NR Andri Silberschmidt hat im Dezember 2021 eine Motion mit dem Titel “Wie steht es um die Nachhaltigkeit der AHV bis ins Jahr 2050?” eingereicht. In der Begründung schreibt er dazu: “Die nachhaltige Finanzierung der Altersvorsorge ist seit Jahren das grösste Finanzproblem der Schweiz und eine der grössten Sorgen der Schweizer Bevölkerung. Im Gegensatz zu anderen, wichtigen Themen (Klima, Europa, Corona) hat es die Schweizer Politik selbst in der Hand, diese Sorge mit Reformen zu beseitigen.” Mit dem dazugehörigen Fragenkatalog will er insbesondre wissen
1. Wie sieht das jährliche und kumulierte Defizit der AHV bis ins Jahr 2050 aus (bitte um Auflistung analog der Tabelle «Finanzperspektiven der AHV», dat. 17.09.2021)? Es soll je eine Tabelle ohne und mit der AHV21-Reform erstellt werden.
2. Um wie viel %-Punkte müsste die MWST nach der AHV21-Reform per 2030 erhöht werden, wenn das AHV Defizit bis ins Jahr 2050 einzig über eine Erhöhung der MWST finanziert werden soll? Wie viel kostet das einer Person (im Durchschnitt) auf Lebzeiten, welche im Jahr 1970 und 2030 geboren wird?
Der Bundesrat schreibt u.a. in seiner Antwort, dass 2032 bei Annahme von AHV21 mit einem Umlageminus von 4 (ohne AHV21 von 6) Mrd. Franken zu rechnen ist, kumuliert mit -11,2 (–27,8) Mrd. Franken.
Um das Umlagedefizit der AHV nach der Reform AHV 21 bis 2032 einzig über eine Erhöhung der MWST zu finanzieren, wäre per 2030 eine proportionale Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,2 Prozentpunkte notwendig. Diese dürfte für den durchschnittlichen Haushalt eine geschätzte Mehrbelastung von 0,7 % des Bruttoeinkommens zur Folge haben.