Der Ständerat hat die Motion mit 35 gegen 5 Stimmen verworfen. Die Beratung fand im Rahmen der a.o. Session statt.
Motion
Motion SGK-S: Weiterarbeit in der AHV attraktiver machen
Eingereicht von der SGK-S
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die folgenden Massnahmen in die nächste AHV-Revision aufzunehmen und so die Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters zu fördern:
- Zuschläge auf den Rentenbetrag bei Aufschub der Rente erhöhen,
- den heutigen Kürzungssatz der Altersrente beim Rentenvorbezug von 6,8 Prozent pro Jahr beibehalten oder erhöhen.
Zu diesem Zweck kann er von den versicherungstechnischen Prinzipien abweichen. Die Situation von Menschen mit einer langen Erwerbslebenszeit oder belastender Arbeit muss berücksichtigt werden.
Stellungnahme Bundesrat: Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen der Motion. Ihm ist es wichtig, Anreize für den Erhalt der Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus zu schaffen. Er lehnt die vorliegende Motion hingegen ab, weil diese bereits sehr konkrete Massnahmen in einem sehr restriktiven Rahmen vorsieht.
Der Nationalrat hat der Motion zugestimmt.
Motion: Flatrate für BVG-Beiträge
Eingereicht von: Jürg Gossen, GLP
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Beiträge an die berufliche Vorsorge mit einem einheitlichen Beitragssatz auszugestalten und die Altersgrenze für die Beitragspflicht der Altersrente auf 20 Jahre herabzusetzen.
Begründung: (…) Unternehmen erhalten mit einem einheitlichen Beitragssatz positive Anreize, mehr ältere Arbeitnehmende länger zu beschäftigen, was dem Fachkräftemangel und der Arbeitsmigration entgegenwirkt. Auch deshalb sah die BVG-Reform vor, den Unterschied zwischen den Beiträgen für ältere und für jüngere Arbeitnehmende zu verkleinern. (…) Zudem soll die Altersgrenze auf 20 Jahre gesenkt werden. Damit profitieren junge Personen früher von Arbeitgeberbeiträgen und können über einen längeren Zeitraum ein rentenbildendes Alterskapital aufbauen.
Stellungnahme Bundesrat: Die Einführung einheitlicher Altersgutschriftensätze wirft mehrere Probleme auf. Diese betreffen primär die Einführungs- und Umstellungsphase (Übergangszeit). Würde der einheitliche Altersgutschriftensatz ab sofort für alle Versicherten gelten, wären jahrzehntelange, erhebliche Kompensationsmassnahmen notwendig, um die Rentenverluste älterer Generationen (ü45) auszugleichen, die bereits einen Teil ihres Altersguthabens mit gestaffelten Altersgutschriften gebildet haben und zum Pensionierungszeitpunkt entsprechend über zu wenig Altersguthaben verfügen würden. (…) Die Wirksamkeit einheitlicher Altersgutschriftensätze zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten älterer Arbeitnehmer ist nicht belegt. Zu diesem Schluss kam auch die dritte nationale Konferenz zum Thema «Ältere Arbeitnehmer», die am 25. April 2017 stattfand. Ohnehin betreffen die Altersgutschriften des BVG nur die obligatorische berufliche Vorsorge, die nur für einen kleinen Teil der Versicherten massgebend ist, was die Wirksamkeit eines einheitlichen Altersgutschriftensatzes weiter reduzieren würde.
Anreize für Erwerbsarbeit im Rentenalter
(SDA) Der Nationalrat hiess am Montag zwei Motionen der Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) gut. Die Forderung nach einem um 5000 Franken höheren AHV-Freibetrag des Einkommens von Rentnerinnen und Rentnern überwies der Rat mit 130 gegen 60 Stimmen und mit einer Enthaltung.
Diese Erhöhung von heute 16’800 auf 21’800 Franken ist Teil der Leitlinien, die der Bundesrat Ende November für die nächste grosse AHV-Revision verabschiedete. Auch er will Arbeit über das Rentenalter hinaus fördern und ist mit der Motion einverstanden.
