Auf den 1. Januar 2025 werden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule an die Preisentwicklung angepasst. Bei einigen Renten ist es die erste Anpassung, andere wurden zuvor schon angepasst.

Erstmals angepasste Renten
Die seit 2021 laufenden Renten werden erstmals angepasst; sie werden um 5,8 Prozent erhöht. Die Berechnung dieses Satzes basiert auf der Preisentwicklung zwischen September 2021 und September 2024 gemäss Index der Konsumentenpreise (Stand September 2021 = 101,2887 und Stand September 2024 = 107,2098; Basis Dezember 2020 = 100).

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