
Druck auf Pensionsverpflichtungen
Im dritten Quartal 2024 verzeichnete der WTW-Pension Index einen Rückgang von 3,7 %. Der Rückgang bei den Anleiherenditen führte zu einem Anstieg der Verpflichtungen, der nicht durch die positiven Anlagerenditen ausgeglichen werden konnte. Neue wirtschaftliche Gegebenheiten zwingen laut WTW die Unternehmen, ihre strategische Vermögensallokation anzupassen.
Global Pension Index: Schweiz auf Platz 11, Kritik an Anlageprozess
Im 14. jährlichen Mercer CFA Institute Global Pension Index (MCGPI) führt das isländische Altersvorsorgesystem erneut die Rangliste an, während die Niederlande und Dänemark den zweiten bzw. dritten Platz belegen.
Die Schweiz rangiert erneut auf Platz 11 und damit im oberen Drittel der 44 untersuchten Systeme. Das Schweizer Vorsorgesystem schneidet in allen drei Unterkategorien überdurchschnittlich gut ab. Verbesserungsbedarf besteht laut Mercer vor allem bei der Anlage der Vorsorgegelder. Tobias Wolf, Head Investments bei Mercer Schweiz, hält dazu in der Mitteilung von Mercer fest:
More«Pensionskassen in der Schweiz verfolgen oft einen sehr traditionellen Ansatz bei der Asset Allocation, der Anlageumsetzung und der Governance: Sie geben Schweizer Anleihen und Immobilien viel Gewicht, ergänzt durch stärker diversifizierte Aktienanlagen.
Unerwünschte Effekte der OAK-Mitteilung 1/24
Nachdem inter-pension und auch das PK-Netz sich kritisch zur Mitteilung M 01/2024 geäussert haben, zeigen nun Kate Kristovic und Silvia Bahmann von Libera auf, welche unerwünschte Wirkungen die in der Mitteilung festgelegten Parameter auf die für Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen geltende Obergrenze des technischen Zinses haben werden.
Wird die neue Definition der Obergrenze für die Jahre 2018 bis 2024 angewendet, ergeben sich nachfolgende Prozentsätze. Als Vergleich werden die Prozentsätze nach der bisherigen Mitteilung gezeigt.
Die beiden Autorinnen halten dazu fest:
MoreIn den meisten Jahren kam die Obergrenze nur knapp über dem BVG-Mindestzinssatz und damit beim definierten Minimum zu liegen. Wie in der simulierten Vergangenheit ist auch in Zukunft mit einer deutlich volatileren Obergrenze als mit dem bisherigen Ansatz zu rechnen, da sie neu stark vom Zinsniveau und den jährlichen Anlagerenditen abhängt.
Auch PK-Netz kritisiert OAK Mitteilung 1/24
Nach inter-pension hat auch das gewerkschaftliche PK-Netz Kritik an der Mitteilung 01/2024 der OAK geäussert. Zwar wird begrüsst, dass dazu die Fachverbände beigezogen worden sind, doch werden auch bei der neuen Formel wesentliche Mängel festgestellt. Diese sind gemäss dem PK-Netz:
- Inflationsparameter fehlt: Die Formel gibt den obersten Organen in einem Teuerungsumfeld nicht genügend Spielraum bei der Verzinsung. Sie müsste in jedem Fall den Leistungserhalt ermöglichen.
Im Jahr 2022, als mit der Zinswende der Marktzins anstieg und sich die Kassen mit Negativpeformances konfrontiert sahen, wäre die Verzinsungsobergrenze mit der neuen Formel bei 1.25% (untere Limite: BVG-Mindestzins (1%) plus 0.25%) gelegen. Damit hätte nicht einmal die Inflation aufgefangen werden können.(…)
BGer: Rückzahlung von Sozialhilfe
Eine frühpensionierte Sozialhilfe-Bezügerin muss einen Grossteil ihres Pensionskassen-Guthabens der Stadt Baden überweisen, urteilt das Bundesgericht. Der Fall kam vor vier Jahren ins Rollen – heute wäre er nicht mehr möglich. Die Aargauer Zeitung schreibt dazu:
MoreEine heute 66-jährige Rentnerin muss dem Regionalen Sozialdienst Baden rund 34’000 Franken zurückzahlen. Das hat das Bundesgericht entschieden, wie aus einem am 3.10.2024 publizierten Urteil hervorgeht.
