Die Oberaufsichtskommission hat ihren Entwurf für eine Weisung zur Erfassung von Risikokennzahlen in eine Anhörung gegeben. Im Begleitschreiben hält die Behörde fest:
Die Risikokennzahlen ermöglichen: 1. den obersten Organen der Vorsorgeeinrichtungen einen jährlichen Überblick über die Situation der wichtigen drei Risikodimensionen finanzielle Lage, Sanierungsfähigkeit und Finanzierung; 2. den Direktaufsichtsbehörden eine einheitliche Beurteilung der Risiken der Vorsorgeeinrichtungen.
Das Erhebungsblatt zu den Risikokennzahlen ist von allen dem FZG unterstellten Vorsorgeeinrichtungen auszufüllen. Die Berechnung der Risikokennzahlen ist in den Erläuterungen präzisiert. Zwei Risikokennzahlen (Sollrendite und Auswirkungen der Senkung des technischen Zinssatzes um 0.5% auf den Deckungsgrad) sind vom Experten zu ermitteln. Die Ermittlung der erwarteten Rendite liegt in der Verantwortung der Vorsorgeeinrichtung.
Die restlichen Risikokennzahlen lassen sich weitgehend über Bilanzpositionen berechnen, welche gemäss Swiss GAAP FER 26 definiert sind. Die Risikokennzahlen dienen ausschliesslich den obersten Organen der Vorsorgeeinrichtungen sowie den Direktaufsichtsbehörden. Es ist keine Gesamterhebung durch die OAK BV vorgesehen.
Die Erhebung der Risikokennzahlen soll mittels elektronischem Formular erfolgen. Die OAK BV plant zudem weitergehende Risikokennzahlen für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Diese sind derzeit in Ausarbeitung. Ihre Einführung ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant.