In einer detaillierten Studie der UBS werden zuerst die vorgeschlagenen Steueränderungen erläutert. Zweitens wird die relative Attraktivität von Renten im Vergleich zu Kapitalbezügen diskutiert. Drittens wird untersucht, wie sich die steuerliche Attraktivität der 2. Säule und der Säule 3a verändern wird. Zuletzt wird der Vorteil der Staffelung von Vorsorgekapitalbezügen erklärt.
Der Vorschlag, die Kapitalbezugssteuer für Vorsorgegelder auf Bundesebene zu erhöhen, könnte Renten im Vergleich zu Kapitalbezügen attraktiver machen.
Die steuerliche Rendite von freiwilligen Einkäufen in die 2. Säule könnte sinken, während die steuerliche Attraktivität der Säule 3a aufgrund der weniger starken Steuererhöhung auf die oft kleineren Bezugsbeträge nicht stark beeinträchtigt werden dürfte.
Zur Vermeidung höherer Steuern könnten Strategien wie die Staffelung von Kapitalbezügen aus der 2. Säule über mehrere Jahre attraktiver werden. Optionen sind die Finanzierung oder Refinanzierung von Wohneigentum und die Teilpensionierung.
«Steuerabzüge sind eine teure Droge», meint Hansueli Schöchli in der NZZ. Ganz besonders gefährdet als Drogenabhängige scheinen die Sparer zu sein, welche die Möglichkeiten zu freiwilligen Beiträgen in der 2. und 3. Säule nutzen. Das koste den Staat gewaltige Steuererträge, bringe aber für die Vorsorge nur geringen Zusatznutzen. Eine kühne Behauptung, welche angeblich durch ausländische Untersuchungen gestützt wird. Ob sich das auf die Schweiz übertragen lässt, muss man bezweifeln. Seine Argumentation ist übrigens bestens bekannt. Sie wird uns regelmässig vom SGB serviert.
Der Kanton Zürich hat jüngst im Auftrag des Parlaments mit einem Bericht an die Kosten von Steuerabzügen erinnert. Zusammengerechnet brachten die Abzüge im Jahr 2020 den Pflichtigen Einsparungen bei den Staats- und Gemeindesteuern von total über 5 Milliarden Franken. Dies bei Gesamtzahlungen für Einkommenssteuern im Kanton Zürich von etwa 9 Milliarden Franken.
Die Addition aller Abzüge verzerrt hier das Bild, aber vereinfacht lässt sich sagen: Bei Abschaffung aller Steuerabzüge könnten Kanton und Gemeinden die Einkommenssteuersätze um etwa einen Drittel senken, ohne per saldo Einbussen zu haben. Ältere Darstellungen auf Bundesebene kamen auf noch grössere Effekte von Abzügen.
Eine goldene Regel der Steuerpolitik sagt: möglichst wenig Abzüge und dafür möglichst tiefe Steuersätze. Dies minimiert die volkswirtschaftlichen Verzerrungen. Es bedeutet weniger negative Arbeitsanreize, weniger Ausweichmanöver und weniger Aufwand der Bürger für Steuerberater. (…)
Zu den Klassikern ohne überzeugende Rechtfertigung zählt der Steuerabzug für Einzahlungen in das gebundene Vorsorgesparen der Säule 3a. Dieser Abzug subventioniert vor allem Betuchte (die genügend Mittel für solche Einzahlungen haben und zusätzliches Sparen gar nicht nötig hätten) sowie den Finanzsektor (der von den Kunden Gelder für tiefere Zinsen erhält, als er ohne Steuerabzug erhalten würde).
Die internationale Forschungsliteratur lässt zudem mutmassen, dass zwei Drittel bis drei Viertel der Einzahlungen in steuerbegünstigte Sparvehikel das Sparvolumen nicht erhöhen, sondern nur verlagern. Im Kanton Zürich machte dieser Abzug 2020 für Kanton und Gemeinden total fast 500 Millionen Franken aus.
Auch die Abzüge für hohe freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse in Kombination mit Steuerprivilegien für Kapitalbezüge bringen kaum gesellschaftlichen Nutzen bei bedeutenden Kosten. Insgesamt brachten diese Abzüge 2020 im Kanton Zürich Steuervergünstigungen von 375 Millionen Franken; mehr als die Hälfte der freiwilligen Einzahlungen überstieg 20 000 Franken.
