imagepw. Werner Hug macht sich in seinem Kommentar in der Personalvorsorge 12/17 Gedanken darüber, wie es mit AHV und BVG (plus Säule 3a) nach der Ablehnung im September weitergehen sollte oder könnte. Als studierter Oekonom erlaubt er sich einleitend zudem den Spass, ein strikt rationales Vorsorgesystem für AHV und BVG zu skizzieren. Rationalität und eine Prise Vernunft vermöchten das Geschäft in der Tat massiv zu vereinfachen; da aber Politiker im Speziellen und die Menschen im Allgemeinen nur sehr bedingt rational handeln, muss das Gedankenspielerei bleiben. Schliesslich: wieso einfach, wenn es kompliziert auch geht?

Im politischen Alltag ist die Machbarkeit des unbedingt Notwendigen entscheidend. Für das BVG sieht Hug folgende Elemente im Vordergrund:

  • Eintrittsschwelle 21’150 Franken,
  • Senkung Koordinationsabzug auf 14’100 oder 10’575 Franken,
  • entsprechende Anpassung der Altersgutschriften,
  • Sparen ab Alter 21,
  • Senkung des Umwandlungssatz auf 6.0 Prozent mit Kompensation
    für Jahrgänge bis 1965,
  • Kompensationsmodell Deprez/Serra.

Das ist eine Minimallösung, mit der Kompensation nach Deprez/Serra als auffallender Abweichung vom absehbaren Kompromiss. Bezüglich Übergangsfrist und UWS meint Hug:

Im Jahr 2025 wird der erste Jahrgang, der vollständig vom BVG erfasst wird, in Rente gehen. Eine Übergangsregelung bis zum Jahrgang 1965 reicht somit vollständig aus. Zur Finanzierung eines Umwandlungssatzes von 6.0 Prozent (bei einer Lebenserwartung der Männer von 88 Jahren) und der technischen Reserven braucht es allerdings eine Rendite von über 4 Prozent.

 Kommentar Hug /   Modell Deprez-Serra