In der NZZ behandelt Werner Enz die Mitte Januar von der SGK-N zu beratende Motion Weibel mit dem Titel “Infrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver machen”. In der Motion heisst es u.a.

Durch die eigenständige Nennung im Katalog der zulässigen, aber nicht alternativen Anlagen würden Infrastrukturanlagen vom latenten Stigma der «alternativen» Anlage befreit werden (Intransparenz, Kosten). Den Vorsorgeeinrichtungen wird damit ermöglicht, in grösserem Mass als bisher auch in ökologisch nachhaltige Projekte im Inland zu investieren und damit die von Bundesrat und Parlament unterstützte Energiewende mit Finanzierungsquellen aus dem privaten Sektor zu stützen und gleichzeitig von langfristigen Erträgen für die Versicherten zu profitieren.

Die Diversifikation des Anlagevermögens verschafft den Vorsorgeeinrichtungen eine grössere Handlungsfreiheit auf der Aktivseite der Bilanz. Dies wirkt risikomindernd auf das Anlagevermögen, da die Werthaltigkeit und die Erträge von Infrastrukturanlagen nicht oder nur wenig mit den Entwicklungen der weltweiten Aktien- und Obligationenmärkte korrelieren.

Der Bundesrat –  der die Motion ablehnt – schreibt in seiner Antwort:

Im globalen Kontext sind sie (die Infrastrukturanlagen) je nach Art und Ort der Infrastruktur oft auch erheblichen wirtschaftlichen, technischen und politischen Risiken ausgesetzt. Insbesondere nichtdiversifizierte Direktanlagen erfordern von den Investoren eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Unter der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 18. April 1984 (BVV 2; SR 831.441.1) würde die Einführung einer neuen Anlageklasse für Investitionen in Infrastrukturanlagen keine zusätzlichen Investitionsanreize generieren, da für Vorsorgeeinrichtungen bei alternativen Anlagen kein implizites Investitionshemmnis vorliegt.

Diese Gründe haben den Bundesrat veranlasst, Infrastrukturanlagen in den Anlagevorschriften der beruflichen Vorsorge als alternative Anlagen zu behandeln und auf die Schaffung einer separaten Anlagekategorie zu verzichten. Professionelle Anleger werden diese Einstufung nicht als Stigma betrachten, sondern die konkreten Eigenschaften dieser Investitionen analysieren. Im Rahmen der üblichen Sorgfalt können Vorsorgeeinrichtungen schon heute problemlos in Infrastrukturanlagen investieren.

Weibel sagt in einem Interview mit PensExpert:

Wie beurteilen Sie das Risiko, dass eine erleichterte Finanzierung Infrastrukturprojekte fördert, welche wenig sinnvoll und umweltgerecht sind?
Es ist davon auszugehen, dass Pensionskassen ihre Anlagen nicht nur genau prüfen, sondern auch sorgfältig tätigen und somit nur rentable Investitionen wählen. Leider werden auch bei Infrastrukturprojekten (noch) nicht alle Umwelt-Folgeschäden eingepreist. Deshalb ist heute nicht auszuschliessen, dass aus Umweltsicht zweifelhafte Projekte finanziert werden, weil sie eine attraktive Rendite erzielen.

Der Bundesrat sieht bei Infrastrukturanlagen keinerlei Handlungsbedarf. Dennoch wurde Ihre Motion im Juni vom Nationalrat deutlich angenommen. Was waren die überzeugendsten Argumente?
Einerseits will der Nationalrat den Handlungsspielraum der Pensionskassen bei der Anlage der Vorsorgevermögen vergrössern. Andererseits sollen Infrastrukturprojekte aus der «Schmuddelecke» der Hochrisikoanlagen herausgeholt werden.