Der Bundesrat hat im Rahmen des Sparprogramms für die Bundeskasse vorgeschlagen, das Steuerprivileg für Kapitalbezüge aus Pensionskasse und Säule 3a zu reduzieren. Doch solche Privilegien sind wie andere Subventionen Drogen: Droht der Entzug, kommt ein Aufschrei.
Besonders stark lobbyiert der Finanzsektor gegen Kürzungen bei diesen Privilegien: Denn die Kundengelder würden teurer werden, und das Beratungspotenzial würde schrumpfen. Dies taugt aber nicht als Rechtfertigung für den Erhalt von Subventionen zulasten aller Nicht-Subventionierten.
Michael Ferber kommentiert in der NZZ die Pläne des Bundesrats, die steuerlichen Vorteile des Kapitalbezugs in der 2. und der Säule 3a zu beseitigen. Was bei 3a abzulehnen sei, sei beim Kapitalbezug sinnvoll.
Mit Blick allein auf die zweite Säule erscheint es sinnvoll, Renten- und Kapitalbezüge aus der Pensionskasse gleich zu besteuern. Doch der Vorschlag des Bundesrats hat viel zu grosse Kollateralschäden.
Die dringend nötige private Vorsorge in der dritten Säule würde durch eine solche steuerliche Änderung massiv beeinträchtigt.
Was die Pensionskassen angeht, haben sich Versicherte in den vergangenen Jahren immer häufiger dafür entschieden, sich das Vermögen aus der Pensionskasse auszahlen zu lassen. Viele verschmähten eine lebenslange Rente, obwohl dies für sie wohl der bessere Entscheid gewesen wäre.
Im Jahr 2023 riefen Versicherte laut dem Bundesamt für Statistik Alterskapital im Volumen von 14,8 Milliarden Franken ab, 2015 waren es erst 6,3 Milliarden Franken gewesen.
Steuern zu sparen, dürfte beim Entscheid für das Kapital neben den gesunkenen Umwandlungssätzen der Pensionskassen ein wichtiger Faktor sein – und solche finanziellen Anreize zu bieten, ist zweifellos heikel. Sie öffnen Fehlberatungen Tür und Tor, und laut Beobachtern kommen solche in der Praxis häufig vor.
Zudem dürften sich viele Pensionäre nicht bewusst sein, dass ihnen das ausgezahlte Geld aus der Pensionskasse bis zum Lebensende reichen muss. Ist das nicht der Fall, muss am Ende der Staat einspringen. Mit höherem Alter wird es ausserdem immer schwieriger, das Kapital selbst zu verwalten. (…)
Überhaupt ist das Vorhaben des Bundesrats nur deshalb zustande gekommen, weil der Bund ein Ausgabenproblem hat. Dieses sollte er dadurch lösen, dass er weniger ausgibt, anstatt die Steuern zu erhöhen. Die stark zunehmenden Kapitalbezüge in der zweiten Säule lassen sich auch auf andere Art und Weise bremsen – und ohne gleichzeitig die Säule 3a zu schädigen.
Der Online-Vergleichsdienst moneyland.ch hat die Kosten von digitalen Vorsorgelösungen der Säule 3a untersucht. Das Ergebnis: Vorsorge-Apps sind meist deutlich günstiger als klassische Vorsorgefonds.
Die Gesamtkosten der Vorsorge-Apps liegen zwischen minimal 0.13 Prozent und maximal 1.2 Prozent pro Jahr. «Im Vergleich zu klassischen Vorsorgefonds sind viele digitale Vorsorgeangebote deutlich günstiger», sagt Benjamin Manz, Geschäftsführer von moneyland.ch.
Klassische Vorsorgefonds kosten im Durchschnitt mehr als 1 Prozent pro Jahr. Allerdings gibt es einzelne Vorsorgefonds, die ähnlich günstig oder sogar noch günstiger sein können als einige Vorsorge-Apps. Vergleichen lohnt sich deshalb.
