imageIn die laufende Diskussion um die Zweckmässigkeit von Anlagevorschriften für Pensionskassen und speziell solchen, wie sie in der Schweiz mittels Kategorien und Limiten verwendet werden, hat sich mit einem Kommentar in der NZZ von Geschäftsführer Markus Fuchs jetzt auch die sfma eingeschaltet. Fuchs schreibt:

Heute sind die Pensionskassen beispielsweise durch die Anlagevorschriften BVV 2 in ihrem Handeln unnötig eingeschränkt. Sie können sich aus diesem vergleichsweise engen Korsett zwar mit dem sogenannten Erweiterungsartikel etwas befreien- was gerade mit Blick auf Immobilienengagements auch die Mehrheit der Pensionskassen tut. Doch wenn sich 44 Prozent und bei grösseren Pensionskassen sogar mehr als die Hälfte nicht an die eigenen Anlagevorschriften halten, läuft etwas falsch.

Stossend ist auch, dass dieser Mechanismus vor allem und oft den Consultants nützt und damit Kosten verursacht, die letztlich alle Versicherten zu tragen haben. Eine Lockerung oder Aufhebung der Anlagevorschriften- ein altes Postulat von Banken und Asset-Managern -würde diesem Problem sicher die Spitze brechen.

Hinzu kommt, dass der Umweg über den Erweiterungsartikel die Gefahr birgt, dass es in der Anlagestrategie der Pensionskassen zu massiven Fehlallokationen kommt. Die Ausnahmeregelung kommt heute vor allem am Immobilienmarkt zum Tragen, wo Verzerrungen offensichtlich sind. Eine Flut von Pensionskassengeldern aus institutionellen und privaten Quellen treibt die Immobilienpreise in der Schweiz in ungesunde Höhen und drückt die Renditen auflmmobilien-Liegenschaften direkt und indirekt aufzunehmend unattraktive Tiefen.

Dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) dieses Treiben kritisch verfolgt, kann nicht erstaunen. Die SNB versucht, mit verschiedenen Massnahmen Gegensteuer zu geben und korrigierend einzugreifen- gemäss neuesten Zahlen aus dem Immobilienmarkt aber mit beschränktem Erfolg. Die Befürchtung, dass die offensichtlichen Ungleichgewichte am schweizerischen Immobilienmarkt erst und nur durch einen Immobiliencrash ins Lot gebracht werden können, ist nicht von der Hand zu weisen. Eine solche Entwicklung jedoch würde die Beitragsleistung des Marktes empfindlich tangieren.

Das läuft hier falsch. Doch was ist zu tun? Starre Anlagevorschriften für Pensionskassen führen höchstens zu vermeintlicher Sicherheit. Sie sind nicht und waren nie das richtige Instrument, um dynamischen Märkten zu begegnen. Die Lockerung der Anlagevorschriften wäre deshalb sicher kein Fehler. Der Kostenstruktur wäre das ebenfalls förderlich. Und hätte die Lockerung der Anlagevorschriften zur Folge, dass Asset-Manager (noch) breiter und smarter investierten, würde auch Druck vom Immobilienmarkt genommen.

  Kommentar Fuchs /   Studie Bankiervereinigung