Dominik Feusi, Bundeshausredaktor der BaZ, bringt auf der Website “Ordnungspolitik” grundsätzliche Überlegungen zur Auseinandersetzung um die AV2020 an. Feusi schreibt u.a.:

Und wenn das Parlament [nach einem Nein] doch nichts zustande brächte? Dann müsste der Bundesrat selber aktiv werden, denn die Bundesverfassung und das Gesetz schreiben vor, dass die AHV «ihren Zweck dauernd erfüllen» muss und dazu der AHV-Fonds «nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken» dürfe. Das heisst, im AHV-Fonds muss immer so viel Geld sein, wie sie in einem Jahr ausgibt. Leer gibt es also gar nicht. Bundesrat Alain Bersets Hauptargument vom bald leeren AHV-Fonds – man muss sich das einmal in Ruhe vor Augen führen – widerspricht also der Bundesverfassung und dem geltenden AHV-Gesetz.

Hinzu kommt: Der AHV-Fonds leert sich auch bei einem Ja zur Vorlage – einfach ein paar Jahre später. Das Loch im Umlageverfahren ist so oder so riesig. Es beträgt in zehn Jahren mehr als 18 Milliarden Franken pro Jahr, bei einem Ja. Das Problem: Was würde denn der Bundesrat vorschlagen, wenn das Parlament nichts zustande brächte und der Fonds sich leeren würde? Die einfachste Variante, die AHV zu stabilisieren, wären Steuererhöhungen. Mit rund drei Prozent höherer Mehrwertsteuer wäre die AHV bis 2035 im Lot.

Daran hat natürlich nur die Linke Freude. Ihr Ziel ist eine möglichst durch Steuern finanzierte «Volkspension». An einer Podiumsdiskussion gab dies der Aargauer SP-Nationalrat Cédric Wermuth jüngst offen zu. Und er sagte auch, dass man das auch bei einem Ja zur Altersreform ungelöste Problem der steigenden Lebenserwartung einfach mit höherer Mehrwertsteuer, Vermögenssteuer oder noch lieber mit einer Erbschaftssteuer oder einer Kapitalgewinnsteuer lösen könne.

Es ist das Dilemma der Bürgerlichen, dass die Linke jede sachlich noch so richtige Reform zu verhindern droht – und dafür die Steuererhöhungen erhält, die ihr in den ideologischen Kram passen.

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