ASIP-Direktor Hanspeter Konrad unterzieht in den Verbandsmitteilungen 4/17 die in einer Anhörung der OAK vorgeschlagenen einheitlichen Kennzahlen einer kritischen Prüfung. Und kommt zu einem negativen Schluss. Konrad schreibt:
Im Rahmen einer Anhörung stellt die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) eine Weisung über sogenannte Risikokennzahlen zur Diskussion. Die Risikokennzahlen sollen dem obersten Organ einen jährlichen Überblick über die Situation der wichtigen drei Risikodimensionen finanzielle Lage, Sanierungsfähigkeit und Finanzierung vermitteln. Den Direktaufsichtsbehörden sollen sie eine einheitliche Beeilung der Risiken der VE ermöglichen.
Um sich diesen «Überblick» zu verschaffen, braucht es jedoch keine weitere Regulierung, im Gegenteil. Zusammen mit dem Experten hat das oberste Organ zur Wahrnehmung seiner Führungsaufgaben (gemäss Art. 51a BVG) die massgebenden Kennzahlen zu definieren.
Eine zu starke Verallgemeinerung der Risikobeurteilung der Pensionskassen verstärkt tendenziell inhärente Systemrisiken. Die vorgeschriebenen rasterartig zu erhebenden Kennzahlen hebeln das im konkreten Einzelfall notwendige Vorgehen aus. Die Aufsichtsbehörden haben bereits heute die Möglichkeit, sich aufgrund der jährlichen Berichterstattung ein Bild über den Zustand der in ihrem Verantwortungsbereich tätigen VE zu verschaffen.
Obwohl sich der ASIP stets für eine risikoorientierte Führung einsetzt, geht es ihm entschieden zu weit, wenn die OAK BV in den Weisungen «Risikokennzahlen» die Mindestanforderungen für die jährliche Prüfung von VE durch die Aufsichtsbehörde definiert. Der ASIP erkennt in der Erhebung der vorgesehenen Risikokennzahlen keinen Mehrwert, im Gegenteil nimmt der Aufwand zu, und die Kosten erhöhen sich. Der geforderte Risikodialog wird aber dadurch nicht gefördert.
OAK Kennzahlen / NZZ /