Fabian Schäfer hat Gabriela Medici vom SGB für die NZZ zur BVG-Reform interviewt und dabei auch die Frage nach einer offenkundigen Falschinformation sprich Lüge auf der Gewerkschaftswebsite gestellt. Auszüge:
Frau Medici, darf man in Abstimmungskämpfen lügen?
Nein. Das machen wir auch nicht.
Auf Ihrer Website zur Abstimmung steht prominent dieser Satz: «Das Parlament hat beschlossen, dass wir alle weniger Pensionskassen-Renten bekommen und dafür auch noch höhere Beiträge zahlen sollen.» Diese Aussage ist nicht wahr.
Für den gesetzlichen Teil der beruflichen Vorsorge ist die Aussage richtig, und wir alle haben einen gesetzlichen Teil.
Aber das heisst doch nicht, dass alle eine tiefere Rente erhalten. Die meisten Pensionskassen gehen über das gesetzliche Minimum hinaus.
Nochmals: Es geht bei dieser Abstimmung um den gesetzlichen Teil, hier gibt es gerade für mittlere Einkommen einen Abbau, und die Rentengarantien sinken für alle.
Aber das ist nicht die Aussage auf Ihrer Website. Dort steht, dass alle weniger Rente erhalten. Erachten Sie das tatsächlich als zulässig?
(Zögert.) Das ist eine erlaubte Zuspitzung. Aber wenn wir schon über die Wahrheit reden: Befürworter der Reform behaupten, dass alle Versicherten, deren Pensionskassen über das gesetzliche Minimum hinausgehen und einen überobligatorischen Teil haben, nicht betroffen sind.
Das ist falsch. Gesamthaft macht der gesetzliche Teil der beruflichen Vorsorge knapp die Hälfte aller Guthaben aus. Wenn auf diesem Teil die Rentengarantien sinken, hat das Folgen für alle. Auch Personen in Pensionskassen mit viel überobligatorischem Kapital werden die Reform spüren. Speziell kompliziert ist sicher, dass die Versicherten – und übrigens auch die Arbeitgeber – ganz unterschiedlich betroffen sind von der Vorlage. Selbst der Bund kann nicht sagen, wer wie betroffen ist. Das macht die Debatte schwierig.