Die Frau hatte bis zu ihrer Frühpensionierung als 62-Jährige, konkret von Januar 2014 bis Ende März 2020, insgesamt 84’000 Franken Sozialhilfe bezogen. Sie wohnte allerdings nicht in Baden selbst, sondern in einer dem Sozialdienst angeschlossenen Gemeinde.
Kapitalbezug – eine riskante Strategie
Michael Ferber befasst sich in der NZZ mit dem alten Thema, das alle vor der Pensionierung Stehenden umtreibt: Rente oder Kapital oder ein Mix? Für den Kapitalbezug sprechen die Steuervorteile, aber damit könnte es bald vorbei sein, wie Ferber meint.
MoreSoll man sich das Pensionskassenguthaben auszahlen lassen oder eine lebenslange Rente beziehen? Bei der Pensionierung entscheiden sich immer mehr Versicherte für Ersteres.
Im Jahr 2023 haben sie von ihren Pensionskassen Alterskapital im Volumen von 14,8 Milliarden Franken bezogen, wie die provisorischen Werte der Pensionskassenstatistik des Bundesamts für Statistik (BfS) zeigen.
Dies ist mit Abstand der höchste Stand der vergangenen Jahre – und damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre hin zu immer höheren Kapitalzahlungen aus den Pensionskassen fort.
Im Jahr 2015 betrug das Volumen der Kapitalleistungen der Pensionierung erst 6,3 Milliarden Franken, 2018 waren es knapp 8 Milliarden Franken.
OAK: neue Mitteilung zu altem Thema, inter-pension kritisiert
Die OAK Berufliche Vorsorge hat die Mitteilung M-01/2024 publiziert. Sie ist die leicht überarbeitete Fassung der Mitteilung M-02/2023 die bei den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen und den Fachverbänden auf heftige Kritik gestossen ist. Es handelt sich um eine Auslegung von Art. 46 BVV2. Zu der Mitteilung schreibt die OAK:
MoreDie OAK BV hat sich mit den Kritiken befasst, die von den verschiedenen Akteuren im Bereich der Vorsorge an den letztjährigen Mitteilungen geäussert wurden und hat diese Mitteilungen überarbeitet.
In den neuen Mitteilungen wird die Verzinsungsobergrenze für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, die weniger als 75 % der Zielschwankungsreserven geäufnet haben, neu definiert.
Die neue Obergrenze setzt sich zum einen aus dem Marktzins und zum andern aus einem Drittel der über dem Marktzins liegenden aktuellen Durchschnittsperformance der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen zusammen.
Nach unten wird die Obergrenze mit dem BVG-Mindestzinssatz zuzüglich 0,25 Prozentpunkte limitiert, nach oben mit 2,5 Prozentpunkten über dem Marktzins.
Zugriff der USA auf den AHV-Ausgleichsfonds?
Die Compenswiss-Verwaltung (AHV-Ausgleichsfonds) hat gegenüber der NZZ betont, die USA hätten trotz der Wahl von State Street als Depotbank keinen Zugriff auf dessen Mittel. Im Tages-Anzeiger bezweifelt dies Bankrechtsprofessor Rolf Sethe von der Universität Zürich.
MoreJa, die USA könnten über State Street Zugriff im Extremfall auf die Ausgleichsfonds für AHV, IV und EO haben. Denn State Street verwahrt die Finanzinstrumente der Ausgleichsfonds.
«Will man diese aus dem Depot abziehen, muss man State Street mit dem Transfer auf ein Depot bei einer anderen Depotbank beauftragen», sagt Bankrechtsprofessor Rolf Sethe von der Universität Zürich.
