33 Jahre Abendrot
pw. Es gibt wenige Pensionskassen, welche sich durch ihren ganz individuellen Charakter auszeichnen und eine in vielen Teilen eigenständige Politik verfolgen. Die Abendrot gehört gewiss dazu. Mit gehörigem Stolz präsentiert sie sich jetzt in einem eigenen Buch. Anlass ist kein runder Geburtstag, wie üblich. Vielmehr dürfte der Stabwechsel an der Spitze ausschlaggebend gewesen sein. Nach 33 Jahren sind ihre Initianten ins zweite Glied getreten, neue Köpfe sollen die Tradition weiterführen.
Das von Ruedi Suter verfasste Buch mit seinen respektablen 220 Seiten zeichnet die Entwicklung der Abendrot vor dem Hintergrund der Zeitgeschichte nach. Die Gründergeneration war noch ganz der 68er Bewegung verpflichtet. Anti-AKW, ziemlich weit Links, dem Selbsthilfegedanken und der Nachhaltigkeit verpflichtet. Mit der eigenen Pensionskasse sollte der Spagat zwischen Finanzmarkt-Kapitalismus und der hochgehaltenen Ideologie gewagt werden. Er ist gelungen, nicht zuletzt, weil insbesondere in der Person von Hansueli Stauffer die Abendrot über einen herausragenden Fachmann für die 2. Säule verfügte, der bei aller Risikofreude stets das Augenmass zu wahren wusste.
Nachhaltigkeit als Trend hat man vorweggenommen, heute schmückt sich damit noch manche Einrichtung. Wo sich die Kasse aber stets vom grossen Rest abhob und es weiterhin tut, ist bei ihren innovativen Immobilienprojekten. Neuestes Beispiel ist der Berliner Holzmarkt als hipper Treffpunkt, der in der deutschen Hauptstadt enormes Aufsehen erregte, hierzulande aber kaum zur Kenntnis genommen wurde. Aufs Geratewohl herausgegriffen weiter etwa das Zürcher Binzareal, der Lagerplatz in Winterthur, die Kleider-Frey Liegenschaft in Basel.
ASt Swiss Life mit neuen Anlagegruppen
Am 29. September 2017 lanciert die Anlagestiftung Swiss Life die beiden neuen Anlagegruppen «Obligationen Emerging Markets Unternehmen (CHF hedged)» und «Obligationen Emerging Markets Unternehmen Short Term (CHF hedged)». Diese investieren in ein hoch diversifiziertes Portfolio mit über 200 Einzelpositionen in über 30 Schwellenländern. Die konservative Anlagestrategie beschränkt sich auf Anlagen in Hartwährungsanleihen mit Investment-Grade-Qualität.
Zudem lanciert die Anlagestiftung Swiss Life per 1. Dezember die neue Themen-Anlagegruppe «Immobilien Schweiz Alter und Gesundheit». Diese wird in Liegenschaften in der ganzen Schweiz in den Bereichen altersgerechtes Wohnen, betreutes Wohnen, Pflegeeinrichtungen, Gesundheitsimmobilien und spitalnahe Liegenschaften investieren.
OAK-Kennzahlen: Experten lehnen ab
Die Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) hält gar nichts von der Idee der Oberaufsicht, den Pensionskassen verbindliche Kennzahlen vorzuschreiben. In ihrer Stellungnahme zur Anhörung stellt sie fest:
Die SKPE unterstützt eine risikoorientierte Führung der Vorsorgeeinrichtungen. Wir befürchten allerdings, dass die vorgesehene alljährliche Erhebung einiger Kennzahlen (auf einem Formular) den Risikodialog nicht fördern, sondern das Gegenteil bewirken wird. Das oberste Organ wird das Formular ausfüllen bzw. durch den Experten ausfüllen lassen, und hat damit seine Arbeit getan.
