Swissair-PK mit 18 Monatsrenten
Kürzlich hat die Handelszeitung über die glücklichen Rentner bei der Swissair-PK geschrieben. Auch im laufenden Jahr haben sie Anlass zu Freude mit 18 Monatsrenten. Weniger glücklich sind die ehemaligen Mitarbeiter der Swissair-Tochterfirmen. Stefan Barmettler schreibt:
Wieder geht ein warmer Geldregen auf die Rentnerinnen und Rentner nieder, die einst bei der nationalen Prestige-Airline Swissair angestellt waren. Möglich machts die Allgemeine Pensionskasse APK, die im Geld schwimmt. Dank der APK werden den Ex-Swissairlern 2024 nicht wie üblich zwölf Monatsrenten ausbezahlt, sondern einige mehr.
Das ist einem Schreiben von APK-Präsident Peter Ramel zu entnehmen, das er vor wenigen Tagen den 2600 Rentenbeziehenden zuschickte: «Wir freuen uns, dass die APK mit der Oktober-Rente Ihnen nochmals eine dreifache Zusatzzahlung entrichten kann.»
MoreBereits in der ersten Jahreshälfte waren den Rentenberechtigten der APK drei Sonderrenten ausbezahlt worden. Damit erhalten sie dieses Jahr total 18 Monatsrenten. Bereits im Januar waren sämtliche Renten um 5 Prozent angehoben worden. Bei einer mittleren PK-Rente von 36’000 Franken gibts also 18’000 Franken obendrauf – mehr, als viele einst als aktive Mitarbeitende heimtrugen.
Kritik an Steuerplänen des Bundes
Die Absicht des Bundes, die steuerlichen Vorteile bei der Säule 3a und beim Kapitalbezug von Altersguthaben abzuschaffen, stossen auf vehemente Kritik sowohl bei den bürgerlichen Parteien wie der Wissenschaft, und auch bei der Linke ist man nicht glücklich. Die NZZ schreibt dazu:
MoreWie die neue Regelung zur Besteuerung des Altersguthabens im Detail aussehen soll, weiss man noch nicht; der Bundesrat will die Vorlage nächstes Jahr in die Vernehmlassung schicken. Klar ist aber, dass es sich um eine spürbare Verschlechterung für viele Steuerpflichtige handeln würde. (…)
Für den Mittelstand und die Gutverdiener würde die geplante Änderung teuer, diese Gruppen würden empfindlich getroffen. Auch stellt sich die Frage der Verlässlichkeit: Darf der Staat, nachdem er das steuerprivilegierte private Sparen jahrelang gefördert und die Leute dazu ermuntert hat, plötzlich die Regeln ändern? Wie steht es mit dem Vertrauensschutz?
Bei der FDP ist man über die unpopuläre Steuererhöhung, die von der eigenen Bundesrätin propagiert wird, gar nicht erfreut. Und stellt klar, dass man eine höhere Besteuerung von Kapitalbezügen in der beruflichen und in der privaten Vorsorge dezidiert ablehnt.
Die SVP schliesst höhere Einnahmen oder Steuern kategorisch aus. Auch in der Mitte ist man sich der Brisanz des Vorschlags inzwischen bewusst geworden. Vor einem Monat hatte die Mitte das bundesrätliche Entlastungspaket noch als zu einseitig auf die Ausgabenseite fokussiert bezeichnet.
Jetzt kritisiert der Mitte-Fraktionschef Philipp Matthias Bregy «die Regeländerung mitten im Spiel» und dass man den «sparenden, eigenverantwortlichen Mittelstand schröpfen» wolle – «na bravo!».
Prevanto-Monitor Q3 2024
Die Vergleichsuniversen von UBS und Swisscanto haben sich im vergangenen Monat positiv entwickelt. Seit Anfang Jahr konnten Renditen von 7% bis fast 8% erwirtschaftet werden.
Der geschätzte Deckungsgrad der privatrechtlichen Pensionskassen beträgt per 30.9.2024 120.7%. Rückwirkend wurde auf den 1.1.2024 für die Kategorien Private Equity, Immobilien Ausland und Infrastruktur ein Wechsel auf adäquatere Benchmarks gewechselt.
Steuervorteile für den Kapitalbezug und die Säule 3a sollen verschwinden.
Eines der wichtigsten Argumente für den Kapitalbezug bei der Pensionskasse und die Säule 3a bildet der steuerliche Vorteil. Damit soll nach dem Willen des Bundesrats bald Schluss sein. Die SonntagsZeitung hat dazu einen Steuerrechner aufgeschaltet und beschreibt die Folgen für Mittelstand, Gross- und Geringverdiener. Kritik kommt von FDP und Mitte. Das Blatt schreibt dazu:
MoreGeht es nach dem Bundesrat, soll diese Art der freiwilligen Altersvorsorge so unattraktiv werden, dass sie sich für viele kaum mehr lohnt.