Das heisst: Ohne Mitwirkung von State Street als Depotbank kann die AHV die Vermögenswerte also nicht abziehen. «Dies gilt unabhängig von der Frage, wo die Finanzinstrumente physisch gelagert werden.»
Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten
Auf den 1. Januar 2025 werden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule an die Preisentwicklung angepasst. Bei einigen Renten ist es die erste Anpassung, andere wurden zuvor schon angepasst.
Erstmals angepasste Renten
Die seit 2021 laufenden Renten werden erstmals angepasst; sie werden um 5,8 Prozent erhöht. Die Berechnung dieses Satzes basiert auf der Preisentwicklung zwischen September 2021 und September 2024 gemäss Index der Konsumentenpreise (Stand September 2021 = 101,2887 und Stand September 2024 = 107,2098; Basis Dezember 2020 = 100).
«Die glücklichsten Rentner der Schweiz»
Den Rentnern der Swissair-Pensionskasse geht es glänzend, die Kasse wird ihr Geld kaum los und zahlt weit mehr als nur die üblichen 12 Monatsrenten aus. Stefan Barmettler schreibt in der Handelszeitung:
MoreWährend vielen Jahren galt die Swissair dank ihrer Finanzkraft als «fliegende Bank», doch 2001 ging sie pleite. Sie riss neben der Airline auch diverse Tochterfirmen mit, aber nicht die Pensionskasse des Personals. Diese PK stieg über die Jahre zur potentesten Vorsorgekasse im Land auf, bei der alle gerne versichert wären.
Aktuell zählt sie 2600 ehemalige Swissair-Angestellte, die einst in der Buchhaltung, in der Abfertigung oder im Marketing arbeiteten; für diese «Happy Few» steht ein PK-Vermögen von 1180 Millionen Franken zur Auszahlung bereit. Der Deckungsgrad der Kasse liegt aktuell bei 121,9 Prozent, 2021 waren es 138,1 Prozent.
Davon können andere PK nur träumen: Die Bundeskasse Publica bringts auf 98,3 Prozent, die Zürcher Beamtenkasse BVK auf 102,9 und die Berner Staatskasse BPK auf 94,9 Prozent.
Ungleichbehandlung und BVV 2 Art.46
Nico Fiore, Geschäftsführer von inter-pension, kommentiert in HZ Insurance die laufende Diskussion um Artikel 46 BVV 2 und die vor einem Jahr von der OAK dazu publizierte Mitteilung 02/2023, die bei den Sammelstiftungen auf heftige Kritik gestossen ist. Fiore schreibt:
MoreDie Diskussion über die berufliche Vorsorge wird weiter durch Debatten über Artikel 46 BVV 2 belastet. Dieser Artikel betrifft speziell Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, die im Wettbewerb stehen, und schränkt deren Möglichkeiten ein, Leistungsverbesserungen zu gewähren.
Es wird festgelegt, dass Leistungsverbesserungen – höhere Verzinsungen der Altersguthaben – nur möglich sind, wenn mindestens 75 Prozent der Ziel-Wertschwankungsreserven erreicht sind.
Die OAK BV hat diesen Begriff im Laufe der Jahre präzisiert, aber die wiederholten Anpassungen in den Jahren 2023 und 2024 lassen Zweifel an der Notwendigkeit und dem gewählten Mechanismus dieser Regelung aufkommen.
Mindestzins bleibt bei 1,25%
Erwartungsgemäss ist der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission gefolgt und belässt den Mindestzins für 2025 bei 1,25%. Ebenfalls erwartungsgemäss ist der Gewerkschaftsbund unzufrieden. Zur Begründung schreibt das BSV:
Die Rendite der Bundesobligationen ist deutlich gesunken. Die Verzinsung der 10-jährigen Bundesobligationen lag Ende 2022 bei 1,57% und ist per Ende August 2024 auf 0,45% gesunken. Aktien und Anleihen entwickelten sich hingegen seit dem Rückgang von 2022 positiv.
