“Bersets rote Kapelle”
Die Basler Zeitung befasst mit der konsequent sozialdemokratischen Ausrichtung der BSV-Führungskräfte und den damit verbundenen Hintergründen der AV2020. Dominik Feusi schreibt:
Nicht nur BSV-Direktor Jürg Brechbühl steht der SP nahe. Die Chefetage des für die Altersreform zuständigen Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) ist Mitglied der SP oder sympathisiert mit ihr. Die entscheidenden Beförderungen sind auf SP-Bundesrat Alain Berset zurückzuführen.
Brechbühls Stellvertreter Ludwig Gärtner ist ebenfalls SP-Mitglied, wie das BSV auf Anfrage bestätigt. Stellvertretender Direktor das Bundesamtes wurde er 2013, genehmigt durch Bundesrat Berset. Gärtner arbeitet schon seit 1990 im Bundesamt, ursprünglich vor allem im Bereich der Forschung. Als solcher liess er 2004 die Resultate einer Studie über «Familien, Geld und Politik» mitten im Abstimmungskampf über das Steuerpaket veröffentlichen. (…)
Zanella warnt vor der AV2020
In der Berner Zeitung relativiert Peter Zanella von Willis Towers Watson die Umverteilungsprobleme in der 2. Säule und warnt vor den Konsequenzen der AV2020 für die Pensionskassen. Fabian Schäfer schreibt:
Mit diesem Argument [Umverteilung] wollen die Befürworter die Jungen zu einem Ja bewegen. Dabei führen sie fast immer dieselbe Zahl ins Feld: 1,3 Milliarden Franken pro Jahr. So gross sei diese Umverteilung heute. Auch Bundesrat Alain Berset (SP) nennt diese Zahl gern, so etwa im Interview mit dieser Zeitung: «Wenn der Umwandlungssatz nicht sinkt, geht die systemwidrige Umverteilung weiter. Das kostet die Jungen jährlich 1,3 Milliarden Franken, Tendenz steigend.»
Die Zahl stammt aus einer Studie von 2015, die das Beratungsunternehmen Willis Towers Watson für den Bund verfasst hat. Die Autoren erstellten anhand von 27 grossen Pensionskassen eine Hochrechnung, die damals ebendiese 1,3 Milliarden ergab.
Doch nun widerspricht ausgerechnet einer der Studienautoren der Argumentation der Befürworter. Peter Zanella, Pensionskassenexperte bei Willis Towers Watson, sagt zweierlei: Erstens sei diese Zahl nicht mehr aktuell. Zweitens könnten die Pensionskassen den grössten Teil dieser Umverteilung schon heute – auch ohne Reform – verhindern.
Laut Zanella lässt sich nur ein kleiner Teil der Umverteilung wirklich nicht vermeiden. Dies sagte er kürzlich gegenüber der NZZ, die diesen Betrag ihrerseits auf 100 bis 200 Millionen Franken im Jahr schätzte. Zanella hält dies ohne detaillierte Nachrechnung für plausibel. Demnach entlastete die Reform die Jüngeren statt um 1,3 nur um 0,1 bis 0,2 Milliarden Franken.
Das Fazit des Experten: «Natürlich müsste der Umwandlungssatz gesenkt werden, aber das ist nicht annähernd so dringlich, dass wir deswegen diese Monsterreform annehmen sollten.» Zanella stört nicht einmal so sehr die Erhöhung der AHV um monatlich 70 Franken für Neurentner. Vielmehr warnt er vor einem Regulierungs- und Bürokratieschub in der zweiten Säule.
«Die Reform ist für Pensionskassen extrem komplex und wird viele Milizstiftungsräte überfordern. Sie bringt viel Juristenfutter.» Als Beispiel nennt er die 20-jährige Übergangsfrist mit doppelter Schattenrechnung. «Das alles ist vor allem für uns Experten gut, wir werden viel Geld verdienen.» Das Vertrauen werde leiden, warnt Zanella: «Die zweite Säule wird noch komplizierter. Die Transparenz wird leiden und damit auch das Image.»
