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«Le véritable danger pour le système social, c’est l’immobilisme»

2. September 2025 By pwirth in Allgemein Tags: Bilan, BSV

Stéphane Rossini a dirigé l’Office fédéral des assurances sociales de fin 2019 à juin 2025. Alors que la génération du baby-boom s’apprête à prendre sa retraite, le Valaisan pose son regard sur l’un des plus grands défis du pays: l’avenir de son système de prévoyance. Extraits de l’interview avec Bilan:

Stéphane Rossini, on a l’impression que la Suisse, ce pays si riche, semble de moins en moins capable d’offrir à ses citoyens une retraite décente…
Notre système de prévoyance est bon, souvent montré en exemple. L’objectif des deux premiers piliers est de maintenir le niveau de vie antérieur. Est-il rempli? Il est impossible de l’affirmer avec certitude. Car cette question, pourtant essentielle, n’a jamais fait l’objet d’une évaluation rigoureuse. Point faible, le deuxième pilier, contrairement au premier, n’adapte pas les rentes au renchérissement.

Ainsi, avec l’allongement de l’espérance de vie, le montant des rentes diminue constamment. On peut donc légitimement penser que le niveau de vie antérieur n’est maintenu que pour une minorité de retraités, en raison des fortes disparités de couverture entre hommes et femmes, entre catégories socioprofessionnelles, entre les diverses caisses de pension.

Pourquoi ne pas avoir réalisé cette évaluation à l’OFAS?
Il s’agit d’un choix politique. Le sujet est sensible.

Devrait-on remettre en cause le fonctionnement des trois piliers afin de renforcer la solidarité?
Sur les principes, non. Concrètement, nous nous dirigeons déjà vers un renforcement du premier pilier, notamment avec la treizième rente qui augmentera les prestations AVS de 8,33% dès l’année prochaine. Le déplafonnement des rentes de couples pourrait confirmer la tendance. Je n’observe en revanche aucun mouvement sérieux visant à remettre en question le principe même des trois piliers.

Cependant, certaines tendances au sein du deuxième pilier mettent à l’épreuve le fonctionnement de la solidarité. Près de la moitié des assurés choisissent désormais un prélèvement de leur prestation en capital plutôt qu’en rente. Ils devront assumer seuls la gestion du risque. De plus, le troisième pilier, lui aussi une épargne individuelle, connaît une certaine progression.

D’où vient ce phénomène?
Il s’explique d’abord par une tendance sociétale à l’individualisation: les jeunes générations se montrent globalement moins attachées aux mécanismes de solidarité et aux organismes qui la mettent en œuvre. S’y ajoute certainement aussi une perte de confiance envers les institutions de prévoyance, incitant de plus en plus de retraités à préférer un retrait en capital pour avoir l’impression de garder la maîtrise de leur épargne.

Est-ce le rôle du deuxième pilier que de faire de la politique sociale?
En partie oui, c’est l’essence même de la LPP. C’est pourquoi il est essentiel d’analyser avec précision les effets du fonctionnement du deuxième pilier. Les institutions de prévoyance gèrent une partie surobligatoire, et sont parfois soumises à des objectifs de rentabilité commerciale. La manière dont ces deux dimensions s’articulent et interagissent reste mal connue. Pour autant, il ne faut pas jeter le bébé avec l’eau du bain: c’est justement cette part surobligatoire qui contribue à la stabilité des institutions. Les 20% de caisses de pension opérant au plus près du minimum légal LPP sont d’ailleurs celles qui rencontrent le plus de difficultés.

Les carrières professionnelles se flexibilisent. Le deuxième pilier est-il encore adapté à cette nouvelle réalité?
Non. Le principe actuel du lien entre les deux piliers (ndlr: le montant de coordination et le seuil d’entrée) a du sens parce qu’il évite de prélever des cotisations importantes sur les bas revenus alors que les rentes, elles, seront faibles. Mais aujourd’hui, ce fonctionnement suscite de l’insatisfaction. Il doit être corrigé. Une piste serait une adhésion au deuxième pilier dès le premier franc gagné. Certes, ce fonctionnement représenterait un coût important, mais il conscientiserait les assurés, et leur garantirait une meilleure prestation de prévoyance. Tous les partis s’accordent à dire qu’il faut mieux couvrir les personnes aux revenus modestes et celles ayant des emplois multiples.

Que manque-t-il alors pour une réforme?
L’adhésion de la population. Les projets de réforme qui visent à mieux couvrir les emplois multiples et les bas revenus ont déjà été proposés. Le problème, c’est qu’ils étaient couplés à une baisse du taux de conversion. Ainsi, par trois fois, les Suisses ont voté sur une réforme de la LPP et ont rejeté les révisions allant dans ce sens. En clair, il faudrait une réforme qui renforce la couverture des carrières précaires sans toucher en même temps au taux de conversion.

  Bilan

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«Kein Negativzins, sondern Gebühr»

1. September 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: ASIP, Negativzinsen, SRF, UBS

SRF berichtet auf ihrer Website zu den von UBS und ZKB den Pensionskassen aufgebrummten Negativzinsen – welche die UBS als Gebühr bezeichnet:

Das Schreiben der UBS hat es in sich: Die Grossbank hat Ende Juni ihren institutionellen Kunden – also vor allem Pensionskassen und Versicherungen – schriftlich mitgeteilt, dass sie sich gezwungen sehe, Transaktionskonten ab Mitte Juli neu mit minus 0.2 Prozent zu verzinsen. Dies, weil die Schweizerische Nationalbank den Leitzins auf null Prozent gesenkt habe.

Wer als Pensionskasse bei der UBS flüssige Mittel parkiert, zahlt seit Mitte Juli wieder Negativzinsen – auf eine Million Franken Cash also 2000 Franken.

