imageIn die laufende Diskussion um die Zweckmässigkeit von Anlagevorschriften für Pensionskassen und speziell solchen, wie sie in der Schweiz mittels Kategorien und Limiten verwendet werden, hat sich mit einem Kommentar in der NZZ von Geschäftsführer Markus Fuchs jetzt auch die sfma eingeschaltet. Fuchs schreibt:

Heute sind die Pensionskassen beispielsweise durch die Anlagevorschriften BVV 2 in ihrem Handeln unnötig eingeschränkt. Sie können sich aus diesem vergleichsweise engen Korsett zwar mit dem sogenannten Erweiterungsartikel etwas befreien- was gerade mit Blick auf Immobilienengagements auch die Mehrheit der Pensionskassen tut. Doch wenn sich 44 Prozent und bei grösseren Pensionskassen sogar mehr als die Hälfte nicht an die eigenen Anlagevorschriften halten, läuft etwas falsch.

Stossend ist auch, dass dieser Mechanismus vor allem und oft den Consultants nützt und damit Kosten verursacht, die letztlich alle Versicherten zu tragen haben. Eine Lockerung oder Aufhebung der Anlagevorschriften- ein altes Postulat von Banken und Asset-Managern -würde diesem Problem sicher die Spitze brechen.

Hinzu kommt, dass der Umweg über den Erweiterungsartikel die Gefahr birgt, dass es in der Anlagestrategie der Pensionskassen zu massiven Fehlallokationen kommt. Die Ausnahmeregelung kommt heute vor allem am Immobilienmarkt zum Tragen, wo Verzerrungen offensichtlich sind. Eine Flut von Pensionskassengeldern aus institutionellen und privaten Quellen treibt die Immobilienpreise in der Schweiz in ungesunde Höhen und drückt die Renditen auflmmobilien-Liegenschaften direkt und indirekt aufzunehmend unattraktive Tiefen.

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