Eine frühpensionierte Sozialhilfe-Bezügerin muss einen Grossteil ihres Pensionskassen-Guthabens der Stadt Baden überweisen, urteilt das Bundesgericht. Der Fall kam vor vier Jahren ins Rollen – heute wäre er nicht mehr möglich. Die Aargauer Zeitung schreibt dazu:

Eine heute 66-jährige Rentnerin muss dem Regionalen Sozialdienst Baden rund 34’000 Franken zurückzahlen. Das hat das Bundesgericht entschieden, wie aus einem am 3.10.2024 publizierten Urteil hervorgeht.

Die Frau hatte bis zu ihrer Frühpensionierung als 62-Jährige, konkret von Januar 2014 bis Ende März 2020, insgesamt 84’000 Franken Sozialhilfe bezogen. Sie wohnte allerdings nicht in Baden selbst, sondern in einer dem Sozialdienst angeschlossenen Gemeinde. 

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