Stiftung Swipra. Bei Swipra hätten die Begründungen der Empfehlungen immer eine grosse Rolle gespielt. Dies sei jetzt für die Investoren verloren gegangen.
Cash: Hypos von PKs und Versicherern
Marc Forster behandelt in Cash die wachsende Bedeutung von Pensionskassen und Versicherungsgesellschaften auf dem Hypothekenmarkt und bringt eine Liste der aktuellen Konditionen für 10jährige Hypotheken:
Die Marktstellung der Vorsorge- und Versicherungsdienstleister basiert zum Teil auf einem Vorteil, den sie gegenüber den Banken haben. Pensionskassen unterliegen nicht der Auflage, bei der Vergabe von Hypotheken für den so genannten antizyklischen Kapitalpuffer zwei Prozent Eigenmittel unterlegen zu müssen.
Dazu kommt für sie wie auch für die Versicherer im Hypothekenmarkt – Zurich Schweiz, Swiss Life, Axa Winterthur oder Allianz Suisse, um die wichtigsten zu nennen – ein weiterer Wettbewerbsvorteil. Hypotheken werden nicht wie bei Banken mit Spargeldern, sondern langfristig angelegten Vorsorgegeldern unterlegt. Mit der Folge, dass sie anders als Banken kein Zinsänderungsrisiko für viel Geld absichern müssen. Dieser Vorteil schlägt sich in den Hypothekarzinssätzen nieder.
Dass Pensionskassen an ihre eigenen Versicherten Hypotheken vergeben, hat eine lange Tradition. Hypotheken von Versicherungen gibt es ebenfalls schon seit Jahrzehnten. Der Vorteil von Hypotheken liegt für die Anbieter in der Kapitaleffizenz und der Diversifikationsmöglichkeit, wie Paul Weibel, Leiter des Privatkundentgeschäfts der Swiss Life Schweiz, sagt.
Der Marktanteil dieser Anbieter am Hypothekenmarkt werde den einstelligen Prozentbereich nicht so schnell verlassen; Wachstum aber habe man schon beobachtet und werde sich auch fortsetzen, sagt Weibel im cash-Video-Interview.