Die UBS bestätigt den Sachverhalt auf Anfrage, betont aber, dass es sich bei den minus 0.2 Prozent nicht um Negativzinsen handle, sondern um eine Gebühr, die anfalle, weil die UBS das parkierte Geld jederzeit als Liquidität bereithalten müsse. Diese Zusatzkosten reiche man weiter, schreibt die UBS. (…)

Egal wie das Kind genannt werde, die Folgen seien für Pensionskassen immer dieselben, sagt der Direktor des Pensionskassenverbandes Asip, Lukas Müller-Brunner, stellvertretend für seine verärgerten Verbandsmitglieder, die ihm die Türen einrennen: «Im Kern hat das nichts anderes zur Folge als dass das Halten von Liquidität zu Kosten führt, selbst wenn die Schweizerische Nationalbank noch keine Negativzinsen beschlossen hat.»

Viele Pensionskassen sind auch verärgert, weil ihnen die UBS nur zwei Wochen Zeit gegeben hat, um auf die neue Regel zu reagieren. Öffentlich kritisieren wollen die von SRF angefragten Pensionskassen die UBS aber nicht. (…)

Die Pensionskassen suchen nun nach Wegen, diese Negativzinsen der UBS zu umgehen. Ganz auf Liquidität verzichten gehe aber nicht, sagt Lukas Müller-Brunner: «Für eine Schweizer Pensionskasse ist es wichtig, eine gewisse Menge an Vorsorgegeldern tatsächlich liquide halten zu können.

Das kann sein, um Renten zu bezahlen, oder, dass jemand, der den Arbeitgeber wechselt und in die Vorsorgeeinrichtung eintritt, die Gelder dann einbringt – oder das Gegenteil, dass jemand die Pensionskasse verlässt.»

  SRF

 

 

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Negativzinsen für Pensionskassen bei UBS und ZKB

1. September 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Negativzinsen, UBS, ZKB

Die NZZ schreibt: «Negativzinsen sind für Besitzer von grossen Bankeinlagen seit dem Leitzinsentscheid der SNB längst wieder Realität. Bereits am 20. Juni trafen bei den ersten Pensionskassen Briefe von den Banken ein. Die Botschaft: Wer zum Beispiel als Vorsorgeeinrichtung über grosse Vermögen verfügt, muss eine Strafgebühr zahlen». Jürg Zulliger führt dazu weiter aus: 

In einem Schreiben der UBS an eine Pensionskasse hiess es trocken: «Die Verzinsung reduziert sich per 14. Juli auf –0,2 Prozent.» Die Bank begründete dies damit, dass für Gelder dieser Kunden höhere Anforderungen gälten, was eine zusätzliche Unterlegung mit Eigenmitteln erfordere. Parallel erhielten die übrigen institutionellen UBS-Kunden ähnliche Schreiben.

Anfang Juli informierte auch die Zürcher Kantonalbank (ZKB) ihre institutionellen Kunden über die Wiedereinführung von Negativzinsen von –0,25 Prozent – in Kraft ab dem 21. Juli. Die betroffenen Pensionskassen mussten ihre liquiden Mittel innert kürzester Frist umschichten, um die Verluste für die Versicherten zu begrenzen.

Inzwischen rät der Pensionskassenverband Asip all seinen Mitgliedern, «Vorkehrungen für den Fall einer Einführung von Negativzinsen zu treffen».

Auch Publica, die Pensionskasse des Bundes, ist betroffen. Ausweichen ist nur teilweise möglich: Ein Teil der Anlagen müsse zwangsläufig liquide bleiben, um Rentenzahlungen zu gewährleisten, heisst es auf Anfrage.

So wie Publica ergeht es vielen Pensionskassen: Die UBS und die ZKB dominieren nach der Übernahme der CS den Markt für institutionelle Kunden. Pensionskassen, die anspruchsvolle Dienstleistungen benötigen und Milliarden verwalten, haben de facto keine Ausweichmöglichkeiten. Sie müssen jetzt versuchen, den Schaden einzugrenzen. Das Vermögen der Versicherten einfach wegschmelzen zu lassen, ist keine Option.

«Die Pensionskassen versuchen zunächst Freigrenzen auszuhandeln oder Gelder auf kleinere Banken zu verschieben», sagt Thomas Breitenmoser vom Beratungsunternehmen Complementa. «Da sind sie schon froh, wenn sie woanders Geld zu 0,05 Prozent Zins platzieren können.» In der Welt der Negativzinsen gilt selbst eine Mini-Rendite als kleiner Sieg.

Im Detail unterscheiden sich die Strategien der Banken. Die UBS belastet die Guthaben ihrer institutionellen Kunden schon seit 2017 mit einer Gebühr von –0,2 Prozent. Solange der Leitzins bei mindestens 0,25 Prozent lag, wurde dieser Effekt neutralisiert. Diesen Sommer kippte die Verzinsung nach dem SNB-Leitzinsentscheid jedoch ins Negative. Verhandeln ist bei der UBS nicht möglich, Freigrenzen gibt es nicht.

Anders bei der ZKB: Sie belastet den Pensionskassen zwar mit –0,25 Prozent etwas mehr, gewährt aber je nach Kundenbeziehung Freibeträge. Informierte Kreise sprechen von etwa 500’000 Franken.

Die UBS begründet ihre strikte Praxis mit regulatorischen Vorgaben: Es sei klar vorgegeben, wie viel Kapital die Banken hinterlegen müssten, wenn sie Kundengelder halten würden. Das betreffe sämtliche Banken gleichermassen. Bei Pensionskassen und Versicherungen als Kunden gälten sogar «verschärfte Vorschriften», und das sei mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Auch die ZKB betont: Für bestimmte Kundensegmente brauche es einen höheren «Liquiditätspuffer». Oder etwas vereinfacht gesagt: Die Bank muss Vorkehrungen für den Fall einer Bankenkrise treffen.

  NZZ

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«Was tun bei Negativzinsen?»

1. September 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: ASIP, Negativzinsen

Der Pensionskassenverband ASIP empfiehlt in einer Mitteilung an seine Mitglieder, sich frühzeitig auf mögliche Negativzinsen vorzubereiten. Zwar seien die Pensionskassen dank auf das Tiefzinsumfeld abgestimmter Leistungen heute besser aufgestellt, dennoch drohen bei überschüssiger Liquidität zusätzliche Kosten, insbesondere durch Gebühren.

