Die Compenswiss-Verwaltung (AHV-Ausgleichsfonds) hat gegenüber der NZZ betont, die USA hätten trotz der Wahl von State Street als Depotbank keinen Zugriff auf dessen Mittel. Im Tages-Anzeiger bezweifelt dies Bankrechtsprofessor Rolf Sethe von der Universität Zürich.

Ja, die USA könnten über State Street Zugriff im Extremfall auf die Ausgleichsfonds für AHV, IV und EO haben. Denn State Street verwahrt die Finanzinstrumente der Ausgleichsfonds.

«Will man diese aus dem Depot abziehen, muss man State Street mit dem Transfer auf ein Depot bei einer anderen Depotbank beauftragen», sagt Bankrechtsprofessor Rolf Sethe von der Universität Zürich.

Das heisst: Ohne Mitwirkung von State Street als Depotbank kann die AHV die Vermögenswerte also nicht abziehen. «Dies gilt unabhängig von der Frage, wo die Finanzinstrumente physisch gelagert werden.»

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