Die zweite Motion, die höhere Zuschläge für Pensionierte verlangt, die den AHV-Bezug aufschieben, überwies der Nationalrat mit 129 gegen 62 Stimmen, diesmal gegen den Willen des Bundesrats. Die Motion verlangt auch, die Altersrente bei einem Vorbezug im heutigen Ausmass zu kürzen oder die Ansätze dafür zu erhöhen.
Die Mehrheit der Nationalratskommission sah dies als Mittel, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und die Ausgaben für die AHV zu senken. Samira Marti (SP/BL) hielt namens der Minderheit dagegen, dass die Flexibilisierung dazu führen könnte, dass für eine existenzsichernde Rente länger gearbeitet werden müsse.
Beide Motionen will der Nationalrat rasch umgesetzt sehen, unabhängig von der geplanten Reform «AHV 2030». Die zweite Motion kommt wegen dieser explizit eingefügten Forderung noch einmal in den Ständerat.
Der Bundesrat will zwar ebenfalls Anreize für längeres Arbeiten setzen und Frühpensionierungen finanziell weniger attraktiv machen. Doch konkrete Massnahmen, wie die Motion sie fordert, lehnt er ab. Damit würde laut Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider der Spielraum für bessere Lösungen verloren gehen.
Sie plädierte für den vom Bundesrat Ende November vorgespurten Weg, die Forderungen mit der Reform AHV 2030 umzusetzen. Die Vernehmlassung dazu soll Anfang 2026 beginnen, Ende 2026 soll die Vorlage für das Parlament bereit sein.
Motion: Erwerbseinkommen von AHV-Rentnern von der Bundessteuer befreien
Eingereicht von Pirmin Schwander, SVP.
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesänderungen vorzunehmen, damit das Erwerbseinkommen von AHV-Rentnern, die auch nach dem Eintrittsalter von 65 Jahren einer Erwerbstätigkeit nachgehen, von der Bundessteuer befreit ist.
Begründung: (…) Viele Menschen möchten bereits heute auch nach Erreichen des Rentenalters einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Wirtschaft profitiert von der langjährigen Erfahrung dieser Arbeitnehmer und die Rentner können neben der Pflege von sozialen Kontakten auch noch ihr Einkommen aufbessern. Zudem zahlen sie Steuern auf ihr Erwerbseinkommen, was der Allgemeinheit zugute kommt. Dieser Arbeitseinsatz der Rentner soll belohnt werden, indem keine Bundessteuern auf diese Erwerbseinkommen mehr erhoben werden.
MoreMotion: Nachlassregelung bei Freizügigkeitskonten
Eingereicht von Regine Sauter, FDP.
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV) so zu ändern, dass begünstigte Personen beim Bezug von Todesfallkapital im Bereich der Freizügigkeit gleich behandelt werden können wie in der aktiven Pensionskasse (BVG).
Begründung: In der Begründung wird u.a. ausgeführt: Rund 70 Milliarden Franken befinden sich heute auf Freizügigkeitskonten. Diese Gelder stammen aus der beruflichen Vorsorge, sind jedoch gegenüber regulären Pensionskassengeldern deutlich schlechter gestellt.
Im Todesfall vor dem Rentenalter kommt es regelmässig zu stossenden Ungleichbehandlungen: So kann ein einziges Kind, welches sich noch in Ausbildung befindet, das gesamte Freizügigkeitskapital erhalten, während seine Geschwister leer ausgehen – einzig aufgrund der rigiden gesetzlichen Reihenfolge. Eine individuellere Begünstigtenregelung ist im Gegensatz zum Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) aktuell nicht möglich.
MoreMotion: Reduktion des maximal versicherbaren BVG-Lohnes
Eingereicht von der Yvonne Bürgin. Mitte-Fraktion.
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) dahingehend zu ändern, dass der nach dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung versicherbare Lohn der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. das versicherbare Einkommen der Selbständigerwerbenden in Artikel 79c auf den fünffachen oberen Grenzbetrag gemäss Artikel 8 Absatz 1 beschränkt wird.
Begründung: In der Begründung wird u.a. ausgeführt: Eine Beschränkung auf den fünffachen oberen Grenzbetrag (Stand 2025: 453’600 Franken) reduziert diese übermässigen Steuerprivilegien, wahrt aber weiterhin die Möglichkeit einer sehr guten Vorsorge. Denn auch mit dieser Limite bleibt eine Einkaufsmöglichkeit bestehen, die auf dem Niveau eines Bundesratsgehalts (477’688 Franken) liegt und damit insbesondere für Kaderpersonal und Selbständigerwerbende mehr als ausreichend ist.
