Michael Ferber befasst sich in der NZZ mit dem alten Thema, das alle vor der Pensionierung Stehenden umtreibt: Rente oder Kapital oder ein Mix? Für den Kapitalbezug sprechen die Steuervorteile, aber damit könnte es bald vorbei sein, wie Ferber meint.
Soll man sich das Pensionskassenguthaben auszahlen lassen oder eine lebenslange Rente beziehen? Bei der Pensionierung entscheiden sich immer mehr Versicherte für Ersteres.
Im Jahr 2023 haben sie von ihren Pensionskassen Alterskapital im Volumen von 14,8 Milliarden Franken bezogen, wie die provisorischen Werte der Pensionskassenstatistik des Bundesamts für Statistik (BfS) zeigen.
Dies ist mit Abstand der höchste Stand der vergangenen Jahre – und damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre hin zu immer höheren Kapitalzahlungen aus den Pensionskassen fort.
Im Jahr 2015 betrug das Volumen der Kapitalleistungen der Pensionierung erst 6,3 Milliarden Franken, 2018 waren es knapp 8 Milliarden Franken.
Laut dem Pensionskassen-Beratungsunternehmen C-Alm bezogen im Jahr 2022 rund 44 Prozent der ständig ansässigen Rentenbezüger eine monatliche Rente aus der Pensionskasse, während sich 37 Prozent für einen vollständigen Kapitalbezug entschieden hatten. 19 Prozent wählten einen Mix aus Rente und Kapital. (…)
«Es hängt auch noch vom jeweiligen Kanton ab, wie gross die Steuervergünstigungen sind», sagt Finanzplaner Daniel Hausherr von der Beratungsfirma Consult in Finance.
Dabei müsse man sich genau informieren. Bei einigen Kantonen ist die Besteuerung der Kapitalbezüge wesentlich moderater als die Einkommenssteuer.
Wie lange dies allerdings noch so sein wird, ist eine andere Frage. Der Bundesrat hat erst im September dieses Jahres angekündigt, wie er im Bundeshaushalt sparen will, und hat dabei auf die Vorschläge der Expertengruppe um den ehemaligen Bundesfinanzverwalter Serge Gaillard zurückgegriffen.
Dabei stehen auch die Steuerprivilegien in der beruflichen und privaten Vorsorge auf der Kippe. Laut Medienberichten soll die Steuerbelastung auf Kapitalbezügen in Zukunft in etwa derjenigen bei Rentenbezügen entsprechen. «Wenn das Steuerprivileg tatsächlich fällt, ist dieses Argument für den Kapitalbezug vom Tisch», sagt Hausherr.
NZZ
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