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Am 1. Oktober 2017 tritt die Gesetzesänderung zu den sogenannten 1e-Vorsorgeplänen in Kraft. Mit der dazugehörigen Verordnung wird es erstmals möglich sein, Schweizer Vorsorgepläne unter gewissen Voraussetzungen als defined contribution plans gemäss IFRS oder US GAAP zu bilanzieren.

Im Vergleich zum ganzen Markt ist zurzeit der Anteil der 1e Pläne noch sehr gering, wie die
Statistik der OAK-BV zeigt. Verschiedene Umfragen (z.B. Global Pension Risk Survey von Aon) haben ergeben, dass sich etwa 15% der Arbeitgeber eine Einführung eines 1e-Plans überlegen. Daher geht Aon Hewitt davon aus, dass sich dieser Markt in den künftigen Jahren stärker entwickeln wird als bisher. In einer Mitteilung der Aon  wird auf Chancen und Probleme eingegangen.

  Mitteilung Aon / f / 1e Pläne Verordnung