Nach der Pensionierung freiwillig zu arbeiten, ist unattraktiv. Denn die Steuerlast steigt massiv an, oftmals kommt es zu einer Verdreifachung. Mit der Rentenreform wird dieser Missstand zum Teil noch vergrössert, schreibt Albert Steck in der NZZ am Sonntag.

Angehende Rentner werden zunehmend umworben. Doch die gesalzene Steuerrechnung lässt sie vor einer weiteren Beschäftigung zurückschrecken. Bereits bei einem Einkommen von 90 000 Fr. springt die Steuerbelastung auf das Dreifache: Eine alleinstehende Person, wohnhaft in Bern, entrichtet dem Fiskus vor der Pensionierung rund 13 300 Fr. Als Rentner sinkt dieser Betrag nur wenig, auf 11 800 Fr., weil ohne Berufstätigkeit auch die Steuerabzüge wegfallen.

Bei einer Weiterarbeit dagegen verlangt der Fiskus plötzlich 34 300 Fr. – denn die Summe von Lohn und Renteneinkommen führt zu einer massiv höheren Steuerprogression. Hinzu kommen die weiterhin zu bezahlenden AHV-Beiträge. Diese sind nach der Pensionierung nicht mehr rentenbildend und erhalten somit ebenfalls den Charakter einer Steuer. Damit steigt die gesamte Belastung auf 38 100 Fr. Von der Rente geht also fast die Hälfte wieder zurück an den Fiskus. Die hohe Progression hat überdies zur Folge, dass die Steuerrechnung für das Eigenheim zunimmt.

Die einfachste Lösung wäre es daher, die enorme Steuerprogression auf dem Erwerbseinkommen nach 65 zu reduzieren und die Beitragssätze in der ersten und zweiten Säule zu senken.

Stattdessen plant die Rentenreform das Gegenteil: Heute ist der Lohn bis 16 800 Fr. pro Jahr für Rentner nicht AHV-pflichtig. Dieser Freibetrag würde gestrichen. Zwar wären AHV-Einzahlungen ab 65 künftig rentenbildend, aber nur für jene rund 50% der Pensionäre, welche nicht die Maximalrente erhalten.

Überdies bewirkt die Vorlage, dass sich ein Aufschub der AHV-Rente noch weniger lohnt als bisher. Schon heute entscheidet sich nur gerade 1% der Rentner für einen solchen Schritt: Wer bis 70 auf die AHV wartet, kann seine Rente bis anhin um 31,5% erhöhen. Die Reform will diesen maximalen Zuschlag auf 25,7% senken. Umgekehrt soll eine Frühpensionierung mit vorzeitigem Rentenbezug attraktiver werden.

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