Die SKPE möchte den Risikodialog zwischen dem obersten Organ und dem Experten im Rahmen des periodischen Gutachtens gemäss FRP 5 führen. Resultat dieses Risikodialoges sind allenfalls zu ergreifende Massnahmen, um die finanzielle Sicherheit der VE sicherzustellen.
Die Interpretation der Kennzahlen und das Führen des Risikodialoges ist in der Regel nicht Sache der Direktaufsicht. Die Verantwortung liegt beim obersten Organ in Zusammenarbeit mit dem Experten für berufliche Vorsorge. Erst in zweiter Linie kommt die Direktaufsicht ins Spiel, welche dann allenfalls aufsichtsrechtliche Massnahmen anordnen kann (repressive Aufsicht). (…)
Kritik an OAK Kennzahlen-Weisung
ASIP-Direktor Hanspeter Konrad unterzieht in den Verbandsmitteilungen 4/17 die in einer Anhörung der OAK vorgeschlagenen einheitlichen Kennzahlen einer kritischen Prüfung. Und kommt zu einem negativen Schluss. Konrad schreibt:
Im Rahmen einer Anhörung stellt die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) eine Weisung über sogenannte Risikokennzahlen zur Diskussion. Die Risikokennzahlen sollen dem obersten Organ einen jährlichen Überblick über die Situation der wichtigen drei Risikodimensionen finanzielle Lage, Sanierungsfähigkeit und Finanzierung vermitteln. Den Direktaufsichtsbehörden sollen sie eine einheitliche Beeilung der Risiken der VE ermöglichen.
Um sich diesen «Überblick» zu verschaffen, braucht es jedoch keine weitere Regulierung, im Gegenteil. Zusammen mit dem Experten hat das oberste Organ zur Wahrnehmung seiner Führungsaufgaben (gemäss Art. 51a BVG) die massgebenden Kennzahlen zu definieren.
Eine zu starke Verallgemeinerung der Risikobeurteilung der Pensionskassen verstärkt tendenziell inhärente Systemrisiken. Die vorgeschriebenen rasterartig zu erhebenden Kennzahlen hebeln das im konkreten Einzelfall notwendige Vorgehen aus. Die Aufsichtsbehörden haben bereits heute die Möglichkeit, sich aufgrund der jährlichen Berichterstattung ein Bild über den Zustand der in ihrem Verantwortungsbereich tätigen VE zu verschaffen.
Obwohl sich der ASIP stets für eine risikoorientierte Führung einsetzt, geht es ihm entschieden zu weit, wenn die OAK BV in den Weisungen «Risikokennzahlen» die Mindestanforderungen für die jährliche Prüfung von VE durch die Aufsichtsbehörde definiert. Der ASIP erkennt in der Erhebung der vorgesehenen Risikokennzahlen keinen Mehrwert, im Gegenteil nimmt der Aufwand zu, und die Kosten erhöhen sich. Der geforderte Risikodialog wird aber dadurch nicht gefördert.
OAK Kennzahlen / NZZ /
1e Pläne: “Der Weg ist frei”
Am 1. Oktober 2017 tritt die Gesetzesänderung zu den sogenannten 1e-Vorsorgeplänen in Kraft. Mit der dazugehörigen Verordnung wird es erstmals möglich sein, Schweizer Vorsorgepläne unter gewissen Voraussetzungen als defined contribution plans gemäss IFRS oder US GAAP zu bilanzieren.
Im Vergleich zum ganzen Markt ist zurzeit der Anteil der 1e Pläne noch sehr gering, wie die
Statistik der OAK-BV zeigt. Verschiedene Umfragen (z.B. Global Pension Risk Survey von Aon) haben ergeben, dass sich etwa 15% der Arbeitgeber eine Einführung eines 1e-Plans überlegen. Daher geht Aon Hewitt davon aus, dass sich dieser Markt in den künftigen Jahren stärker entwickeln wird als bisher. In einer Mitteilung der Aon wird auf Chancen und Probleme eingegangen.
