Auf den 1. Januar 2026 werden die seit 2022 laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 2,7 %.
Aktuarielles
Obergrenze technischer Zinssatz sinkt auf 2,55%
In der Fachrichtlinie 4 ist eine Obergrenze für den technischen Zinssatz definiert. Empfiehlt der Experte ausnahmsweise einen technischen Zinssatz, der über der Obergrenze liegt, muss er dies sachlich begründen.
Die Obergrenze wird gerechnet als durchschnittlicher Kassazinssatz der 10-jährigen CHF Bundesobligationen der letzten 12 Monatswerte, erhöht um einen Zuschlag von 2.5% und allenfalls vermindert um einen Abschlag für die Zunahme der Langlebigkeit bei Verwendung von Periodentafeln (mindestens 0.3% -Punkte). Die neue Obergrenze gilt ab dem 1. Oktober 2025.
Die Alterung schreitet fort
Laut den neusten Szenarien des Bundesamtes für Statistik (BFS 2025) schreitet die demografische Alterung in den nächsten 30 Jahren fort. Gemäss dem Referenzszenario steigt die Zahl der über 65-Jährigen – und insbesondere die Zahl der 80-Jährigen und Älteren – stark (siehe Grafik 1).
Im Gegensatz dazu wächst die Zahl der 20- bis 64-Jährigen und der unter 20-Jährigen im Referenzszenario nur minim. In weiteren Szenarien, die von tieferen Migrationssaldi und Geburtenhäufigkeit ausgehen, stagniert die Zahl der unter 20-Jährigen oder ist rückläufig (BFS 2025). (…)
Die wichtigsten Unterschiede zwischen der neusten Szenarienreihe gegenüber der Vorgängerversion sind eine geringere Geburtenhäufigkeit, tiefere Lebenserwartungen und ein höherer Wanderungssaldo. Sprich: Sowohl die Zahl der 0- bis 19-Jährigen als auch der über 65-Jährigen ist in der neuen Reihe niedriger, während die Zahl der Erwerbstätigen grösser ausfällt.
Dass die Lebenserwartung langsamer ansteigen dürfte als bisher angenommen, hat zwei Hauptgründe: Einerseits konnte in den vergangenen Jahren eine Verlangsamung des Anstiegs der Lebenserwartung beobachtet werden, und anderseits gibt es keine Hinweise auf einen deutlichen Rückgang der Sterblichkeit in den nächsten drei Jahrzehnten.
MoreBis 70 arbeiten? Dänemark macht’s vor
In Dänemark soll das bereits stolze Rentenalter 67 weiter angehoben werden. Im Parlament gab es nur wenig Widerstand. SRF berichtet:
«70 ist das neue 60», sagen sich heute viele «Aktivrentner» – und das absolut zurecht. Sie wandern, bilden sich fort, machen Yoga oder planen den nächsten Städtetrip. Aber warum arbeiten sie eigentlich nicht mehr?
Diese Frage stellt man sich offenbar in Dänemark. Dort soll das Rentenalter auf 70 Jahre angehoben werden – und das durch eine sozialdemokratisch angeführte Regierungskoalition. Schweizer Sozialdemokraten müssen erst einmal tief schlucken.
Wie in vielen Ländern auch steht die Alterspyramide in Dänemark Kopf. Die Boomer-Generation geht in Rente, dahinter stehen die ungleich geburtenschwächeren Jahrgänge in Lohn und Brot.
Derzeit liegt das Rentenalter in Dänemark bei 67 Jahren – unabhängig vom Geschlecht. Bis 2040 soll es nun stufenweise auf 70 Jahre erhöht werden. Damit hätte Dänemark nach aktuellem Stand das höchste Rentenalter in Europa.
Begründet wird der drastische Schritt mit Argumenten, die auch hierzulande bestens bekannt sind: Durch die Erhöhung des Rentenalters soll die Altersvorsorge gesichert und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Schon seit 2006 ist das Rentenalter in Dänemark an die Lebenserwartung gekoppelt. Alle fünf Jahre wird es angepasst.