Falls Ihr Vorschlag auch im Ständerat durchkommt, dürfen Pensionskassen bis zu 10?% ihrer Vermögen in Infrastrukturanlagen anlegen. Das entspricht einer Grössenordnung von gegen 100 Mrd. Franken. Denken Sie, dass diese Quote jemals ausgeschöpft werden wird?
Kurzfristig wird die maximale Quote sicher nicht ausgeschöpft werden können. Aber wichtig ist, dass die Pensionskassen im Interesse ihrer Versicherten mehr Handlungsspielraum erhalten und für Infrastrukturanlagen das Stigma der Hochrisikoinvestition verschwindet.

Enz schliesst seinen Beitrag mit den Sätzen:

Weibel mag recht haben, wenn er sagt, dass beim Bund, bei den Kantonen und den Gemeinden oft das Geld für die Finanzierung notwendiger Infrastrukturen fehle. Das ist aber keine ausreichende Basis, um an deren Stelle BVG-Gelder in ebensolche Projekte zu investieren. Und es mutet etwas gar verwegen an, das von Detailhändlern erwogene Projekt «Cargo sous terrain» im Mittelland als geeignete Anlage für Pensionskassen zu bezeichnen. Jeder Stiftungsrat soll auch in Zukunft in Erfüllung seiner Aufgaben gewissenhaft prüfen, ob ein derartiges Anlagerisiko eingegangen werden darf. Das Risiko einer Fehlinvestition ist nicht gerade klein.

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Auf die kritischen Bemerkungen von Enz hat Weibel uns folgende Präzisierungen zukommen lassen:

Ziel meiner Motion ist, dass Pensionskassen noch diversifizierter und noch professioneller anlegen können. Zusätzlich zu den anderen Anlagekategorien sollen sie nicht nur indirekt, sondern auch direkt und kostengünstig Infrastrukturanlagen nutzen dürfen. Ich stimme mit dem NZZ-Kommentator voll überein, dass sich Pensionskassen von Anlagen fernhalten, welche sie als zu risikoreich einstufen. Dies ist wohl selbstverständlich. Es ist sehr wichtig, dass eine Pensionskasse bzw. deren Stiftungsrat eine Anlagestrategie umsetzen, welche dem spezifischen Rendite-Risiko-Profil des Vorsorgewerkes und deren Versicherten entspricht. Dazu benötigen sie – im Rahmen der BVV-Anlagerichtlinien – eine möglichst freie Wahl der Anlagen.

Mit meiner Motion möchte ich diese Wahlmöglichkeiten vergrössern. Da Anlagen in Infrastrukturanlagen auf maximal 10% beschränkt sein sollen, wird das Risiko nach oben gedeckelt. Das Logistikprojekt «Cargo sous terrain» wurde im Interview nur genannt, um der Leserschaft mit einem konkreten, aktuellen und plakativen Beispiel zu zeigen, worum es bei Infrastrukturanlagen überhaupt geht. Es geht generell um die stetige Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz, die vor allem den künftigen Generationen zugutekommt. Deshalb können gut aufgestellte Infrastrukturanlagen meiner Meinung nach unsere Vorsorge in doppelter Weise unterstützen: via Rendite-Risiko-Optimierung der Pensionskassen sowie via langfristige Effizienz- und Produktivitätssteigerung wie auch Arbeitsplatzsicherung in der Schweizer Wirtschaft.

Die Motion zielt übrigens nicht nur auf privat finanzierte Schweizer Infrastrukturprojekte ab, da in unserem Land leider das Verständnis für solche Vorhaben noch fehlt. Um eine ausreichende Diversifikation in dieser Anlagekategorie zu erzielen, wird vor allem in ausländische Projekte investiert werden. Ausserhalb unserer Grenzen werden zur Infrastrukturfinanzierung schon seit langem institutionelle Anleger herangezogen. Viele ausländische Pensionskassen haben damit gute Erfahrungen gemacht, trotz den Risiken, welche sämtlichen Anlagen immanent sind. Die Motion entstand übrigens aus rein persönlicher Überzeugung. Ich handle völlig frei von irgendwelchen Interessenbindungen und bin in kein einziges Infrastrukturprojekt involviert, auch nicht in «Cargo sous terrain».

NZZ / Motion Weibel /  Interview PensExpert