imageDie FER-Fachkommission hat an ihrer Sitzung vom Juni 2023 beschlossen, FER 16 mit Fokus auf die Themengebiete «Behandlung ausländischer Vorsorgepläne», «Angaben zu Schweizer Vorsorgeplänen» sowie «Offenlegungen/ Anhangstabelle » zu überarbeiten. Die revidierte Fachempfehlung wird frühestens Ende 2025 in finaler Form vorliegen. Silvan Loser schreibt zum Thema “Angaben zu Schweizer Vorsorgepläne” in Expert Focus 23/Oktober:

Das ÜPV (Ueberprüfungsverfahen) hat gezeigt, dass die offengelegten Informationen zu Schweizer Vorsorgeplänen in der Praxis sehr divers sind. Zum Teil fehlen für das Verständnis der Vorsorgesituation und der Vorsorgerisiken notwendige Angaben. Demgegenüber sind die geforderten Offenlegungen zu Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR) im Vergleich zu deren praktischer Relevanz recht umfangreich. Während somit generell eine Vereinheitlichung und Erweiterung der Angaben zu Schweizer Vorsorgeplänen angestrebt werden, erscheint es als prüfenswert, den Umfang der Angaben zu AGBR zu reduzieren.

  Beitrag Loser