So alt sind Sie im Vergleich
Der Tages-Anzeiger hat auf seiner Website ein höchst informatives Tool aufgeschaltet, mit dessen Hilfe im Orts- wie im schweizweiten Vergleich die Nutzer feststellen können, wie viele Personen älter resp. jünger sind. Ergänzend wird das Medianalter für alle Gemeinden gezeigt. Dazu heisst es:
Das Medianalter in der Schweiz beträgt heute 43 Jahre: Die eine Hälfte ist jünger, die andere älter. Dieses Durchschnittsalter variiert je nach Ort stark. Mit unserem Tool oben können Sie für jede Gemeinde herausfinden, wie viele Menschen dort älter oder jünger sind als Sie selber.
Das Medianalter der Bevölkerung der Schweiz ist seit 1900 von 25,1 auf rund 43 Jahre im Jahr 2023 gestiegen. Dabei verzeichnen die Frauen ein leicht höheres Medianalter (43,9) als Männer (41,8). Gegenwärtig ist rund ein Fünftel der Bevölkerung 65 Jahre alt oder älter, während es 1900 nur knapp 6 Prozent waren.
E Gruess vo dr Basler Fasnacht
D’AGB-Fasnachtsclique (Alti Garde, basst) het d’Langläbigkeit oder modärner Longevity (s’Ghaimnis vom lenger läbe) als Sujet. Nätterwys hänn si ihri Latärne grad vor unser Hus ufgstellt, s’passt jo prima zu unserem Thema. S’goht unter Aktuarielles.
Unde hets no meh Helge. S’brucht aber starggi Närve.
More«Das Zeitalter der Entvölkerung naht»
Sinkende Geburtenraten dürften in Italien, Deutschland, China und Japan in den kommenden Jahrzehnten für einen starken Rückgang der Bevölkerung sorgen. Michael Ferber schreibt dazu in der NZZ:
More«Diese Entvölkerung oder ‹Depopulation› ganzer Länder ist ein Wendepunkt in der Geschichte der Menschheit und in diesem Umfang noch nie da gewesen», sagt Hans Groth, Präsident des St. Galler World Demographic & Ageing Forum. Dabei sei diese Entwicklung aus demografischer Sicht schon lange absehbar gewesen. «Sie hat schleichend begonnen, wird sich über Generationen hinziehen und lässt sich kaum aufhalten – zumal die entsprechenden Nachkommen nicht geboren worden sind und auch nicht geboren werden», sagt er.
Besonders hart dürfte die Entwicklung Länder wie China, Italien, Japan oder Deutschland treffen (vgl. Grafik). Auch Schwellenländer wie die Türkei oder Brasilien dürften laut den Prognosen von der Entvölkerung betroffen sein. Hingegen dürfte es Industrieländern wie Frankreich, Grossbritannien und den USA gelingen, ihre Bevölkerungszahl trotz den sinkenden Geburtenraten zu steigern. Dasselbe gilt für Schwellenländer wie Indien oder Indonesien.
Transparenta: Stufenweise Altersrente
Dem Beispiel anderer Pensionskassen folgend, hat neu auch die Transparenta Sammelstiftung eine flexible Rentenbezugsmöglichkeit eingeführt, verbunden mit einem Kapitalschutz für nicht bezogene Rententeile im Falle eines frühen Tods. Als Innovation erlaubt das Modell unterschiedliche Rentenhöhen für drei Perioden im Anschluss an die Pensionierung. In ihrem Merkblatt führt die Transparenta dazu aus:
MoreWählt eine versicherte Person die stufenweise Altersrente, so werden zum Zeitpunkt der Pensionierung die Rententeile für bis zu drei Stufen verbindlich festgelegt. Es ist möglich, die erste Stufe auch nur mit Stufe 2 oder 3 zu kombinieren.
Die versicherte Person kann die Verteilung ihres angesparten Alterskapitals auf die drei Rentenstufen frei bestimmen. Dies unter dem Vorbehalt, dass der Rententeil der ersten Stufe mindestens gleich hoch sein muss wie die gesetzliche Mindestrente (BVG-Minimum).