Der ASIP rät deshalb, das Liquiditätsmanagement zu überprüfen und mit der Bank konkrete Vorkehrungen zu treffen. Dazu gehören Freigrenzen, gestaffelte Zinstarife, die zeitliche Bindung grösserer Beträge sowie eine sorgfältige Prüfung der Zinskonditionen.

Da Banken im Wettbewerb stehen, besteht trotz Negativzinsumfeld Verhandlungsspielraum – vor allem im Hinblick auf Bonität und Volumen. Wenig flexibel zeigen sich Banken hingegen bei sogenannten Guthabengebühren. Der ASIP empfiehlt daher, den Fokus klar auf bessere Zinskonditionen zu legen.

  ASIP

Steuererspanis der Topverdiener beim PK-Einkauf

30. August 2025 By pwirth in Versicherte Tags: Einkauf, TA

Durch Nachzahlungen in die Pensionskasse vermeiden Millionäre Steuern. Daran wird Kritik laut: Das habe nichts mehr mit legitimer Altersvorsorge zu tun. Auch der Tages-Anzeiger hat Vorbehalte und verweist auf einen Vorstoss der Mitte. Konrad Staehelin schreibt: 

«Die meisten Personen zahlen nicht nachträglich in die Pensionskasse ein, um Steuern zu sparen, sondern um ihre Rente aufzubessern», beteuert Lukas Müller-Brunner, Direktor des Pensionskassenverbandes Asip. «Aber ja, es gibt Fälle, in denen sehr gut verdienende Personen hohe Beträge an ihre Pensionskasse überweisen.» Müller-Brunner legt aber Wert auf die Feststellung, dass das nicht illegal ist.

Der Bund liefert keine Angaben dazu, um wie viele Personen es sich handelt. Hingegen hat eine Reihe von Kantonen dieser Redaktion auf Anfrage aggregierte Steuerdaten für das Jahr 2022 gesendet, die gewisse Schlüsse zulassen. 96 ledige Personen und 511 verheiratete Paare hatten 2022 im Kanton Genf erstens ein steuerbares Einkommen von über einer Million Franken und schossen zweitens Geld in die zweite Säule nach.

Im Schnitt lagen ihre Einzahlungen bei 550’000 Franken. Das verringerte die Steuerlast pro Einzelperson oder Paar auf kantonaler Ebene im Schnitt um 132’000 Franken und bei der direkten Bundessteuer um 60’000 Franken. Die Mindereinnahmen für den Kanton Genf betrugen in der Folge 80 Millionen Franken, für den Bund knapp 40 Millionen. Hinzu kommen die Mindereinnahmen für die Gemeinden im Kanton, die gesamthaft ähnlich hoch gewesen sein dürften wie jene des Bundes.

Hier will die Mitte ansetzen. In der Vernehmlassung des Sparpakets von Bundespräsidentin und Finanzministerin Karin Keller-Sutter schrieb die Partei: «Diese ursprünglich als Vorsorgeförderung gedachte Regelung hat sich zu einem Vehikel der Steueroptimierung für die höchsten Einkommen entwickelt und führt zu substanziellen Einnahmeausfällen beim Fiskus.» Der Bundesrat solle «primär solche Steuerprivilegien ins Auge fassen, bevor er die Kleinsparer zur Kasse bittet».

TA

 

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SGK-N folgte knapp einem Vorschlag von FDP, SVP und GLP

30. August 2025 By pwirth in Sozialversicherung Tags: AHV, SGK-N

Fabian Schäfer schreibt in der NZZ über die Hintergründe und Weiterungen des SGK-N Entscheids:

Eine Allianz aus SVP, FDP und GLP hat beschlossen, die Mitte-Initiative mit einem Gegenvorschlag zu kontern. Er würde ausschliesslich für Ehepaare gelten, die erst nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden. Für alle anderen, die zu diesem Zeitpunkt bereits pensioniert sind, bleibt alles gleich.

Der Vorschlag umfasst eine Art Gegengeschäft: Auf der einen Seite soll die Obergrenze bei den Renten von Ehepaaren wegfallen, wie dies die Mitte verlangt. Auf der anderen Seite müssten Verheiratete aber auf den Grossteil ihrer heutigen Vorteile verzichten.

Sie sollen nicht nur den geplanten Abbau bei den Witwenrenten in Kauf nehmen, sondern auch die Abschaffung der heutigen Rentenzuschläge für Verwitwete. Diese machen 1,4 Milliarden Franken im Jahr aus und stehen ebenfalls nur Personen zu, die verheiratet waren. Relevant sind sie vor allem für Pensionierte mit tieferen Renten, weil sie nach oben begrenzt sind. (…)

Bitter ist nur: Auch wenn man alle Streichungen und Kürzungen zusammenzählt – von den Witwen- bis zu den Kinderrenten –, geht die Rechnung am Ende doch nicht auf. Bis jetzt liegen noch keine offiziellen Zahlen zu den Auswirkungen des Gegenvorschlags vor, doch laut Involvierten ist der Trend klar: In den ersten Jahren sollte die ganze Übung unter dem Strich etwa kostenneutral sein.

Bald aber würden die Ausgaben für die höheren Renten der Ehepaare zunehmend stärker ins Gewicht fallen als alle Kürzungen zusammen. Gegen Ende des kommenden Jahrzehnts soll der Gegenvorschlag die jährlichen Ausgaben der AHV um ungefähr 1 Milliarde Franken erhöhen. Damit würde sich das ohnehin drohende Umlagedefizit von zirka 4 auf 5 Milliarden erhöhen. Die Finanzierung ist offen. 

Dass nun auch SVP, FDP und GLP einen Ausbau der AHV vorschlagen, mag auf den ersten Blick erstaunlich sein. Bis anhin hiess es meist, sie wollten aus Rücksicht auf die jüngeren Generationen davon absehen.