Die Absicht des Bundes, die steuerlichen Vorteile bei der Säule 3a und beim Kapitalbezug von Altersguthaben abzuschaffen, stossen auf vehemente Kritik sowohl bei den bürgerlichen Parteien wie der Wissenschaft, und auch bei der Linke ist man nicht glücklich. Die NZZ schreibt dazu:
Wie die neue Regelung zur Besteuerung des Altersguthabens im Detail aussehen soll, weiss man noch nicht; der Bundesrat will die Vorlage nächstes Jahr in die Vernehmlassung schicken. Klar ist aber, dass es sich um eine spürbare Verschlechterung für viele Steuerpflichtige handeln würde. (…)
Für den Mittelstand und die Gutverdiener würde die geplante Änderung teuer, diese Gruppen würden empfindlich getroffen. Auch stellt sich die Frage der Verlässlichkeit: Darf der Staat, nachdem er das steuerprivilegierte private Sparen jahrelang gefördert und die Leute dazu ermuntert hat, plötzlich die Regeln ändern? Wie steht es mit dem Vertrauensschutz?
Bei der FDP ist man über die unpopuläre Steuererhöhung, die von der eigenen Bundesrätin propagiert wird, gar nicht erfreut. Und stellt klar, dass man eine höhere Besteuerung von Kapitalbezügen in der beruflichen und in der privaten Vorsorge dezidiert ablehnt.
Die SVP schliesst höhere Einnahmen oder Steuern kategorisch aus. Auch in der Mitte ist man sich der Brisanz des Vorschlags inzwischen bewusst geworden. Vor einem Monat hatte die Mitte das bundesrätliche Entlastungspaket noch als zu einseitig auf die Ausgabenseite fokussiert bezeichnet.
Jetzt kritisiert der Mitte-Fraktionschef Philipp Matthias Bregy «die Regeländerung mitten im Spiel» und dass man den «sparenden, eigenverantwortlichen Mittelstand schröpfen» wolle – «na bravo!».
Selbst bei der SP ist leise Kritik zu hören. Die Basler SP-Nationalrätin Sarah Wyss findet es zwar überfällig, dass der Kapitalbezug bei der zweiten Säule gegenüber dem Rentenbezug nicht länger steuerlich privilegiert wird. Heute werde dieses Mittel von wohlhabenden Personen häufig dazu genutzt, Steuern zu sparen.
Doch was die dritte Säule angeht, ist Wyss zurückhaltend. Man könne die berufliche und die private Vorsorge nicht miteinander vergleichen, es seien unterschiedliche Systeme. Die dritte Säule diene dem persönlichen Ansparen und sei wichtig für den Mittelstand. Es gebe für den Bund sinnvollere Möglichkeiten, zu neuen Einnahmen zu kommen, als beim privaten Alterssparen anzusetzen, sagt sie.
Kritik kommt auch aus der Wissenschaft und aus Verbänden. «Diese Initiative geht in die völlig falsche Richtung», sagt Florian Weigert, Professor für Financial Risk an der Universität Neuenburg. Er betont die Bedeutung der privaten Vorsorge. Die Säule 3a beispielsweise motiviere zum langfristigen Vermögensaufbau, der für viele Menschen dringend nötig sei.
Eines der wichtigsten Argumente für den Kapitalbezug bei der Pensionskasse und die Säule 3a bildet der steuerliche Vorteil. Damit soll nach dem Willen des Bundesrats bald Schluss sein. Die SonntagsZeitung hat dazu einen Steuerrechner aufgeschaltet und beschreibt die Folgen für Mittelstand, Gross- und Geringverdiener. Kritik kommt von FDP und Mitte. Das Blatt schreibt dazu:
Geht es nach dem Bundesrat, soll diese Art der freiwilligen Altersvorsorge so unattraktiv werden, dass sie sich für viele kaum mehr lohnt.
Der Bundesrat hat für die Weiterverfolgung jüngst grünes Licht gegeben. Gaillard hat der SonntagsZeitung nun den geplanten Berechnungsmodus erläutert. (…)
Wichtigster Punkt: Neu soll die Kapitalbezugssteuer auch vom Einkommen abhängen und nicht nur vom Alterskapital. Das Gesetz soll zudem verhindern, dass man das Einkommen im Bezugsjahr herunterschrauben kann, um Steuern zu sparen.
Möglich wäre dies, indem man etwa die Renovierung der eigenen Wohnung genau auf diesen Zeitpunkt hin terminiert. Doch auch dieser Trick soll verboten werden.
Unter dem Strich soll die Reform dem Bund Mehreinnahmen in der Höhe von jährlich einer Viertelmilliarde Franken bringen. Betroffen wären vor allem Grossverdiener, aber auch der Mittelstand.
Der Kern der neuen Regelung: Künftig soll die Steuerbelastung bei der Auszahlung von Alterskapital möglichst gleich hoch sein, wie wenn das Kapital als Rente bezogen würde.