Risiko Check-up 2017: Wachsende Komplexität und Regulierung
Complementa hat die Ergebnisse des diesjährigen Risiko Check-ups präsentiert. Im Rahmen des Sonderthemas wurden Fragen zur Verantwortung der Stiftungsräte gestellt. Die überwiegende Mehrheit der Kassen beklagt eine wachsende Aufgabenkomplexität sowie eine unzweckmässige Regulierungs- und Aufsichtstätigkeit.
In den vergangen fünf Jahren erzielten Schweizer Pensionskassen eine durchschnittliche Rendite von 5.1% p.a., Arbeitnehmer erhielten im gleichen Zeitraum jedoch nur eine Verzinsung von 1.9%. Die Verzinsung 2017 wird mit einem prognostizierten Wert von 1.4% einen historischen Tiefstwert erreichen. Pensionskassen haben die hohen Renditen der letzten Jahre massgeblich dafür verwendet, um Reserven aufzubauen. Der Deckungsgrad stieg in den letzten 5 Jahren um 8.2 Prozentpunkte. Pensionskassen mussten zudem grosse Summen aufwenden, um infolge der tiefen Zinsen nicht nur ihre Vorsorgeverpflichtungen höher zu bewerten, sondern auch Pensionierungsverluste aufgrund versicherungsmathematisch zu hoch gewandelter Renten zu finanzieren.
“Die bessere Reform”: Anreize für freiwillige Altersarbeit
Prof. Reiner Eichenberger und Barbara Bauer greifen in der Handelszeitung ihre in letzter Zeit viel publizierte Forderung einer fiskalischen Erleichterung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter auf. Nachdem die massive Belastung der Weiterbeschäftigung in letzter Zeit zu Schlagzeilen geführt hat, verdient das Anliegen verstärkte Aufmerksamkeit, zumal die AV2020 trotz gegenteiliger Beteuerungen die Situation noch verschlimmert. Die Autoren schreiben:
Mit der Lebenserwartung steigt auch der Lebenskonsum. Mehr konsumieren können wir aber nur, wenn wir auch mehr produzieren. Das wiederum geht nur, wenn wir länger arbeiten.
Die «Altersvorsorge 2020» bewirkt das Gegenteil. Sie senkt die Arbeitsanreize von Alt und Jung, indem sie den AHV-Freibetrag ab 65 aufhebt, den Rentenaufschub unattraktiver und den Rentenvorbezug attraktiver macht, und die Abgabenbelastung der Jungen erhöht. Deshalb brauchen wir unabhängig vom Abstimmungsausgang schnell eine neue, intelligentere Reform.
Viele sehen als einzige Lösung eine allgemeine Erhöhung des Rentenalters, also Zwang und Druck zu Altersarbeit. Wir glauben eine viel bessere Alternative zu kennen: Unser dreiteiliger Reformvorschlag erschliesst das riesige Potential der Alten, indem er ihnen wirksame Anreize gibt, freiwillig länger zu arbeiten.
Die drei Elemente des Vorschlags umfassen Rentenaufschub mit Beitragsrabatt, Teilbesteuerung von Altersarbeit, Steuermehreinnahmen für die Altersvorsorge.
Lebensarbeitszeit statt Rentenalter
20 Minuten interviewte Robert Sheldon, emeritierter Professor der Uni Basel, zu Fragen der Altersvorsorge. Auszüge.
Herr Sheldon, wie sieht die Zukunft der Rente aus? Wann wird ein heute 18-Jähriger pensioniert?