Auf den zweiten Blick aber zeigt der Entscheid vor allem, für wie chancenreich die anderen Parteien die Mitte-Initiative halten. Wird sie angenommen, dürfte die Finanzierungslücke im Jahr 2040 auch mit den neuen, besseren Zahlen etwa 7,5 Milliarden Franken betragen.

Eine andere Frage ist, ob der bürgerliche Gegenvorschlag an der Urne eine Chance hätte. Unter anderem dürften sich jene Ehepaare, die bereits pensioniert sind, darüber echauffieren, dass ihre Renten nicht erhöht werden.

Klar ist auch, dass die Linke den Gegenvorschlag als unsozial erachtet und vehement bekämpfen wird. Der Gewerkschaftsbund hat am Freitag bereits die Losung ausgegeben: «Wenn Ehegattenrenten erhöht werden sollen, dann sicher nicht auf Kosten der Witwen.»

   NZZ / Entscheid SGK

 

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Arbeitgeber begrüssen SGK AHV-Entscheide

30. August 2025 By pwirth in Arbeitgeber, Sozialversicherung Tags: AHV, SGK-N

Barbara Zimmermann-Gerster vom Schweiz. Arbeitgeberverband begrüsst die Entscheide der SGK-N zur AHV. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats habe den Ausbauplänen des Ständerats zur Finanzierung der 13. AHV-Rente eine klare Absage erteilt. Höhere Lohnabgaben seien in konjunkturell unsicheren Zeiten untragbar, so die Mehrheit der Kommission. Stattdessen soll die Zusatzrente befristet über eine Mehrwertsteuererhöhung finanziert werden. Auch die vorauseilende Umsetzung der Ehegattenplafonds-Initiative, die massive Mehrkosten verursachen würde, lehnt die SGK-N ab und stellt einen tragfähigen Gegenvorschlag in Aussicht.

Positiv stellt sich Gerster zum Vorschlag einer Schuldenbremse in Form eines Automatismus: Fällt der AHV-Fonds unter 90 Prozent der Jahresausgaben, würden Mehrwertsteuer und Rentenalter jeweils moderat steigen. Dieser Mechanismus, den Arbeitgeberkreise befürworten, soll die Finanzierung langfristig sichern – und könnte nach ihrer Ansicht politisch konsensfähig sein.

  Mitteilung Arbeitgeber / Entscheide SGK

SGK-N will Gegenvorschlag zur Abschaffung des Ehepaar-Plafonds

29. August 2025 By pwirth in Parlament, Sozialversicherung Tags: AHV, SGK-N

Die Sozialkommission des Nationalrats schreibt in einer Mitteilung zu den Beschlüssen betr. AHV:

Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission die Änderung des AHVG zur Reform der Hinterlassenenrenten (24.078) in der Gesamtabstimmung angenommen. Sie beantragt, die Vorlage des Bundesrates zu ergänzen und sie der Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» (25.035) als indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen:

  • Neue Ehepaar-Renten sollen nicht mehr plafoniert werden. Für laufende Renten soll der Plafonds von 150 Prozent weiterhin gelten (12 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen).
  • Der Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent soll für neue AHV- oder IV-Rentenbeziehende abgeschafft werden (13 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen). Wer schon eine AHV- oder IV-Rente bezieht und verwitwet, soll weiterhin für den Zuschlag berechtigt sein. Ebenso nicht betroffen sind aktuell ausgerichtete Zuschläge.
  • Nichterwerbstätige Ehegatten sollen nicht mehr von der Beitragspflicht befreit werden können (18 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen).
  • Es sollen keine neuen Alterskinderrenten in der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausgerichtet werden, laufende Renten sind nicht betroffen (12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen).

Verschiedene Minderheiten beantragen, die genannten Elemente nicht abzuschaffen oder den Rentenplafonds für Ehepaare generell auf 175 Prozent zu erhöhen. (…)

AHV-Rente: Finanzierung durch befristete MWSt-Erhöhung

Die Kommission hat die beiden Entwürfe zur Finanzierung der 13. AHV-Rente (24.073, Entwürfe 2 und 3) in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 12 Stimmen angenommen. Nach der Analyse mehrerer Finanzierungsmodelle stimmt sie im Wesentlichen dem Entwurf des Bundesrates zu.

Die 13. AHV-Rente soll ausschliesslich durch eine MWST-Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte finanziert werden. Nach Kenntnisnahme von den neuen Finanzperspektiven der AHV stellt die Kommission aber fest, dass die Umlagedefizite geringer ausfallen als vom Bundesrat bei der Ausarbeitung der Botschaft erwartet.

Sie ist darum der Ansicht, dass im Hinblick auf die anstehende strukturelle und nachhaltige Reform der AHV nur eine Übergangsfinanzierung der 13. AHV-Rente vorzusehen ist, und beantragt deshalb, die MWST-Erhöhung bis 2030 zu befristen. Im Weiteren beantragt sie mit 20 zu 5 Stimmen, auf die vom Bundesrat beantragte Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV zu verzichten.

  Mitteilung SGK-N

Die Krux mit der Leerkündigung

29. August 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Immobilien

Die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (PVK) musste zwei grössere Liegenschaften sanieren, den bisherigen Mietern wurde gekündigt. Die Rede war von Mietzinsaufschlägen in Höhe von 40%, jetzt wurden 70% daraus. Die bisherigen Mieter sind enttäuscht. Der Bund schreibt: 

Obwohl den Betroffenen gesagt wurde, dass sie bei der Wiedervermietung Vorrang hätten, war wohl allen bewusst: Dazu wird es nicht kommen. Einmal in einem anderen Quartier, in vielen Fällen in einer neuen Gemeinde, kehrt man nicht zurück in ein Haus, in dem nichts – und niemand – mehr ist wie zuvor.

Viele hätten es sich ohnehin nicht leisten können: Die Mieten würden 40 Prozent höher ausfallen, stellte die Personalvorsorgekasse (PVK) der Stadt Bern damals in Aussicht.