Der Vorschlag stammt von der Expertenkommission unter der Leitung von Serge Gaillard, die für Finanzministerin Karin Keller-Sutter die Bundesfinanzen wieder ins Lot bringen soll.
Der Bundesrat hat für die Weiterverfolgung jüngst grünes Licht gegeben. Gaillard hat der SonntagsZeitung nun den geplanten Berechnungsmodus erläutert. (…)
OAK: Deckungsgrade nach dem 3. Quartal 2024
Im dritten Quartal 2024 hat sich die finanzielle Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen weiter positiv entwickelt. Dies zeigen die Hochrechnungen der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV).
Im Gesamtjahr erzielten die Vorsorgeeinrichtungen eine Performance von durchschnittlich + 8,5 %. Der durchschnittliche kapitalgewichtete Deckungsgrad liegt mit 118,5 % per Ende September 2024 deutlich über den 110,3 % per Ende 2023.
Die durchschnittliche Performance – mit Berücksichtigung von Fremdwährungseffekten – der Vorsorgeeinrichtungen seit Jahresbeginn beträgt gemäss den Hochrechnungen der OAK BV + 8,5 %.
Die Anlagekategorien Infrastrukturanlagen (+ 18,9 %) und Aktien (+ 14,4 %) entwickelten sich mit einem Zuwachs von mehr als 10 Prozent besonders positiv, gefolgt von den Kategorien alternative Anlagen (+ 7,8 %), Immobilien (+ 6,7 %) und Obligationen (+ 3,3 %).
Profond in «moderatem Wettbewerb»
HZ Insurance hat mit Laurent Schlaefli, Präsident von inter-penion und Geschäftsführer von Profond, ein Interview zu aktuellen Themen der beruflichen Vorsorge geführt. Dabei kam auch die neue Regelung der OAK für SGE zur Sprache. Auszüge:
Herr Schlaefli, wie gehen Sie mit den aktuellen Herausforderungen an den Finanzmärkten um?
Es gibt immer Herausforderungen – sowohl heute als auch in Zukunft. Deshalb überprüfen wir regelmässig unsere Anlagestrategie, um flexibel auf Veränderungen reagieren zu können. Aktuell sehen wir beispielsweise, dass Alternative Anlagen immer mehr an Attraktivität gewinnen, während der Schweizer Immobilienmarkt weniger interessante Wachstumschancen bietet. Aktien haben sich historisch als die attraktivste Anlageklasse erwiesen.
Welche Innovationen planen Sie, um sich im wettbewerbsintensiven Markt weiterhin zu differenzieren?
Ich würde nicht von einem intensiven Wettbewerb sprechen. Wir bewegen uns in einem Umfeld, in dem der Anbieterwechsel für KMU oft ein langwieriger und komplexer Prozess ist. Der Wettbewerb ist also moderat, bringt aber Effizienz und Innovation in die Branche. Als autonome Stiftung versuchen wir, unsere Leistungen an die Bedürfnisse unserer Kunden anzupassen.
Das betrifft nicht nur die klassischen Leistungen wie Alters-, Todes- und Invaliditätsabsicherungen, sondern auch zusätzliche Leistungen, die für angeschlossene Unternehmen und Versicherte einen Mehrwert gegenüber anderen Anbietern darstellen. So haben wir beispielsweise für die Art und Weise, wie wir mit unserem Ökosystem kommunizieren, den Innovationspreis von Finanz und Wirtschaft erhalten.
MoreZunehmende Regulierung bremst Immobilien-Anlagen
Gute Nachrichten aus der Schweizer Immobilienwirtschaft: Grundsätzlich ist ein signifikanter Teil der Investoren bereit, kurzfristig auf Rendite zu verzichten, um Investitionen in die Nachhaltigkeit zu tätigen. Gleichzeitig aber macht der Immobilienbranche die zunehmende Regulierung durch Behörden zu schaffen.
Als Folge werden Sanierungen und Wohnungsneubauten künftig vermehrt in der Agglomeration anstelle der Stadt getätigt. Dies zeigt eine neue Studie der Hochschule Luzern. An der Umfrage teilgenommen haben 208 Pensionskassen (PK), Versicherungen, Anlagestiftungen (AST) und Fonds. Im Bericht zu den Ergebnissen heisst es:
MoreRegulierungen in Form von Gesetzen, Verordnungen und Entscheidungen der Behörden werden für institutionelle Anleger immer herausfordernder. Als besonders einschränkend werden die Komplexität und Dauer der Prozesse bei Behörden empfunden. Dies erwähnen 92 Prozent aller Befragten mit grossem Nachdruck.