Verheiratete leben länger
Philippe Wanner, Autor der BSV-Studie "Mortalité Differentielle en Suisse 2011-2022" hat für die Zeitschrift CHSS die Daten zu den Sterblichkeitsziffern von Ledigen und Verheirateten aufbereitete und kommentiert. In CHSS schreibt er dazu:
MoreDie Originaldaten zeigen, dass ledige Männer im Alter von 25 Jahren rund sechs Jahre weniger lang leben als verheiratete Männer; die Lebenserwartung für ledige Frauen liegt rund 4 Jahre tiefer als jene der verheirateten. Bei nicht mehr Verheirateten liegt die Lebenserwartung für Männer 5 Jahre und für Frauen 3 Jahre tiefer als bei den Verheirateten.
Auch im Alter von 65 Jahren ist die Lebenserwartung von ledigen und nicht mehr verheirateten Personen kürzer als die von verheirateten Personen. Die Lebenserwartung lediger Männer ist um fast 4 Jahre, die der nicht mehr verheirateten Männer und ledigen Frauen um etwa 2,5 Jahre und die der nicht mehr verheirateten Frauen um 1,5 Jahre verkürzt.
Diese Unterschiede in der Lebenserwartung sind relativ bedeutend und fallen grösser aus als für andere Variablen wie etwa das Bildungsniveau, die Nationalität, das Einkommen oder den ausgeübten Beruf. Die zivilstandsbezogenen Sterblichkeitsunterschiede haben sich im Laufe der Zeit nicht verändert. Das belegt ein Vergleich der kürzlich berechneten Daten mit Zahlen einer Studie zum Zeitraum 1990-2005 (Wanner und Lerch 2012).
Zusammenarbeit von WTW und Groupe Mutuel
WTW Schweiz und die Groupe Mutuel haben eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit bekannt gegeben. WTW übernimmt die Vorsorgeberatungsaktivitäten der Groupe Mutuel. Im Zuge dessen werden Sébastien Brocard und Julien Melly, zwei zugelassene Experten für berufliche Vorsorge der Groupe Mutuel, demnächst zum Team von WTW stossen.
Im Gegenzug profitiert die Groupe Mutuel bei der Weiterentwicklung ihres Angebots für die berufliche Vorsorge sowie beim Ausbau ihrer Aktivitäten in den Bereichen technische Verwaltung und Pensionskassen-Management von der Expertise von WTW.
Masszahlen 2025 und frühere
Der Verlag vps.epas hat wiederum eine Liste mit den Masszahlen der beruflichen Vorsorge für 2025 sowie die letzten zehn Jahre zusammengestellt. Dabei wird nach den Rücktrittsaltern 64 (F) und 65 (M) unterschieden.
BVK erhöht Umwandlungssatz
Seit rund 20 Jahren hat die Entwicklung der Umwandlungssätze nur eine Richtung gekannt: nach unten. 2004 ermittelte die Swisscanto-Studie einen mittleren Satz von 7,04 Prozent, aktuell sind es noch 5,3 Prozent. Jetzt hat die Zürcher BVK eine Erhöhung ihrer Sätze angekündigt, Vorbote einer Trendwende? Michael Ferber schreibt in der NZZ:
Bei der Talfahrt der Umwandlungssätze zeichnet sich aber langsam ein Boden ab. Ein kräftiges Signal in dieser Hinsicht sind die der NZZ vorliegenden Pläne der BVK, der mit 139 000 Versicherten grössten Pensionskasse der Schweiz.
Von diesen sind 40 Prozent Angestellte des Kantons Zürich, die übrigen stammen von angeschlossenen Arbeitgebern aus den Branchen Gesundheit, Bildung und Verwaltung.
Gegen den Trend plant die BVK, die Umwandlungssätze in ihren verschiedenen Rentenmodellen zu erhöhen – und das bereits ab 2025.
