Nico Fiore, Geschäftsführer von inter-pension, kommentiert in HZ Insurance die laufende Diskussion um Artikel 46 BVV 2 und die vor einem Jahr von der OAK dazu publizierte Mitteilung 02/2023, die bei den Sammelstiftungen auf heftige Kritik gestossen ist. Fiore schreibt:
MoreDie Diskussion über die berufliche Vorsorge wird weiter durch Debatten über Artikel 46 BVV 2 belastet. Dieser Artikel betrifft speziell Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, die im Wettbewerb stehen, und schränkt deren Möglichkeiten ein, Leistungsverbesserungen zu gewähren.
Es wird festgelegt, dass Leistungsverbesserungen – höhere Verzinsungen der Altersguthaben – nur möglich sind, wenn mindestens 75 Prozent der Ziel-Wertschwankungsreserven erreicht sind.
Die OAK BV hat diesen Begriff im Laufe der Jahre präzisiert, aber die wiederholten Anpassungen in den Jahren 2023 und 2024 lassen Zweifel an der Notwendigkeit und dem gewählten Mechanismus dieser Regelung aufkommen.