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CS PK-Index September 2023
(CS) Im Berichtsmonat fällt der Pensionskassen Index um -1,66 Punkte bzw. -0,85%; seine Veränderung seit Jahresanfang beträgt damit 2,77%. Per 30. September 2023 steht der Index bei 193,84 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000.
Der Hauptanteil der negativen Entwicklung im September ist den Aktien (-0,59%) zuzuschreiben, wobei auf Aktien Schweiz ein negativer Beitrag von -0,30% und auf Aktien Ausland von -0,29% fällt. Obligationen CHF weisen einen negativen Beitrag von -0,29% aus. Die Liquidität (inklusive Devisentermingeschäfte zur Währungsabsicherung) belastet mit -0,10% das Monatsergebnis zusätzlich. Ein leicht positiver Beitrag kann bei den Immobilien (+0,07%), den Alternativen Anlagen (+0,05) sowie den Obligationen FW (+0,02) verzeichnet werden.
Mieterschutz mit Nebenwirkungen
Als das Basler Wohnschutzgesetz letztes Jahr eingeführt wurde, kündigten Grossinvestoren ihren Rückzug an. Seitdem sind Versicherungen und Pensionskassen fleissig am verkaufen. Sie finden neue Abnehmer – kleine, lokale Immobilienfirmen, die bislang niemand kennt.
Erst einmal ist festzuhalten, dass tatsächlich weniger Geld in den Immobilienmarkt fliesst. Doch der Effekt zeigt sich bislang vor allem in einem Wechsel der hiesigen Player. «Wir beobachten aktuell, dass auswärtige Investoren, wie Versicherungen und Pensionskassen, vermehrt Liegenschaften in Basel-Stadt verkaufen», sagt Fabrice Lanz, Leiter für Immobilienkunden bei der BKB. Zugleich treten laut Lanz vermehrt kleinere, lokale Immobiliengesellschaften als Käufer auf.
“Private Equity – der Lack ist ab”
Die hohen Renditeversprechen vieler Anbieter von Privatmarktanlagen sind unglaubwürdig. Die Risiken von illiquiden und mit erheblichem Fremdkapital gehebelten PE-Investments werden unterschätzt, schreibt Pirmin Hotz in der FuW.
Private Equity (PE) ist im Grunde attraktiv, denn es repräsentiert unternehmerisches Realkapital, das in Form von Venture Capital oder Buyout-Transaktionen prädestiniert ist, langfristig hohe Renditen abzuwerfen. Es ist von jährlichen Renditen die Rede, die zwischen 10 und 30% liegen, was zunehmend institutionelle und private Anleger anlockt. Im Vergleich dazu werfen kotierte Aktien, je nach Beobachtungszeitraum, eine jährliche Rendite von fast lächerlichen 6 bis 10% ab.
Swiss GAAP FER 16 «Vorsorgeverpflichtungen» wird überarbeitet
Die FER-Fachkommission hat an ihrer Sitzung vom Juni 2023 beschlossen, FER 16 mit Fokus auf die Themengebiete «Behandlung ausländischer Vorsorgepläne», «Angaben zu Schweizer Vorsorgeplänen» sowie «Offenlegungen/ Anhangstabelle » zu überarbeiten. Die revidierte Fachempfehlung wird frühestens Ende 2025 in finaler Form vorliegen. Silvan Loser schreibt zum Thema “Angaben zu Schweizer Vorsorgepläne” in Expert Focus 23/Oktober:
Das ÜPV (Ueberprüfungsverfahen) hat gezeigt, dass die offengelegten Informationen zu Schweizer Vorsorgeplänen in der Praxis sehr divers sind. Zum Teil fehlen für das Verständnis der Vorsorgesituation und der Vorsorgerisiken notwendige Angaben. Demgegenüber sind die geforderten Offenlegungen zu Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR) im Vergleich zu deren praktischer Relevanz recht umfangreich. Während somit generell eine Vereinheitlichung und Erweiterung der Angaben zu Schweizer Vorsorgeplänen angestrebt werden, erscheint es als prüfenswert, den Umfang der Angaben zu AGBR zu reduzieren.
