Sofortiger Neustart, Umwandlungssatz entpolitisieren
Der Pensionskassenverband schreibt zum Ausgang der Abstimmung:
Der ASIP setzt sich weiterhin für realistische Eckwerte in der beruflichen Vorsorge ein, damit die abgegebenen Leistungsversprechen am Schluss auch eingehalten werden können. Die zunehmende Lebenserwartung und die sinkenden Renditen führen unbestritten zu einer wachsenden Quersubventionierung der Rentenbezüger zulasten der Beitragszahler. Eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes ist daher vor allem für BVG-nahe Pensionskassen dringend notwendig und muss umso höher ausfallen, je länger wir zuwarten. Viele Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen haben ihre Umwandlungssätze – wenn möglich verknüpft mit Ausgleichsmassnahmen – bereits gesenkt.
Der Umwandlungssatz ergibt sich rein rechnerisch aufgrund von Lebenserwartung und realistisch zu erwartender Rendite. Der ASIP als Fachverband fordert nun, dass diese Grösse inskünftig wie vor der BVG-Revision durch den Bundesrat auf der Basis eines periodisch zu verfassenden Berichtes festgelegt wird. Zusammen mit der Regelung des Koordinationsabzuges, der Altersgutschriften und des Beginns des Sparprozesses lassen sich Lösungen innerhalb der beruflichen Vorsorge finden, die das BVG-Leistungsniveau sicherstellen. Auch bezüglich der Regelung für die Übergangsgeneration ist eine praxistauglichere Lösung anzustreben.
Der ASIP unterstützt eine Gesamtbetrachtung der Altersvorsorge, fordert aber eine Fokussierung. Eine Neuauflage der Reform darf das „Fuder“ nicht überladen, die finanzielle Belastungsfähigkeit der Versicherten und Arbeitgeber nicht überfordern und letztlich die Verwaltungskosten der Pensionskassen nicht weiter aufblähen.
AV2020 ist gescheitert
- Das Volk hat die Rentenreform mit 52,7% Nein verworfen.
- Auch die Erhöhung der MWST wurde abgelehnt (50,04%), mit 2357 Stimmen Unterschied allerdings äusserst knapp.
- Klar gescheitert ist die AHV-Erhöhung am Ständemehr.
- Die Stimmbeteiligung zu der eidgenössischen Abstimmung beträgt zirka 46 Prozent.
- Im Kanton Schwyz ist das Nein besonders deutlich: 64,3 Prozent lehnen das Bundesgesetz ab.
- Aber auch aus der Romandie kommt ein wuchtiges Nein: Über 60 Prozent der Genfer wollen von der Vorlage nichts wissen.
- Wenige Kantone lehnen die AHV-Reform ab, sagen aber Ja zur Finanzierung mittels Mehrwertsteuer: Waadt, Bern und Luzern.
- Dieser Teil der Altersvorsorge – also das Gesetz als solches – war mit der geplanten Mehrwertsteuer-Erhöhung verknüpft. Mit dem Nein zur Erhöhung ist die Rentenreform somit doppelt gescheitert.
Mit oder ohne Reform – Leistungen sinken
Auf Basis der Complementa-Zahlen (Risiko Check-up) analysiert Markus Städeli in der NZZ am Sonntag die absehbare Entwicklung der Leistungen in der beruflichen Vorsorge.
Die Pensionskassen-Beraterin Complementa beziffert den Umwandlungssatz für das laufende Jahr im Schnitt auf 5,92%. Sie hat in einer umfangreichen Erhebung Daten von 412 Vorsorgeeinrichtungen mit einer Bilanzsumme von insgesamt 563 Mrd. Fr. zusammengetragen.
Die befragten Kassen sagen voraus, dass der Misch-Umwandlungssatz für obligatorisches und überobligatorisches Alterskapital weiter fallen wird, auf durchschnittlich noch 5,45% bis 2022. Pro 100 000 Fr. angespartem Geld in der zweiten Säule würde somit noch eine jährliche Rente von 5450 Fr. resultieren.
“Frontalangriff auf 2. Säule kommt – so oder so”
Joachim Eder, FDP-Ständerat, kommentiert den TA-Bericht über die Initiativ-Pläne der PDA.