Wenn ich das genau wüsste, wäre ich wahrscheinlich reich (lacht). Wenn man zurückblickt: Bei der AHV-Einführung war die Lebenserwartung nach der Rente fünf Jahre, heute sind es 20, und in Zukunft werden es noch mehr werden. Da ist es klar, dass man dies nicht mit dem gleichen Geld finanzieren kann. Es wird darauf hinauslaufen, dass die Jungen länger arbeiten oder mehr von ihrem Lohn einzahlen müssen. Ein Rentenalter 67 halte ich aber für wenig problematisch, zumal immer mehr Jobs in der Schweiz geistige und nicht körperliche Arbeit beinhalten. Ich bin beispielsweise 69 und arbeite nach meiner Pensionierung ohne Probleme weiter und habe Spass daran. Untersuchungen zeigen, dass sich dies verallgemeinern lässt: Personen mit hohem Bildungsstand haben eine höhere Bereitschaft, auch nach 65 noch zu arbeiten, auch weil die geistige Arbeit eher eine persönliche Erfüllung bietet.
Das Dilemma der Bürgerlichen
Dominik Feusi, Bundeshausredaktor der BaZ, bringt auf der Website “Ordnungspolitik” grundsätzliche Überlegungen zur Auseinandersetzung um die AV2020 an. Feusi schreibt u.a.:
Und wenn das Parlament [nach einem Nein] doch nichts zustande brächte? Dann müsste der Bundesrat selber aktiv werden, denn die Bundesverfassung und das Gesetz schreiben vor, dass die AHV «ihren Zweck dauernd erfüllen» muss und dazu der AHV-Fonds «nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken» dürfe. Das heisst, im AHV-Fonds muss immer so viel Geld sein, wie sie in einem Jahr ausgibt. Leer gibt es also gar nicht. Bundesrat Alain Bersets Hauptargument vom bald leeren AHV-Fonds – man muss sich das einmal in Ruhe vor Augen führen – widerspricht also der Bundesverfassung und dem geltenden AHV-Gesetz.
Hinzu kommt: Der AHV-Fonds leert sich auch bei einem Ja zur Vorlage – einfach ein paar Jahre später. Das Loch im Umlageverfahren ist so oder so riesig. Es beträgt in zehn Jahren mehr als 18 Milliarden Franken pro Jahr, bei einem Ja. Das Problem: Was würde denn der Bundesrat vorschlagen, wenn das Parlament nichts zustande brächte und der Fonds sich leeren würde? Die einfachste Variante, die AHV zu stabilisieren, wären Steuererhöhungen. Mit rund drei Prozent höherer Mehrwertsteuer wäre die AHV bis 2035 im Lot.
Daran hat natürlich nur die Linke Freude. Ihr Ziel ist eine möglichst durch Steuern finanzierte «Volkspension». An einer Podiumsdiskussion gab dies der Aargauer SP-Nationalrat Cédric Wermuth jüngst offen zu. Und er sagte auch, dass man das auch bei einem Ja zur Altersreform ungelöste Problem der steigenden Lebenserwartung einfach mit höherer Mehrwertsteuer, Vermögenssteuer oder noch lieber mit einer Erbschaftssteuer oder einer Kapitalgewinnsteuer lösen könne.
Es ist das Dilemma der Bürgerlichen, dass die Linke jede sachlich noch so richtige Reform zu verhindern droht – und dafür die Steuererhöhungen erhält, die ihr in den ideologischen Kram passen.
“Arbeiten bis ins hohe Alter wird unattraktiv”
Viele Elemente der Rentenreform sind ausgesprochen kontraproduktiv, wenn es darum geht, ältere Erwerbstätige länger im Arbeitsmarkt zu halten.
Verwirrung um Referenzalter und Pensionskassen
Mit der AV2020 soll neu ein Referenzalter festgelegt werden. Für die AHV liegt es bei 65 Jahren. Allgemein wurde angenommen, das gelte gleichermassen auch für die Pensionskassen. Wer das neue Gesetz genau liest, kommt zu anderen Schlüssen. Gemäss Abstimmungsvorlage heisst es in Art. 13:
«Die Vorsorgeeinrichtung kann ein von diesem Referenzalter abweichendes reglementarisches Referenzalter vorsehen; dieses darf höchstens fünf Jahre tiefer oder fünf Jahre höher liegen.» Also könnte das Alter für die volle Leistung auch bei 70 liegen.