Was viele ärgern dürfte: Der gestaffelte Bezug der dritten Säule würde nach neuer Regel schon bei mittleren Einkommen steuertechnisch nichts mehr bringen.
Das Problem der Reform: Die Schweizerinnen und Schweizer haben bisher in die zweite oder dritte Säule einbezahlt, gerade weil ihnen dafür Steuerprivilegien versprochen wurden.
«Es wäre ein Verstoss gegen Treu und Glauben, wenn der Bundesrat die steuerlichen Vorteile einschränkt», sagt Mitte-Ständerat Erich Ettlin. Und FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt hält fest: «Wer im Glauben eingezahlt hat, dass ihm das steuerliche Vorteile bringt, würde sich hintergangen fühlen.»
Ein bürgerlicher Vorstoss verlangte den Ausbau der Säule 3a durch die Möglichkeit rückwirkender Nachzahlungen. Der Bundesrat hat eine Vorlage zur Umsetzung entwickelt. FDP und SVP geht er zu wenig weit. Die Linke ist entsetzt. Der Tages-Anzeiger schreibt:
Wer in früheren Jahren nicht eingezahlt hat, soll dies nachholen können. Das Parlament hatte 2020 einen Vorstoss von Mitte-Ständerat Erich Ettlin mit dieser Forderung angenommen. Die Nachzahlungen könnten vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Der Bundesrat – der den Vorstoss abgelehnt hatte – schlägt indes eine Umsetzung mit gewissen Grenzen vor.
So sollen die neuen Regeln keine Rückwirkung haben. Nachzahlen dürfte man also nur für Beitragslücken, die ab Inkrafttreten entstehen. Zudem dürfte jeweils nur für den Zeitraum der letzten zehn Jahre nachgezahlt werden. Und Einkäufe wären nur für jene Beitragsjahre zulässig, in denen jemand die Voraussetzungen für die Einzahlung von 3a-Beiträgen erfüllt hat.
Mit dieser Umsetzung rechnet der Bund mit jährlichen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von 100 bis 150 Millionen Franken. Bei den Einkommenssteuern der Kantone und Gemeinden geht er gar von Mindereinnahmen zwischen 200 und 450 Millionen Franken pro Jahr aus.
Die neue Möglichkeit käme laut dem Bundesrat vor allem Vermögenden zugute – Haushalten, die ein steuerbares Einkommen von über 100’000 Franken pro Jahr erwirtschaften. Gemäss der Bundesstatistik beanspruchen nur rund 10 Prozent der Steuerpflichtigen den jährlich zulässigen Maximalabzug für die Säule 3a.
Die Linke hatte Ettlins Vorstoss deshalb abgelehnt. In der Nationalratskommission will SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer nun beantragen, dass der Bundesrat auf die neuen Regeln verzichtet. Meyer sagt: «Die reichsten zehn Prozent sollen von einer zusätzlichen Steueroptimierung profitieren, während alle anderen zu hören bekommen, für bezahlbare Kita-Plätze oder tiefere Prämien fehle das Geld? Das ist grotesk.»
Bürgerliche Nationalräte befürworten den Plan dagegen nach wie vor, trotz der Sparübungen beim Bund. Die Möglichkeit zum Einkauf in die Säule 3a stärke die Eigenvorsorge, sagt SVP-Nationalrat Thomas Aeschi. Leider würden viele Menschen in jungen Jahren nicht daran denken, die Beiträge einzuzahlen.
Die Steuerausfälle sind aus Aeschis Sicht verkraftbar. Zum einen seien die Schätzungen des Bundes «bekanntlich nicht immer verlässlich». Zum anderen werde es in den ersten Jahren kaum Ausfälle geben, weil die neuen Regeln nicht rückwirkend gälten.
Genau das will FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt aber ändern. Ihm geht der Umsetzungsvorschlag des Bundesrates zu wenig weit. Der Vorschlag widerspreche dem Auftrag des Parlaments, schreibt Silberschmidt in seinem Antrag an die Kommission.
Der FDP-Nationalrat fordert, dass Einkäufe rückwirkend möglich sind – also für die Jahre vor dem Inkrafttreten der Reform. Nachzahlungen sollen für die Zeit ab dem Alter von 25 Jahren erlaubt sein – und auch für Jahre ohne AHV-pflichtiges Einkommen. Die Steuerausfälle dürften mit diesem Vorschlag um einiges höher sein als gemäss dem Plan des Bundesrates. Silberschmidt findet jedoch, das sei gut investiertes Geld. Damit könne Altersarmut verhindert werden. Ausserdem müsse man das Geld versteuern, wenn man es sich aus der Säule 3a auszahlen lasse.