Entgegen der Einschätzung der beiden Zeitungen würde die Initiative zur Abschaffung der 2. Säule nicht nur nach einem Nein zur jetzigen Rentenreform lanciert werden, sondern auch bei einem Ja. Der AHV-Ausbau in Form der 70 Franken wurde nämlich von niemand Geringerem als von den beiden Gewerkschaftsbossen Corrado Pardini und Paul Rechsteiner in die jetzige Vorlage eingebaut und soll quasi als ‚Stimmungstest‘ dienen, um herauszufinden, ob die Bevölkerung einen Ausbau der ersten zulasten der zweiten Säule befürwortet. Ähnliches versuchten sie bereits mit der AHVplus-Initiative – und erhielten vom Volk eine Klatsche. Mit der Altersvorsorge 2020 folgt der nächste Versuch, die zweite Säule zu schwächen, und nun ist also sogar die Einheitsrenten-Initiative in der Pipeline. Ein Ja zur AHV-Scheinreform würde den Befürwortern einer Einheitsrente politischen Rückenwind geben.
Wir erinnern uns: Im Blick vom 25.03.2017 kündigte Gewerkschaftsboss Paul Rechtseiner bereits an, die AV2020-Abstimmung sei eine „entscheidende Weichenstellung“ und für die Gewerkschaften Anlass genug, weitere AHV-Ausbauten zu verlangen. Somit wäre die Annahme der Rentenreform nur der „Startschuss“ für die Linke, um eine völlige Abschaffung der 2. Säule zu fordern und dem Schweizerischen Sozialstaat das Fundament des breit abgestützten Wohlstands zu entziehen.
Die Babyboomer werden zu Rentenboomer
Sowohl bei einem Ja als auch bei einem Nein zur Reform wird es umgehend neue Massnahmen brauchen, um die AHV zukunftsfähig auszugestalten, schreibt Roland Müller, Direktor des Arbeitgeberverbands zur AV2020 in der Handelszeitung.
Ab 2030 gehen die geburtenstärksten Jahrgänge in Pension – Babyboomer werden zu «Rentnerboomer». Die schon früher einsetzende Pensionierungswelle führt gleichzeitig dazu, dass dem Schweizer Arbeitsmarkt bis 2030 gegen eine halbe Million Arbeitskräfte fehlen werden.
Die AHV muss dadurch nicht nur viel mehr Renten finanzieren, ihr fehlen auch wesentliche Beitragszahler. Das Umlageergebnis wird sich fortan von Jahr zu Jahr verschlechtern. Fällt uns bis dahin keine alternative Lösung ein, bleibt uns nichts anderes übrig, als über eine stufenweise Erhöhung des Rentenalters sowohl die Lücke in der AHV-Kasse als auch jene auf dem Arbeitsmarkt zu schliessen.
Sich nicht mit diesem Szenario auseinanderzusetzen, ist zwar momentan im Trend. Doch ist es verantwortungsvoll, bewusst die Augen vor der Zukunft zu verschliessen? Gehen wir die demografische Herausforderung erst ernsthaft an, wenn sich die Babyboomer in die Rente gerettet haben? Wäre es nicht solidarischer, wir Babyboomer würden nicht die volle Last auf nachfolgende Generationen abwälzen?
TA: Knapper Vorsprung der Befürworter
- Die Rentenreform wäre Anfangs September mit einem äusserst knappen Ja-Stimmenanteil angenommen worden. Der Trend liegt bei den zwei Renten-Vorlagen innerhalb des Fehlerbereichs und könnte immer noch kippen.
- Hinzu kommt, dass für die Erhöhung der Mehrwertsteuer-Erhöhung zugunsten der AHV das Ständemehr erforderlich ist und dies die Entscheidungssituation umso mehr verschärft.
- Ein deutliches Ja scheint bei er dritten Vorlage, dem Gegenentwurf zur Initiative «Für Ernährungssicherheit» sicher zu sein. Die Vorlage wäre mit 69 Prozent angenommen worden.