Allerdings war dies noch tiefgestapelt. Tatsächlich sind die sanierten Wohnungen nun 70 Prozent teurer. So kostet eine 3,5-Zimmer-Wohnung mit 80 Quadratmetern, die vor der Sanierung für monatlich 1180 Franken vermietet wurde, statt der angekündigten 1650 neu 2000 Franken.

Hinzu kommen die Nebenkosten, die mit 240 Franken ebenfalls deutlich über den früheren Werten liegen dürften. (…)

«Eine Sauerei»: So oder ähnlich bezeichnen ehemalige Bewohnerinnen und Bewohner, die mit dieser Redaktion gesprochen haben, den Standard der sanierten Wohnungen und die Verkaufsrhetorik. Sie seien angelogen worden, für Leute wie sie habe es keinen Platz mehr. Mit Namen will dies niemand sagen, wer sich öffentlich wehre, so der Tenor, schade sich bloss selber.

  Bund

Inter-Pension-Geschäftsführer zerpflückt die VZ-Studie

29. August 2025 By pwirth in Studie Tags: inter-pension, Renten, VZ Zentrum

Nico Fiore vom Verband Inter-Pension kritisiert die Methodik der jüngsten VZ-Studie. Und er ärgert sich in einem Interview mit HZ-Insurance über die realitätsfernen Fallbeispiele. Auszüge:

Herr Fiore, die VZ-Studie «Pensionierungsbarometer» rechnet beim Erwartungsindex mit einem 55-jährigen Mann, 120’000 Franken Einkommen und fixen Annahmen. Wie realistisch ist dieses Modell für die sehr heterogene Versichertengemeinschaft?
Modellberechnungen stehen und fallen mit ihren Grundlagen. Die Versicherten in der Schweiz unterscheiden sich stark in Alter, Einkommen, Beitragsdauer und Vorsorgeplänen. Es bietet sich deshalb an, bei solchen Analysen mehrere Modellhaushalte mit unterschiedlichen Profilen abzubilden. Laut BFS beträgt das Medianalter rund 43 Jahre, das mediane Bruttojahreseinkommen lag 2023 bei rund 84’500 Franken – beides weit entfernt von den hier erwähnten Parametern.

Was ausserdem auffällt: Es wird zwischen 2002 und 2025 ein unveränderter Vorsorgeplan untersucht, obwohl bekannt ist, dass viele Pensionskassenpläne aufgrund der sinkenden Umwandlungssätze hinsichtlich der Sparbeiträge grosszügiger ausgestaltet wurden. Entsprechend ist die angegebene, durchschnittliche Reduktion einer erwarteten Rente meiner Ansicht nach nicht korrekt.

Seit 2002 sind Pensionskassenrenten laut Studie um 40 Prozent geschrumpft. Sind diese Werte aussagekräftig, wenn Kompensationszahlungen der Kassen explizit nicht berücksichtigt werden?
Kompensationsmassnahmen werden sehr unterschiedlich ausgestaltet – ihr Ausschluss ist nachvollziehbar. Unverständlich ist jedoch, dass weder die gestiegene Kapitalbezugsquote noch die Kausalität zwischen der Senkung des Umwandlungssatzes und der höheren Lebenserwartung Erwähnung finden.

2002 lag die Kapitalbezugsquote deutlich tiefer; ihr Anstieg hat die vom BFS erfassten Durchschnittsrenten merklich gedrückt. Heute beziehen mehr Versicherte ihr Altersguthaben ganz oder teilweise als Kapital statt ausschliesslich als Rente. Dies nicht zu berücksichtigen, verfälscht den Vergleich wesentlich.

Sinkende Renten infolge tieferer Umwandlungssätze sind teils Folge der höheren Lebenserwartung. Das ist weniger eine Kürzung als eine Anpassung: Vor der Senkung entsprach die gleiche Rente über längere Zeit faktisch einem Leistungsausbau. Eine reine Betrachtung der ausbezahlten Renten greift daher zu kurz.

Für mittlere und höhere Einkommen ersetzt die Rente teils weniger als die Hälfte des letzten Lohns. Ist die Berechnungslogik im Rentenindex für diese Lohnklassen belastbar, oder überschätzt sie den Rückgang?
Gerade im oberen Lohnbereich ist ein allfälliger Rückgang schwieriger zu quantifizieren, weil der überobligatorische Bereich sehr unterschiedlich ausgestaltet ist. Durchschnittswerte können hier leicht zu pessimistisch wirken.

Der Umwandlungssatz im Überobligatorium fällt oft unter 5 Prozent. Spiegelt die Modellrechnung die tatsächlichen, kassenindividuellen Sätze wider, oder stützt sie sich auf Durchschnittswerte, die Verzerrungen bergen?
Die Berechnungen scheinen auf Durchschnittswerten zu beruhen – ein in Studien übliches Vorgehen, das jedoch die Realität einzelner Kassen sowohl nach oben als auch nach unten verfehlen kann. Vor diesem Hintergrund erstaunt die Aussage, die Umwandlungssätze fielen «oft unter 5 Prozent». Der Durchschnitt liegt nachweislich darüber. Für eine sachgerechte Analyse wäre es deshalb sinnvoller, die Durchschnittswerte klar auszuweisen, statt mit unscharfen Formulierungen zu arbeiten.

Trotz sinkenden Renten glauben knapp 60 Prozent an eine problemlose Pensionierung. Hat die Umfragegestaltung im Vertrauensindex das Risiko einer Selbstüberschätzung zu wenig abgefedert?
Ja. Der Fragebogen stützt sich ausschliesslich auf Selbsteinschätzungen, ohne Kontrollfragen oder Abgleich mit objektiven Fakten wie Vermögensstand oder erwarteter Rentenhöhe. Wissensfragen fehlen, ebenso der Kontext zu langfristigen Prognosen, was Raum für Wunschdenken lässt.

Damit wird das Risiko einer Selbstüberschätzung nicht abgefedert – zumal andere Studien aufzeigen, dass viele Menschen ihr Vorsorgewissen überschätzen. Das kann die Resultate deutlich beeinflussen.