Bereits im Jahr 2000 hat der Bundesrat selbst vorgeschlagen, das Einkaufspotenzial auf den fünffachen oberen Grenzbetrag zu beschränken. Er hielt damals in seiner Botschaft fest: «Mit dieser Lösung ist auch für das Kaderpersonal sowie für Selbstständigerwerbende weiterhin ein steuerlich privilegierter Aufbau einer sehr guten beruflichen Vorsorge möglich.»
Stellungnahme des Bundesrats: Eine Senkung der Obergrenze des versicherbaren Lohnes stärkt die Systemgerechtigkeit der Sozialversicherungen, da damit die Steuervorteile für eine Minderheit von sehr hohen Einkommen begrenzt werden. Im Rahmen des Entlastungspakets 27 hat der Bundesrat bereits eine Massnahme vorgesehen, die eine Steuererhöhung auf Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule ermöglicht. Dadurch werden die Steuervorteile von grossen Kapitalbezügen gegenüber Renten verringert und höhere Einnahmen aus der direkten Bundessteuer generiert.
Der Bundesrat empfiehlt Annahme.
1e-Guthaben auf FZ-Konten
Arbeitnehmende, die in der 2. Säule in einem sogenannten 1e-Vorsorgeplan mit wählbarem Anlagerisiko versichert sind, sollen ihr Vorsorgeguthaben bei einem Stellenwechsel vorübergehend auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen können.
Dies gilt, wenn das Guthaben andernfalls in eine Vorsorgeeinrichtung eingebracht werden müsste, die keine Wahl der Anlagestrategie zulässt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 die dafür nötige Änderung des Freizügigkeitsgesetzes bis zum 30. Januar 2025 in die Vernehmlassung gegeben.
Er will gleichzeitig sicherstellen, dass Vorsorgeguthaben nicht auf Freizügigkeitseinrichtungen verbleiben, obwohl die Versicherten diese Guthaben wieder in eine Pensionskasse einbringen müssten.
MoreVorstösse zum Schaden der 2. Säule
Kurz vor dem Urnengang zur BVG-Reform haben SP-Parlamentarierinnen zwei Vorstösse im Nationalrat zur 2. Säule eingereicht, die quer zum System der beruflichen Vorsorge liegen und ihr weiteren Schaden zufügen müssten. Sie tönen gut gemeint, sind es aber nicht. Sie würden die systemfremde Umverteilung und die Kollektivierung vorantreiben.
Motion Meyer Mattea: Dem Kaufkraftverlust der Renten in der 2. Säule entgegenwirken
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Renten aus der Beruflichen Vorsorge (BVG) regelmässig der Teuerung angepasst werden.
Motion Barbara Gysi: Berücksichtigung der Care-Arbeit endlich auch in der zweiten Säule
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) anzupassen. Die unbezahlte Sorge-Arbeit soll in der beruflichen Vorsorge mittels der Einführung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften anerkannt und versichert werden. Dafür sind folgende Massnahmen umzusetzen:
Motion Silberschmidt: Nachhaltige AHV bis 2050?
NR Andri Silberschmidt hat im Dezember 2021 eine Motion mit dem Titel “Wie steht es um die Nachhaltigkeit der AHV bis ins Jahr 2050?” eingereicht. In der Begründung schreibt er dazu: “Die nachhaltige Finanzierung der Altersvorsorge ist seit Jahren das grösste Finanzproblem der Schweiz und eine der grössten Sorgen der Schweizer Bevölkerung. Im Gegensatz zu anderen, wichtigen Themen (Klima, Europa, Corona) hat es die Schweizer Politik selbst in der Hand, diese Sorge mit Reformen zu beseitigen.” Mit dem dazugehörigen Fragenkatalog will er insbesondre wissen
1. Wie sieht das jährliche und kumulierte Defizit der AHV bis ins Jahr 2050 aus (bitte um Auflistung analog der Tabelle «Finanzperspektiven der AHV», dat. 17.09.2021)? Es soll je eine Tabelle ohne und mit der AHV21-Reform erstellt werden.