Finanztransaktionssteuern schmälern die Renten
Immer wieder fordern Politikerinnen und Politiker eine neue Steuer für Finanztransaktionen. Sie übersehen dabei Entscheidendes, heisst es in einem Gastbeitrag von Ökonom Adriel Jost im Tages-Anzeiger. Das Entscheidende: Die Finanztransaktions-Steuer trifft auch die Sparer und insbesondere die Destinatäre von Pensionskassen, und das bereits heute.
Nicht nur «Spekulanten», sondern alle Sparer zahlen Finanztransaktionssteuern – zum Beispiel auch der Grossteil der Bevölkerung, der Gelder in einer Pensionskasse hält. Da wirkt es geradezu ironisch, dass Finanztransaktionssteuern als Finanzierungslösung für die 13. AHV-Rente vorgeschlagen werden.
Die bestehenden Finanztransaktionssteuern schmälern nämlich die Renten. Konkret: Die bestehende Umsatzabgabe kostet die Pensionskassen aktuell rund 250 Millionen Franken im Jahr. Pro versicherte Person sind dies rund 55 Franken.
Jede und jeder Versicherte spart damit über die Beitragszeit rund 3500 Franken weniger Altersguthaben an. Die Rente fällt pro Jahr etwa 200 Franken tiefer aus.
Im Vorfeld der BVG-Abstimmung wurden die Kosten der Pensionskassen für die Vermögensverwaltung kritisch diskutiert. Diese belaufen sich auf rund 8 Milliarden Franken. Man könnte einen kleinen Beitrag zur Reduktion dieser Kosten leisten, indem man die Pensionskassen von der Umsatzabgabe befreit.
Dies ist beispielsweise in Italien, das im Jahr 2013 eine Finanztransaktionssteuer einführte, bereits der Fall. Mit einer solchen Anpassung der Finanztransaktionssteuern wäre der Altersvorsorge wirklich gedient.
Die Kosten des Home-Bias
Zwei Finanzprofessoren, Pascal Böni und Tim Kröncke, haben in einem Beitrag des Schweizer Monat berechnet, welche Performanceeinbussen die Pensionskassen durch die Übergewichtung heimischer Aktien erleiden. Ihr Fazit: Über einen Zeitraum von zehn Jahren summiert sich die Minderrendite im Vergleich zum Weltmarkt auf über 20 Prozent. Sie halten fest:
More[Ein] Blick auf die Portfolios institutioneller Schweizer Anleger zeigt, dass diese weiterhin einen starken Home Bias aufweisen. So investieren institutionelle Anleger wie Schweizer Pensionskassen mit einem bemerkenswerten und potenziell kostspieligen Home Bias.
In der Tabelle zeigen wir den Home Bias für 43 grosse Schweizer Pensionskassen. Spalte eins zeigt den Anteil von Schweizer Aktien in deren Aktienportfolios basierend auf öffentlich verfügbaren Informationen (Obligationen und andere Anlageklassen sind ausgeklammert).
Im Durchschnitt aller 43 betrachteten Pensionskassen liegt der Anteil von Schweizer Aktien bei 30,8 Prozent. Manche Pensionskassen liegen weit darunter und andere auch weit darüber. Pensionskassen sind sich offenbar «uneinig», welchen Anteil des Aktienportfolios in die Schweiz investiert werden sollte. (…)
Botschaft zur Finanzierung der 13. AHV-Rente
Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 einmal jährlich im Dezember ausbezahlt werden. Finanziert werden soll sie durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte. Damit würde der AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 im Gleichgewicht bleiben.
Die 13. Altersrente soll einmal jährlich im Dezember an alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente ausbezahlt werden. Diese Form der Auszahlung wurde von einer deutlichen Mehrheit in der Vernehmlassung unterstützt.
Die 13. Altersrente darf nicht dazu führen, dass jemandem die Ergänzungsleistungen (EL) gekürzt oder gestrichen werden. Sie soll deshalb bei der EL-Berechnung explizit von den anrechenbaren Einnahmen ausgeschlossen werden.
MoreBundesrat will AHV-Rentenplafonierung für Ehepaare beibehalten
Der Bundesrat spricht sich weiterhin dafür aus, die Initiative der Mitte-Partei abzulehnen, die eine Aufhebung der Plafonierung der AHV-Renten für Ehepaare verlangt. Anhand der aktualisierten AHV-Finanzperspektiven hat er die durch die Initiative verursachten Kosten nochmals überprüft.
Gemäss den neuen Schätzungen belaufen sich die Kosten im Jahr 2030 auf 3,8 Milliarden Franken. An seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 hat der Bundesrat daher beschlossen, an seiner Position ohne Gegenvorschlag festzuhalten.
Die AHV sieht sich aufgrund der steigenden Zahl pensionierter Personen und der höheren Lebenserwartung weiterhin mit strukturellen Defiziten konfrontiert. Priorität hat aktuell die rasche Finanzierung der 13. AHV-Rente ab 2026.
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente heute verabschiedet. Zudem steht bis Ende 2026 eine weitere Reform zur Stabilisierung der AHV-Finanzen nach 2030 an.
UBS International Pension Gap Index II
Der UBS International Pension Gap Index analysiert 25 gesetzliche Rentensysteme weltweit. Anhand einer fiktiven Person wird ermittelt, wie viel Rente die Arbeitnehmenden aus dem obligatorischen Vorsorgesystem erwarten können.
Anschliessend wird festgestellt, inwieweit dieses Einkommen den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand abdeckt, und berechnet, wie hoch die zusätzliche potenzielle Sparerfordernis ist. Das Ziel ist es, zu zeigen, wie wichtig die private Vorsorge ist, um eine gewünschte finanzielle Situation im Alter sicherzustellen.
Der Bericht widmet sich zunächst der Unsicherheit im Hinblick auf die späteren Rentenbezüge. Im zweiten Schritt werden die gesellschaftlichen Auswirkungen tragfähiger Vorsorgesysteme betrachtet. Am Ende des Berichts fndet sich zu jedem der 25 besprochenen Vorsorgesysteme eine Zusammenfassung auf je einer Seite der jeweiligen Merkmale einschliesslich einer Analyse der Ergebnisse.
«Politik muss sich aus der zweiten Säule heraushalten»
Werner C. Hug hat in der Finanz und Wirtschaft eine umfassende Bestandsaufnahme der Beruflichen Vorsorge im aktuellen politischen und regulatorischen Umfeld publiziert. Auszüge:
More(…) Das Parlament hat die zweite Säule immer mehr eingeschränkt. So hat es unter anderem in die paritätische Verwaltung eingegriffen. Im Gegensatz zu den legiferierenden Politikern haften die Stiftungsvertreter mit ihrem eigenen Vermögen. Mit detaillierten Vorschriften, die die Politiker den Pensionskassenexperten auferlegt haben, wird die Flexibilität eingeschränkt.
In jüngster Zeit greifen immer mehr auch Rundschreiben der Oberaufsicht und Fachrichtlinien für Experten der beruflichen Vorsorge zusätzlich zu den regionalen Aufsichten in die Hoheit der Stiftungen ein. Damit werden die Pensionskassen und Wohlfahrtseinrichtungen eingeengt und bürokratisiert.
1e-Guthaben auf FZ-Konten
Arbeitnehmende, die in der 2. Säule in einem sogenannten 1e-Vorsorgeplan mit wählbarem Anlagerisiko versichert sind, sollen ihr Vorsorgeguthaben bei einem Stellenwechsel vorübergehend auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen können.
Dies gilt, wenn das Guthaben andernfalls in eine Vorsorgeeinrichtung eingebracht werden müsste, die keine Wahl der Anlagestrategie zulässt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 die dafür nötige Änderung des Freizügigkeitsgesetzes bis zum 30. Januar 2025 in die Vernehmlassung gegeben.
Er will gleichzeitig sicherstellen, dass Vorsorgeguthaben nicht auf Freizügigkeitseinrichtungen verbleiben, obwohl die Versicherten diese Guthaben wieder in eine Pensionskasse einbringen müssten.
MoreUBS International Pension Gap Index
Der UBS International Pension Gap Index vergleicht Rentensysteme in 25 Märkten basierend auf den erforderlichen freiwilligen Sparanstrengungen der Versicherten. Er zeigt, dass private Ersparnisse entscheidend sind, um in vielen Systemen weltweit einen gewohnten Lebensstil im Ruhestand aufrechtzuerhalten.
Darüber hinaus unterstreicht er die Bedeutung der Altersvorsorge und betont, dass Investitionen oft helfen können, Rentenlücken zu schliessen. In der UBS-Mitteilung heisst es dazu:
MoreDer UBS International Pension Gap Index vom Chief Investment Office von UBS Global Wealth Management analysiert den obligatorischen Teil von 25 Rentensystemen weltweit und konzentriert sich auf die Leistungen, die Arbeitnehmende erwarten können, sowie auf die zusätzlichen benötigten Ersparnisse, um einen gewohnten Lebensstandard im Ruhestand aufrechtzuerhalten.