In der AZ, die darüber berichtet, heisst es:
Dies ist möglich für die überobgligatorischen Versicherten – also für 85 Prozent. Auch die Politiker in Bern reagieren erstaunt. «Ich habe das nicht gesehen», sagt der Aargauer SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner. Sollte das Stimmvolk die Reform am Sonntag annehmen, müsse der Artikel mit einer Motion geändert werden.
Währenddessen versucht die Zürcher SP-Nationalrätin JacquelineBadran zu relativieren: «Erstens betrifft es nur das Überobgliatorium. Zweitens wird niemand so bescheuert sein, das zu machen, weil man dann einen massiven Wettbewerbsnachteil auf dem Markt hat und drittens müssen solche Reglements von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemacht werden und so etwas wäre nicht mehrheitsfähig.»
Das Bundesamt für Sozialversicherungen wagt keine Prognose, wie viele Pensionskassen das Rentenalter erhöhen werden, schreibt aber: «Die Bestimmung steht in einem Zusammenhang mit dem flexiblen Rentenalter und läuft nicht auf eine allgemeine Erhöhung des Rentenalters hinaus.»
Update: In der Zwischenzeit hat 20Minuten den Artikel wieder von seiner Website genommen. Richtiggestellt hat die Sache das BSV.
«Bereits heute können Vorsorgeeinrichtungen im Reglement vorsehen, dass der Anspruch auf Altersleistungen mit der Beendigung der Erwerbstätigkeit entsteht. » Damit erlaube das Gesetz den Vorsorgeeinrichtungen in den Mindestvorschriften ausdrücklich, das Rentenalter in ihren Reglementen abweichend von der gesetzlichen Lösung festzusetzen, sofern die Ansprüche nach BVG der Versicherten gewahrt bleiben. «Neu mit der Reform ist lediglich, dass die Pensionskassen das reglementarische nicht mehr bis 58, sondern nur noch bis 60 senken dürfen.»
Damit hat sich auch der neuste Aufschrei um Rentenklau erledigt, wie ihn der K-Tipp umgehend ins Spiel gebracht hat.
AZ / 20 Minuten / BaZ
Interview mit Tobler und Deprez
Hanspeter Tobler (PKRück) und Olivier Deprez (Deprez Experten) nehmen wenige Tage vor der Abstimmung in einem Interview Stellung zur AV2020. Auszüge:
Am 24. September wird über die Reform der Altersvorsorge 2020 abgestimmt. Welche Vor und Nachteile hat das zur Abstimmung kommende Bundesgesetz kurz zusammengefasst ?
Hanspeter Tobler: Trotz gewissen positiven Aspekten über wiegen die Nachteile bei Weitem. Es ist keine ehrliche Vorlage, denn vieles erscheint in einem falschen Licht. Zum Beispiel, wenn es auf Plakaten der Befürworter heisst «Renten sichern, Ja stimmen». Es ist auf längere Sicht eben keine Rentensicherungsvorlage – und insbesondere die AHV wird damit nicht langfristig stabilisiert. Auch wenn gesagt wird, dass im BVG die Umverteilung von Jung zu Alt gestoppt werden soll, ist das nicht korrekt: Die Übergangszeit dafür ist viel zu lang und es wird während 20 Jahren eine neue Umverteilung über den Sicherheitsfonds eingeführt. Zudem hätte eine Annahme eine enorme Bürokratie zur Folge. Positiv ist für mich, dass rund um die Abstimmung die Probleme breit diskutiert werden, denn diese müssen wir wirklich lösen. Die Flexibilisierung des Rentenalters finde ich in der Vorlage zum Beispiel eine gute Sache. Oder wenn jemand in höherem Alter die Stelle verliert und trotzdem in der P ensionskasse bleiben könnte.