PK-Statistik 2016: Provisorische Ergebnisse
Das Bundesamt für Statistik hat erste Ergebnisse der offiziellen Pensionskassen-Statistik für 2016 veröffentlicht. Sie zeigen eine anhaltende Verringerung der Zahl von Vorsorgeeinrichtungen. Weiterhin zunehmend ist die Zahl der Versicherten.
Hinweis: Eine frühere Version dieses Posts zeigte irrtümlich Werte der PK-Statistik 2015. Diese gelangten auch in unseren Newsletter. Wir bitten um Verzeihung.
“UBS schröpft PKs mit Cash-Gebühr”
Inside Paradeplatz berichtet über die Gebühr der UBS von Vorsorgekunden auf Barbeständen – zusätzlich zu den Minuszinsen.
Die Schweizer Pensionskassen sind mit ihren Milliarden an Barem Kunde bei allen Banken. Die UBS als Nummer eins des Finanzplatzes hat von diesen Assets den Löwenanteil.
Nun verlangt der Finanzmulti eine neue Gebühr: 0,2 Prozent auf jeden Franken an Barem, welche die Schweizer Pensionskassen bei ihr halten.
Die neue Cash-Kommission von 20 Basispunkten, wie es im Banker-Jargon heisst, wurde laut Informationen aus der Bank gestaffelt eingeführt. Ab Mai waren alle PKs davon betroffen.
Die Gebühr beginnt mit dem ersten Franken an Bargeld der PKs bei der UBS. Somit zahlen sie die neue Kommission auf jeden Franken und Rappen.
“Schafft die Pensionierung ab”
Walter Kielholz, Präsident der Swiss-Re, äussert sich im Interview mit der “Schweiz am Wochenende” zur AV2020. Er hält davon herzlich wenig. Auszüge:
Die nächste wichtige Abstimmung ist keine Volksinitiative, sondern eine Behördenvorlage: Die Altersreform 2020. Als Vertreter der Versicherungswirtschaft müssten Sie dafür sein.
Nein. Diese Reform ist ein «Chabis». Da wird kompensiert und vermischt und «vermüeslet», dass es nicht mehr seriös ist. Nur schon dass die Mehrwertsteuer für diese Reform hinhalten muss, ist entlarvend: Man belastet damit die einfachen Leute, dann ist der Widerstand am kleinsten. Dann: Man vermengt die Erhöhung der AHV um 70 Franken pro Monat mit der Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule, obwohl hier kein Zusammenhang besteht.
Politisch schon: Eine Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule hätte vor dem Volk keine Chance, wenn nicht als Zückerchen die AHV erhöht würde.
Nach dieser Logik könnte der Bundesrat auch gleich noch den Ausbau der A1 ins Reformpaket nehmen, dann würden womöglich die Autofahrer eher zustimmen. Solche Reformpakete sind nicht sauber. Am Schluss ist auch nicht ersichtlich, wer nun wirklich etwas geben muss und wer was bekommt.
Stand und Entwicklung der Wohlfahrtsfonds
Für die Publikation des BFS “Wohlfahrtsfonds in der Schweiz” lieferten 1763 Vorsorgeeinrichtungen mit Ermessensleistungen und einem Vermögen von 16,7 Milliarden Franken ihre Daten zur Bilanz sowie zur Betriebsrechnung. Diese detaillierte Erhebung findet alle fünf Jahre (erstmals 2010) statt. Dazu haben die Vorsorgeeinrichtungen den Fragebogen nach den Rechnungslegungsvorschriften «Swiss GAAP FER 26» ausgefüllt.
Die meisten aller befragten Vorsorgeeinrichtungen mit Ermessensleistungen sind als Wohlfahrtsfonds tätig. Weitere haben sich einer bestimmten Aufgabe verschrieben. Andere dieser Vorsorgeeinrichtungen verfolgen den Zweck einer Finanzierungsstiftung, Vorruhestands- oder Rentnerkasse. Ferner lieferten die auslaufenden Vorsorgeeinrichtungen mit ihrem in sich geschlossenen Begünstigtenkreis sowie stillgelegte Vorsorgeeinrichtungen, die kurz vor der Liquidation stehen, ihre Daten.