Die Zinsentwicklung wird als Haupttreiber genannt. Prüft die VZ-Studie, in welchem Ausmass Anlagestrategien der Kassen selbst zu den Kürzungen beigetragen haben?
Nein. Die Vermögensallokation und deren Umsetzungsqualität sind wichtige Faktoren, die das Resultat bei Pensionierung beeinflussen. Es gibt aber bereits genug Untersuchungen, die sich mit der Verwaltung der Vorsorgevermögen befassen. Die meisten Pensionskassen leisten in diesem Bereich eine sehr gute Arbeit.

  HZ-Insurance / VZ-Studie


 

 

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Ehescheidung und PK

28. August 2025 By pwirth in Versicherte Tags: Scheidung

Wenn die Ehe zerbricht, wird auch das Guthaben in der zweiten Säule geteilt. Was viele nicht wissen: Die Aufteilung ist klar geregelt – und kann Lücken in der Altersvorsorge hinterlassen. Monique Misteli gibt in der Bilanz einen Überblick. 

  Bilanz

Kinder als «Karrierekiller»

28. August 2025 By pwirth in Statistik Tags: Frauen, Lohn

In dieser Optik – Kinder als Karrierekiller – kann man unseren Nachwuchs auch sehen. Sie hinterlässt aber einen schalen Nachgeschmack, zurückhaltend gesagt. Aber aus dieser Sicht behandelt Hansueli Schöchli in der NZZ die neue, vom BFS erstellte Studie des Bundesrats zu den strukturellen Gründen der ominösen, sprich ungeklärten Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen, die sich bei genauerem Hinsehen aber als relativ leicht erklärbar erweist. Sie schrumpft auf unbedeutende 1,3% unter Berücksichtigung der Mutterschaft. Aber der ideologische Druck, Frauen als Opfer im Erwerbsleben zu sehen, wird aufrecht erhalten. Schöchli schreibt: 

Am Mittwoch hat der Bundesrat seine Strafaufgabe in Form eines Berichts vorgelegt. Der unter der Federführung des Bundesamts für Statistik entstandene Bericht beginnt mit einer Enttäuschung: Mangels Daten könne die Berufserfahrung in dieser Analyse nicht untersucht werden.

Dann folgte wenigstens ein Versprechen: Das Staatssekretariat für Wirtschaft werde prüfen, ob auf Basis einer externen Studie eine vertiefte Analyse über den Einfluss von Erwerbsunterbrüchen auf die Lohnentwicklung möglich sei.

Immerhin liefert der Bericht vom Mittwoch Hinweise auf den Einfluss von Kindern und des Zivilstands auf das Lohnniveau. Erste Kernbotschaft: Betrachtet man nur die Ledigen, liegen die Frauen- und die Männerlöhne im Median sehr nahe beieinander, mit einer Differenz von nur 1,3 Prozent.

Die Geschlechterdifferenz bei den Ledigen ist in allen Altersgruppen klein. In der Altersgruppe 50+ der Ledigen liegt der Medianlohn der Frauen 2,7 Prozent über jenem der Männer. Der Median ist jener Wert, der von je der Hälfte überschritten beziehungsweise unterschritten wird.

NZZ / Bericht BR

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BlackRock kritisiert Verpolitisierung der US-PKs

28. August 2025 By pwirth in International, Kapitalanlagen Tags: BlackRock

(Reuters) Top asset manager BlackRock (BLK.N), opens new tab on Wednesday pushed back against pressure from U.S. Republican and Democratic officials, saying both sides have injected politics into the running of retirement assets and it only seeks to fulfill its fiduciary duties to clients.

The message isn’t new but it came in an unusual memo the company sent to 43 state treasurers, auditors and other officials of both major political parties, seen by Reuters. The Reuters Daily Briefing newsletter provides all the news you need to start your day. Sign up here.
 
In late July, 26 Republicans signed on to a letter, opens new tab questioning if BlackRock paid too much attention to matters like climate change, while this month 17 Democrats responded with their own note describing climate change among the «unmanaged risks» that deserve more investor focus.
 
BlackRock’s head of state and local government affairs, S. Jane Moffat, told all of them that their letters «continue a concerning trend by both parties of politicizing the management of public pension funds.»

She cited the company’s proxy voting policies and said many clients value having it as an engaged shareholder. «At the same time, BlackRock is not an activist investor,» she wrote, and said studies show political constraints on pension funds cost them money or cut their returns.
 
BlackRock’s $12.5 trillion under management gives it much influence on matters like corporate director elections and environmental or social resolutions.
 
After a period backing many environmental and social activists, BlackRock pulled back its support of them to just 4% of the time last year and likely a similarly low level in 2025. The company has not yet released full voting statistics, while rival Vanguard recently said it supported none of 261 environmental and social resolutions, opens new tab in the U.S. this year.
 
BlackRock’s changes have ended some, but not all, of the criticism it has taken from conservative politicians. Meanwhile, various Democratic officials want BlackRock to take a more activist stance, opens new tab and have threatened to move their own money away.
 
Reuters
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Im Labyrinth der Begünstigtenordnung

28. August 2025 By pwirth in BVG, Medien Tags: Begünstigung, CHSS

Die berufliche Vorsorge schützt im Todesfall oder bei Invalidität der versicherten Person auch deren Angehörige. Wer zu den Begünstigten zählt, ist im Gesetz und im Reglement der Vorsorgeeinrichtung geregelt. Die BSV-Zeitschrift CHSS gibt einen Überblick.

Das BVG legt den Kreis der Begünstigten  in der obligatorischen beruflichen Vorsorge klar fest: Es sind Personen, die in einem Rechtsverhältnis zur verstorbenen Person stehen oder standen, Verwandte beziehungsweise Kinder (Art. 19, 19a und 20 BVG). Konkret:

  • Ehegatten und Ex-Ehegatten
  • Eingetragene Partner und ehemalige eingetragene Partner
  • Kinder (Waisen)

Aus sozialrechtlicher Sicht orientiert sich der Schutz von Hinterbliebenen demnach an einem traditionellen, eng gefassten Familienbegriff, der faktische Lebensgemeinschaften wie nichteheliche Partnerschaften ausspart.

Alle Begünstigten finden sich zudem rechtlich auf der gleichen Stufe, das heisst, es gibt keine sogenannte Kaskadenordnung. Erfüllt jemand die Voraussetzungen, ist er oder sie leistungsberechtigt.

Vorsorgeeinrichtungen können in ihren Reglementen auch weitere Begünstigte vorsehen (Art. 20a BVG). In dieser sogenannten überobligatorischen Vorsorge ist für die Bestimmung der Begünstigten neben dem Verwandtschafts- und dem Rechtsverhältnis auch die wirtschaftliche Gemeinschaft mit der verstorbenen Person von Bedeutung.

Der Kreis der Begünstigten ist im BVG abschliessend geregelt und kann von der Vorsorgeeinrichtung nicht erweitert werden. Zudem ist sie an die Rangfolge zwischen den verschiedenen Begünstigtengruppen gebunden: Nur wenn keine Begünstigten des ersten Rangs vorhanden sind, können Hinterlassenenleistungen an Begünstigte des zweiten Rangs gewährt werden. Und nur wenn keine Begünstigten der ersten beiden Ränge vorhanden sind, können Leistungen an Begünstigte des dritten Rangs gezahlt werden.

In der überobligatorischen Vorsorge können neben zusätzlichen Begünstigten auch grosszügigere Leistungen vorgesehen werden. Die Vorsorgeeinrichtungen können indes formelle Anforderungen in Bezug auf die Mitteilung der künftigen Begünstigten festhalten (zum Beispiel schriftlich und zu Lebzeiten der versicherten Person).

Ausserdem können weitere Voraussetzungen gelten, für Lebensgemeinschaften beispielsweise das Zusammenleben an derselben Adresse während mindestens fünf Jahren vor dem Tod.

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Etwas mehr Genauigkeit in Sachen Lohnunterschiede

27. August 2025 By pwirth in Allgemein, Bundesrat, Versicherte Tags: Lohn, Postulat

In Erfüllung eines Postulats von 2022 (Dobler) hat der Bundesrat einen Bericht vorgelegt, der die viel beklagten Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern vertieft nach den Kriterien Zivilstand und Elternschaft untersucht. Vor allem was die Mutterschaft betrifft, wünscht man sich aber klarere Aussagen.

Es ist es gerade dieser Aspekt, der mit dem Postulat vertieft abgeklärt haben sollte. Der Bericht ist hingegen bemüht, verbleibende «ungeklärte» Differenzen zu betonen und den rechtlichen Aspekt der Frage hervorzuheben. Anscheinend in der Meinung, jegliche Form von Lohndifferenz sei schlicht verboten oder könnte verhindert werden. In der Zusammenfassung heisst es u.a. 

Die Analysen legen dar, dass Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern messbar und teilweise auf strukturelle Faktoren zurückzuführen sind. Dies widerspiegelt die unterschiedliche berufliche Eingliederung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt, welche von unterschiedlichen strukturellen Kriterien abhängig ist, wie beispielsweise dem Ausbildungsniveau, der Anzahl Dienstjahre oder der Ausübung einer Führungsfunktion.

Nichtsdestotrotz bleibt ein Teil der geschlechterspezifischen Lohndifferenz unerklärt. Dieser unerklärte Lohnunterschied könnte auf eine potenzielle Diskriminierung, aber auch auf fehlende Merkmale in der Analyse zurückzuführen sein.

Doch selbst wenn alle für die Lohnunterschiede relevanten Merkmale berücksichtigt werden könnten, ergäbe sich daraus gesetzlich gesehen noch keine Legitimation für die bestehenden Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern.

Da es sich beim Thema Lohngleichheit nicht um eine rein wirtschaftswissenschaftliche, sondern auch um eine Rechtsfrage handelt, ist es wichtig, die Lohnunterschiede nicht nur analytisch zu betrachten, sondern bei deren Interpretation stets die rechtliche Dimension mit einzubeziehen.

Variablen zum Zivilstand oder zur familiären Situation können zwar einen informativen Mehrwert bieten, um bestehende Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern zu beschreiben, sie dürfen aber nicht als Rechtfertigung von geschlechterspezifischen Lohnunterschieden verwendet werden.

  Mitteilung BR /  Communique    Bericht Bundesrat

KI gestützte Zusammenfassung

Das Dokument untersucht die Ursachen der Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern unter Berücksichtigung von Zivilstand, Alter und anderen Faktoren.

Ursachen der Lohnunterschiede zwischen Geschlechtern

Der Bericht untersucht die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede in der Schweiz unter Berücksichtigung von Zivilstand und anderen Faktoren. ​

  • Das Postulat 22.4500 fordert eine wissenschaftliche Analyse der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen, insbesondere in Bezug auf Zivilstand, Alter und Berufserfahrung. ​
  • Die Analyse basiert auf Daten der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) von 2016 bis 2022. ​
  • Der Bundesrat hat das Bundesamt für Statistik (BFS) mit der Durchführung dieser Analyse beauftragt. ​

Deskriptive Analyse der Lohnunterschiede

Die deskriptive Analyse zeigt signifikante Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen in der Gesamtwirtschaft. ​

  • Der monatliche Bruttolohn für Frauen beträgt 6.397 Franken, während Männer 7.066 Franken verdienen, was einem Unterschied von 9,5% entspricht. ​
  • Verheiratete Frauen verdienen 16% weniger als verheiratete Männer, während ledige Frauen nur 1,3% weniger verdienen. ​
  • Die Lohnunterschiede nehmen mit dem Alter zu, insbesondere bei verheirateten Frauen.

Einfluss von Zivilstand auf Löhne

Der Zivilstand hat einen erheblichen Einfluss auf die Löhne von Männern und Frauen.