BVG-Auskünfte auch bei Jüngeren gefragt
(VPS) An der Generalversammlung des Vereins unentgeltliche BVG Auskünfte in Winterthur konnte Vereinspräsident André Tapernoux auf ein intensives und erfolgreiches Vereinsjahr zurückblicken. Immer am ersten Mittwoch im Monat bietet der Verein kostenlose Auskünfte für Versicherte in Pensionskassen in den Städten Aarau, Bern, Frauenfeld, Genf, Lausanne, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Winterthur und Zürich sowie online via Zoom.
AXA Vorsorgestudie Erben
Erbschaft als Thema: Wird das Thema in Ihrer Familie aktiv diskutiert?
Die Axa Vorsorgestudie 2023 behandelt das Thema Erben. Der Blick schreibt dazu:
Die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung erbt erst, wenn sie selbst bereits im Rentenalter ist. Erbvorbezüge werden zudem nur von einer von sieben Personen genutzt. Zu diesem Befund kommt die «Axa Vorsorgestudie 2023». Diese beziffert das im letzten Jahr vererbte Vermögen auf 88 Milliarden Franken.
Das Erbschaftsvolumen teile sich aber klar zugunsten der älteren Erben auf. Dank steigender Lebenserwartung erben die meisten nämlich erst dann, wenn sie selbst bereits das Pensionsalter erreicht haben. So habe nur rund jede zehnte in der Schweiz wohnhafte Personen unter 60 Jahren bereits aufgrund eines Todesfalls geerbt.
“Für die Kassen eine Zumutung”
Jorge Serra, Zentralsekretär VPOD und Präsident des PK-Netz, hat in der Schweizer Personalvorsorge 9-23 seine Kritik an der BVG-Reform 21 dargelegt. Sie sei für die Versicherten eine Lotterie, für die Kassen eine Zumutung, schreibt er. Die Senkung des Umwandlungssatzes ist für ihn nicht mehr dringlich, Verbesserungen für Teilzeitbeschäftige und damit für viele Frauen erkennt er bestenfalls punktuell. Das sehen Frauenorganisationen anders. Zustimmung an den technischen Schwächen der Vorlage, insbesondere bei den Kompensationsmassnahmen, wird er hingegen auch bei den Fachverbänden finden. Aber natürlich darf die übliche Kritik an den “gewinnorientierten Playern” nicht fehlen. Abschliessend hält er fest:
Gewiss besteht nach wie vor Handlungsbedarf, aber diese BVG-Reform generiert fü r jedes gelöste Problem drei neue. Sie liegt weder im Interesse der Versicherten, noch im Interesse der Kassen und gehört deshalb abgelehnt.
PK Freiburg: Rücktritt der Arbeitnehmervertreter
“Bei der Pensionskasse des Freiburger Staatspersonals brodelt es: Die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten treten alle geschlossen zurück”, heisst es in einem Artikel der Freiburger Nachrichten.
Alle Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten der Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg haben ihren Rücktritt eingereicht. Das schreibt die Fede, die Freiburger Dachorganisation, welche die Interessen der Staatsangestellten vertritt, in einer Mitteilung.
Den ersten Rücktritt aus dem Kassenvorstand reichte Bernard Fragnière am 9. September ein – am Tag nach der Abstimmung im Grossen Rat, die den neuen Wahlmodus für die Vertreter und Vertreterinnen der Versicherten bestätigt. Den neuen Wahlmodus hatten der Kassenvorstand und der Staatsrat gegen den Rat der Sozialpartner durchgesetzt. Die Fede kündigte an, dass es nicht bei einem Rücktritt bleiben werde.