APK senkt Umwandlungssatz auf 5,3%
Per 1. Januar 2019 senkt die APK (Aargauische Pensionskasse) den Umwandlungssatz im Alter 65 von 5.9 % auf 5.3 %. Der Umwandlungssatz von 5.3 % berücksichtigt die längere voraussichtliche Lebensdauer einer 65-Jährigen Person (versicherungstechnische Grundlagen VZ 2015) sowie den tieferen technischen Zinssatz von 2,25 (3,0) %. Die Senkung des Umwandlungssatzes wird durch die APK mit zwei Massnahmen finanziell abgefedert:
1. Der Umwandlungssatz wird stufenweise gesenkt, verteilt über die Jahre 2019 und 2020. 2. Das Sparguthaben der Versicherten per 31. Dezember 2018 wird um 2.5 % erhöht. Diese Gutschrift wird durch die APK finanziert, in dem sie bereits gebildete Rückstellungen auflöst.
TA: PDA will obligatorisches PK-Vermögen in die AHV übertragen
Markus Häfliger, Bundeshaus-Korrespondent des Tages-Anzeigers, weiss von einem von der PDA angeblich bereits vorbereiteten Initiativtext, falls die AV2020 vom Volk abgelehnt wird. Er sieht die Übertragung des BV-Vermögens im Obligatorium auf die AHV vor.
Was passiert nach einem allfälligen Nein zur Altersreform 2020? Während der Bundesrat und die Parteien gespannt auf das Verdikt ihrer Stimmbürger warten, haben linke Reformgegner bereits einen praktisch fertigen Plan B in der Schublade: eine eidgenössische Volksinitiative, welche die Altersvorsorge in der Schweiz revolutionieren will. Der Initiativtext verlangt, dass der obligatorische Teil der beruflichen Vorsorge (2. Säule) abgeschafft und in die AHV (1. Säule) integriert wird. Im Gegenzug sollen die AHV-Mindestrenten von 1175 auf 4000 Franken und die Maximalrenten von 2350 auf 6000 Franken steigen. Das geht aus dem Entwurf des Initiativtexts hervor, der Tagesanzeiger.ch/Newsnet vorliegt.
UK watchdog to investigate conflicts of interest among pension fund advisers
Britain’s competitions watchdog will look into the advice given by consultants to pension schemes and other institutions managing over 1.6 trillion pounds of funds, to see if there are conflicts of interest, it said on Thursday.
The Competition and Markets Authority (CMA) will assess whether investment consultants offer a poor level of service and whether difficulties comparing and switching consultants provide little incentive for them to compete for customers.
In addition, it will investigate if there are barriers to entry into the investment consultancy sector, it said in a statement providing more detail on the probe it launched last week.
Wie lange kann der Arbeitgeber PK-Beiträge beim Arbeitnehmer nachfordern?
Franziska Bur Bürgin (Ludwig und Partner) analysiert ein Urteil des Bundesgerichts und kommt zu kritischen Schlussfolgerungen.
Sachverhalt: Eine Arbeitnehmerin war seit September 2004 mit variablem Pensum beim Arbeitgeber beschäftigt. Versehentlich war sie nicht bei der Pensionskasse (PK) angemeldet worden. Im Jahr 2011 wurde der Fehler entdeckt, und die Frau wurde nachträglich bei der PK gemeldet. Die Kasse forderte beim Arbeitgeber Beiträge nach. Entsprechend wollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer-Anteil, den er nicht vom Lohn abgezogen hatte, bei der Arbeitnehmerin nachfordern. Diese war damit nicht einverstanden.
Urteil des Bundesgerichts: Während das kantonale Gericht noch davon ausging, dass das Bereicherungsrecht nach Art. 62 ff. OR anwendbar sei, entschied das Bundesgericht, dass sich die Nachforderung der Arbeitnehmerbeiträge nach Art. 66 Abs. 2 BVG richtet und sie daher nach Art. 41 Abs. 2 BVG verjähren. Somit musste die Arbeitnehmerin ihren Anteil an die PK-Beiträge für die letzten 5 Jahre an den Arbeitgeber zurückzahlen. Das Bundesgericht argumentierte, für diese Regelung spreche, dass die Ansprüche der Kasse gegen den Arbeitgeber und die seinigen gegen den Arbeitnehmer gleichgeschaltet seien.
