Nachdem inter-pension und auch das PK-Netz sich kritisch zur Mitteilung M 01/2024 geäussert haben, zeigen nun Kate Kristovic und Silvia Bahmann von Libera auf, welche unerwünschte Wirkungen die in der Mitteilung festgelegten Parameter auf die für Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen geltende Obergrenze des technischen Zinses haben werden.

Wird die neue Definition der Obergrenze für die Jahre 2018 bis 2024 angewendet, ergeben sich nachfolgende Prozentsätze. Als Vergleich werden die Prozentsätze nach der bisherigen Mitteilung gezeigt.

Die beiden Autorinnen halten dazu fest:

In den meisten Jahren kam die Obergrenze nur knapp über dem BVG-Mindestzinssatz und damit beim definierten Minimum zu liegen. Wie in der simulierten Vergangenheit ist auch in Zukunft mit einer deutlich volatileren Obergrenze als mit dem bisherigen Ansatz zu rechnen, da sie neu stark vom Zinsniveau und den jährlichen Anlagerenditen abhängt.

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