Nach inter-pension hat auch das gewerkschaftliche PK-Netz Kritik an der Mitteilung 01/2024 der OAK geäussert. Zwar wird begrüsst, dass dazu die Fachverbände beigezogen worden sind, doch werden auch bei der neuen Formel wesentliche Mängel festgestellt. Diese sind gemäss dem PK-Netz:
- Inflationsparameter fehlt: Die Formel gibt den obersten Organen in einem Teuerungsumfeld nicht genügend Spielraum bei der Verzinsung. Sie müsste in jedem Fall den Leistungserhalt ermöglichen.
Im Jahr 2022, als mit der Zinswende der Marktzins anstieg und sich die Kassen mit Negativpeformances konfrontiert sahen, wäre die Verzinsungsobergrenze mit der neuen Formel bei 1.25% (untere Limite: BVG-Mindestzins (1%) plus 0.25%) gelegen. Damit hätte nicht einmal die Inflation aufgefangen werden können.(…)
- Gleichbehandlung zwischen Aktiven und Rentenbeziehenden nicht gewährleistet: Insbesondere in schlechten Anlagenjahren besteht weiterhin die Gefahr, dass die Verzinsungsobergrenze tiefer zu liegen kommt, als der in den Kassen festgesetzte technische Zinssatz
- Zu kurzfristig, zu volatil, zu nah am Markt: Mit der Berücksichtigung der jährlichen Durchschnittsperformance orientiert sich die Formel zu stark an den kurzfristigen Renditen der Kassen. Im Ergebnis sind starke Schwankungen bei der Obergrenze zu erwarten, die die Volatilität der Finanzmärkte widerspiegeln.
In schlechten Anlagejahren wird die Obergrenze zu stark absinken. Die Formel unterwirft sich zu stark dem kurzfristigen Diskurs der SGE, die im sog. freien Markt um Anschlüsse buhlen. Das ist der falsche Ansatz. (…)
Stellungnahme PK-Netz
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