2. Um wie viel %-Punkte müsste die MWST nach der AHV21-Reform per 2030 erhöht werden, wenn das AHV Defizit bis ins Jahr 2050 einzig über eine Erhöhung der MWST finanziert werden soll? Wie viel kostet das einer Person (im Durchschnitt) auf Lebzeiten, welche im Jahr 1970 und 2030 geboren wird?
Der Bundesrat schreibt u.a. in seiner Antwort, dass 2032 bei Annahme von AHV21 mit einem Umlageminus von 4 (ohne AHV21 von 6) Mrd. Franken zu rechnen ist, kumuliert mit -11,2 (–27,8) Mrd. Franken.
Um das Umlagedefizit der AHV nach der Reform AHV 21 bis 2032 einzig über eine Erhöhung der MWST zu finanzieren, wäre per 2030 eine proportionale Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,2 Prozentpunkte notwendig. Diese dürfte für den durchschnittlichen Haushalt eine geschätzte Mehrbelastung von 0,7 % des Bruttoeinkommens zur Folge haben.
Motion zur Versicherungspflicht bei mehreren Beschäftigungen
Der Nationalrat hat im Rahmen der Debatte zur BVG 21 die Motion der SGK-N zur Ausweitung der Versicherungspflicht bei mehreren Teilzeitbeschäftigungen einstimmig angenommen. Der Bundesrat hat Ablehnung empfohlen.
In seiner Begründung verweist der BR auf die administrativ komplexe Durchführung und empfiehlt dafür die Abschaffung des Koordinationsabzugs, was die Kommission ablehnt.
Motion /
Bericht zur berufl. Vorsorge bei mehreren Arbeitgebern
NZZ zur Motion Silberschmidt: Nachhaltige AHV-Finanzierung
In der NZZ schreibt Hansueli Schöchli zur Motion Silberschmidt:
Der Vorstoss hat in der Regierung eine Kontroverse ausgelöst. Sozialminister Alain Berset wollte dem Vernehmen nach die Forderung nach einer ausgeglichenen Rechnung 2050 trocken ablehnen. Eines der Argumente: Die Altersvorsorge sei in Form des Pakets «AHV 21» zurzeit ohnehin Gegenstand von Diskussionen im Parlament. Zudem liege 2050 zu weit in der Zukunft, um zuverlässige Prognosen zu erlauben. Dass man Letzteres auch hinsichtlich der Klimapolitik oder der Energiestrategie sagen könnte, liess das Innendepartement nicht gelten.
Aufgrund von Interventionen aus anderen Departementen musste Berset zurückbuchstabieren. Diesen Mittwoch hat die Regierung eine modifizierte Stellungnahme verabschiedet. Demnach teilt sie «die Zielsetzung der Motion, wonach die AHV nachhaltig und generationengerecht finanziert werden muss». Die Vorlage «AHV 21» sichere das Gleichgewicht bis 2030, und die Zielsetzung solle «auch für die folgenden Jahrzehnte gelten».
Was «generationengerecht» heisst, ist aber Ansichtssache. Der Bundesrat scheint gemessen an seinen bisherigen Vorschlägen die Generationengerechtigkeit als erfüllt anzusehen, wenn vor allem die Jungen die Lasten tragen. Je stärker die Politik das Ungleichgewicht in der AHV vor allem durch Mehreinnahmen korrigiert, desto grösser sind die Lasten für die Jüngeren. Bei einem Anstieg der Lohnbeiträge wird zum Beispiel ein 60-Jähriger im Mittel nur noch etwa fünf Jahre lang zusätzlich belastet, ein 30-Jähriger dagegen sieben Mal so lange und ein Rentner überhaupt nicht. Bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zahlen wenigstens die Rentner mit.
Motion Silberschmidt: Nachhaltige AHV-Finanzierung
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Zielsetzung zu beschliessen und umzusetzen, wonach die AHV bis ins Jahr 2050 nachhaltig und generationengerecht finanziert werden muss (kein Umlagedefizit im Jahr 2050). Dieses Ziel soll mit ausgaben- und einnahmenseitig zu gleichen Teilen ausgewogenen Massnahmen umgesetzt werden.