Steuererleichterung für berufstätige Rentner
Angela Lüthold fordert einen Steuerfreibetrag für Pensionierte. In Fachkreisen kommt der Vorschlag der Luzerner SVP-Chefin gut an. Die Luzerner Zeitung schreibt:
Lüthold, die auch die Kantonsratsfraktion der SVP präsidiert, will für weiterhin berufstätige Rentnerinnen und Rentner einen steuerlichen Freibetrag einführen. Er soll 16 800 Franken betragen und damit gleich hoch sein wie die Summe, auf die Pensionierte keine AHV-Beiträge zahlen müssen. Steigt der AHV-Freibetrag, soll auch jener bei den Steuern steigen, schreibt die seit 2011 im Kantonsrat politisierende ehemalige Präsidentin der Staatspolitischen Kommission in ihrem Postulat.(…)
Bei Bruno Käch, dem Gesamtleiter der Gewerbe Treuhand AG mit rund 170 Mitarbeitenden, kommt Lütholds Vorschlag gut an. Das Ziel, mehr Fachkräfte zu gewinnen, könne damit erreicht werden, da steuerliche Abzüge und Freibeträge einen guten Lenkungseffekt hätten. Die bei einer Umsetzung des Postulats unweigerlich entstehenden Steuerausfälle bereiten dem früheren Präsidenten der Zentralschweizer Vereinigung diplomierter Steuerexperten wenig Sorgen, weil er einen Kompensationseffekt erwartet.
OAK M 2/23: Auch der ASIP …
Auch der Pensionskassenverband hält nichts von den Vorgaben zu sog. Leistungsverbesserungen, welche die OAK in ihrer Mitteilung 2 dieses Jahres für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen macht. Das wird schon aus dem Titel deutlich: “Operation gelungen, Patient gestorben”. U.a. schreibt der Verband:
Aus Sicht der Pensionskassen stellt sich in der Praxis aber unter anderem die Frage, was genau unter „Leistungsverbesserungen“ zu verstehen ist. Offenkundig gehört beispielsweise eine Verzinsung der Altersguthaben dazu, die über den entsprechenden Projektionsparameter im Leistungsmodell hinausgeht. Auch eine Verzinsung, die generell mit Blick auf die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtung zu hoch erscheint, gehört dazu.
An genau dieser Stelle hakt denn auch die Mitteilung der OAK ein und klassifiziert jede Verzinsung der Altersguthaben als Leistungsverbesserung, die über den Durchschnitt der technischen Zinssätze gemäss Erhebung der OAK und den BVG-Mindestzinssatz hinausgeht. Während also das Ziel des regulatorischen Eingriffs und auch der Fokus auf die Verzinsung durchaus sinnvoll sind, ist das gewählte Mittel aus zwei Gründen heikel:
Teilzeit reisst Lücken in Vorsorge
Wer Teilzeit arbeitet, hat oft Lücken in der Altersvorsorge. Die Pensionskassenreform sieht hier Verbesserungen vor. Ein Volks-Ja ist aber keineswegs sicher. Was Teilzeitbeschäftigte heute schon tun können, beschreibt Michael Ferber in der NZZ.
Pensionskassen sind nur in der obligatorischen Vorsorge an die obengenannten Regelungen gebunden. Moderne Kassen, die hier Spielraum haben, haben folglich schon heute den Koordinationsabzug an das Pensum von Beschäftigten angepasst. Für Personen, die ein Arbeitspensum von 50 Prozent haben, wird dementsprechend der Koordinationsabzug halbiert. Teilzeitbeschäftigte sollten sich also über die entsprechenden Regelungen bei ihrer Vorsorgeeinrichtung informieren. Wer auf Stellensuche ist, sollte sich bei der Bewerbung erkundigen, wie dies gehandhabt wird.
Obergrenze für den technischen Zins gemäss FRP 4
Die Obergrenze wird gerechnet als durchschnittlicher Kassazinssatz der 10-jährigen CHF Bundesobligationen der letzten 12 Monatswerte, erhöht um einen Zuschlag von 2.5% und allenfalls vermindert um einen Abschlag für die Zunahme der Langlebigkeit bei Verwendung von Periodentafeln (mindestens 0.3% -Punkte). Die neue Obergrenze gilt ab dem 1. Oktober 2023. Die neue Obergrenze bei Verwendung einer Periodentafel liegt bei 3,33 (Vorjahr 2,68) Prozent, bei Verwendung einer Generationentafel bei 3,63 (2,98) Prozent.