“Ein moderner Klassenkampf”
Martin Janssen warnt vor den Folgen einer Annahme der AV2020 für AHV und insbesondere die Pensionskassen. Er legt in einem Beitrag für die Handelszeitung die Hypothese vor, “dass die Abstimmungsvorlage «Reform Altersvorsorge 2020» ein moderner Klassenkampf ist, wo die Sozialisten zulasten der bürgerlichen Mehrheit Massnahmen ergreifen resp. verhindern möchten, um den Kapitalstock der Pensionskassen mittelfristig in den AHV-Fonds zu überführen. Gelingt dies, würde es wegen unterschiedlicher Rentenformeln in der ersten und zweiten Säule zu grossen Umverteilungen zugunsten der Bezüger tieferer Renten kommen.”
AV2020: Massive Steuerfolgen beim Bezug von FZ-Geldern
Michael Ferber verweist in der NZZ auf einen kaum beachteten steuerlichen Aspekt der AV2020. Ferber schreibt:
Trete die Reform in Kraft, würden Freizügigkeitsgelder wie Säule-3a-GeIder behandelt. Dies nähme Bürgern viel Spielraum bei der steuerlichen Planung ihrer Altersvorsorge. Florian Schubiger vom Beratungsunternehmen Vermögenspartner weist darauf hin, dass es in gewissen Fällen zu massiven Steuerfolgen kommen könnte (vgl. Beispiel-Rechnung). Die Mehrbelastung rührt daher, dass bei der Auszahlungssteuer in den meisten Kantonen eine Progression besteht und Bezüge im selben Steuerjahr für die Berechnung der Steuerbelastung addiert werden. Auch Bezüge von Säule-3a-Konten werden in Bezug auf die Steuerberechnung in den meisten Kantonen untereinander und mit Freizügigkeitsgeldern zusammengezählt.
Zu reden geben auch die Übergangsfristen. Versicherte, die vor dem 1. Januar 2018 das Referenzalter erreicht haben und den Bezug der Altersleistung aufschieben möchten, müssten – wird die Reform angenommen – bis zum 30. Juni 2018 nachweisen, dass sie weiterhin erwerbstätig sind. Erbringen sie innerhalb dieser Frist keinen solchen Nachweis, wird die Altersleistung auf den 31. Dezember 2018 fällig. Sämtliche Personen zwischen 65 und 70 Jahren müssten im zweiten Halbjahr 2018 ihre Freizügigkeitsgelder beziehen. Bamert rechnet damit, dass es bei einer An-nähme der Rentenreform zu starken Abflüssen bei Freizügigkeitsstiftungen in den Jahren 2017 und 2018 kommen dürfte. Vorsorgenehmer, die den Bezug ihrer Vorsorgekapitalien geplant haben, müssten sich kurzfristig neu orientieren.
Adieu FRP 4, Bonjour FRP 4
Stephan Wyss, PK-Experte Prevanto, hat in der Schweizer Personalvorsorge (Ausgabe September 2017) einen Kommentar zur aktuellen Diskussion über die Neufestlegung der Fachrichtlinie 4 veröffentlicht, in welchem er wie bereits früher in diesen Spalten die Kammer eindringlich vor der Festsetzung zentraler Renditevorgaben warnt. Wyss schreibt:
Die Oberaufsicht Berufliche Vorsorge (OAK BV) laboriert schon seit ihrer Gründung an einem politisch durchsetzbaren und allgemein akzeptierten Alternativkonzept herum, hat sich aber bisher mutlos gezeigt, selbst eine gescheite Weisung zu erlassen. Kritisieren ist eben einfacher als produzieren!
Was will nun die neue FRP 4, die am 24. November 2017 von der SKPE verabschiedet werden soll? Im Wesentlichen wird die Formel für die Obergrenze gestrichen. Damit wäre eine wichtige Voraussetzung für die OAK erfüllt, damit die FRP 4 allgemein verbindlich werden könnte. Ich frage mal provokativ: Ist sie denn das nicht schon längst? Mit der Streichung der Formel will aber die SKPE die Freiheiten bei der Festlegung der erwarteten Nettorenditen einschränken, indem die SKPE für ihre Mitglieder verbindliche Nettorisikoprämien pro Anlagekategorie publiziert. Zudem wird noch etwas genauer auf die sogenannte Marge beziehungsweise auf die Zu- und Abschläge eingegangen, ohne allerdings genau zu sein.
