kammer pk-expertenDie Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) hält gar nichts von der Idee der Oberaufsicht, den Pensionskassen verbindliche Kennzahlen vorzuschreiben. In ihrer Stellungnahme zur Anhörung stellt sie fest:

Die SKPE unterstützt eine risikoorientierte Führung der Vorsorgeeinrichtungen. Wir befürchten allerdings, dass die vorgesehene alljährliche Erhebung einiger Kennzahlen (auf einem Formular) den Risikodialog nicht fördern, sondern das Gegenteil bewirken wird. Das oberste Organ wird das Formular ausfüllen bzw. durch den Experten ausfüllen lassen, und hat damit seine Arbeit getan.

Die SKPE möchte den Risikodialog zwischen dem obersten Organ und dem Experten im Rahmen des periodischen Gutachtens gemäss FRP 5 führen. Resultat dieses Risikodialoges sind allenfalls zu ergreifende Massnahmen, um die finanzielle Sicherheit der VE sicherzustellen.

Die Interpretation der Kennzahlen und das Führen des Risikodialoges ist in der Regel nicht Sache der Direktaufsicht. Die Verantwortung liegt beim obersten Organ in Zusammenarbeit mit dem Experten für berufliche Vorsorge. Erst in zweiter Linie kommt die Direktaufsicht ins Spiel, welche dann allenfalls aufsichtsrechtliche Massnahmen anordnen kann (repressive Aufsicht). (…)

Nur nebenbei bemerkt, wird bereits im Februar des Jahres die „Erhebung über die finanzielle Lage der beruflichen Vorsorge“ (OAK) gewünscht (auf Basis von unrevidierten Zahlen). Weiter die PK-Statistik im Juni des Jahres und natürlich generell der Jahresabschluss (mit revidierten Zahlen). Es ist vor dem Hintergrund dieses „Zahlenfriedhofs“ unverständlich und wirkt befremdend, dass die Vorsorgeeinrichtungen ständig weiter irgendwelche vermeintlich sinnvollen Zahlen aufbereiten und mittels Kommentaren ergänzen sollen. Wenn der Zahlenkranz schon erweitert werden soll, scheint uns der Weg über eine Erweiterung von Swiss GAAP FER 26 anstelle des vorgesehenen Formulars der richtige Weg zu sein.

Zusammenfassend stellen wir fest, dass 11 der 12 verlangten Kennzahlen bereits entweder in Anhang der Jahresrechnung oder im versicherungstechnischen Gutachten gemäss FRP 5 zu finden sind. Die Einführung des Formulars mit der entsprechenden Meldepflicht für eine zusätzliche Kennzahl (Ziffer 4) ist unverhältnissmässig und verbessert den Risikodialog nicht. Der anfallende Mehraufwand ist unseres Erachtens nicht gerechtfertigt. Vor diesem Hintergrund erkennen wir in der Meldung der vorgesehenen Risikokennzahlen keinen Mehrwert.

  Stellungnahme SKPE / Stellungnahme ASIP / Kennzahlen OAK