Umverteilte Umverteilung
Hansueli Schöchli geht in der NZZ der Frage zur bestehenden Umverteilung in der 2. Säule und den diesbezüglichen Auswirkungen der AV2020 nach. Der Bundesrat beziffert die aktuelle und systemwidrige Umverteilung zwischen den Generationen auf 1,3 Mrd., welche wir als zu gering veranschlagt erachten. Die AV2020 soll sie um 60% reduzieren. Die vom BR benutzten Daten beruhen auf einer von WTW erstellten Studie und sind in diverser Hinsicht in Frage zu stellen. Bezüglich Umverteilung ist die Tatsache von Bedeutung, dass als wenig beachteter Aspekt der Reform künftig Einkäufe in das BVG-Obligatorium möglich sein sollen, was sie angesichts des technisch weit überhöhten künftigen Mindestumwandlungssatzes von 6% sehr attraktiv macht, die Umverteilung gleichzeitig aber wieder verstärkt.
Zeitlich befristete Renten auf 10vor10
Willis Towers Watson hat vor einiger Zeit das Modell zeitlich befristeter Renten im Überobligatorium in die Diskussion gebracht. SRF hat in 10vor10 jetzt darüber berichtet.
Pensionskassen-Experte Christian Heiniger von WTW (Bild) sagt gegenüber «10vor10», dass sich ein Rentner heute entscheiden müsse, ob er das Kapital beziehen wolle oder eine Rente erhalten möchte. «Die zeitlich befristete Rente ist eine dritte Wahloption, bei der ein Rentner mit Sicherheit zurückbekommt, was er einbezahlt hat.»
Das Modell sieht vor, dass Rentner während der gewählten Bezugsdauer eine fixe Rente erhalten. Zusätzlich erhalten sie am Schluss eine Abschlusszahlung mit den Zinserträgen. Das angesparte Kapital wird garantiert ausbezahlt. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen das Restguthaben. Das Modell betrifft nur den sogenannten überobligatorischen Pensionskassen-Bereich. Im obligatorischen Bereich gibt es weiterhin eine lebenslange Rente.
“Appell an alle politischen Akteure, sich an die Fakten zu halten”
Der Pensionskassenverband schreibt in einer Medienmitteilung:
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP appelliert an alle politischen Akteure, sich während des Abstimmungskampfes zur Reform «Altersvorsorge 2020» an die Fakten zu halten und sich aufgrund der Komplexität der Vorlage nicht zu missverständlichen oder irreführenden Vereinfachungen hinreissen zu lassen. Nachfolgend die am weitesten verbreiteten und irreführenden Vereinfachungen und die ausser Acht gelassenen Fakten.
Die Gegner der Reform behaupten, dass die jüngeren Generationen die Hauptlast der Reform tragen. Sie vergleichen jedoch unterschiedlich lange Beitragszeiträume. Laut ASIP ist ein solcher Vergleich nicht vertretbar. Wer den Mietzins zweier Wohnungen vergleichen will, vergleicht nicht die Monatsmiete der einen mit der Quartalsmiete der anderen. Zudem wird oft unterschlagen, dass die Reduktion der systemwidrigen Umverteilung in der 2. Säule um 2/3 einen Beitrag zur Stabilisierung der Altersvorsorge leistet und besonders im Interesse der Jungen liegt.
BR zur Vergleichbarkeit von PKs
Der Bundesrat möchte den Pensionskassen kein einheitliches Modell zur Darstellung ihrer Risikofähigkeit vorschreiben. Die Deckungsgrade von Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule sind heute nur bedingt miteinander vergleichbar. Eine Studie zeigt, wie die Vergleichbarkeit verbessert werden könnte. Für den Bundesrat ist aber fraglich, ob der Nutzen eines einheitlichen Modells die Kosten rechtfertigen würde. Zu diesem Schluss kommt er in einem Bericht, den er am 6. September 2017 verabschiedet hat.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein Kennzahlenset erarbeitet, das bei einheitlicher Anwendung durch alle Pensionskassen die Vergleichbarkeit verbessern könnte. Der Bundesrat lehnt es aber ab, den Vorsorgeeinrichtungen die Anwendung eines solchen Modells vorzuschreiben, insbesondere weil nicht klar ist, ob der Nutzen die dabei entstehenden Kosten rechtfertigen würde. Zudem würde die Autonomie der Vorsorgeeinrichtungen damit zu stark eingeschränkt, weil die Anwendung eines einheitlichen Risikomodells nicht den jeweiligen Eigenheiten der Vorsorgeeinrichtungen entsprechen würde.
Die Aufsicht über die Pensionskassen verfügt aus Sicht des Bundesrats unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen über zuverlässige Instrumente, um die Risiken einer Pensionskasse zu beurteilen. Entsprechend sieht der Bundesrat in diesem Bereich zurzeit keinen Handlungsbedarf. Sein Bericht und die Machbarkeitsstudie wurden in Erfüllung des Postulats von Nationalrat Albert Vitali (13.3109) erarbeitet.
Mitteilung BSV / Postulat Vitali /
Bericht Bundesrat / Studie PPC Vergleichbarkeit / IPE
Cash-Umfrage mit wachsendem Nein-Lager
Die Situation bei den Voraussagen zum Abstimmungsresultat am 24.9. wird zunehmend unübersichtlich bis verwirrend. Neuerdings sieht Cash wieder einen Vorsprung der Gegner.
Noch immer ein Buch mit sieben Siegeln
Das Interesse der Schweizer Bevölkerung am Thema berufliche Vorsorge ist im vergangenen Jahr trotz der grossen Medienpräsenz über die Abstimmung zur Rentenreform gesunken. Dies ist eines der Ergebnisse der jährlichen Studie der Fondsgesellschaft Axa Investment Managers zum Wissensstand und zur Einstellung der Schweizer Bevölkerung gegenüber der zweiten Säule des Altersvorsorgesystems.
In der von Ende Mai bis Mitte Juni durchgeführten Umfrage gaben nur zwei Drittel der 700 befragten Versicherten an, sich grundsätzlich für das Thema Altersvorsorge zu interessieren, 2016 waren es noch drei Viertel der Befragten gewesen. Möglicherweise gebe aufgrund der grossen Berichterstattung zu dem Thema eine gewisse Sättigung, hiess es an einem Anlass in Zürich.
Derweil ist der Anteil derjenigen, die ihre Pensionskasse kennen, von 73% im Vorjahr 80% gestiegen. Im Umkehrschluss heisst dies aber, dass immer noch jeder fünfte Pensionskassen-Versicherte nicht weiss, wer sein Vorsorge-Geld verwaltet.
Rund die Hälfte der Befragten (53%) glaubt derweil zu wissen, wie viel Geld sie in ihrer Pensionskasse angespart haben. Mehr als ein Viertel (28%) hat hingegen nach eigenen Angaben «keine Ahnung» darüber.
Besser informiert waren die Befragten über das gesetzliche Rentenalter. Männer gaben zu 96% die richtige Antwort (65 Jahre), bei den Frauen hat sich die Kenntnis des korrekten Frauen-Rentenalters (64 Jahre) verbessert. Während vor zwei Jahren erst 60% der Frauen ihr korrektes Pensionierungsalter nannten, waren es nun 74%.
NZZ / Tages-Anzeiger / Tribune
NZZ: “Wenn das Volk Nein sagt”
Hansueli Schöchli behandelt in der NZZ einen besonders neuralgischen Punkt der AV2020:
Das potenziell stärkste Argument für die vorliegende Rentenreform ist auch das unpopulärste: Nach einem Ja könnte die Erhöhung des Rentenalters schneller zum Thema werden als nach einem Nein. Einige Befürworter wie Gegner der Vorlage neigen zu dieser These. Grund: Der vorgesehene Ausbau der AHV-Leistungen verschärfe mittelfristig den Sanierungsdruck, und nach einem Volks-Ja im September könnte man rascher auch politisch «risikoreiche» Reformen aufs Tapet bringen.
Ob das Volk solchen Vorschlägen zustimmen oder weitere Steuer- oder Beitragserhöhungen bevorzugen würde, ist aber eine andere Frage. Zudem gibt es auch eine gegenläufige Sicht, welche eher in linken Voten durchschimmert: Nach einem Volks-Ja in drei Wochen hätte man zunächst etwas Ruhe, und mit weiteren Reformschritten eile es nicht.