Das tönt doch vernünftig? Ist es aber nicht, weil erstens die SKPE definitiv nicht die Aufgabe hat, Renditen oder Risikoprämien zu schätzen, egal wie viel Rat sie vorher einholt. Und zweitens dürfen erwartete Renditen nicht zentral vorgegeben werden. Die FRP 4 soll ja dazu dienen, das Systemrisiko zu minimieren. Ein Fehler bei der zentralen Festlegung der Renditeerwartungen ist aber dann das grösste Systemrisiko, ausser es werden Bandbreiten dafür gegeben, die sehr weit und dadurch untauglich sind. Wir werden am 24. November 2017 sehen, ob es sich gelohnt hat, die Büchse der Pandora zu öffnen – ich bin skeptisch.
“Gutes System mit Entwicklungsbedarf”
Peter Zanella (Director Retirement Services bei WillisTowersWatson) stellt in der Schweizer Personalvorsorge einen Vergleich unseres Vorsorgesystems mit dem Ausland an. Bei der 2. Säule ist ein vergleichsweise hoher Deckungsgrad zu registrieren, bei der AHV hingegen drohen Defizite. Zanella findet: Das Rentenalter muss an die gesellschaftliche und wirtschaftliche Realität angepasst werden. Sein Fazit lautet:
In der Schweiz ist im Gegensatz zu den andern Ländern die berufliche Vorsorge obligatorisch und das Vorsorgevermögen muss zwingend separat vom Arbeitgeber geführt und kollektiv von einem verantwortlichen Stiftungsrat vorsichtig investiert werden. Dadurch gibt es das Problem von überforderten Versicherten nicht, die zwar in vielen Landen frei sind, ihr Vorsorgevermögen in ein Anlageprodukt ihrer Wahl zu investieren, aber vielfach auch in überteuerte Produkte anlegen.
Wir stellen auch fest, dass die Schweiz zu den Ländern gehört, die eine relativ generöse steuerliche Behandlung von Personalvorsorge betreibt. Dies hat zweifellos auch dazu geführt, dass sie zu den kapitalintensivsten Ländern gehört, woraus geschlossen werden kann, dass im Durchschnitt genügend hohe Pensionsleistungen für die Versicherten erbracht werden können.
Insgesamt lasst sich zusammenfassen, dass die Schweiz hinsichtlich Qualität wie auch Bedeutung ihres beruflichen Vorsorgesystems im Vergleich zu anderen Ländern gut dasteht. Verbesserungsbedarf besteht in Bezug auf die ausreichende Finanzierung der 1. Säule sowie bei den Leistungsparametern der 2. Säule. Zudem sollte das gesetzliche Rentenalter den ökonomischen Realitäten angepasst werden.
“Wanderprediger Berset”
In der Berner Zeitung beschreibt Fabian Schärer den Wanderprediger Berset, der keine Gelegenheit auslässt, seine frohe Botschaft unters Volk zu bringen.
Wie jeder gute Prediger wechselt Berset fliessend von der Froh- zur Drohbotschaft. So nutzte er einen seiner frühen Auftritte, um den Jungen heimzuleuchten: Wenn sie zu dieser Reform nicht Ja sagten, bekämen sie selber vielleicht gar keine AHV mehr, donnerte er im «Tages-Anzeiger». Berset ist gut im Schwarzmalen. Die AHV-Apokalypse, die er für den Fall eines Nein am 24. September heraufbeschwört, lässt jeden Endzeitpropheten neidisch werden.
Und wenn er im «SonntagsBlick» behauptet, diese Abstimmung sei «ein Test für die Demokratie», sieht man förmlich, wie das Stimmvolk vor dem Jüngsten Gericht steht. Dabei ist auch diese Aussage fragwürdig. Vielleicht ist es ja anders. Vielleicht war die Rentenreform ein Test für das Parlament. Und das Parlament hat ihn vermasselt. Muss das Volk dann trotzdem Ja und Amen sagen?





