Die Compenswiss-Verwaltung (AHV-Ausgleichsfonds) hat gegenüber der NZZ betont, die USA hätten trotz der Wahl von State Street als Depotbank keinen Zugriff auf dessen Mittel. Im Tages-Anzeiger bezweifelt dies Bankrechtsprofessor Rolf Sethe von der Universität Zürich.
Ja, die USA könnten über State Street Zugriff im Extremfall auf die Ausgleichsfonds für AHV, IV und EO haben. Denn State Street verwahrt die Finanzinstrumente der Ausgleichsfonds.
«Will man diese aus dem Depot abziehen, muss man State Street mit dem Transfer auf ein Depot bei einer anderen Depotbank beauftragen», sagt Bankrechtsprofessor Rolf Sethe von der Universität Zürich.
Das heisst: Ohne Mitwirkung von State Street als Depotbank kann die AHV die Vermögenswerte also nicht abziehen. «Dies gilt unabhängig von der Frage, wo die Finanzinstrumente physisch gelagert werden.»
State Street als US-Bank untersteht dem US-Recht. «Die Bank wäre im Fall der Verhängung von Sanktionen seitens der US-Regierung gegen die Schweiz gezwungen, diese zu befolgen», so Sethe weiter.
Da die USA ihr Recht regelmässig auch exterritorial durchsetzen, würden sie voraussichtlich die Bank anweisen, die Sanktionen auch über ihre europäischen Tochtergesellschaften durchzusetzen. Compenswiss hat das Mandat bei State Street in München.
«Dass die USA Sanktionen exterritorial durchsetzen, zeigt das Beispiel der jüngsten Sanktionen gegen Russland, als man russische Vermögenswerte eingefroren hat», sagt Sethe. Er weist jedoch darauf hin, dass dies wegen des Angriffskriegs auf die Ukraine und damit aus gravierendem Grund geschah.
«Es ist in der derzeitigen politischen Lage schwer vorstellbar, dass die USA gegen die Schweiz zum Beispiel wegen eines neuerlichen Steuerstreits mit Sanktionen vorgehen könnten.»
TA / NZZ
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