Erwartungsgemäss ist der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission gefolgt und belässt den Mindestzins für 2025 bei 1,25%. Ebenfalls erwartungsgemäss ist der Gewerkschaftsbund unzufrieden. Zur Begründung schreibt das BSV:

Die Rendite der Bundesobligationen ist deutlich gesunken. Die Verzinsung der 10-jährigen Bundesobligationen lag Ende 2022 bei 1,57% und ist per Ende August 2024 auf 0,45% gesunken. Aktien und Anleihen entwickelten sich hingegen seit dem Rückgang von 2022 positiv.

Auch die Immobilien wiesen eine positive Entwicklung auf. Im letzten Jahr wurde der Satz um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25% angehoben. Insgesamt ist demnach eine Beibehaltung der Mindestverzinsung von 1,25% gerechtfertigt.

Der Bundesrat wurde darüber informiert, dass eine Überprüfung des Satzes in diesem Jahr nicht notwendig ist. Er muss die Höhe des Mindestzinssatzes mindestens alle zwei Jahre überprüfen und wird die Prüfung im nächsten Jahr vornehmen.

Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat sich am 2. September 2024 für die Beibehaltung des Satzes von 1,25% ausgesprochen.

  Mitteilung BSV  FR  / Kritik SGB