Michal Ferber nimmt sich in der NZZ die Vorlage des Bundesrates zum Ausbau von 3a vor. Diese geht zurück auf eine Motion von SR Ettlin aus dem Jahr 2019, schwächt sie aber deutlich ab. Wohl aus Angst, etwas zu viel an Steuererträgen zu riskieren. Dass das private Sparen zu fördern sei, wird zwar allenthalben gepredigt, der Wille der Regierung, dazu auch etwas zu unternehmen scheint aber eher gering. Im Artikel von Ferber heisst es:
Er habe seit der Mitteilung des Bundesrats viele Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern bekommen, sagt der Mitte-Ständerat Erich Ettlin im Gespräch. «Vielen musste ich sagen, dass Einkäufe in die Säule 3a für sie nicht möglich sein würden, wenn die Vorlage so umgesetzt werde.» Schliesslich wären keine Einkäufe für Lücken in der Säule 3a, die in den vergangenen Jahren entstanden sind, vorgesehen. Dies habe bei vielen Enttäuschung ausgelöst, sagt Ettlin.
Am Jahresende überhastet in die Säule 3a einzuzahlen, ist besser, als dies nicht zu tun – aber nicht ideal. Bei Renditen und Kosten der Produkte gibt es grosse Unterschiede. Wie man die richtige Anlage auswählt und Fehler vermeidet beschreiben Michael Ferber und Florian Seliger in der NZZ. Dabei listen sie acht Fehler auf, die es zu vermeiden gilt:
Fehler Nummer 1: nicht in die Säule 3a einzahlen
Fehler Nummer 2: die Säule 3a nicht sinnvoll finden
Fehler Nummer 3: sich Zeit lassen mit dem Sparen in der Säule 3a
Fehler Nummer 4: die falsche Säule-3a-Lösung wählen
Fehler Nummer 6: nicht auf die Kosten der Produkte achten Fehler Nummer 7: nicht auf mehrere Säule-3a-Konten setzen, um beim Bezug Steuern zu sparen Fehler Nummer 8: als Ehepartner das Potenzial der Säule 3a nicht voll ausschöpfen.
Diese Liste wird ergänzt mit einem Kostenvergleich (TER) wichtiger Anbieter. Die Unterschiede sind beträchtlich.
(BSV) Der Bundesrat hat am 22. November 2023 das EDI beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur Änderung der Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) zum Zwecke der Umsetzung der Motion 19.3702 von SR Ettlin «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 6. März 2024.
Cédric Wermuth schreibt dazu in einer Mitteilung der SP:
Der Bundesrat schickt die Umsetzung einer Motion in die Vernehmlassung, welche nachträgliche Einkäufe in die dritte Säule und damit Steuererleichterungen ermöglichen soll. Dies ausgerechnet heute, wo an anderen Stellen massiv abgebaut wird. Die Vorlage basiert auf einer Motion von Mitte-Ständerat Erich Ettlin. Sie kommt nur den reichsten Steuerzahlenden zugute und führt gleichzeitig zu massiven Steuerausfällen, unter denen die gesamte Bevölkerung leidet.
Die Handelszeitung schreibt über den Rückzug der Swiss Life. Die 3a App Pando wird eingestellt.
Nächstes Jahr ist Schluss mit Pando. Der Lebensversicherer zieht seiner 3a-Vorsorge-App den Stecker und fordert die Kundschaft per Mail auf, die Gelder woandershin zu transferieren oder in einer klassischen 3a-Lösung der Swiss Life zu parkieren.
«Leider hat sich Pando nicht so entwickelt, wie wir uns das erhofft haben», schreibt der Lebensversicherer im Kundenbrief. «Deshalb haben wir uns entschieden, das Angebot nicht mehr weiterzuführen.» Einzahlungen aufs Konto seien noch bis Ende Jahr möglich, so die Swiss Life weiter. Die App bleibe bis Ende Mai 2024 in Betrieb.
(sda) Der Ständerat will den Höchstbetrag für Einzahlungen in die Säule 3a nicht erhöhen. Anders als zuvor der Nationalrat hat er am Mittwoch eine entsprechende parlamentarische Initiative des Berner SVP-Nationalrats Erich Hess abgelehnt.
Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 28 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen. Der Nationalrat hatte die Initiative in der Frühjahrssession vor einem Jahr gutgeheissen. Nun ist die Idee vom Tisch.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten nach dem Willen von Hess künftig bis zu 15’000 Franken im Jahr einzahlen und dafür einen Steuerabzug geltend machen können. Für selbstständige Erwerbstätige ohne Pensionskasse wollte Hess den Maximalbetrag auf 45’000 Franken pro Jahr erhöhen.
Viele Erwerbstätige sparen zusätzlich zu AHV und Pensionskasse für ihr Alter. Die Investition in 3a-Wertschriftenfonds ist nun zum Risiko geworden, meint Thomas Hengartner im Tages-Anzeiger.
Der bei Raiffeisen-Kunden beliebte 3a-Fonds Futura Pension Invest Balanced wies per Ende August eine Nettoperformance von –15,4 Prozent aus, wie die Medienstelle mitteilt. Über die letzten fünf Jahre hinweg steht sie hingegen noch bei +0,2 Prozent, über zehn Jahre betrachtet bei +2,9 Prozent.
Bei UBS ist der meistgenutzte 3a-Fonds Vitainvest World 50 Sustainable bis August dieses Jahres vor Kommissionsbelastung 12 Prozent im Minus bzw. über fünf Jahre noch jahresdurchschnittlich brutto 1,5 Prozent im Plus.
Daten 2021 von 25 Anbietern von 3a-Konten und Depots. Verein Vorsorge Schweiz.
Die in der Bundesverfassung festgeschriebene Weiterführung des gewohnten Lebensstandards im Alter ist für mittlere Einkommen mit dem bestehenden 3-Säulensystem unmöglich. Das zeigt eine Comparis-Analyse. Daran ändert auch die anstehende AHV-Reform nichts. Schuld sei eine Fehlkalkulation bei der Säule 3a. «Der aktuelle jährlich erlaubte Maximalbeitrag in der Säule 3a ist viel zu niedrig. Frauen sollten darum jährlich 12’400 Franken und Männer 10’100 Franken in die Säule 3a einzahlen können», fordert der Comparis-Vorsorgeexperte Leo Hug.
Comparis fordert aufgrund der Systemmängel eine Erhöhung der maximal erlaubten Einzahlungen in die Säule 3a auf 12’400 Franken für Frauen und 10’100 Franken für Männer. «Das ist eine effiziente Lösung für die anstehenden Probleme in der Altersvorsorge», so Hug. Als unnötig stuft Comparis demgegenüber eine Revision der obligatorischen beruflichen Vorsorge ein. «Je nach Schätzung haben ohnehin nur rund 15 Prozent der BVG-Versicherten Anspruch auf einen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent. Für Einkommen im Bereich des BVG-Obligatoriums steht aber bereits ein Netz von Ergänzungsleistungen bereit, das eventuelle Renteneinbussen auffangen würde», begründet der Vorsorgeexperte.
Hingegen hat er berechnet: «Unter der Berücksichtigung, dass Ergänzungsleistungen nicht versteuert werden müssen und dass EL-Beziehende keine Serafe-Abgaben bezahlen müssen, haben Personen ohne nennenswerte Vermögen etwa in Lausanne mit Ergänzungsleistungen fast gleich hohe Einkommen nach Steuern wie ehemalige Angestellte mit dem maximalen BVG-Salär.»
Zusammenfassend schreiben James Mazeau und Jackie Bauer von der UBS zu den Vorteilen der Säule 3a:
Der Nettosteuerertrag der Säule 3a ist bei gleicher Anlagestrategie besser als derjenige der Säule 3b.
Die relative Attraktivität der Säule 3a hängt mit deren Steuervorteil zusammen, der stark von Lohn, Wohnort und Haushaltseigenschaften abhängt.
Wer es sich leisten kann, einen Teil der Ersparnisse langfristig anzulegen, sollte die 3a-Beiträge ausschöpfen, bevor das Geld in der Säule 3b angehäuft wird.
Die Säulen 3a und 3b ergänzen sich. Das 3a-Konto eignet sich, um in einen Teil der traditionellen Portfoliovermögenswerte wie Aktien zu investieren und dadurch den Steuervorteil zu nutzen. Das 3b-Konto bietet sich für Investitionen in andere traditionelle oder alternative Vermögenswerte an.