Die Oberaufsichtskommission hat im Sommer 2017 eine Anhörung zu ihrer geplanten Weisung für verbindliche Risikokennzahlen durchgeführt. An der Anhörung zum Entwurf der Weisungen „Risikokennzahlen“ haben sich 4 Verbände, die Direktaufsichtsbehörden, 7 Vorsorgeeinrichtungen sowie zwei Expertenbüros beteiligt.

Während die Direktaufsichtsbehörden die Einführung von Risikokennzahlen gemäss Darstellung der OAK begrüssen, sprachen sich die Verbände und eine knappe Mehrheit der Vorsorgeeinrichtungen gegen ein obligatorisches Formular für alle Vorsorgeeinrichtungen aus. Die Zahlen seien bereits vorhanden und könnten dem periodischen Expertengutachten und zum Teil dem Jahresbericht entnommen werden. Eine zusätzliche Regulierung und die damit verbundenen Kosten seien deshalb nicht gerechtfertigt.

Angesichts dieser Kritik hat die OAK BV entschieden, den Weisungsentwurf nochmals einer “vertieften Überprüfung” zu unterziehen. Eine Inkraftsetzung der Weisungen mit Wirkung für die Abschlüsse für das Jahr 2017 sei deshalb nicht mehr möglich und wird verschoben.

Aufgrund der Bedeutung der Risikokennzahlen hat sich die OAK aber entschlossen, das nach der Anhörung bereinigte Formular auf ihrer Website den interessierten Vorsorgeeinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Damit könnten für die Umsetzung Erfahrungen gesammelt werden. Die Verwendung dieses Formulars ist jedoch vorläufig nicht obligatorisch, betont die OAK.

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