Der technische Zinssatz gemäss der Fachrichtlinie 4 der SKPE sollte mit einer angemessenen Marge unterhalb der Nettorendite der Vorsorgeeinrichtung liegen, die aufgrund der Anlagestruktur zu erwarten ist. Der Experte berücksichtigt bei seiner Empfehlung zum technischen Zinssatz ausserdem die Struktur und die Merkmale der Vorsorgeeinrichtung sowie deren absehbaren Veränderungen. In der Fachrichtlinie 4 ist eine Obergrenze für den technischen Zinssatz definiert. Empfiehlt der Experte ausnahmsweise einen technischen Zinssatz, der über der Obergrenze liegt, muss er dies sachlich begründen.
OAK Mitteilung 2/23: Auch die Experten lehnen ab
In einem Brief an Vera Kupper, Präsidentin der OAK, geben die Pensionskassen-Experten ihrem Erstaunen über die Mitteilung mit Nr. 2/23 zum Thema “Leistungsverbesserung” Ausdruck. In dem von Emmanuel Vauclair, Präsident, und André Tapernoux, Vorstandsmitglied, unterzeichneten Schreiben heisst es:
Mit grossem Erstaunen haben wir zur Kenntnis genommen, dass die OAK BV eine Mitteilung M-02/2023 gemäss Art. 46 BVV 2 erlassen hat, in der es im Vergleich zur früheren Mitteilung M-01/2021 um eine strengere Auslegung für Leistungsverbesserungen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen geht.
Im Juni hat die OAK BV dem Vorstand der SKPE bekannt gegeben, dass sie eine solche Änderung plant. Wir haben damals schriftlich Stellung genommen, und empfohlen, davon abzusehen. Diese Meinung vertreten wir weiterhin und führen gerne nochmals die Gründe dafür auf.
Gemäss den Mitteilungen M-01/2021 OAK BV galt, dass eine Verzinsung, die höher ist als die Obergrenze gemäss Generationentafeln nach FRP 4 eine Leistungsverbesserung darstellt. Die SKPE hat in den Gesprächen dargelegt, dass sie diese Praxis weiterhin als sinnvoll erachtet, da sie nicht zu restriktiv ist, sich jedoch trotzdem am aktuellen Zinsniveau ausrichtet. Insbesondere ist gewährleistet, dass der BVG-Minimalzins sowie in den meisten Jahren auch die Inflation ausgeglichen werden kann. Zudem stützt sie sich auf eine im Markt für die Bestimmung des technischen Zinses anerkannte Grösse ab.
Es versickert
pw. Rudolf Strahm ist zurück im alten Gleis: Geld für die Verwaltung der Pensionskassen wird nicht einfach ausgegeben, es versickert, irgendwo in der Wüste, wo nichts wächst und gedeiht. In einem Artikel in der Handelszeitung walzt er das Thema der natürlich viel zu hohen Vermögensverwaltungskosten zum x. Mal aus. Originalton Strahm: “In den BVG-Einrichtungen versickern rund 8 Milliarden Rentenfranken pro Jahr in der Banken- und Finanzszene. Dies entspricht fast jedem fünften Renten- und Kapitalleistungsfranken. Dazu herrscht in der BVG-Szene eine Omertà, eine Kultur des Schweigens und Verdrängens.” Da hätten wir es: die Pensionskassen als Mafia. Und er er wiederholt seinen mehrfach gemachten und Vorschlag der Publikation einer Kennzahl für alle Kassen über ihre Kosten, was angesichts der höchst ungleichen Voraussetzungen der einzelnen Einrichtungen alles liefern würde, bloss keine Transparenz.