Beim Standardrentenmodell der BVK steigt der Umwandlungssatz für eine Person, die sich nächstes Jahr mit 65 Jahren pensionieren lässt, von bisher 4,64 auf neu 4,8 Prozent. Diese Rente wird also ab dem Zeitpunkt der Pensionierung in gleichbleibender Höhe bis zum Lebensende bezahlt. (…)
Umverteilung auf Kosten der Jungen
Manuel Boeck zeigt in Cash auf, wie die Umverteilung in den Pensionskassen zur Erfüllung von Leistungsversprechen zulasten der jüngeren Generationen geht.
«Die steigende Lebenserwartung und die niedrigen Renditen an den Kapitalmärkten torpedieren die überhöhten Rentenversprechen (Umwandlungssatz), die am Tag X von den Pensionskassen den Rentenbezügern gegenüber gewährt werden.
Die Rendite, die den aktiv arbeitenden Versicherten zusteht, wird daher nur reduziert weitergegeben. Diese Renditereduktion muss dann dazu verwendet (umverteilt) werden, um die Rentenversprechen finanzieren zu können», sagt Rafael Lötscher, CEO von PensExpert.
In Zahlen ausgedrückt: Werden die jährlichen Umverteilungssummen von 2014 bis 2023 addiert, wurden gemäss den Schätzungen der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) innerhalb von zehn Jahren 44,8 Milliarden Franken von den aktiven Versicherten zu den Rentenbeziehenden umverteilt.
Durchschnittlich entspricht dies 4,5 Milliarden Franken beziehungsweise 0,5 Prozent des Vorsorgekapitals der aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden pro Jahr seit 2014.
Unerwünschte Effekte der OAK-Mitteilung 1/24
Nachdem inter-pension und auch das PK-Netz sich kritisch zur Mitteilung M 01/2024 geäussert haben, zeigen nun Kate Kristovic und Silvia Bahmann von Libera auf, welche unerwünschte Wirkungen die in der Mitteilung festgelegten Parameter auf die für Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen geltende Obergrenze des technischen Zinses haben werden.
Wird die neue Definition der Obergrenze für die Jahre 2018 bis 2024 angewendet, ergeben sich nachfolgende Prozentsätze. Als Vergleich werden die Prozentsätze nach der bisherigen Mitteilung gezeigt.
Die beiden Autorinnen halten dazu fest:
MoreIn den meisten Jahren kam die Obergrenze nur knapp über dem BVG-Mindestzinssatz und damit beim definierten Minimum zu liegen. Wie in der simulierten Vergangenheit ist auch in Zukunft mit einer deutlich volatileren Obergrenze als mit dem bisherigen Ansatz zu rechnen, da sie neu stark vom Zinsniveau und den jährlichen Anlagerenditen abhängt.
Mindestzins bleibt bei 1,25%
Erwartungsgemäss ist der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission gefolgt und belässt den Mindestzins für 2025 bei 1,25%. Ebenfalls erwartungsgemäss ist der Gewerkschaftsbund unzufrieden. Zur Begründung schreibt das BSV:
Die Rendite der Bundesobligationen ist deutlich gesunken. Die Verzinsung der 10-jährigen Bundesobligationen lag Ende 2022 bei 1,57% und ist per Ende August 2024 auf 0,45% gesunken. Aktien und Anleihen entwickelten sich hingegen seit dem Rückgang von 2022 positiv.
Auch die Immobilien wiesen eine positive Entwicklung auf. Im letzten Jahr wurde der Satz um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25% angehoben. Insgesamt ist demnach eine Beibehaltung der Mindestverzinsung von 1,25% gerechtfertigt.
Der Bundesrat wurde darüber informiert, dass eine Überprüfung des Satzes in diesem Jahr nicht notwendig ist. Er muss die Höhe des Mindestzinssatzes mindestens alle zwei Jahre überprüfen und wird die Prüfung im nächsten Jahr vornehmen.
Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat sich am 2. September 2024 für die Beibehaltung des Satzes von 1,25% ausgesprochen.