Wer Teilzeit arbeitet, hat oft Lücken in der Altersvorsorge. Die Pensionskassenreform sieht hier Verbesserungen vor. Ein Volks-Ja ist aber keineswegs sicher. Was Teilzeitbeschäftigte heute schon tun können, beschreibt Michael Ferber in der NZZ.
Pensionskassen sind nur in der obligatorischen Vorsorge an die obengenannten Regelungen gebunden. Moderne Kassen, die hier Spielraum haben, haben folglich schon heute den Koordinationsabzug an das Pensum von Beschäftigten angepasst. Für Personen, die ein Arbeitspensum von 50 Prozent haben, wird dementsprechend der Koordinationsabzug halbiert. Teilzeitbeschäftigte sollten sich also über die entsprechenden Regelungen bei ihrer Vorsorgeeinrichtung informieren. Wer auf Stellensuche ist, sollte sich bei der Bewerbung erkundigen, wie dies gehandhabt wird.