Der Tages-Anzeiger berichtet über die Klage von Mitarbeiterinnen der Swiss, die eine Ueberbrückungsrente bis Alter 64 erhalten, was mit dem neuen Referenzalter nicht mehr reichen kann. Männer erhalten sie bis 65.
Die Corona-Pandemie hatte die Swiss in eine Krise gestürzt. Die Folge war ein massiver Stellenabbau. Zahlreichen Mitarbeitenden wurde gekündigt, anderen die Frühpensionierung nahegelegt. So auch einer Kadermitarbeiterin des Bodenpersonals, die über 40 Jahre für die Fluggesellschaft und ihre Vorgängerin Swissair tätig war.
Das Angebot, das sie erhielt, war gut. Die Angestellte nahm es wahr und liess sich Ende 2022 mit gut 58 Jahren frühpensionieren. Auch weil ihre Arbeitgeberin in Aussicht stellte, die AHV-Zahlungen bis zum ordentlichen Pensionsalter auszugleichen. Immerhin 2450 Franken pro Monat. Zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung lag das AHV-Alter für Frauen bei 64 und für Männer bei 65 Jahren.
Drei Monate vor dem letzten Arbeitstag der Swiss-Angestellten entschied sich das Schweizer Stimmvolk, das AHV-Alter für Frauen auf 65 Jahre zu erhöhen und damit an jenes der Männer anzugleichen. Für die Swiss-Mitarbeiterin war klar: Ihre Arbeitgeberin würde die zwölf zusätzlichen AHV-Renten, insgesamt 29’400 Franken, dereinst bis zum erhöhten Pensionsalter ausgleichen – wie bei den männlichen Kollegen.