  • Verheiratete Männer verdienen im Median 7.798 Franken, während verheiratete Frauen nur 6.551 Franken verdienen. ​
  • Ledige Frauen verdienen 1,3% weniger als ledige Männer, während verheiratete Frauen 16% weniger als verheiratete Männer verdienen. ​
  • Der Zivilstand darf jedoch nicht zur Rechtfertigung von Lohndiskriminierung verwendet werden.

Lohnunterschiede nach Altersgruppen

Die Lohnentwicklung variiert stark zwischen den Geschlechtern und Altersgruppen. ​

  • Bei Männern steigt der Medianlohn mit dem Alter signifikant an, während der Anstieg bei Frauen weniger ausgeprägt ist. ​
  • In der Altersgruppe über 50 Jahre verdienen verheiratete Frauen 19,7% weniger als verheiratete Männer. ​
  • Ledige Frauen zeigen einen Anstieg des Medianlohns um 31,2% von der Altersgruppe „<= 29 Jahre“ zur Altersgruppe „30-49 Jahre“. ​

Berufliche Stellung und Löhne

Die berufliche Stellung hat einen direkten Einfluss auf die Löhne und die Verteilung der Geschlechter in verschiedenen Hierarchiestufen.

  • Frauen in hohen Kaderpositionen verdienen 9.565 Franken, während Männer in denselben Positionen 11.212 Franken verdienen, was einer Differenz von 14,7% entspricht. ​
  • Der Frauenanteil nimmt mit steigender Hierarchiestufe ab, was zu größeren Lohnunterschieden führt. ​

Beschäftigungsgrad und Löhne

Der Beschäftigungsgrad beeinflusst die Löhne und die Verteilung zwischen Männern und Frauen.

  • Frauen in Vollzeit verdienen 6.317 Franken, während Männer 7.094 Franken verdienen, was einem Unterschied von 11% entspricht. ​
  • Der Anteil der vollzeitbeschäftigten Frauen sinkt mit dem Alter, während der Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen steigt. ​

Herausforderungen bei der Erfassung der Berufserfahrung

Die Erfassung der tatsächlichen Berufserfahrung ist aufgrund administrativer Hürden schwierig.

  • Die LSE erfasst keine detaillierten Informationen zur tatsächlichen Berufserfahrung, was die Analyse der Lohndifferenzen erschwert.
  • Die in der LSE verfügbaren Daten zu Dienstjahren sind nicht gleichbedeutend mit der tatsächlichen Berufserfahrung. ​

Dienstjahre und Unternehmenswechsel

Die Dienstjahre eines Arbeitnehmers sind unternehmensbezogen und beginnen bei einem Wechsel zu einem neuen Unternehmen wieder bei null. ​

  • Ein Arbeitnehmer hat bei einem Unternehmen 20 Dienstjahre angesammelt. ​
  • Bei einem Unternehmenswechsel werden die Dienstjahre auf null zurückgesetzt. ​
  • Die gesamte Berufserfahrung bleibt jedoch erhalten.

Geschlechterspezifische Lohndifferenzen

Die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern ist signifikant und variiert je nach Zivilstand und beruflicher Stellung.

  • Medianlohn der Frauen liegt 9,5% unter dem Medianlohn der Männer (LSE 2022). ​
  • Verheiratete Frauen verdienen 16,0% weniger als verheiratete Männer. ​
  • Bei Vollzeitbeschäftigung verdienen Frauen 11% weniger als Männer. ​

Lohnunterschiede in Bezug auf Elternschaft

Die Lohnstruktur zeigt signifikante Unterschiede zwischen Männern und Frauen in Abhängigkeit von der Elternschaft. ​

  • Männer mit Kindern verdienen unabhängig von Alter und Zivilstand mehr als Frauen mit oder ohne Kinder. ​
  • Frauen mit Kindern stagnieren oder verdienen weniger mit zunehmendem Alter. ​
  • Der «motherhood penalty» beschreibt die Lohnnachteile für Mütter.

Einschränkungen der Datenanalyse

Die Daten zur Elternschaft sind unvollständig, insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen. ​

  • Rund 85% der ständigen Wohnbevölkerung sind in Infostar erfasst. ​
  • Analysen zur Elternschaft beschränken sich auf Schweizerinnen und Schweizer. ​

Lohnunterschiede nach Zivilstand

Die Löhne variieren stark je nach Zivilstand und Elternschaft. ​

  • Männer mit Kindern verdienen 27,5% mehr als kinderlose Männer. ​
  • Verheiratete Frauen mit Kindern verdienen 3,6% weniger als verheiratete Frauen ohne Kinder. ​
  • Ledige Mütter verdienen 13,4% mehr als ledige, kinderlose Frauen. ​

Lohnunterschiede nach beruflicher Stellung

Die berufliche Stellung hat einen erheblichen Einfluss auf die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern. ​

  • Männer mit Kindern verdienen in höheren Positionen signifikant mehr. ​
  • Frauen mit Kindern verdienen in höheren Positionen nur geringfügig mehr. ​
  • Der Lohnunterschied im oberen Kader beträgt 21% zugunsten der Männer. ​

Lohnunterschiede nach Beschäftigungsgrad

Der Beschäftigungsgrad beeinflusst die Löhne und die Lohndifferenzen zwischen den Geschlechtern. ​

  • Männer mit einem Beschäftigungsgrad von über 90% verdienen 27,2% mehr, wenn sie Kinder haben. ​
  • Bei Frauen ist der Lohnunterschied zwischen Müttern und kinderlosen Frauen geringer. ​
  • Der Anteil der vollzeitbeschäftigten Frauen nimmt im Laufe des Erwerbslebens ab. ​

Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Analyse zeigt, dass verschiedene Faktoren die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern beeinflussen.

  • Verheiratete Frauen verdienen deutlich weniger als verheiratete Männer. ​
  • Die unerklärte Lohndifferenz ist bei verheirateten Personen höher als bei ledigen. ​
  • Die Löhne stagnieren bei Frauen mit Kindern, während sie bei Männern mit Kindern steigen. ​
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