Auch die Immobilien wiesen eine positive Entwicklung auf. Im letzten Jahr wurde der Satz um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25% angehoben. Insgesamt ist demnach eine Beibehaltung der Mindestverzinsung von 1,25% gerechtfertigt.
Der Bundesrat wurde darüber informiert, dass eine Überprüfung des Satzes in diesem Jahr nicht notwendig ist. Er muss die Höhe des Mindestzinssatzes mindestens alle zwei Jahre überprüfen und wird die Prüfung im nächsten Jahr vornehmen.
Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat sich am 2. September 2024 für die Beibehaltung des Satzes von 1,25% ausgesprochen.
UBS PK-Performance September 2024
- Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im September nach Abzug von Gebühren eine durchschnittliche Performance von 0,63%, wobei sie bei einzelnen Pensionskassen zwischen –0,25% und 1,30% betrug. Die Rendite seit Jahresbeginn liegt bei 6,81% und die annualisierte Rendite seit der Lancierung unseres Barometers im Jahr 2006 bei 3,17%.
Streit um Depot-Bank der AHV
Dass die SNB die amerikanische State Street als Depotbank eingesetzt hat, wurde nicht überall gut aufgenommen und hat auch zu einer parlamentarischen Intervention geführt. Die Nationalbank relativiert. Die NZZ schreibt dazu:
MoreDie Folge war ein Sturm der Entrüstung in verschiedenen Publikationen und in Bundesbern. Dabei sei es auch zu Fehlinformationen gekommen, sagt Eric Breval, Direktor von Compenswiss, im Gespräch.
«Der Entscheid, die Depotbank zu wechseln, hat nichts an der Verwaltung der AHV-Gelder geändert, und es ist auch kein Geld in die USA transferiert worden.» Nach wie vor würden rund 50 Prozent des Vermögens der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO von Compenswiss in Genf verwaltet, rund 20 Prozent von Schweizer Vermögensverwaltern hierzulande und im Ausland sowie rund 30 Prozent von ausländischen Spezialisten in bestimmten Segmenten.
«An der Verwaltung der AHV-Gelder ändert sich nichts»
Bei State Streets Engagement handle es sich um eine rein administrative Rolle.
Standortbestimmung beim SVV
Stefan Mäder, Präsident des Versicherungsverbandes, freut sich über die Rückkehr des verlorenen Mitglieds Axa per 1.1.2025 und räumt im Interview mit den CH-Medien Fehler bei der BVG-Reform ein. Auszüge:
Was haben Sie dem Axa-Konzern versprochen, damit er zurückkehrt?
Stefan Mäder: Gar nichts, Axa wird ein Mitglied wie jedes andere auch.
Haben Sie nicht versprochen, zurückhaltender zu sein als Ihr Vorgänger und sich nicht mehr zu politischen Themen zu äussern?
Jeder Präsident hat seinen Stil. Mein Stil ist klar: Ich vertrete als Verbandspräsident die Anliegen der Versicherungsbranche, die wir zuerst im Vorstand gemeinsam erarbeitet haben. Nicht mehr und nicht weniger.
Kompromisse führen nicht immer zu einer Lösung. Das hat jüngst die Abstimmungsschlappe beim BVG, also der beruflichen Vorsorge, gezeigt. Was nun?
Wir haben doch hier eine Lösung, wir haben unser gut funktionierendes Dreisäulensystem.
Aber die zweite Säule hat Probleme, das war doch Ihre Position bis zum Abstimmungswochenende?
Die Bevölkerung hat zum dritten Mal die Senkung des Umwandlungssatzes abgelehnt. Das müssen wir respektieren. Es braucht einen Marschhalt. Das muss auch die Politik einsehen. Aber wir haben ein demografisches Problem, das müssen wir früher oder später angehen. Aber, Stand heute, geht es den Pensionskassen gut, der Deckungsgrad ist hoch.