In der CVP sieht man dies zum Teil anders. Nationalrätin Ruth Humbel möchte das Rentenalter nach dem Urnengang rasch thematisiert sehen. Im Parlament bereits hängig ist eine Motion des Zuger CVP-Ständerats Peter Hegglin, die eine Koppelung des AHV-Referenzalters an die Lebenserwartung fordert. Hängig ist auch eine Motion der Sozialkommission des Nationalrats, wonach die Minima für Umwandlungssatz und Verzinsung in der zweiten Säule nicht mehr politisch festzulegen wären.
«Reformen in der Altersvorsorge sind gegen die Linke nicht durchzubringen», ist eine namentlich in der CVP gerne vertretene These. Ob sich die CVP künftig in Sachen Rentenalter auch gegen linken Widerstand engagieren würde, liessen Parteiexponenten diese Woche offen.
Brechbühl kontert Schuhmacher
Im Tages-Anzeiger widerspricht BSV-Direktor Jürg Brechbühl der Darstellung von K-Tipp Chefredaktor René Schuhmacher in dessen Interview mit dem TA. Brechbühl hält u.a. fest:
René Schuhmacher behauptet im Interview vom letzten Freitag, die Lebenserwartung stagniere seit 2010. Tatsache ist: Die Lebenserwartung der 65-jährigen Frauen ist seit 2010 von 22,2 auf 22,6 Jahre gestiegen, jene der Männer von 18,9 auf 19,8 – um fast ein Jahr in nur sechs Jahren! Und die Pensionskassen müssen von noch höheren Werten ausgehen, denn die Personen, die berufstätig waren, haben eine höhere Lebenserwartung als der Durchschnitt der Bevölkerung.
Schuhmacher kritisiert die Rückstellungen und Wertschwankungsreserven der Pensionskassen. Tatsache ist: Die Pensionskassen brauchen diese Rückstellungen zwingend, weil die Lebenserwartung der Pensionierten steigt und der Umwandlungssatz zu hoch ist.
Die Wertschwankungsreserven erlauben es den Pensionskassen, das Geld der Versicherten in ertragreiche Anlagen zu investieren, die mit einem höheren Schwankungsrisiko verbunden sind. Für die Versicherten sind ausreichende Reserven weit besser als Anlagen praktisch ohne Risiko und Ertrag. Sie sind auch besser als überhöhte Prämien und Sanierungsbeiträge.
Brechbühl vor Finanzkommission zitiert
“Die Sache wird eng, die Nerven liegen blank im Abstimmungskampf um die Altersvorsorge 2020. In den Endspurt mischte sich gestern auf eher unübliche Weise die nationalrätliche Finanzkommission ein, die ja eigentlich inhaltlich mit der Rentenfrage wenig am Hut hat”, heisst es in der Südostschweiz. Die Zeitung schreibt:
Die SVP und in ihrem Schlepptau die FDP setzten laut Informationen der «Südostschweiz» mit 13:11 Stimmen einen Ordnungsantrag des Zugers Thomas Aeschi (SVP) durch. Der Antrag verlangt, dass Jürg Brechbühl, Direktor des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV), vor der Kommission antraben und sich erklären muss. Der Vorwurf, der dem Chefbeamten von Innenminister Alain Berset (SP) und seinen Leuten von den Reformgegnern aus SVP und FDP gemacht wird: «Behördenpropaganda». Will heissen: Die Verwaltung ist nach dem Gusto der Reformgegner zu aktiv in Sachen Information über die Abstimmungsvorlage.
Bereits heute (5.9.), so heisst es, muss sich der Chefbeamte ins Bundeshaus bewegen, wo die Finanzkommission derzeit tagt. «Es kann nicht sein, dass ein Bundesrat seine Chefbeamten während ihrer Arbeitszeit auf Kampagne schickt», liess sich der Zuger Aeschi kürzlich von der «Zentralschweiz am Wochenende» zitieren. Aeschi wolle sogar das Budget des BSV kürzen, da es dort offenbar zu viele Ressourcen gebe.





