Die Fachrichtlinie 4 (technischer Zins) der Kammer der Pensionskassen-Experten geht durch turbulente Zeiten. Zur Klärung der Akzeptanz ihrer Vorlage hat die Kammer im vergangenen Jahr eine Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen durchgeführt. Gleichzeitig hat auch die OAK eine Anhörung ihrer eigenen Vorlage veranstaltet. Die Ergebnisse der Kammer-Vorlage wurden jetzt auf ihrer Website publiziert. Zur Vorgeschichte schreibt die Kammer:
Die FRP 4 wurde am 27.10 2010 durch die SKPE verabschiedet und am 23.04.2015 durch die Generalversammlung der SKPE minimal revidiert.
Anlässlich der ausserordentlichen GV vom 24.11. 2017 wurde die Revisionsvorlage FRP 4 mit grossem Mehr abgelehnt. Der Vorstand wurde beauftragt , die Mitglieder zu befragen und auf den Ergebnissen der Befragung basierend eine erneute Revisionsvorlage auszuarbeiten.
Im Frühjahr 2018 wurden die Mitglieder durch die Arbeitsgruppe FRP befragt in welche Richtung die Fachrichtlinie FRP 4 zu entwickeln sei. Auf der Basis der eingegangenen Antworten hat die Arbeitsgruppe FRP die vorliegende Revisionsvorlage „ FRP 4 – Weiterentwicklung 2019 “ erarbeitet.
Über die vorliegende Fassung wurde während der Zeit vom xxx bis 04.12.2018 eine Vernehmlassung durchgeführt. Nachfolgend finden Sie die eingegangenen Vernehmlassungen der Mitglieder und interessierten Kreisen.
Aufgrund dieses Berichts wird die definitive Fassung der FRP 4 erstellt, die voraussichtlich an d er GV vom 25 . April 2019 den Mitgliedern zur Abstimmung unterbreitet wird.
Die eingegangenen Antworten stammen u.a. von Martin Wagner (PK CS), Aon, ASIP, BSV, Pittet, Berag, Allvisa, Deprez, Libera. Daraus einige Zitate:
Martin Wagner:
Grundsatz: Der ursprüngliche Satz ist viel zu schwülstig. Das geht auch einfacher.
(Änderungsantrag): Gestützt auf eine Empfehlung des Experten für berufliche Vorsorge setzt das oberste Organ einer Vorsorgeeinrichtung den technischen Zinssatz fest. Die Empfehlung des Experten beinhaltet eine Begründung und Herleitung.
Dann der Satz » … Der empfohlene technische Zinssatz soll mit einer angemessenen Marge unterhalb der erwarteten Nettorendite der Vorsorgeeinrichtung liegen, die aufgrund der Anlagestrategie zu erwarten ist. Der Zeithorizont der Erwartung (5 Jahre, 10 Jahre?) ist nicht präzise genug. Sinnvoll präzisiert (Änderungsantrag): Der empfohlene technische Zinssatz soll mit einer angemessenen Marge unterhalb der erwarteten Nettorendite der Vorsorgeeinrichtung liegen, die aufgrund der Anlagestrategie über einen Horizont von ca. 5 bis 10 Jahren zu erwarten ist.