Olivier Deprez: Da stimme ich zu – und die paar wenigen Vorteile könnte man auch ohne diese Vorlage mittels Gesetzesänderung relativ schnell und einfach einführen. Zusätzlich zu den bereits erwähnten Negativpunkten scheint es mir vor allem wichtig, auf die ungünstigen Folgen bei den Pensionskassen im Falle einer Annahme hinzuweisen. Die Komplexität in der zweiten Säule würde enorm zunehmen. Pensionskassen würden in ihrer Arbeit immer mehr eingeschränkt und das Pensionskassensterben würde wohl noch weiter zunehmen.
Führt die AV2020 zu mehr Frühpension?
Die Reform der Altersvorsorge 2020 senkt die Kosten einer Frühpension. Im geltenden System kann eine Rente maximal zwei Jahre vorbezogen werden. Für jedes Jahr Vorbezug wird die Rente um 6.8 Prozent gekürzt. Vorbezug kostet, eine volle Rente von z.B. 2000 CHF schmilzt auf 1864 CHF, aber er kann sich auch lohnen, insbesondere für Personen, welche gesundheitlich geschwächt sind.
Die neue AHV ermöglicht einen Rentenvorbezug um bis zu drei Jahre bei tieferen Kürzungssätzen: 4.1 Prozent für ein Jahr Vorbezug, 7.9 Prozent für zwei Jahre Vorbezug und 11.4 Prozent für drei Jahre Vorbezug. Diese Abschläge sind deutlich geringer, die oben erwähnte Vollrente von 2000 CHF sinkt lediglich auf 1918 CHF bei einjährigem Vorbezug. Die neue AHV kürzt die Renten deutlich weniger als die alte, also sollten mehr Menschen von der Möglichkeit eines Vorbezugs Gebrauch machen.
Crazy Abstimmungskampf
Andri Silberschmidt, Präsident der Jungfreisinnigen, im Abstimmungskampf
Stimmungsbild vom Abstimmungskampf um die AV2020 im Tages-Anzeiger. Die Gegner kommen nicht gut weg. Andri Silberschmidt von den Jungfreisinnigen wird zum Inbegriff der smarten coolen Gutverdienenden – wo doch der TA sonst immer von der jungen, urbanen Elite schwärmt. Dabei wird aber wohl nicht an die Freisinnigen gedacht. Gegenstück ist Bundesrat Berset, der als lonely Rider in Nidwalden für seine Reform kämpft. Einsam, tapfer, standhaft. Verlassen selbst von den Jungsozialisten.
Arbeit nach 65: So schröpft der Fiskus die Rentner
Nach der Pensionierung freiwillig zu arbeiten, ist unattraktiv. Denn die Steuerlast steigt massiv an, oftmals kommt es zu einer Verdreifachung. Mit der Rentenreform wird dieser Missstand zum Teil noch vergrössert, schreibt Albert Steck in der NZZ am Sonntag.
Angehende Rentner werden zunehmend umworben. Doch die gesalzene Steuerrechnung lässt sie vor einer weiteren Beschäftigung zurückschrecken. Bereits bei einem Einkommen von 90 000 Fr. springt die Steuerbelastung auf das Dreifache: Eine alleinstehende Person, wohnhaft in Bern, entrichtet dem Fiskus vor der Pensionierung rund 13 300 Fr. Als Rentner sinkt dieser Betrag nur wenig, auf 11 800 Fr., weil ohne Berufstätigkeit auch die Steuerabzüge wegfallen.
Bei einer Weiterarbeit dagegen verlangt der Fiskus plötzlich 34 300 Fr. – denn die Summe von Lohn und Renteneinkommen führt zu einer massiv höheren Steuerprogression. Hinzu kommen die weiterhin zu bezahlenden AHV-Beiträge. Diese sind nach der Pensionierung nicht mehr rentenbildend und erhalten somit ebenfalls den Charakter einer Steuer. Damit steigt die gesamte Belastung auf 38 100 Fr. Von der Rente geht also fast die Hälfte wieder zurück an den Fiskus. Die hohe Progression hat überdies zur Folge, dass die Steuerrechnung für das Eigenheim zunimmt.





