nzzWer Teilzeit arbeitet, hat oft Lücken in der Altersvorsorge. Die Pensionskassenreform sieht hier Verbesserungen vor. Ein Volks-Ja ist aber keineswegs sicher. Was Teilzeitbeschäftigte heute schon tun können, beschreibt Michael Ferber in der NZZ.

Pensionskassen sind nur in der obligatorischen Vorsorge an die obengenannten Regelungen gebunden. Moderne Kassen, die hier Spielraum haben, haben folglich schon heute den Koordinationsabzug an das Pensum von Beschäftigten angepasst. Für Personen, die ein Arbeitspensum von 50 Prozent haben, wird dementsprechend der Koordinationsabzug halbiert. Teilzeitbeschäftigte sollten sich also über die entsprechenden Regelungen bei ihrer Vorsorgeeinrichtung informieren. Wer auf Stellensuche ist, sollte sich bei der Bewerbung erkundigen, wie dies gehandhabt wird.

Vorsorgelücken lassen sich zudem mit freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse schliessen. Mit solchen Einkäufen können Versicherte ihr Vorsorgekapital ausbauen und gleichzeitig Steuern sparen. Teilzeitbeschäftigten ist auch zu empfehlen, wenn möglich in die steuerbegünstigte Säule 3a einzuzahlen. In diesem Jahr können Versicherte, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, bis zu 7056 Franken einzahlen. Für Personen, die keiner Vorsorgeeinrichtung angehören, sind es sogar bis zu 35 280 Franken beziehungsweise bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens.

Personen, die bei mehreren Arbeitgebern in Teilzeit beschäftigt sind, sollten sich zudem überlegen, ob es nicht möglich wäre, bei einem Arbeitgeber ein grösseres Pensum zu haben. Dies dürfte ihre Vorsorgesituation in vielen Fällen verbessern.

  NZZ