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Die Obergrenze wird gerechnet als durchschnittlicher Kassazinssatz der 10-jährigen CHF Bundesobligationen der letzten 12 Monatswerte, erhöht um einen Zuschlag von 2.5% und allenfalls vermindert um einen Abschlag für die Zunahme der Langlebigkeit bei Verwendung von Periodentafeln (mindestens 0.3% -Punkte). Die neue Obergrenze gilt ab dem 1. Oktober 2023. Die neue Obergrenze bei Verwendung einer Periodentafel liegt bei 3,33 (Vorjahr 2,68) Prozent, bei Verwendung einer Generationentafel bei 3,63 (2,98) Prozent.

Der technische Zinssatz gemäss der Fachrichtlinie 4 der SKPE sollte mit einer angemessenen Marge unterhalb der Nettorendite der Vorsorgeeinrichtung liegen, die aufgrund der Anlagestruktur zu erwarten ist. Der Experte berücksichtigt bei seiner Empfehlung zum technischen Zinssatz ausserdem die Struktur und die Merkmale der Vorsorgeeinrichtung sowie deren absehbaren Veränderungen. In der Fachrichtlinie 4 ist eine Obergrenze für den technischen Zinssatz definiert. Empfiehlt der Experte ausnahmsweise einen technischen Zinssatz, der über der Obergrenze liegt, muss er dies sachlich begründen.

  Mitteilung SKPE