Begründung: Das kumulierte Defizit in der AHV beträgt gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen bis ins Jahr 2050 über 260 Milliarden Schweizer Franken. Einen Teil davon (60 Mrd. CHF) wurde mit der STAF durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge gedeckt. Mit der Reform AHV21 soll ein weiterer Teil durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie die Angleichung des Rentenalters von Frau und Mann abgedeckt werden. Das kumulierte Defizit ist damit aber nach wie vor im dreistelligen Milliardenbereich und wird sich in absehbarer Zeit insbesondere aufgrund der bevorstehenden Pensionierung der Babyboomer-Generation nicht verbessern (im Gegenteil, auch die Folgen der COVID-Wirtschaftskrise und die weiter steigende Langlebigkeit werden die Situation weiter verschärfen). (…)
Stellungnahme des Bundesrates: (…) Allerdings wird erst eine nächste Reform die Herausforderungen über das Jahr 2030 hinaus auffangen können. Demgegenüber schränkt die Forderung, wonach die Zielsetzung mit ausgaben- und einnahmenseitig zu gleichen Teilen ausgewogenen Massnahmen erreicht werden soll, den Handlungsspielraum zu stark ein. Bereits die im Parlament zur Diskussion stehende Reform AHV21 würde mit dieser Zielsetzung relativiert, da entweder die Kompensationsmassnahmen zugunsten der Frauen, die Mehrwertsteuer oder das Rentenalter generell umgestaltet werden müssten.
Antrag des Bundesrates: Ablehnung der Motion
Motion Kuprecht zur OAK: versenkt
Der Nationalrat hat die Motion Kuprecht 19.3600 “Gesetzesgrundlage zur Kontrolle der Oberaufsichtskommission über die berufliche Vorsorge” diskussionslos abgelehnt. Der Text lautete:
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, die zum einen eine Kontrolle der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) durch das Parlament ermöglicht und zum andern verlangt, dass künftig die Weisungen der OAK vorgängig durch das BJ oder das BSV auf ihre Gesetzeskonformität überprüft werden müssen.
Der Ständerat hat 2019 die Motion angenommen. Den Nationalrat hat sie offenbar nicht interessiert. Werner C. Hug hat dazu einen Kommentar verfasst. Er schreibt u.a;
Mit der diskussionslosen Ablehnung der Motion ohne Abstimmung des Nationalrates ist das Geschäft erledigt. Der Kommission SGK wie auch dem Plenum ist es offenbar egal, was in der Praxis der beruflichen Vorsorge vorgeht und mit welchen Aufgaben und Kosten sie belastet wird. Art. 64 BVG verlangt von der OAK lediglich, dass die Aufsichten vom Bodensee bis zum Genfersee gleich gehandhabt werden.
In der Vergangenheit hat aber die OAK über die kantonalen Aufsichten hinweg von den Pensionskassen Informationen verlangt, die weit über ihre Kompetenzen hinaus reichen. Damit untergräbt sie die Hoheit der kantonalen Aufsichten. Es stellt sich deshalb die Frage, ob der Nationalrat mit der Ablehnung der Motion zur Kontrolle der OAK im Grunde genommen die kantonalen und regionalen Aufsichten aufheben will. Denn zwei Kontrollstellen überlasten die Vorsorgeeinrichtungen und sind zu viel.
SP-Motion: Höhere AHV-Renten
Valérie Carrard Piller (SP) hat eine Motion eingereicht mit dem Titel: “Höhere AHV-Renten, um die Armut zu bekämpfen. Text: “Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung der Gesetzgebung vorzulegen, damit die AHV-Renten erhöht werden und die Rentnerinnen und Rentner so ein Leben in Würde führen können.”
Als Begründung wird u.a. angegeben: “Rund 22 Prozent der über 65 Jährigen leben mit weniger als dem Medianeinkommen; die Schweiz nimmt damit weltweit den vierten Platz ein.”
pw. Die Begründung hat uns etwas verwirrt. Denn der Median – wie der arithmetische Durchschnitt auch – hat die Eigenschaft, dass nicht alle darüber liegen können, nicht einmal per Gesetz, so gern die SP-Nationalrätin das vielleicht hätte. Und gern hätte man die Statistik gesehen, auf welche Frau Carrard Piller sich bezieht. Wer liegt hier auf dem ersten Platz? Fragen über Fragen.
